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ab April nächsten Jahres Einblick in die Konten der Bürger

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ggeissmann
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2005 22:49    Titel: Re: Alles klar! Antworten mit Zitat

Schwabenpower hat folgendes geschrieben::
Nun denn. Eine interessante Frage : gilt dies für alle Konten, also auch von Firmen, Vereinen, Stiftungen oder nur für Privatpersonen? wer kennt den genauen Text und das "handling"?


Es gilt für alle Konten. Dabei wird nicht nach Firmen oder Privatleuten oder ... unterschieden.

Es gilt für die Stammdaten, nicht den Zahlungsverkehr (Kontostände). Bei Verdachtsmomenten können die Kontenstände angefordert werden. Das hat aber nichts mit der Verschärfung ab dem 01.05.2005 zu tun (wie in einigen Beiträgen hier suggeriert wird), sondern geht schon lange so. Es bedarf der üblichen juristischen Voraussetzungen.

Das Bafin kann jedenfalls die Kontenstände nicht abfragen, wie sie das mit den Stammdaten kann. Aus einem einfachen Grund: die Daten sind im Abfragebestand schlichtweg nicht enthalten!

Das Bafin greift nicht auf die normalen Bankdaten zu, sondern auf gesondert zur Verfügung gestellte Daten in eigenen Systemen, zu deren Aufbau die Banken nach § 24c KWG verpflichtet sind. Daher kann die Bafin eben nicht mehr sehen, als da ist!

Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Gruß
gg
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2005 23:09    Titel: Re: Alles klar! Antworten mit Zitat

ggeissmann hat folgendes geschrieben::

Es gilt für die Stammdaten, nicht den Zahlungsverkehr (Kontostände). Bei Verdachtsmomenten können die Kontenstände angefordert werden. Das hat aber nichts mit der Verschärfung ab dem 01.05.2005 zu tun (wie in einigen Beiträgen hier suggeriert wird), sondern geht schon lange so. Es bedarf der üblichen juristischen Voraussetzungen.


Es bedarf eben nicht - der üblichen juristischen Voraussetzungen.

Finanzamt und Behörden haben dann Zugriff auf die Stammdaten aller 500 Millionen Konten in Deutschland: Auf Name, Geburtsdatum, Anzahl der Konten, Kontonummern, Verfügungsberechtigte. Einfach so. Hegen die Behörden einen Verdacht, können sie auch den Konto- oder Depotstand abfragen!
Zitat:
Dabei erfahren weder der Kontoinhaber noch die zuständige Bank etwas von der Abfrage.“ Die Behörden brauchen keinen begründeten Verdacht und auch keine Genehmigung vom Staatsanwalt
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2005 23:37    Titel: Re: ab April nächsten Jahres Einblick in die Konten der Bürg Antworten mit Zitat

Zitat:
das - - - klick >>>> Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit


Die Artikel 2 und 3 treten am 01.April 2005 in Kraft

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2928.pdf
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carolus
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.03.2003
Beiträge: 31
Wohnort: nordhessen

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2005 8:57    Titel: Einblick in die Konten... Antworten mit Zitat

Ja, ja der Datenschutz.

Wer kann ausschließen, dass in seiner Nähe jemand wohnt, der im Finanzamt, Staatsanwaltschaften, Arbeitsamt, Familienkasse oder Bafög-Amt arbeitet- alles Stellen, die ohne Begründungserfordernis und Wissen des Bürgers unbeschränkten Zugriff auf dessen Vermögens- und Einkommensdaten haben? Bleibt solches Wissen garantiert allen Nachbarn verwehrt?
Sitzt man beim Gericht in der richtigen Abteilung, kann man per Knopfdruck für jeden Bürger dessen aktuellen Schuldenstand incl. Entwicklung in den letzten 30 Jahren abrufen.
Solche Daten werden von den Behörden an die Schufa und andere Auskunfteien verscherbelt und von diesen weiterveräußert. Niemand sichert es ab, gelöschte Schulden aus all diesen zahlreichen privaten Datenbeständen wieder zu entfernen und die wiederhergestellte Kreditwürdigkeit des schuldenfreien Bürgers zu dokumentieren.
Welcher unserer staatlich bezahlten Datenschützer wagt es, anzuprangern, dass vereidigte Finanzbeamte Gewerbesteuerdaten weiterreichen an nicht vereidigte IHK-Angestellte? Und die Mitarbeiter dieser Zwangsorganisation geben sie an private Dienstleister weiter.
Auch wer "sich nichts vorzuwerfen hat", wird eines Tages merken, dass der Staat zum Erzieher und Aufseher der Untertanen wird.
Ade, beste aller Demokratien.

