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binoxio Pathfinder
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 322 Wohnort: Minga
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Verfasst am: 28.März 2008 9:36 Titel: aktive Sterbehilfe |
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Der Fall der Französin zeigt mal wieder deutlich wie menschenverachtend unsere Politik und die Gesetze sind.
Wenn wir alle zusammen helfen muß es doch möglich sein ein entsprechendes Gesetz anzustoßen um aktive Sterbehilfe möglich zu machen. UNSER Forum hier bei Gomopa erscheint mir am besten geeignet weil es wahrscheinlich die meißten Leser/Teilnehmer in D hat.
Weil ich finde dass Sterben wichtiger als Geld ist gehört dieses Thema in dieses Forum. Jeder von uns kann in die mißliche Lage kommen und Hilfe erflehen, doch niemand hilft. Wie denkt ihr darüber ?
Hier noch ein Zitat aus einem anderen Forum:
Jeder Mensch muß das Recht auf Selbstbestimmung haben.
Wenn der Fall so eindeutig ist wie er bei der Französin war und der Mensch bei Bewußtsein ist, muß ihm die Möglichkeit gegeben werden selbst zu entscheiden wann er sterben will.
Der Staat hat dann lediglich dafür Sorge zu tragen dass die zum Tod führenden Mittel schmerzfrei sind.
Einschlafen und nicht mehr aufwachen stelle ich mir als den besten Tod vor, das muß möglich sein.
Mein Apell an jeden Beteiligten, macht aktive Sterbehilfe möglich und drückt euch nicht vor der Verantwortung, jeder kann der Nächste sein. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3633
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Verfasst am: 28.März 2008 9:42 Titel: |
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| Zitat: |
Mit einem einzigen Knopfdruck sollen sich jetzt todkranke Menschen selbst von ihrem Leiden erlösen können:
Mit nur einem Knopfdruck spritzt die Maschine hochgiftiges Kaliumchlorid in die Adern des Benutzers, stoppt den Herzschlag und bringt damit den Tod schon nach Sekunden.
Entwickelt wurde diese Maschine von keinem Erfinder oder gar Arzt. Nein, Erfinder ist der Politiker und Rechtsanwalt Dr. Roger Kusch (53).
„…Der Apparat ist ein Angebot an sterbenskranke Menschen…Niemand muss ihn benutzen. Ich glaube aber, dass das Thema die Menschen in großem Maße bewegt…“, sagt Kusch über die Maschine, an der er monatelang entwickelt hat.
Roger Kusch war Staatsanwalt in Stuttgart, ab 1990 Mitarbeiter der CDU-Bundestagsfraktion und von 1995 bis 2000 Leiter des Referates Innere Sicherheit im Bundeskanzleramt.
Im Jahre 2001 machte ihn dann Bürgermeister Ole von Beust zum Hamburger Justizsenator. Nach seiner Entlassung 2006 gründete Kusch die Partei „HeimatHamburg“ und machte damit Sterbehilfe zum Top-Wahlkampfthema.
Mit seiner Tötungsmaschine will Kusch das in Deutschland geltende Verbot aktiver Sterbehilfe auf intelligente Weise umgehen und bezeichnet seine Maschine als “…einen Akt christlicher Nächstenliebe…”
Strafbar ist die Selbstmormaschine für Kusch im Übrigen nicht, denn solange der Schwerkranke die Entscheidungsfreiheit hat, ist das Verleihen dieser Maschine ebenso wenig strafbar wie der Verleih eines Messers oder einer Rasierklinge.
DCRS-online |
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binoxio Pathfinder
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 322 Wohnort: Minga
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Verfasst am: 28.März 2008 14:59 Titel: Danke Mod |
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Danke Mod,
das ist doch schon mal ein Anfang.
Von dieser Möglichkeit wußte ich noch nichts, ob es denn jemand besorgen wird, wenn es so weit sein sollte ?
Wie kommt man da dran ?
Diese Seite von Gomopa kommt bei mir jedenfalls ganz nach vorn,
nochmal danke.
