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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4947 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 27.Okt 2004 6:42 Titel: natürlich vermindert schuldfähig |
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Das Urteil - absurd. - nach Jugendstrafrecht
Ein "Mann" bei der Bundeswehr, Umgang mit Waffen
| Zitat: |
| hat das Landgericht Kiel den Angeklagten wegen Totschlags im Affekt zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der 20 Jahre alte Zeitsoldat |
| Zitat: |
| dem als verschlossen und noch unreifen Angeklagten |
| Zitat: |
| Fest stehe, daß er die Frau in ihrer Koje mit „außergewöhnlicher Gewalt über drei bis fünf Minuten gewürgt“ habe |
| Zitat: |
| Der Soldat habe im Affekt im Zustand einer tief greifenden Bewußtseinsstörung mit einer verminderten Steuerungsfähigkeit gehandelt. |
| Zitat: |
| Positiv wirke sich aus, daß er die Tat bereue |
Kann das einer den Angörigen mal verständlich erklären? |
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bhp47 Specialist
Anmeldungsdatum: 14.01.2004 Beiträge: 139 Wohnort: Österreich
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Verfasst am: 27.Okt 2004 8:38 Titel: verminderte schuldfähigkeit |
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leider leben wir in einer komischen welt. manchmal schaut es aus,
als würde täterschutz vor opferschutz kommen.
kann davon aus eigener erfahrung lied singen. ging betrüger ins netz,
gesamtschaden mehr als 1 mill. täter gab krankhafte spielsucht zu
und blieb straffrei und ich kann involvierte banken nicht klagen, da
kein schuldspruch.
kein wunder, daß man am rechtsstaat zweifelt....
cave canem
bhp47 |
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loooser User gebannt
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 2774
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Verfasst am: 28.Okt 2004 7:51 Titel: |
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Mein Hang zu einer härteren Gangart ist Ihnen ja eventuell bekannt. Was
mich an diesem Fall zum Nachdenken zwingt, ist die Tatsache, dass selbst
die Mutter der Ermordeten allergrösstes Verständnis für den Totschläger
aufbringt. |
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bhp47 Specialist
Anmeldungsdatum: 14.01.2004 Beiträge: 139 Wohnort: Österreich
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Verfasst am: 29.Okt 2004 7:59 Titel: bedey |
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auch ich bin noch nicht ganz vom zeitgeist infiltriert und kann daher
viele urteile nicht nachvollziehen.
bhp47 |
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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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Verfasst am: 30.Okt 2004 14:32 Titel: |
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Hi,
das hier das Jugandstarfrecht greift könnte zweierlei Gründe haben. Zum einen kann die Straftat über zwei Jahre zurückliegen, zum anderen könnte ein Gerichtspsychologe dem Straftäter entsprechende Unreife bescheinigt haben.
Gerade der Tatbestand der "außergewöhnlichen" Gewalt könnte auf die strafmildernde Affekthandlung und die mangelnde geistige Reife deuten.
MfG monxx77 |
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