GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Rückzieher nach erfolgter Kreditzusage

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Kreditbetrug
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2004 23:21    Titel: Rückzieher nach erfolgter Kreditzusage Antworten mit Zitat

Kann mir jemand in folgender Angelegenheit evtl. weiterhelfen?

Zur Finanzierung zweier Immobilien, die ich im Zwangsversteigerungsverfahren
erworben habe, habe ich bei einer Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 150.000 EUR abgeschlossen. Gekoppelt war mit der Unterschreibung dieses Vertrags die Vermittlung eines Kredits in Höhe der Bausparsumme durch eine Bank. Mein Sachbearbeiter hat mir immer wieder versichert, dass der Kredit der Bank - so wörtlich -"bewilligt" sei.
Nur unter dieser Bedingung war ich überhaupt bereit, einen Bausparvertrag zu unterschreiben. Am vergangenen Samstag erhielt ich nun die Hiobsbotschaft, ich müsse noch mit der Eigentümerin der mir auf Erbbaubasis überlassenen Grundstücke, einer Katholischen Kirchengemeinde, darüber verhandeln, dass diese eine "Sillhalteerklärung" zu Gunsten der Bank unterschreibt, damit diese - wenn ich dies richtig verstanden habe, auf Rang 1 im Grundbuch - oder so ähnlich - eingetragen wird.

Ich habe dies abgelehnt, weil ich es nicht für meine Aufgabe halte, nach bereits erfolgter Vertragsunterzeichnung als Kunde der Bausparkasse deren Maklertätigkeit zu übernehmen, und weil ich darüber hinaus der Auffassung bin, dass die Bank nur einen Grund sucht, mir den Kredit nachträglich noch streitig zu machen. Ich hörte nämlich mehrfach aus dem Munde des Sachbearbeiters der Bausparkasse, dass die Bank ihre Kreditabsichten in Frage gestellt habe, nachdem sie sich sehr spät durch eine Ortsbegehung einen Eindruck von dem Zustand der zu finanzierenden Objekte gemacht habe. So wie ich die Sache inzwischen sehe, hatte mein Sachbearbeiter nie eine klare Zusage für meinen Kredit durch die Bank und mir nur falsche Tatsachen vorgespiegelt.
Bezogen auf die von mir verlangten Vertragsverhandlungen mit der Kirche glaube ich, dass ich mich mit ihnen nur lächerlich machen würde: Aus welchem Grunde sollte die Kirche schon dem Anliegen der Bank zustimmen? (Fehlender Verhandlungsdruck)
Ich bin außerdem der Auffassung, dass man nach erfolgter Zusicherung des Kredits und erfolgter Unterschrift nicht nachträglich noch Bedingungen für diesen stellen kann.
Die Bank wird im Bausparantrag unter "Beratungsangaben" erwähnt
(wörtlich: "Zur Ablöse der Hypothek ... [Name der Bank] 05.2014"). Mindestens bin ich der Auffassung, dass ich einen mündlichen Vertrag mit der Bausparkasse geschlossen habe, der mir den Kredit zusichert. Ich habe mich bei der Hauptstelle bereits beschwert, stoße aber dort wohl nur auf taube Ohren. Mein Eindruck ist jedenfalls nicht, dass ich von dort Hilfe zu erwarten habe.

Mein Problem ist, dass ich seit dem 08.04. (Datum der Unterschrift) in dem Glauben war, eine sichere Finanzierung hinbekommen zu haben. Nun aber muss ich feststellen, dass ich mehr als 4 Wochen Zeit verloren habe -Zeit, die ich hätte nutzen können, um bei anderen Kreditgebern um Finanzierungsmittel zu werben.
Jetzt aber muss ich befürchten, dass gegen mich ein Zwangsversteigerungsverfahren erhoben wird, sollte es mir nicht mehr gelingen einen Kreditgeber zu finden. Außerdem habe ich mich ja durch meinen Bausparvertrag an die Bausparkasse gebunden. Ich fühle mich im wahrsten Sinne des Wortes betrogen.