Schönes Wochenende und noch ein langes gesundes Leben, auch dafür gibt es ein tolles Buch,
von Jim Humble ,, Der Durchbruch,, für jeden Menschen ein absolutes Muß. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6784
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Verfasst am: 28.März 2008 21:58 Titel: |
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"Handelsübliches Industriegerät"
(...) Kein Mediziner, aber Jurist. Und als solcher wähnt sich Kusch völlig abgesichert: Mit zwei Ärzten will er zusammenarbeiten, die zunächst ein Gutachten des Sterbewilligen erstellen, das im wesentlichen drei Fragen beantwortet: Ist der Patient unheilbar krank? Äußert er den Sterbewunsch bei vollem Bewusstsein? Hat er sich ausreichend über die Alternativen zum Suizid informiert?
Kann der Gutachter alle drei Fragen mit Ja beantworten, kommt der Ex-Senator ins Spiel. Denn er selbst ist es, der den Apparat aufbaut, die Spritzen befüllt und den Kasten anschließt. Wie das genau geht, zeigt er den versammelten Journalisten mit Leitungswasser und Karottensaft. Schwungvoll zieht er am Ende der Vorführung den Stecker aus der Steckdose: "So, das war's."
Warum er das auch im Ernstfall selbst machen will, wird Kusch an diesem Tag immer wieder gefragt: "Ich möchte das niemand anderem zumuten", lautet seine knappe Antwort. Denn eines, da ist sich der Jurist schon jetzt sicher, wird sein Handeln zur Folge haben: Es wird Strafanzeigen geben, lange Gerichtsverfahren, schwerwiegende Vorwürfe. "Ich bin mir dennoch sicher: Was ich mache, ist nicht strafbar", verkündet der 53-Jährige. Denn laut Kusch ist Suizid in Deutschland kein Straftatbestand, die Beihilfe zum Suizid demnach ebenfalls straffrei.
(...) "Juristisch entscheidend ist dieser Knopf", verkündet Kusch beinahe stolz und hält einen orangefarbenen Schlauch in die Luft, an dessen Ende ein roter Knopf befestigt ist. Den drückt am Ende der Sterbewillige, nicht sein Helfer. "Er hat immer noch die freie Entscheidung", betont Kusch. Er klingt stolz, dass er mit diesem Trick, das Gesetz umgehen kann.
Den kompletten Beitrag lesen Sie nach einem Klick ► ► SPIEGEL
Weiteres Thema im Forum ► ► Dignitas - Die Advokaten des Todes |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3633
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Verfasst am: 18.Apr 2008 8:52 Titel: |
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| Zitat: |
Wir vom IQB – das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - führen derzeit eine Umfrage durch, ob die bundesdeutschen Bürgerinnen und Bürger sich ein Referendum (Volksentscheid) zur Sterbehilfe-Debatte vorstellen können und somit begrüßen würden.
Innerhalb der letzten zwei Tage haben mehr als sechshundert TeilnehmerInnen an der Umfrage teilgenommen und wir konnten hierbei über die verweisenden Domains feststellen, dass insbesondere unsere polnischen Nachbarn ihre Stimme online abgegeben haben.
Von den derzeit 889 insgesamt abgegebenen Stimmen sprechen sich 97% (!) (Stand: 17.04.08: 7.00 Uhr) gegen ein Referendum aus. In diesem Zusammenhang stehend soll das Zwischenergebnis nur insoweit kommentiert werden, als dass ggf. der Vorspann zu der Umfrage zu einem erhöhten Engagement zum Online-Voting führt. Einführend haben wir angemerkt, dass die katholische Kirche in Frankreich im Zusammenhang mit dem erneuten Sterbewunsch einer Französin mit Sorge darauf hinweist, dass das persönliche Drama dieser Patienten für eine Kampagne (Referendum) instrumentalisiert werde.
Mit einer solch hohen Beteiligung von EU-Nachbarn habe ich nicht gerechnet, zumal es in meiner Absicht stand, die deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger um ihr Votum zu bitten.
