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natürlich vermindert schuldfähig

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4947
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2004 6:42    Titel: natürlich vermindert schuldfähig Antworten mit Zitat

Das Urteil - absurd. - nach Jugendstrafrecht
Ein "Mann" bei der Bundeswehr, Umgang mit Waffen
Zitat:
hat das Landgericht Kiel den Angeklagten wegen Totschlags im Affekt zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der 20 Jahre alte Zeitsoldat

Zitat:
dem als verschlossen und noch unreifen Angeklagten

Zitat:
Fest stehe, daß er die Frau in ihrer Koje mit „außergewöhnlicher Gewalt über drei bis fünf Minuten gewürgt“ habe

Zitat:
Der Soldat habe im Affekt im Zustand einer tief greifenden Bewußtseinsstörung mit einer verminderten Steuerungsfähigkeit gehandelt.

Zitat:
Positiv wirke sich aus, daß er die Tat bereue


Kann das einer den Angörigen mal verständlich erklären?
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bhp47
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2004
Beiträge: 139
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2004 8:38    Titel: verminderte schuldfähigkeit Antworten mit Zitat

leider leben wir in einer komischen welt. manchmal schaut es aus,
als würde täterschutz vor opferschutz kommen.

kann davon aus eigener erfahrung lied singen. ging betrüger ins netz,
gesamtschaden mehr als 1 mill. täter gab krankhafte spielsucht zu
und blieb straffrei und ich kann involvierte banken nicht klagen, da
kein schuldspruch.

kein wunder, daß man am rechtsstaat zweifelt....

cave canem

bhp47
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loooser
User gebannt


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 2774

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2004 7:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Hang zu einer härteren Gangart ist Ihnen ja eventuell bekannt. Was
mich an diesem Fall zum Nachdenken zwingt, ist die Tatsache, dass selbst
die Mutter der Ermordeten allergrösstes Verständnis für den Totschläger
aufbringt.
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bhp47
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2004
Beiträge: 139
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2004 7:59    Titel: bedey Antworten mit Zitat

auch ich bin noch nicht ganz vom zeitgeist infiltriert und kann daher
viele urteile nicht nachvollziehen.

bhp47
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monxx77
User gebannt


Anmeldungsdatum: 06.05.2004
Beiträge: 1604

BeitragVerfasst am: 30.Okt 2004 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das hier das Jugandstarfrecht greift könnte zweierlei Gründe haben. Zum einen kann die Straftat über zwei Jahre zurückliegen, zum anderen könnte ein Gerichtspsychologe dem Straftäter entsprechende Unreife bescheinigt haben.

Gerade der Tatbestand der "außergewöhnlichen" Gewalt könnte auf die strafmildernde Affekthandlung und die mangelnde geistige Reife deuten.

MfG monxx77
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