Sieht jemand eine Lösung für mein Problem?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
CanariasTrading
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.05.2003
Beiträge: 245
Wohnort: Gran Canaria / Spanien

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2004 9:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nette Konstellation und nach meiner Auffassung sehr schwierige Rechtssituation...

Da die Bausparkasse und die Bank rechtlich voneinander unabhängige Unternehmen sind (auch bei Sparkasse und LBS) wird sich die Bank eine Aussage des Sachbearbeiters der Bausparkasse nicht zurechnen lassen, da die Bank ja keinen Vertrag gezeichnet hat und auch keine rechtsverbindliche Zusage gegeben hat. Zumindest entnehme ich dies dem Posting.

Dann kommt der Hinweis mit dem Erbbaurecht - das mindert den Beleihungswert für die Bank und die Bausparkasse gleich um ein vielfaches - wenn der Sachbearbeiter dies wusste dann handelte er schon sage ich mal ziemlich "großzügig". Denn in diesem Fall ist die Kreditprüfung etwas aufwendiger und in der Regel eine Finanzierung schwieriger.

Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Bank oder der Bausparkasse Handlungen zu unternehmen die eine Besicherung ermöglichen. Dies ist immer Aufgabe des Kunden. Steht so in den Bedingungen der Bank.

Also Tip an dieser Stelle: Schnellstmöglich alternative Finanzierungsgeber suchen. Dann (wenn Sie das wirklich wollen) Rechtsstreit mit der Bausparkasse führen (w/Fehlberatung) - verschwenden Sie jetzt nicht mehr Zeit auf diese Bausparkasse, die Beschaffung einer Finanzierung wird unter den geschilderten Umständen schon schwer genug werden. Auf jeden Fall sprechen Sie mal mit dem Erbaurechtsgeber - die Frage nach der Grundschuld wird immer kommen, da eine Besicherung aus dem Objekt nicht wirklich werthaltig sein wird (denn da wird nur das Erbbaurecht als werthaltig angesehen, da der Finanzierer keinen Zugriff auf das Grundstück hat)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Et
.


Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 451
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2004 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

"ich müsse noch mit der Eigentümerin der mir auf Erbbaubasis überlassenen Grundstücke, einer Katholischen Kirchengemeinde, darüber verhandeln, dass diese eine "Sillhalteerklärung" zu Gunsten der Bank unterschreibt, damit diese - wenn ich dies richtig verstanden habe, auf Rang 1 im Grundbuch - oder so ähnlich - eingetragen wird."

Keine Panik, diese Erklärung erlangt jede Bank und der Erbaurechtsgeber weiss dies auch. Allerdings kann es intere Richtlichinen beim Erbaurechtsgeber geben, die nur eine bestimmte Grundschuldhöhe zulassen.

Also, frohen Mutes mit dem zuständigen Erbbaurechtsgeber reden. Empfehle den Bausparverkäufer dabei in die Pflicht zu nehmen. Das mit dem Erbaurecht hätte er wissen müssen.

Für die vorfinanzierende Bank (und für dich) ist eine fachlich fundierte Aufstellung der Sanierungskosten für die Immobilie bestimmt hilfreich.
Wenn noch nicht vorliegend unbedingt erstellen lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2004 19:44    Titel: Rückzieher nach erfolgter Kreditzusage, neuer Stand der Lage Antworten mit Zitat

Inzwischen hat mich der Sachbearbeiter der Bausparkasse angerufen und mir mitgeteilt, dass er selbst der Erbbaurechtgeberin (Kirche) das besagte
Papier zur Unterzeichnung der Stillhalteerklärung zugesandt habe. Ich werde - dies habe ich auch dem Sachbearbeiter gesagt - den maßgeblichen Vertreter des Kirchenvortsandes anrufen und ihn fragen, ob er die Stillhalteerklärung unterzeichnen wird. Andernfalls übergebe ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt.
Wer aber garantiert mir, dass die Bank bei Unterzeichnung der Stillhalteerklärung tatsächlich bereit ist den Kredit zu geben? Der Sachbearbeiter der Bank will sich übrigens auf ein Gespräch mit mir nicht einlassen und verweist allein auf die Bausparkasse als Ansprechpartner.