Wir können zwar nicht die Online-Stimmabgabe zurückverfolgen, aber unser Provider bietet uns die Möglichkeit, im Rahmen der statistischen Auswertung festzustellen, ob ein Zugriff auf die entsprechenden Webseiten auch aus dem Ausland erfolgt.
Ungeachtet dessen werden wir die Umfrage dennoch weiter „laufen lassen“ und bei der anschließenden Auswertung darauf hinweisen, dass vermehrt unsere europäischen Nachbarn an dem Voting teilgenommen haben. Dies gilt im Übrigen auch für unsere Nachbarn aus Österreich und insbesondere der Schweiz, aber auch Irland und Italien.
Wenn Sie mögen, können Sie aber ab sofort auch Ihre Stimme auf unserem Internetportal in einem weiteren Umfrage-Formular abgeben, dass um einige Fragen ergänzt wurde. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3633
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Verfasst am: 29.Jun 2008 19:30 Titel: |
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| Zitat: |
Mit einem einzigen Knopfdruck sollen sich jetzt todkranke Menschen selbst von ihrem Leiden erlösen können:
„…Der Apparat ist ...... Tötungsmaschine |
Der frühere Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch (53) hat mit einem von ihm selbst entwickelten Tötungsautomaten einer sterbewilligen Frau geholfen, sich zu töten.
Wie der von Kusch gegründete Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e. V.“ am Sonntag bestätigte, war Kusch am Sonnabend Augenzeuge, als sich die schwer kranke Frau in Süddeutschland zunächst mit der Todesmaschine ein Betäubungsmittel und danach eine tödliche Kaliumchlorid Dosis injizierte. Ihre Identität wird geheim gehalten. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6784
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Verfasst am: 2.Jul 2008 15:32 Titel: |
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Die Schweizer Regierung will nun doch prüfen, ob die Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden soll. Ein umfassendes Aufsichtsgesetz lehnt der Bundesrat aber weiter ab.
Der Bundesrat fasst allenfalls eine gesetzliche Regelung von minimalen Sorgfalts- und Beratungspflichten von Sterbehilfeorganisationen ins Auge. Weiter sollen eine Pflicht zu finanzieller Transparenz und die Festlegung ethischer Schranken verankert werden.
Bisher hatte die Regierung gesetzliche Bestimmungen zur Sterbehilfe abgelehnt, zuletzt in seinen Berichten aus den Jahren 2006 und 2007. Vielmehr stellte sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts genüge, um Missbräuche in der organisierten Sterbehilfe zu vermeiden.
Zum Meinungsumschwung trug auch die von Sterbehilfeorganisationen angewandte sogenannte Helium-Methode bei. Diese Suizidhilfe wurde von der umstrittenen Sterbehilfeorganisation Dignitas angewandt, um sich die ärztliche Verschreibungspflicht für Natrium-Pentobarbital (NAP) zu entziehen.
Quelle: swissinfo |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3633
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Verfasst am: 3.Jul 2008 9:34 Titel: |
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Welche Länder erlauben aktive Sterbehilfe?
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Passive Sterbehilfe ist hingegen erlaubt, wenn ein Patient dies eindeutig wünscht.
Niederlande und Belgien
„aktive Sterbehilfe“ erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht.
Schweiz - nimmt die Beihilfe zur Selbsttötung hin, sie ist aber nicht ausdrücklich erlaubt.
In Frankreich dürfen die Ärzte einen unheilbar kranken Patienten „sterben lassen“, sein Leben aber nicht aktiv beenden
In Großbritannien dürfen Ärzte einem Schwerkranken hohe Dosen an Schmerzmitteln verabreichen, selbst wenn sie damit in Kauf nehmen, dass der Patient schneller stirbt.
In Schweden und Norwegen ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, lebensverlängernde Behandlungen einzustellen
Griechenland - hier gilt Sterbehilfe als Beleidigung Gottes und ist streng verboten.
Polen hat Sterbehilfe unter Strafe gestellt
Quelle: Welt |
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