Carolus
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vander
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.08.2004
Beiträge: 169
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2005 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Carolus schrieb: "Und die Mitarbeiter dieser Zwangsorganisation geben sie an private Dienstleister weiter.
Auch wer "sich nichts vorzuwerfen hat", wird eines Tages merken, dass der Staat zum Erzieher und Aufseher der Untertanen ( S K L A V E N ) wird.
Ade, beste aller Demokratien. "


Hi Carolus,

habe Ihre Aussage noch ein wenig ergänzt/verdeutlicht. Jedes Land bekommt die Aufpasser- und typisch nach den Wahlen, SELBSTERNANNTEN Führer, die das Volk willenlos machen läßt was "DIEJENIGEN" wollen und was DENEN gerade so alles einfällt. Irgenwann kommen die so malträtierten Massen, wieder zu der Eingangshaltung zurück die sie Jahrtausende vor der Menschwerdung inne hatten, "auf allen Vieren," jedoch dann, kriechend....

Noch eines, es gibt keine "beste aller Demokratien" und es gab diese niemals!! Immer wurden wir reglimentiert und man versuchte uns stets in irgendwelche vorgefertigten Formen zu pressen.

Gestern las ich beispielsweise einen kleinen Bericht in der WAZ- zweite Seite Headline: "Beamte haben Anspruch auf Viagra-Beihilfe." so urteilte beispielsweise das Verwaltungsgericht Stuttgart. Wer zahlt für diese einseitigen Freuden letztendlich...? Wir die unmündige Masse. Tja, wir haben es wirklich nicht besser verdient....

Grüße
vander
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carolus
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.03.2003
Beiträge: 31
Wohnort: nordhessen

BeitragVerfasst am: 15.Jan 2005 16:51    Titel: Konteneinblick Antworten mit Zitat

Wir schweifen ab.
Bevor wir unsren gesamten Weltschmerz ausbreiten, klinke ich mich aus.
Tschüs!
Carolus
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1456
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2005 20:41    Titel: Hoffnung? Antworten mit Zitat

Nun denn, heute in der sueddeutschen.de gefunden:Hier die Quintessenz, der ganze Artikel ist lang , kann man dort selber nachlesen....

Artikel:

Datenschutz

Der gläserne Bankkunde kommt später als geplant

Das umstrittene Gesetz, das den Finanzämtern Einblick in die Kundenkarteien von Banken gestatten soll, wird voraussichtlich noch nicht zum 1. April in Kraft treten. Die Behörden streiten sich noch darüber.
Von Daniela Kuhr


Wie die Süddeutsche Zeitung erfuhr, sind sich die beteiligten Bundesbehörden bislang nicht einig geworden über wichtige technische Details bei der Umsetzung.

Vom 1. April an sollten Finanzämter und andere Behörden über das Bundesamt für Finanzen (BfF) heimlich auf die Kontendaten jedes Bankkunden in Deutschland Zugriff nehmen können.

Dabei erfahren die Ämter den Namen, Geburtsdatum oder die Anschrift eines Kunden, über den Kontostand erhalten sie zunächst keine Information. Ergibt sich aber daraufhin ein Verdacht, können die Ämter ihre Anfrage erweitern. Schon im Vorfeld hat das Vorhaben für Aufregung gesorgt.