Ich frage mich, ob die Bausparkasse sich darauf zurückziehen kann, dass es immer Sache des Kunden sei, selbst für die Beschaffung des Kredits zu sorgen, wenn sie - wie in meinem Fall - sich selbst eigens für die Vermittlung eines Kredits angeboten hat und - offenbar fälschlicherweise - vorgibt, der Kredit sei bereits bewilligt, und damit meine Unterzeichnung des Bausparvertrags erschleicht? Ist es nicht denkbar, dass die Bausparkasse in diesem Fall den Kredit aus eigenen Mitteln bestreiten muss, wenn die angebundene Bank nicht willens ist, den Kredit zu gewähren?
Das Problem ist allerdings, dass der Sachbearbeiter der Bausparkasse erklärt, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bausparvertrags habe tatsächlich eine Bewilligungserklärung der Bank - wohl auf rein mündlicher Basis - vorgelegen und die Bank habe ihre Einwilligung noch einmal vorläufig zurückgenommen, um noch weitere Details des Antrags zu überprüfen. Der Zustand der Objekte habe - so der Sachbearbeiter der Bausparkasse - dabei zuletzt keine Rolle mehr gespielt, sondern nur noch
- in beschriebener Hinsicht - der Erbbaurechtsvertrag, den sie sich offenbar vor ihrer ursprünglichen Bewilligung nicht richtig angeschaut habe.
Ich bin dabei. mich auf jeden Fall noch um alternative Kreditmöglichkeiten zu kümmern, sehe aber schwarz angesichts des jetzt herrschenden Zeitdrucks. Gleichzeitig bemühe ich mich um den Verkauf eines der beiden Objekte (Wohnhaus). Im Falle eines erfolgten Verkaufs wäre
ich auf den Kredit in der vorgesehenen Höhe natürlich nicht angewiesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
caligula
Insider


Anmeldungsdatum: 06.12.2003
Beiträge: 884
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2004 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ein "Rückzieher nach erfolgter Kreditzusage" wäre bei meinen Freunden von "Schweizerkredit" nie passiert:

http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?p=36501#36501

bitte in Zukunft nur "Schweizerkredit".

C.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
1951
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 13.10.2003
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2004 8:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zu der ganzen Problematik folgende Aussagen, die aus der täglichen Arbeit abgeleitet werden:

- Die Zeiten, dass ein Banker zu seinem Wort stand, sind vorbei.
- Verlasse sich niemand auf Aussagen, der Mitarbeiter kann schon morgen nicht mehr da sein!!
- Auch Aussagen eines Prokuristen - forget it.
- Der Kreditausschuss mag positiv entscheiden(mündlich), die Abteilung Marktfolge kann alles negieren.

Also: Übersendung des Darlehensvertrages abwarten oder eine schriftliche!!!!! Bestätigung der Annahme.

Vorher agieren weder ich noch meine Klienten!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2004 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Inzwischen hat mich der Sachbearbeiter wieder angerufen, die Stillhalteerklärung des Erbbaurechtgebers liege ihm vor. Nun wollte er wohl schon zur Tat schreiten und mich zur Unterschrift bitten.
Da er aber - nach mehr als acht Wochen - mein Vertrauen verspielt hatte, sagte ich dankend ab. Ich habe inzwischen die Darlehensverträge einer anderen Bank in der Schublade. Morgen wird es zur Unterzeichnung kommen, wenn nicht noch Gravierendes passiert.

