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bonsay Newbie
Anmeldungsdatum: 25.12.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25.Dez 2005 21:28 Titel: schulderlass,verjährungen |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
ich bat Sie euch allen um Erteilung einer vollständigen Auskunft und Beantwortung folgender Fragen:
ich bin seit 3 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen und habe mir dann ein eigenes Haus
gekauft !
Jetzt will der Vermieter der alten Mitwohnung noch nebenkosten von mir haben !
Jetzt meine Frage :
Das ist jetzt 3 jahre her , muss ich das noch bezahlen ? - und wie lange kann der Vermieter
noch von mir noch Geld verlangen? - ist es da eine Bestimmte frist wo sich der Vermieter halten muss?
- wie lange dauert eine verjährungs schulderlass frist ??
mfg
BONSAY |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 26.Dez 2005 12:40 Titel: |
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Hallo,
der Vermieter muss innerhalb eines Jahres die Nebenkostenabrechnung machen.
Dabei kommt es auf den üblichen Zeitraum der Nebenkostenabrechnung an. Rechnet der Vermieter üblicherweise am 30.09. eines Jahres ab, hat er die Nebenabrechnung bis zum 30.09. des Folgejahres zu erstellen.
Ist die Nebenabrechnung allerdings schon erfolgt, verjährt diese erst nach vier Jahren.
MfG
ThoFa |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 26.Dez 2005 12:41 Titel: |
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| Und noch vergessen: Nachzulesen ist das im § 556 des BGB. |
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