Vom „gläsernen Kunden“ ist die Rede. Beim Bundesverfassungsgericht sind zwei Verfassungsbeschwerden anhängig. Auch der Deutsche Anwaltverein hält den automatisierten Kontenabruf für verfassungswidrig.
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gnom
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Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2005 7:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Behörden benötigen kein Recht.
Finanzministerium fordert Kontodaten trotz laufender Verfassungsbeschwerde
"Die Banken würden gern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, ob das Verfahren verfassungsgemäß ist - auch wegen der hohen Kosten, die mit der Einführung verbunden sind", teilte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit, der die Interessen der privaten Banken vertritt. Das Bundesfinanzministerium will jedoch an dem Termin festhalen: "Wir sind überzeugt, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. Der Einführungstermin 1. April 2005 steht", sagte ein Sprecher.
Das Finanzministerium zeigt sich in der Auseinandersetzung über die Aufweichung des Bankgeheimnisses unnachgiebig.
http://www.ftd.de/ub/fi/1106385294572.html?nv=lnen
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2005 7:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Streit über Abfragen der Finanzämter

Das Bundesfinanzministerium geht fest davon aus, dass die Finanzbehörden ab dem 1. April 2005 die Konten deutscher Bürger abfragen können. "Für uns steht dieses Datum völlig außer Zweifel", sagte ein Sprecher auf Anfrage. Dagegen ist die Kreditwirtschaft eher skeptisch eingestellt.

"Das wird nur klappen, wenn an die vorhandenen Datenleitungen keine neue Anforderungen gestellt werden", sagte ein Sprecher des Bundesverbands deutscher Banken. Angesichts neuer Zugriffsmöglichkeiten rechnet er aber mit höheren Anforderungen.

Nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sollen die Finanzämter, aber auch Gerichte, Arbeits-, Sozial und Wohnungsämter ab dem 1.4. Zugriff auf Daten von 500 Mill. Konten haben. Konkret ist das in Paragraph 24 c des Kreditwesengesetz geregelt. Dagegen sind allerdings zwei Verfassungsklagen anhängig. Die Kreditwirtschaft würde lieber den Ausgang dieser Klagen abwarten, bevor sie möglicherweise teuer investiert. Bereits der Einsatz und die Betriebskosten für das Kontoabrufverfahren für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Branche vor zwei Jahren 100 Mill. Euro gekostet. Noch ist nicht klar, ob die neuen Zugriffsmöglichkeiten via BaFin erfolgen sollen, oder ob beim Bundesamt für Finanzen ein neuer Datenzugang geschaffen werden soll. Das Bundesamt nimmt zentrale steuerliche Aufgaben wahr.

"Eine Kontenabfrage erfolgt erst dann, wenn der Steuerpflichtige etwaige Zweifel des Finanzamts an seinen Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen kann", betont das Bundesfinanzministerium. Zudem würde das Finanzamt auf diesem Weg nur erfahren, bei welchem Kreditinstitut der Steuerpflichtige ein Konto oder Depot unterhalte. Wenn es sich dabei um Konten handele, die nicht angegeben wurden, werde der Steuerpflichtige damit konfrontiert. Erst wenn eine Aufklärung unterbleibe, könne sich das Finanzamt an die betreffenden Kreditinstitute wenden.


Handelsblatt
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Rnb002
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2005 18:03    Titel: ooooooooohhh Deutschland Antworten mit Zitat

Naja also letzter Zeit liest man ja sehr viel über dieses Thema und es unterhalten sich auch sehr viele darüber was z.Zt wirklich aber irgendwie Mode sein muss Ist das Visa Konto oder so aus Lettland was ich nicht verstehe ist doch das Lettland auch in der EU ist und dem Druck somit ausgesetzt. Mir wurde irgendwann mal gesagt aber das es bis zumindestens 2007 nicht der Fall sein sollte. Weiß jemand mehr dazu.

Ich zahle gerne meine ´Steuer wenn auch etwas übrig bleibt meine ich, aber was zu weit geht, geht einfach zu weit da fühlt man sich ja nur noch beobachte und kontrolliert.

Schöne Grüße an alle
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Rnb002
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 4.Feb 2005 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Naja dann kann man ja nur noch hoffe das diese volksbank es schafft daumen drücken.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2005 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Finanzämter kontrollieren nur lasch

Neues Gesetz ermöglicht ab April Abfrage von Bankdaten. Normale Steuerbürger müssen auch in Zukunft kaum damit rechnen, dass das Verschweigen von kleineren Zinserträgen in der Steuererklärung auffliegt. Nach Informationen des Handelsblatts sind die Finanzbehörden derzeit weder gewillt noch in der Lage, ein neues Gesetz, das ihnen ab April die Abfrage von Kontendaten ermöglicht, umfassend umzusetzen.