Für meine Absage gegenüber dem Sachbearbeiter der Bausparkasse gibt es allerdings noch einen weiteren Grund, der mein Verhalten rechtfertigt:

Ich wollte gestern meinen Augen nicht trauen, als mir per Einschreiben mit Rückschreiben eine weitere Hiobsbotschaft der besagten Bank ins Haus
flatterte. Voranzuschicken ist, dass dies mit Sicherheit keine Reaktion auf meine Absage sein kann, da das Einschreiben einige Tage bei der Post lag und schon vor meiner Absage zugestellt wurde. Zum besseren Verständnis muss ich noch etwas ausholen:

Ursprünglich gehörten die Objekte, um die es geht, meinen verstorbenen Eltern, zwischenzeitlich waren sie auf die Erbengemeinschaft, deren Mitglied ich selbst war, übergegangen und wurden schließlich von mir im Teilungsversteigerungsverfahren erworben:

Aus der Zeit der Erbengemeinschaft rühren Zahlungsrückstände hinsichtlich eines noch von meinen Eltern aufgenommenen Grundschulddarlehens her, für das es eine entsprechende Eintragung im Grundbuch gibt. Wichtig ist dabei, dass diese Grundschuld zu fast zwei Drittel bereits abbezahlt ist. Die Bank - es handelt sich um dieselbe Bank, die von mir ursprünglich als Kreditgeberin angepeilt war - hat nun auf Grund des Zahlungsrückstands den Darlehensvertrag gekündigt und verlangt nun auf der Basis der "Kündigung des Grundschuldkapitals mit sofortiger Wirkung" nicht nur den noch abzuzahlenden Betrag (Restschuld) zurück, sondern zusätzlich (!) auch noch die ursprünglich im Grundbuch vermerkte - als solche gar nicht mehr bestehende (!) - Nominalschuld. Meine Frage ist: Wie ist das zu rechtfertigen?

In Frage steht für mich hierbei nicht, dass ich als gesamtschuldnerisches ehemaliges Mitglied der Erbengemeinschaft für die Restschuld hafte. Wie aber lässt sich nachvollziehen, dass ich darüber hinaus noch für eine Schuld aufkommen soll, die es als Realschuld gar nicht mehr gibt?

Hält man sich vor Augen, dass ich die rückständigen Darlehensbeträge nur deswegen noch nicht zurückgezahlt habe, weil ich davon ausgegangen war, dass die bestehende Gesamtdarlehensschuld einschließlich der rückständigen Beträge durch den beantragten Kredit abgelöst werden könnte, so ist vielleicht nicht verwunderlich, dass ich nun über einen Zusammenhang des Kündigungsschreibens mit der Hinhaltetaktik der Bank hinsichtlich meines Kreditantrags nachdenke:

Kann es sein, dass die Bank geradezu verhindern wollte, dass ich die rückständigen Zahlungen ausgleiche, weil sie selbst die Immmobilien auf dem Wege der Zwangsversteigerung erwerben will und mir deswegen
das Gefühl geben wollte, der Kredit sei bereits bewilligt und die Restschuld könne mit ihm verrechnet werden?
Ich beabsichtige natürlich, die Angelegenheit meinem Anwalt zu übergeben. Dennoch interessiert mich vorher Ihre Meinung.

Sorry wegen der Länge meines Beitrags.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2004 18:09    Titel: Kündigung des Darlehens schon nach zwei Zahlungsrückständen? Antworten mit Zitat

Ich habe eine weitere Frage:

Ist es eigentlich möglich, ein Darlehen bereits nach zwei nicht gezahlten Raten zu kündigen? In meinem Falle ist zu berücksichtigen, dass die erste nicht gezahlte Rate der Erbengemeinschaft, deren Mitglied ich ja bin, als ganzer zuzuschreiben ist. Die zweite Rate habe ich aus genanntem Grund als neuer alleiniger Eigentümer nicht gezahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2004 18:09    Titel: Kündigung des Darlehens schon nach zwei Zahlungsrückständen? Antworten mit Zitat

Ich habe eine weitere Frage:

