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schulderlass,verjährungen

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bonsay
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.Dez 2005 21:28    Titel: schulderlass,verjährungen Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren!

ich bat Sie euch allen um Erteilung einer vollständigen Auskunft und Beantwortung folgender Fragen:

ich bin seit 3 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen und habe mir dann ein eigenes Haus
gekauft !
Jetzt will der Vermieter der alten Mitwohnung noch nebenkosten von mir haben !

Jetzt meine Frage :
Das ist jetzt 3 jahre her , muss ich das noch bezahlen ? - und wie lange kann der Vermieter
noch von mir noch Geld verlangen? - ist es da eine Bestimmte frist wo sich der Vermieter halten muss?
- wie lange dauert eine verjährungs schulderlass frist ??

mfg

BONSAY
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.Dez 2005 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Vermieter muss innerhalb eines Jahres die Nebenkostenabrechnung machen.

Dabei kommt es auf den üblichen Zeitraum der Nebenkostenabrechnung an. Rechnet der Vermieter üblicherweise am 30.09. eines Jahres ab, hat er die Nebenabrechnung bis zum 30.09. des Folgejahres zu erstellen.

Ist die Nebenabrechnung allerdings schon erfolgt, verjährt diese erst nach vier Jahren.

MfG

ThoFa
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.Dez 2005 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch vergessen: Nachzulesen ist das im § 556 des BGB.
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