"Das ist ein untaugliches Instrument", sagte Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG), dem Handelsblatt. "Zu flächendeckenden Überprüfungen sind die Finanzbehörden gar nicht in der Lage."

Auch die Union hält einen massenhaften Kontencheck nicht für praktikabel: "Ein flächendeckendes Kontrollverfahren ist weder vom Gesetz vorgesehen, noch ist es sinnvoll, verhältnismäßig oder gewünscht", sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Meister, dem Handelsblatt. "Ziel ist vielmehr, den Finanzbehörden zusätzliche Kontrollrechte nur für den Fall einzuräumen, in dem ein begründeter Anfangsverdacht besteht", so Meister. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, hatte hingegen erst kürzlich ein hartes Vorgehen der Finanzbehörden bei der Überprüfung von Kapitaleinkünften angekündigt: "Wir werden es Steuerhinterziehern nicht leicht machen", sagte die SPD-Politikerin.

Das neue Gesetz, das nach dem Auslaufen der Steueramnestie Zinsbetrügern das Leben schwer machen soll, sieht vor, dass die Finanzermittler über das Bundesamt für Finanzen auf eine so genannte Kontenevidenzzentrale zugreifen dürfen - "wenn dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat". Auch zahlreiche weitere Behörden sind dann abfragebefugt, etwa Sozialämter, die Bundesagentur für Arbeit sowie BAföG-Stellen.

Das Gesetz erweitert die Befugnisse der Finanzbehörden damit zum 1. April erheblich. Glaubte ein Finanzbeamter den Angaben eines Steuerpflichtigen nicht, konnte er bislang nur erneut nachfragen. Blieb der Steuerzahler bei seinen Angaben, war der Finanzbeamte weitgehend machtlos. Der Grund: "Ermittlungen ins Blaue hinein", so Steueranwalt Friedhelm Jacob, Partner der Kanzlei Hengeler Mueller in Frankfurt, sind unzulässig.

Durch das neue Gesetz ändert sich das: Künftig kann der Beamte über die Kontenevidenzzentrale die Stammdaten eines Bankkunden ermitteln, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Zahl der Konten und die zuständigen Kreditinstitute. Erhärtet sich dadurch der Verdacht eines Steuerbetrugs - etwa weil der Betroffene eine hohe Zahl von Konten führt, aber keinerlei Zinserträge angegeben hat - können die Finanzbehörden gezielt von den Banken eine Offenlegung der Konten verlangen. "Von einem Bankgeheimnis kann dann nicht mehr die Rede sein", so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes.

DStG-Chef Ondracek gibt hingegen Entwarnung. Normale Steuerbürger müssten sich trotzdem keine Sorgen machen, ins Visier der Steuerprüfer zu geraten. Die Kontenabfrage sei eine Zusatzaufgabe - "und die halst sich kein Beamter gerne auf", sagte Ondracek. Schließlich seien die Finanzämter bereits jetzt personell unterbesetzt.

"Das ist kein Instrument für das normale Veranlagungsgeschäft", heißt es auch bei einer Oberfinanzdirektion (OFD). Intern sei ein moderater Umgang mit der Kontenabfrage bereits angeordnet worden. "Nur in ausgewählten Einzelfällen, etwa bei der Überprüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften oder zur Vorbereitung von Betriebsprüfungen, wird es zum Einsatz kommen."

Das Verschweigen von kleineren Kapitaleinkünften in der Steuererklärung dürfte damit auch in naher Zukunft unentdeckt bleiben - auch wegen des schlechten Verhältnisses von Aufwand und Nutzen. "Da kommen ja kaum zählbare Mehrsteuern heraus", heißt es bei der OFD. Sorgen müssten sich allerdings jene "Zinsertrags-Verschweiger" machen, die erhebliche Einkünfte haben - oder etwa geheime Betriebskonten unterhalten: "Hier wird künftig nachgehakt."