Ist es eigentlich möglich, ein Darlehen bereits nach zwei nicht gezahlten Raten zu kündigen? In meinem Falle ist zu berücksichtigen, dass die erste nicht gezahlte Rate der Erbengemeinschaft, deren Mitglied ich ja bin, als ganzer zuzuschreiben ist. Die zweite Rate habe ich aus genanntem Grund als neuer alleiniger Eigentümer nicht gezahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2004 18:10    Titel: Kündigung des Darlehens schon nach zwei Zahlungsrückständen? Antworten mit Zitat

Ich habe eine weitere Frage:

Ist es eigentlich möglich, ein Darlehen bereits nach zwei nicht gezahlten Raten zu kündigen? In meinem Falle ist zu berücksichtigen, dass die erste nicht gezahlte Rate der Erbengemeinschaft, deren Mitglied ich ja bin, als ganzer zuzuschreiben ist. Die zweite Rate habe ich aus genanntem Grund als neuer alleiniger Eigentümer nicht gezahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2004 18:12    Titel: Kündigung des Darlehens schon nach zwei Zahlungsrückständen? Antworten mit Zitat

Ich habe eine weitere Frage:

Ist es eigentlich möglich, ein Darlehen bereits nach zwei nicht gezahlten Raten zu kündigen? In meinem Falle ist zu berücksichtigen, dass die erste nicht gezahlte Rate der Erbengemeinschaft, deren Mitglied ich ja bin, als ganzer zuzuschreiben ist. Die zweite Rate habe ich aus genanntem Grund als neuer alleiniger Eigentümer nicht gezahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MichaSchlep
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2004 18:12    Titel: Kündigung des Darlehens schon nach zwei Zahlungsrückständen? Antworten mit Zitat

Ich habe eine weitere Frage:

Ist es eigentlich möglich, ein Darlehen bereits nach zwei nicht gezahlten Raten zu kündigen? In meinem Falle ist zu berücksichtigen, dass die erste nicht gezahlte Rate der Erbengemeinschaft, deren Mitglied ich ja bin, als ganzer zuzuschreiben ist. Die zweite Rate habe ich aus genanntem Grund als neuer alleiniger Eigentümer nicht gezahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Kreditbetrug Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Schufaauskunft nach Mietvertragsabsch... Cob Immobilien 2 13.Jun 2008 17:59 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Darlehenskündigung nach geduldeter Ko... Verbraucheranwalt Urteile & Recht 0 8.Jun 2008 8:59 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Carlyle will mit neun Milliarden Euro... Dechet & Ehimare Private-Equity 0 3.Jun 2008 16:55 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Herausgabe sichergestellter Gegenstän... GM&P Info Urteile & Recht 0 13.Mai 2008 21:37 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Abfindung nach Zeitwert für defekte t... GM&P Info Urteile & Recht 0 20.Apr 2008 8:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge KG: Haftung nach §171 HGB froehlich_qlb Deutsche Strukturen 6 16.März 2008 14:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Zur Insolvenz nach Frankreich GM&P Info Insolvenz 7 14.März 2008 6:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Für 5500 Euro nach Sydney - im Bus - Moderator GM&P Tipps, Adressen und Möglichkeiten 0 8.März 2008 10:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Öllieferung nach D gestoppt Moderator GM&P Wirtschaft 0 18.Feb 2008 23:00 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wieviel bleiben von 100K nach Steuern... commander11 Steuerberatung & Steueroptimierung 0 5.Jan 2008 18:23 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge GCC: Nachfrage nach Gesundheitsleistu... Moderator GM&P Wirtschaft 1 25.Dez 2007 6:35 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Steuerverlagerung nach Dubai KLP Group Firmengründung und Offshore 2 20.Dez 2007 10:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vatikan zahlt nach Leistung Moderator GM&P Wirtschaft 0 25.Nov 2007 16:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Künftig sollen die Abgeordneten nach ... Luet Satire & Blödeleien 1 23.Nov 2007 9:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Nach Sachsen-Sumpf jetzt Sachsen-Anha... Moderator GM&P Kommentare & Meinungen 0 23.Okt 2007 21:39 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen