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Werden mit Anlegergelder Terrornetzwerke finanziert?

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4940
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BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 5:38    Titel: Werden mit Anlegergelder Terrornetzwerke finanziert? Antworten mit Zitat

Auf einem deutschen Bankkonto gehen zahlreiche Beträge von Anlegern ein. Laut Anlageprospekt soll das Geld in beste Investments investiert werden. Die Anleger freuen sich auf fette Renditen. Irgendwann ist das Geld aber vom Konto verschwunden, teils bar abgehoben, teils an ausländische Banken transferiert. Nach ein paar Woche ist es offenbar: Die Anleger sind wieder einmal einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen. Dabei klang das Angebot so verlockend. Der Berater machte einen blendenden Eindruck, die vorgelegten Zahlen klangen seriös. Und nicht zuletzt, man konnte Geld investieren, ohne dass man für dessen Herkunft eine Erklärung abgeben musste.

Bei allen großen Anlagepleiten in den letzten Jahren, bei denen sich Millionen von Euro Anlegergeld einfach in Luft aufgelöst haben, liegt der Verdacht nahe, dass ein Teil davon in terroristische Finanznetzwerke geflossen sind vermutet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) Die Terrornetzwerke sind heute in der Lage, das internationale Finanzsystem für ihre Zwecke zu nutzen, ohne dabei selbst in Erscheinung zu treten.

Es scheint genügend Kapitalanlage-Initiatoren zu geben, die durch ihre Betrügereien erpressbar geworden sind und sich in den Maschen eines Terrornetzwerkes verstricken. Legal erwirtschaftete Spargroschen ahnungsloser Anleger werden so terroristischen Aktivitäten zugeführt.

Die Terroristische Netzwerke sind aufgrund ihrer unaufgedeckten finanziellen Unterstützungsstrukturen in der Lage, ihre verborgenen Aktivitäten durchzuführen, und zwar weltweit und an Orten, die in der Vergangenheit als gegen solche Phänomene immun angesehen werden konnten, verlautet auch von öffentlicher Stelle.

Islamistische Gruppen bedienen sich bei der Geldbeschaffung gerne Stiftungen mit karitativem Anstrich. So soll Al Kaida Geld von 28 so genannten Stiftungen erhalten. Auch die Initiatoren windiger Kapitalanlagemodelle platzieren gerne Ihre Verträge bei ausländischen Mitbürgern. Wenn das Anlagemodell später platzt, können die Initiatoren z. B. bei türkischen Anlegern davon ausgehen, dass keine Strafanzeige gestellt wird und in der Regel auch kein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

Gerade Anlegergeld wird meist in niedrigen unauffälligen Beträgen überwiesen. Der Verdacht dass es sich hier auch um Terrorgeld handeln könnte, kommt bei den Geldwäschebeauftragten der Banken dabei kaum auf. Nach Meinung des BSZ® e.V. würde es Sinn machen, wenn die Banken hier nicht fragen wo das Geld herkommt, sondern wo es hingeht. Dabei könnte in manch einem Fall sicher erkannt werden, dass die Überweisungen an Organisationen gehen, von denen bereits bekannt ist, dass sie mit Terrorismus in Verbindung stehen.

Bei beinahe allen großen Anlagepleiten bleibt ein mehr oder weniger großer Teil des Anlegergeldes für immer verschwunden. In Luft kann es sich aber nicht aufgelöst haben. Oft landet es nach einer aufwendigen Verschleierungstaktik in den Kassen terroristischer Organisationen. Mittels eines sehr komplexen Verfahrens, werden die Gelder gesplittet und über Firmen-, Rechtsanwalts- und Wertpapierbrokerkonten in verschiedenen Ländern hin- und herverschoben bis sich seine Spur dann endgültig verliert. Als neue Eigentümer treten dann Trusts, Stiftungen und Briefkastenfirmen auf.

Die Anlagebetrüger werden immer dreister und ihre Methoden immer ausgefeilter. So werden mit anderen Finanzbetrügern Verträge geschlossen, über Rechtsanwälte Scheinkorrespondenzen mitunter sogar Scheinprozesse geführt. Diese Aktionen dienen dem Zweck der Absicherung, um sich gegebenenfalls als „geschädigt“ erklären zu können.

Der BSZ® e.V. rät allen Anlegern, zu bedenken, dass sich auf dem Anlagemarkt viele Scharlatane, Hochstapler und Betrüger tummeln. Alleine in Deutschland gehen Jahr für Jahr 30 Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Oft tauchen die gleichen Abzocker dabei immer wieder auf, nur Name und Fassade wechseln. Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information. Ja, er lässt es sogar zu, dass hochrangige Politiker in windigen Anlageprospekten um das Vertrauen der Anleger buhlen. Verlieren die Anleger dabei ihr Geld, haben diese Herren natürlich von „rein gar nichts“ gewusst.

Nach der Erfahrung des BSZ® e.V. haben die meisten Anleger keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden ihnen immer wieder höchst spekulative Anlageprodukte angeboten und auch verkauft. Wenn das Anlegergeld dann verbrannt ist, mutieren Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbünden sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammern dass man selbst betrogen worden sei, wollen aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen diese Leute dann mit Kundenlisten hausieren um Interessengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen.

Für den BSZ® e.V. ist es lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten, die sich bis jetzt bei den BSZ® Interessengemeinschaften gemeldet haben, bestätigen diese These.

Zitat:
Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem weisungsabhängig! Sie finanzieren sich aus der einmaligen Beitrittsgebühr ihrer Mitglieder in Höhe von 75.00 Euro. Der BSZ® e.V. sucht sich für die jeweilige Interessengemeinschaft die dafür am besten geeignete Anwaltskanzlei aus – nicht umgekehrt!


Der BSZ® e.V. hat auf seiner Seite aktuell 143 Interessengemeinschaften aufgelistet. Mit so einer Liste macht man sich natürlich auch Feinde sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. Wir werden aber nicht darauf verzichten, denn diese Liste dient vielen Anlegern als erste Orientierungshilfe und auch eine Reihe von Rechtsanwälten nutzen gerne diese Informationen erklärt Roosen. Eine Viertel Million Seitenaufrufe monatlich zeigt, dass die vom BSZ® e.V. gelieferten Informationen notwendig, nützlich und auch geschätzt sind.

Weitere Informationen findet man auf der Internetseite www.fachanwalt-hotline.de (Menüpunkt: Interessengemeinschaften)


http://openpr.de/news/62686.html
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