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iqdirekt Specialist
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 186
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Verfasst am: 20.Jan 2006 12:55 Titel: |
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| t0bsn hat folgendes geschrieben:: |
| und wenn ich einfach bei na anderen bank nen konto gründe? |
Warum nicht... |
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t0bsn Newbie
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 20.Jan 2006 13:05 Titel: |
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| dass das finanzamt das konto ggf. gleich wieder pfändet? |
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Kanada32 Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 23
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Partymacher Newbie
Anmeldungsdatum: 23.01.2006 Beiträge: 14 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 23.Jan 2006 0:44 Titel: Vorsicht bei Sparcardkonten |
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Hallo,
Sparcardkonten (das sagt der Name schon) sind Sparkonten. Für Sparkonten sind Zinsen fällig. Die Zinsen sind Kapitaleinnahmen und müssen versteuert werden.
Bis zu gewissen Freigrenzen werden in der Regel Freistellungsanträge ausgefüllt und unterschrieben. Werden keine Anträge gestellt, überweist das Geldinstitut die Kapitalertragssteuer (auch wenn es vielleicht nur wenige Cent sind) an das zuständige Finanzamt.
Sollten Schulden beim Finanzamt sein, ist damit zu rechnen, daß auf diese Sparkonten Pfändungen erfolgen und schon besteht wieder eine Blokade.
Bei mir führte das Finanzamt Hamburg-Harburg pünktlich zu Silvester 2005 zehn Blindpfändungen (z. B. Deutsche Bank, Dresdner Bank, Sparkasse, Volksbank, sogar türkische Isbank und andere) und meine aufgrund der Freistellungsaufträge bekannten Sparkonten durch (Sparcard Postbank, Cortal Consors, CC-Bank).
Somit waren schlagartig alle Konten weg, auch das Guthaben-Girokonto bei der Deutschen Bank.
Das Beste sind halt ausländische Konten (z. B. Schweiz, Österreich odfer neuerdings auch in Poilen).
Viele Grüße und beherzt diese warnung
Partymacher |
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Kanada32 Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 23.Jan 2006 14:46 Titel: Re: Vorsicht bei Sparcardkonten |
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| Die vom Finazamt sind eh skrupelos.Mit denen ist nicht zu spaßen.Hast du denn jetzt ein neues Konto?Kannst du mir eins empfehlen?Gruss Biggi |
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MarcNM Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Neumarkt
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Verfasst am: 27.Jan 2006 3:03 Titel: |
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also das Finanzamt ja ja.. die Säcke haben mir letztens auch erst mein Konto gepfändet weil ich angeblich eine Umsatzsteuervoranmeldung von Juni 2005 nicht abgegeben hätte.. von jetzt auf gleich wurde das Konto gesperrt und ich konnte absolut nichts mehr machen.
Ich bin also auf die Bank und habe gefragt wer da überhaupt pfändet weil das steht ja nirgendwo.. meine Beraterin meinte dann das Finanzamt und es würde sich um einen Betrag von 288€ handeln, was wollen wir jetzt machen.. daraufhin meinte ich das sie das überweisen soll und direkt nach der Überweisung meiner Beraterin wurde mein Konto wieder freigegeben. Das hat sich dann alles im nach hinein geklärt, die Umsatzsteuervoranmeldung lag schon lange in der Akte von mir bei FA wurde aber noch nicht bearbeitet. Ich hatte dem Finanzamt ja immer wieder geschrieben das die Meldung rechtzeitig abgegeben worden ist! Ich habe nie eine Antwort auf meine Schreiben erhalten NEIN sie haben mir immer wieder Mahnungen geschickt und Androhungen zur Zwangsvollstreckung
Also wirklich aufpassen, das Finanzamt ist sehr scharf.. wenn die meinen sie würden was nicht haben oder zu spät bekommen bist du gleich das A---h.
Zu einem guten Konto kann ich die Raiffeisenbank empfehlen, ich habe sämtliche negative Schufa Einträge was ich heute sehr bedauere, ich habe damals viel gekauft und hatte eigentlich gar kein Geld das zu bezahlen.. bin heute fleißig dabei den ganzen Mist abzubezahlen aber das wird noch ein paar Jahre dauern.. also die Raiffeisenbank, ich bekam nirgendwo mehr ein Konto also bin ich einfach mal da hingegangen obwohl ich längst die Hoffnung aufgegeben hatte.. die gute Frau stellte mir dann so manche Kontotypen vor wie überall.. meinte ich, das mit der EC und Visacard wäre ja ganz interessant. Also Antrag ausgefüllt, hat dann zwei Tage gedauert.. dann musste ich nochmal unterschreiben kommen und knapp ne Woche später hatte ich ne EC und Visakarte die ich heute natürlich auch noch hab mit sogar einem Dispo von 3000€
Ich hätte damals zur jeden Bank gehen können (was ich auch gemacht habe *lach*) und mir den gleichen Kontotyp beantragen können.. die hätten mir nach der Schufa Abfrage mehr als nur nen Vogel gezeigt. Ich weiß ja nicht woran es liegt das sie mir das Konto genehmigt hat.. denke mir entweder, sie war einfach nur dumm, der Server hatte zu dieser Zeit nen Systemausfall und hat falsche Daten von mir ausgespuckt oder es lag daran das ich kürzlich umgezogen bin.
Oh man so viel wollt ich garnet schreiben.. wenn euch der Beitrag gefällt, teile ich euch auch gerne noch mehr meiner Erlebnisse und Erfahrungen vom Geldgeilamt mit, kenn mich schon ein wenig mit den Säcken aus
liebe Grüße an das Forum
Marc ) |
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MarcNM Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Neumarkt
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Verfasst am: 27.Jan 2006 3:11 Titel: |
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Zitat: denke mir entweder, sie war einfach nur dumm, der Server hatte zu dieser Zeit nen Systemausfall und hat falsche Daten von mir ausgespuckt oder es lag daran das ich kürzlich umgezogen bin.
...oder sie sind einfach nur sehr kulant.. also einfach mal probieren, mehr als schief gehen kanns net. Raiffeisenbanken sind die Blau-Orangenen.. alle Banken die diese Farben haben gehören dazu (Sparda-Bank, Naspa etc.) |
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tina29 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 13 Wohnort: aachen
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Verfasst am: 27.Jan 2006 23:40 Titel: |
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Hallo!
Wie sieht das eigentlich aus.Wenn ich ein Konto auf Guthabenbasis eröffne und dies mal angenommen erhalte, die Bank natürlich zuvor meine sehr negative Schufa abruft, werden somit direkt meine schlafenden Gläubiger von der Kontoeröffnung benachrichtigt durch die Schufa oder sonst wen?Würde mich interessieren.
VG
Tina |
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MarcNM Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Neumarkt
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Verfasst am: 28.Jan 2006 0:32 Titel: |
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Ein Konto auf Guthabenbasis.. dürfte eigentlich kein Problem sein das zu bekommen wenn du vorher mit deiner Beraterin sprichst und ihr offene Karten auf den Tisch legst.. musst ihr halt auch sagen das du schon am abbezahlen bist und keine neuen Schulden machst, sozusagen das du das neue Konto nicht missbrauchst.
Jedoch ist die Karte die dann dann wahrscheinlich bekommst eine andere.. die einen geben normale EC Karten aus, andere z.B. nur eigene Kundenkarten.. der Nachteil an den Kundenkarten ist, du kannst kein Geld am Automaten abholen, die Karte hat lediglich die Funktion Kontoauszüge am bankeigenen Terminal auszudrucken. Die Vorteile des Online und Telefon- Banking hast du aber trotzdem.. der Mist ist halt das wenn du Geld haben willst immer an Schalter gehen musst.
Deine Gläubiger erfahren übrigens erstmal nichts von deinem neuen Konto, jedoch musst du bei der nächsten Abgabe einer EV ja alle Konten angeben und wenn die Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid gegen dich erlassen haben, der übrigens 30 Jahre gültig ist, werden sie immer wieder einen Weg finden dir das Leben schwer zu machen.. solange du Schulden hast und ein Vollstreckungstitel vorliegt, lebst du leider immer mit der Gefahr das das Konto von jetzt auf gleich gepfändet wird.
Die monatliche normale Pfändungsfreigrenze liegt glaube ich bei 700€, alles was über diesen Betrag geht darf gepfändet werden.Die Pfändungsfreigrenze soll dem Schuldner ein eigenes Existenzminimum sichern. Deine genaue Höhe ergibt sich aus einer Anlage zur Zivilprozessordnung.
Es gibt da noch eine kleine Möglichkeit wie Konten überhaupt nicht gepfändet werden können.. da wäre ein Beispiel eine Schweizer Bank, durch das hohe Bankgeheimnis (was heute nicht mehr so ist wie es damals mal war) ist dir garantiert das keiner pfänden kann. Du musst zwar das Konto auf der EV angeben aber pfänden kann da niemand was.
lg Marc |
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MarcNM Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Neumarkt
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Verfasst am: 28.Jan 2006 0:33 Titel: |
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Ein Konto auf Guthabenbasis.. dürfte eigentlich kein Problem sein das zu bekommen wenn du vorher mit deiner Beraterin sprichst und ihr offene Karten auf den Tisch legst.. musst ihr halt auch sagen das du schon am abbezahlen bist und keine neuen Schulden machst, sozusagen das du das neue Konto nicht missbrauchst.
Jedoch ist die Karte die dann dann wahrscheinlich bekommst eine andere.. die einen geben normale EC Karten aus, andere z.B. nur eigene Kundenkarten.. der Nachteil an den Kundenkarten ist, du kannst kein Geld am Automaten abholen, die Karte hat lediglich die Funktion Kontoauszüge am bankeigenen Terminal auszudrucken. Die Vorteile des Online und Telefon- Banking hast du aber trotzdem.. der Mist ist halt das wenn du Geld haben willst immer an Schalter gehen musst.
Deine Gläubiger erfahren übrigens erstmal nichts von deinem neuen Konto, jedoch musst du bei der nächsten Abgabe einer EV ja alle Konten angeben und wenn die Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid gegen dich erlassen haben, der übrigens 30 Jahre gültig ist, werden sie immer wieder einen Weg finden dir das Leben schwer zu machen.. solange du Schulden hast und ein Vollstreckungstitel vorliegt, lebst du leider immer mit der Gefahr das das Konto von jetzt auf gleich gepfändet wird.
Die monatliche normale Pfändungsfreigrenze liegt glaube ich bei 700€, alles was über diesen Betrag geht darf gepfändet werden.Die Pfändungsfreigrenze soll dem Schuldner ein eigenes Existenzminimum sichern. Deine genaue Höhe ergibt sich aus einer Anlage zur Zivilprozessordnung.
Es gibt da noch eine kleine Möglichkeit wie Konten überhaupt nicht gepfändet werden können.. da wäre ein Beispiel eine Schweizer Bank, durch das hohe Bankgeheimnis (was heute nicht mehr so ist wie es damals mal war) ist dir garantiert das keiner pfänden kann. Du musst zwar das Konto auf der EV angeben aber pfänden kann da niemand was.
lg Marc |
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MarcNM Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Neumarkt
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Verfasst am: 28.Jan 2006 0:33 Titel: |
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Ein Konto auf Guthabenbasis.. dürfte eigentlich kein Problem sein das zu bekommen wenn du vorher mit deiner Beraterin sprichst und ihr offene Karten auf den Tisch legst.. musst ihr halt auch sagen das du schon am abbezahlen bist und keine neuen Schulden machst, sozusagen das du das neue Konto nicht missbrauchst.
Jedoch ist die Karte die dann dann wahrscheinlich bekommst eine andere.. die einen geben normale EC Karten aus, andere z.B. nur eigene Kundenkarten.. der Nachteil an den Kundenkarten ist, du kannst kein Geld am Automaten abholen, die Karte hat lediglich die Funktion Kontoauszüge am bankeigenen Terminal auszudrucken. Die Vorteile des Online und Telefon- Banking hast du aber trotzdem.. der Mist ist halt das wenn du Geld haben willst immer an Schalter gehen musst.
Deine Gläubiger erfahren übrigens erstmal nichts von deinem neuen Konto, jedoch musst du bei der nächsten Abgabe einer EV ja alle Konten angeben und wenn die Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid gegen dich erlassen haben, der übrigens 30 Jahre gültig ist, werden sie immer wieder einen Weg finden dir das Leben schwer zu machen.. solange du Schulden hast und ein Vollstreckungstitel vorliegt, lebst du leider immer mit der Gefahr das das Konto von jetzt auf gleich gepfändet wird.
Die monatliche normale Pfändungsfreigrenze liegt glaube ich bei 700€, alles was über diesen Betrag geht darf gepfändet werden.Die Pfändungsfreigrenze soll dem Schuldner ein eigenes Existenzminimum sichern. Deine genaue Höhe ergibt sich aus einer Anlage zur Zivilprozessordnung.
Es gibt da noch eine kleine Möglichkeit wie Konten überhaupt nicht gepfändet werden können.. da wäre ein Beispiel eine Schweizer Bank, durch das hohe Bankgeheimnis (was heute nicht mehr so ist wie es damals mal war) ist dir garantiert das keiner pfänden kann. Du musst zwar das Konto auf der EV angeben aber pfänden kann da niemand was.
lg Marc |
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tina29 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 13 Wohnort: aachen
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Verfasst am: 28.Jan 2006 0:47 Titel: |
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Hey Marc,
Danke für die Antwort!