Noch ist allerdings ungeklärt, ob die Kontenabfrage überhaupt rechtens ist. Die Volksbank Raesfeld sowie ein Notar haben Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz erhoben. "Wir wollen uns den Weg in den Schnüffelstaat ersparen", begründet ihr Anwalt Gunter Widmaier von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, den Schritt. Tatsache ist, dass Bank und der betroffene Kunde nicht über das Abfragen der Kontendaten informiert werden müssen, was sowohl Datenschützer, als auch Kreditinstitute und die Opposition erzürnt. Anwälte und Notare bemängeln zudem, dass mit den Stammdaten auch Informationen über Vollmachten oder Treuhandkonten abgerufen werden, für die eigentlich eine strenge Schweigepflicht gilt.

Im Bundesfinanzministerium hält man die Kritik dagegen für unberechtigt - und an dem Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes fest. Der Zentrale Kreditausschuss hatte wegen technischer Schwierigkeiten bei der Online-Abfrage eine Verschiebung angeregt. "Das sind typische Anlaufschwierigkeiten, die eine Verschiebung nicht rechtfertigen", sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD).


Quelle: Handelsblatt
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Rnb002
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2005 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre eigentlich wenn man ein konto in lettland oder halt in den staaten besitzt die noch kein vollmitglied sind wie läuft es da ab????????

DAnke
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rnb001
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 4.März 2005 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rnb002 hat folgendes geschrieben::
Was wäre eigentlich wenn man ein konto in lettland oder halt in den staaten besitzt die noch kein vollmitglied sind wie läuft es da ab????????

DAnke
Naja also letzter Zeit liest man ja sehr viel über dieses Thema und es unterhalten sich auch sehr viele darüber was z.Zt wirklich aber irgendwie Mode sein muss Ist das Visa Konto oder so aus Lettland was ich nicht verstehe ist doch das Lettland auch in der EU ist und dem Druck somit ausgesetzt. Mir wurde irgendwann mal gesagt aber das es bis zumindestens 2007 nicht der Fall sein sollte. Weiß jemand mehr dazu


Was meint ihr???
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Trader
Insider


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 931
Wohnort: Weesen

BeitragVerfasst am: 21.März 2005 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mir die Beiträge nochmals in Ruhe durchgelesen. Sonderlich aufregen tut mich die Möglichkeit dass Finanzämter Konten der Steuerpflichtigen einsehen können nicht unbedingt. (ja,ja - sagt sich leicht als Schweizer, ich weiss)

Vielmehr ist mir aufgefallen dass sich die deutschen Banken und Finanzinstitute, mit einer Ausnahme, überhaupt nicht für ihre Kunden einsetzen. Schon möglich dass mir diesbezüglich etwas entgangen ist, aber bisher habe ich noch keinen deutschen Banker gesehen der sich hinstellt und versucht zugunsten seiner Kunden das Gesetz zu bekämpfen. Nicht einmal "Victory-Joe" Ackermann von der Deutschen Bank der es aufgrund seiner Herkunft eigentlich besser wissen sollte mag sich dazu äussern (wo er doch hier mal wieder Punkte sammeln könnte). Ein für mich sehr merkwürdiges Schauspiel.

Als Kunde einer deutschen Bank käme ich arg ins grübeln. Meine Konsequenz wäre klar und einfach: Bank wechseln wenn ich irgendwie kann!

Das ganze nennt sich dann auch noch "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" (sic). Als Trader bin ich berufsbedingt ein Zyniker - aber sowas schaff nicht mal ich.

Ein deutlicheres Eingeständnis des Scheiterns kann eine Regierung wohl nicht abgeben.

Macht euren Banken mal tüchtig Dampf, sonst wird es nie was mit Kundenorientierung.

Grüsse
Trader
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winner-x
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 39
Wohnort: D-RLP

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 17:45    Titel: in AOL dazu ... Antworten mit Zitat

...
http://channel1.aolsvc.de/index.jsp?cid=1336622690&sg=News_Politik

Zitat:
Kontenabfrage kann am 1. April beginnen
Verfassungsrichter lehnen einstweilige Verfügung ab



Sieht keinen Änderungsbedarf mehr bei der Kontenabfrage: Bundesfinanzminister Hans Eichel.

Karlsruhe - Der Zugriff von Behörden auf Kontodaten ist wie geplant ab dem 1. April möglich. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch einen Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab. Über eine Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichtes noch entschieden.

