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Casanova Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2002 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.Feb 2002 18:48 Titel: |
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Kreditvertrag ist trotz Verstoßes gegen
Rechtsberatungsgesetz wirksam!
Ein durch einen Vermittler zustande gekom-mener Kreditvertrag ist grundsätzlich auch dann gültig, wenn der Vermittler gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger hatte mit einem Kreditinstitut einen Kreditvertrag geschlossen, wobei der Kreditvertrag durch die Vermittlung einer GmbH (Gesellschaft für die Vermittlung von Grundstücken, Hypotheken, etc.) zustande kam, die der Kläger selbst hinzugezogen hatte. Die eventuelle Unwirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen Kläger und dem vermittelnden Dritten wegen unerlaubter Rechtsbesorgung (Verstoß gegen Art. 1 § 1 des Rechtsberatungs-Gesetzes), so führten die obersten Richter aus, berührt die Wirksamkeit des Kreditvertrages grundsätzlich nicht.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Dritte und das Kreditinstitut so eng zusammen-arbeiten, dass die Tätigkeit des Kreditinstituts als Beteiligung an der unerlaubten Tätigkeit des Dritten gesehen werden kann. Dies ist aber z.B. noch nicht der Fall, wenn zwischen dem Kreditinstitut und dem vermittelnden Dritten eine Provisionsvereinbarung für Kredit-vermittlungen
besteht.
BGH 1998-03-17 XI ZR 59/97
Manchmal stelle ich mir die Frage, ob das alles noch normal ist! Muss ich mir jetzt Gedanken machen, in welchem Verhältnis der Vermittler zum Unternehmen steht?! Das ist doch zum !!!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Casanova am 2002-02-27 12:51 ] |
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Jim Phelps Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.01.2002 Beiträge: 297
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Verfasst am: 1.März 2002 10:29 Titel: |
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Nun, bei seriösen Beratern und Vermittlern hat es sich in der Zwischenzeit herumgesprochen, daß die Provisionen, die Besagter von dem Institut erhält, offenzulegen sind.
Das Verbraucherkreditgesetz regelt dieses ebenfalls, ist jedoch nicht für alle Gruppen relevant.
Auch hier gilt wieder der oberste aller Grundsätze: Erst Hirn einschalten, wenn Fragen bestehen, Fachmann hinzuziehen (der kostet aber meist Geld), wenn Fragen bleiben, sein lassen, dann unterschreiben.
Klingt sehr einfach, wird fast nie praktiziert.
Haben Sie schon mal versucht, eine Finanzberatung auf Honorarbasis durchzusetzen? Sie werden Ihr blaues Wunder erleben. Bevor der werte und durch "Fachzeitungen" aufgeklärte Kunde Ihnen 1.000 Euro für Ihre Beratung zahlt, unterschreibt er einen Vertrag, der ihn 25.000 Euro mehr an Zinsen kostet, aber dem Vermittler JETZT nichts zu zahlen ist. Daß der Kunde dem Vermittler und der Gesellschaft im Endeffekt mehr bezahlt, über Zinsen, interne Provisionen, etc., fällt nicht so ins Gewicht. Denn JETZT muß nichts bezahlt werden.
Die Dummheit und Borniertheit der Verbraucher machen es den schwarzen Schafen der Finanzdienstleistungsbranche zu einfach, ihre Machenschaften durchzuziehen. Und wie üblich müssen die Ehrlichen darunter leiden.
Ist in anderen Branchen aber genauso.
Fazit: Das eigene Denken kann einem keiner abnehmen.
Gruß,
Phelps
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Casanova Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2002 Beiträge: 7
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Verfasst am: 4.März 2002 21:59 Titel: |
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Leider ist das mit der Beratung bzw. Provision wohl so, obwohl ich es noch nie probiert habe da ich nicht aus der Finanzdienstleisterbranche komme.
Otto-normal-Verbraucher ist in seinem Leben mit durchschnittlich 3 Krediten (erstes Auto, Haus und noch einer...) doch kein Kreditexperte. Und wer vermutet schon hinter jedem Finanz-, Immobilienmakler den Gauner?!
Es ist doch leider so, dass die Mehrheit in unserem Lande das Einmalgeschäft bevorzugt. Soll heissen: Wenn er meint, er hätte einen Laien als zukünftigen Vertragspartner dann wird er gnadenlos die schlechteren Konditionen bekommen. Oder (noch schlimmer) so ausgetrickst das er demnächst in finanzielle Schwierigkeiten kommt - siehe Liqui-modelle...
Und dann weint die ganze Branche, ja ja, ein paar schwarze Schafe gibt es überall! Nur in diesen Branchen sind wohl die meisten schwarz nur wenige Ausnahmen weiss. Und wenn das der Verbraucher wüsste, wäre er schon reicher und würde sich die 1.000 Euro Beratungskosten wohl gerne "ans Bein binden". |
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superzwerg Specialist
Anmeldungsdatum: 13.03.2003 Beiträge: 106 Wohnort: luanda
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Verfasst am: 27.Mai 2003 11:17 Titel: |
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Alle den Kreditvertrag betreffenden Kosten auch Provisionen sind im Kreditvertrag einzeln ausgewiesen und im effektiven Jahreszins enthalten.
Das ist bei den Banken über welche fast alle Deutschen Vermittler arbeiten so gang und gebe und auch richtig.Natürlich giebt es Ausnahmen
welche speziell bei Beamtendarlehn gemacht werden um den Zins niedrig zu halten und somit Konkurenzfähiger zu sein.da werden Provisionen in Restschuldvericherungen usw. verborgen.
Also unter 2500 Euro tuts keiner an Bankprovision für ein 25.000 Euro Darlehn.Wer drunter liegt hat eh keinen Namen in der Branche.
Na ja und bei der" Mageren Provision "sind 4 oder 5 % vom Kunden +Fahrkosten doch normal oder?
Und mein Gott wer glaubt nur Vermittler wärenschlechte Menschen der irrt
gewaltig von denen lebt eine ganze Branche und das ohne Wissen um die Machenschaften?Guten Morgen |
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