Allerdings bei einem Punkt muss ich dir widersprechen, die Pfändungsfreigrenze für ledige beträgt 950,00 Eur und bei verheirateten etwa
1300,00 Eur laut ZPO.Bei Unterhaltspfändungen da gilt etwa 700,00 Eur.
Ansonsten danke nochmals!
Liebe Grüße, Tina |
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MarcNM Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Neumarkt
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Verfasst am: 28.Jan 2006 0:54 Titel: |
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mhh.. war der Annahme das es weniger ist aber gut zu wissen, jetzt bin ich auch wieder ein Stückchen schlauer *smile*
lg Marc  |
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tina29 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 13 Wohnort: aachen
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Verfasst am: 28.Jan 2006 1:48 Titel: |
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Vielleicht noch folgendes:
Aus dem übrigen Arbeitseinkommen sprich Urlaubsgeld sind 50 % lediglich pfändbar.Weihnachtsgeld ist nicht der Pfändung unterworfen und geleistete Überstunden dürfen nur zu 50 % anteilig gepfändet werden.
Leben minderjährige Kinder im Haushalt steigt die Pfändungsgrenze für das erzielte Einkommen aufgrund für jedes einzelne Kind zusätzlich signifikant an.
Na ja, habe zwar keine Kinder aber für entsprechende Familien sehr hilfreich!
Na dann hoff ich mal das sich darum keine allzu großen Familien bilden!
Liebe Grüße, Tina! |
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chony80 Newbie
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 15
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Verfasst am: 10.Feb 2006 15:25 Titel: |
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Wenn es Dir weiter hilft: Ein Giro-Konto und eine VISA-Card ohne Bonitätsprüfung, Bankbestätigung, Schufa-Auskunft. Somit kann jeder ohne aufwendiges Antragsprozedere, beglaubigte Unterlagen etc. die Karte bestellen. bezahlen, erhalten und fertig. Verwendbar weltweit für: Flüge oder Hotels buchen, Modegeschäfte, Fahrzeug mieten, Internetkäufe, Online-Shopping sonstige Zahlungen.
16-stellige Karten-Nr., VISA-Hologramm und CVV-Prüfcode
VISA steht tatsächlich für diese Karte. Du mußt jedoch beachten, daß sie nur auf Guthabenbasis funktioniert. Heißt also: Wenn Du im Soll stehst, funktioniert Deine Karte nicht. Also leider kein Dispo.
Alles offiziell und legal. Könnte das helfen? |
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Serienfan Newbie
Anmeldungsdatum: 16.02.2006 Beiträge: 9 Wohnort: Steinbach
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Verfasst am: 23.Feb 2006 20:19 Titel: Pfändumgsgrenze |
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| tina29 hat folgendes geschrieben:: |
Hey Marc,
Danke für die Antwort!
Allerdings bei einem Punkt muss ich dir widersprechen, die Pfändungsfreigrenze für ledige beträgt 950,00 Eur und bei verheirateten etwa
1300,00 Eur laut ZPO.Bei Unterhaltspfändungen da gilt etwa 700,00 Eur.
Ansonsten danke nochmals!
Liebe Grüße, Tina |
Hallo,
da ich es gerade durch habe mir dem GV weiß ich das die Pfändungsfreigrenze für ledige bei sogar 990€ liegt. Das wurd so um den Juli 2005 geändert hat mir zumindest der GV gesagt.
Viele Grüße |
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pablo123 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 1.März 2006 20:11 Titel: Bank account if negative schufa? |
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Hope someone can help. My German is not good enough yet:
Is it possible to open an account with a normal bank when I have negative schufa?
If so how should I do this?
Any help or suggestions would be great.
Thanks |
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bingo Specialist
Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 54 Wohnort: im Süden
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Verfasst am: 7.März 2006 16:44 Titel: |
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"Zitat: Wenn es Dir weiter hilft: Ein Giro-Konto und eine VISA-Card ohne Bonitätsprüfung, Bankbestätigung, Schufa-Auskunft. Somit kann jeder ohne aufwendiges Antragsprozedere, beglaubigte Unterlagen etc. die Karte bestellen. bezahlen, erhalten und fertig"
Hallo chony 80!
Das würde helfen, wenn Sie geschrieben hätten wo und wie - bitte mail an [E-Mail anzeigen]
Bereits jetzt herzlichen Dank. |
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