Abrufen von Kontoständen nicht möglich

Das Gesetz soll die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen. Es war wegen einer drohenden Aushöhlung des Bankgeheimnisses heftig kritisiert worden. Das rot-grüne "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" kann somit zum 1. April in Kraft treten.

Finanzminister Hans Eichel begrüßte die positive Entscheidung der Verfassungsrichter. Wie ein Sprecher des Ministeriums in Berlin mitteilte, gebe es trotz weiterer Kritik von Datenschützern jetzt keinen Änderungsbedarf mehr an dem Gesetz.

Vorteile überwiegen Nachteile

Das Gesetz schließe eine Ermittlung "ins Blaue hinein" aus, betonen die Richter in ihrer Stellungnahme. Die Nachteile treten nach Ansicht der Juristen "hinter die zurück, die beim Nicht-In-Kraft-Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären". Dies gelte solange die vor wenigen Tagen verfügten Einschränkungen der Abfrage beim Vollzug des Gesetzes beachtet würden.

Der Ausgang der zugleich eingelegten Verfassungsbeschwerde sei "offen", betonte der Erste Senat. Antragsteller sind die Volksbank Raesfeld, ein Rechtsanwalt, eine Bezieherin von Wohngeld und ein Sozialhilfeempfänger. Sie rügen eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, ihrer Berufsfreiheit und ihres Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes. (md/dpa/ddp)
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
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Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 21:08    Titel: Wo ist das Problem...? Antworten mit Zitat

Werte User,

wo sehen Sie das Problem...?

Zunächst ist nur der Zugriff auf die sogenannten Kontenstammdaten vorgesehen. Das zunächst erachte ich als nichts Schlimmes...

Wenn sich danach relevante Anhaltspunkte ergeben, dürfen auch die Konten selbst detaillierter (Bewegungen usw.) angesehen werden...

Und...? Ist das ein Problem für all die ehrlichen Steuerzahler, für all die ehrlichen BaFöG-Bezieher, für all die ehrlichen Rentner?

Doch wohl eher kaum...!

Da ja alle ihre Einkünfte den geltenden Gesetzen entsprechend deklarieren, kann dieses Gesetz doch nur in's Leere laufen...

Aber halt...

Sollte es da tatsächlich Menschen geben, die ihre Einkünfte innerhalb der 7 Einkunftsarten ganz oder teilweise verschweigen...

§§ 13 - 19 EStG

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/index.html;jsessionid=az7g9kaZoD8c

Sorry...! Keine Gnade und kein Mitleid...

Wer sich auf Kosten der Solidargemeinschaft (und die Solidargemeinschaft ist im Zweifel der Nachbar!) bereichert, ist ein Sozialschwein...

Ich unterstütze von daher dieses Gesetz vollumfänglich...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 22:09    Titel: Re: Wo ist das Problem...? Antworten mit Zitat

Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::
Sorry...! Keine Gnade und kein Mitleid...

Wer sich auf Kosten der Solidargemeinschaft (und die Solidargemeinschaft ist im Zweifel der Nachbar!) bereichert, ist ein Sozialschwein...

Ich unterstütze von daher dieses Gesetz vollumfänglich...


Na Gott ( bzw. P.W. ) sei Dank ! Und ich dachte schon immer, ich wäre der letzte ehrliche Steuerzahler hier in D....

Erleichterte Grüße
Taeaen
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Trader
Insider


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 931
Wohnort: Weesen

BeitragVerfasst am: 24.März 2005 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja wohl selbstverständlich dass Steuern abgeführt werden müssen damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Keine Frage und sollte eigentlich auch kein Thema sein. Ob auch Steuergerechtigkeit herrscht ist eine andere Frage - würde zu weit führen. Eine absolute Gerechtigkeit bei Steuern, also jeder nach seiner Leistungsfähigkeit, kann es sowieso nicht geben. Damit müssen wir alle leben.

Eher stossend für mich dabei ist dass dem Staat eine relativ formlose Kontrollmacht gegeben wird. Das ganze verkauft er dann als "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit". Und genau hier beginne ich misstrauisch zu werden und mir Fragen zu stellen.

Allein schon der Name ist doch eine mehr als eindeutige Bankrotterklärung der Regierung bzw. der zuständigen Finanzbehörden. Es besagt doch nichts anderes als dass der Staat resp. der Finanzminister davon ausgeht dass alle steuerpflichtigen Bürger grundsätzlich Steuerhinterzieher sind. Mit anderen Worten sagt der Finanzminister: "Ich weiss genau dass Du mich bescheisst. Beweise erst mal deine Unschuld, dann erst will ich Dir glauben!" Der ehrliche Steuerzahler ist mit diesem Gesetz erst recht der düpierte.

Vielmehr muss doch die Frage erlaubt sein weshalb denn der brave Steuerzahler mehr und mehr versucht den staatlichen Säckelmeister zu umgehen? Ganz offensichtlich empfindet er die Steuerlast als zu hoch, sonst würde er sich ja gar nicht erst die Mühe machen sein Scherflein zu verstecken. Ganz offensichtlich empfindet er die Verteilung der Steuerlast auch nicht mehr gerechtfertigt (aber das ist persönliches Empfinden und nicht Realität) was ebenfalls eine erhebliche Rolle spielt.

Eine radikale Vereinfachung der Steuergesetze sowie teilweise Herabsetzung der Steuersätze wäre der beste Weg die Steuerehrlichkeit zu fördern. Eventuell wären sogar noch Mehreinnahmen zu verbuchen (zumindest nicht unwahrscheinlich). Mehr Kontrolle bedeutet auch mehr Aufwand und somit mehr Kosten. Mehrkosten heissen immer auch mehr Steuern - oder etwa nicht?

Und am Schluss eine ketzerische Frage: Hätte der Staat genug Geld wenn jeder Steuerzahler ehrlich ist?

Grüsse
Trader
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 24.März 2005 16:17    Titel: ... Antworten mit Zitat

Hallo Trader,

mein Beitrag sollte zwar provozieren, stellt aber auf der anderen Seite meine Meinung dar...

Heute früh gelesen als Kommentar in meiner Tageszeitung:

Zitat:
Gut so

Ab 1. April wird der Fiskus die umstrittene Kontoabfrage starten dürfen: Welcher Bürger hat wo welche Konten? Nicht fragen darf er damit auch schon nach dem Kontostand. Nach einer zeitweise hochgeputschten Diskussion in der Öffentlichkeit haben die Karlsruher Richter gestern die Verhältnisse wieder zurechtgerückt: Es gibt kein durch die Verfassung geschütztes Recht, den Staat bei der Einziehung von Steuern oder bei der Prüfung von Sozialleistungen zu behindern.

Hätten sich Kläger und Kritiker der Kontenabfrage durchgesetzt, wäre erneut der Ehrliche der Dumme in Deutschland gewesen; wer aber Steuern hinterzieht oder Vermögen der Sozialhilfe verschweigt, wäre geschützt geblieben.

Schon einmal hatten die Verfassungsrichtet genau so wie gestern argumentiert - und die damalige Form der Aktienbesteuerung gekippt: Weil es keinerlei Kontrollmöglichkeiten gab, ob Gewinne wirklich dem Finanzamt gemeldet würden. Vielmehr hätte jeder Steuerhinterzieher dem Finanzbeamten schlicht frech ins Gesicht lachen können.

Umgekehrt stören sich die Kritiker der Kontenabfrage bei ihrer Berufung auf "informationelle Selbstbestimmung" ja auch nicht daran, dass Otto Normal-Arbeitnehmer ein absolut gläserner Kunde des Finanzamtes ist: Da gibt es kein Geheimnis um Lohn- oder Gehaltshöhe, da wird erst einmal pauschal Einkommensteuer einbehalten und nur auf Antrag und Nachweis teilweise erstattet.

Nein, es ist gut so, dass die Verfassungsrichter in ihrer Eilentscheidung entschieden haben, wie sie entschieden. Was dem Arbeitnehmer Recht ist, soll dem Kapitalbesitzer billig sein.

Peter Bauer

23.03.2005

Quelle:

http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.kommentare.startseite.php

Üblicherweise sieht ein Jeder das aus seinem ureigensten Blickwinkel; vielleicht so, wie es gerade am besten passt...

Ich selbst bemühe mich, es neutral zu sehen...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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