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Konto ohne SCHUFA-Abfrage / Konto für Überschuldete

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smelly
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.03.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 1:21    Titel: Konto ohne SCHUFA-Abfrage / Konto für Überschuldete Antworten mit Zitat

Ich suche für mich ein Konto ohne SCHUFA-Abfrage / Konto für Überschuldete.
Ich möchte allerdings keine "Beratungs- und Vermittlungshonorare" dafür ausgeben, da ich finanziell sowieso schon ziemlich am Ende bin.

Gibt es sowas? Welche Banken sind dafür überhaupt zu haben?

Habe mittlerweile eine Menge Beiträge zu Thema gelesen und auch ordentlich gegoogelt.

Da ist dann immer die Rede von der Selbstverpflichtung der Banken zum Konto für jedermann, ist man jedoch erst einmal im "A****" hat man schwerlich die Kraft gegen Goliaths anzukämpfen und auf diese Selbstverpflichtung hin zu drängen.

Danke für Eure Antworten.
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easycredit von der TeamBank
anacott
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.03.2004
Beiträge: 360
Wohnort: where money lives..........

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 8:02    Titel: Antworten mit Zitat

@ smelly

die errichtung eines kontos ist in das freie ermessen der parteien gestellt. von staatlicher seite ist die kontoeröffnung genehmigungsfrei, sie ist auch nicht meldebedürftig oder meldefähig. ob banken einem kontrahierungsgebot unterliegen, Girokonten für jedermann zu eröffnen, ist eine in bewegung befindliche frage. nach herkömmlichem verständnis waren privatbanken frei, ob sie einem antragsteller ein konto einrichten wollen oder nicht, ebenso wie sie bei der kündigung frei und nicht auf die kündigung aus wichtigem grund beschränkt sind. diese freiheit vom kontrahierungszwang galt nur für private banken. sie galt früher nicht und gilt heute nicht für sparkassen für die annahme von spareinlagen. außerhalb des sparverkehrs gab es bis 1995 auch für die sparkassen keinen kontrahierungszwang. 1995 hat sich die deutsche kreditwirtschaft insgesamt zur kontoeröffnung für jedermann verpflichtet (ich verweise auf die empfehlung des zka "girokonto für jedermann"). damit soll allen bürgern ermöglicht werden, am bargeldlosen ZV als einem wichtigen teil des wirtschaftslebens teilzunehmen, z. b. soll sozialhilfeempfängern die bargeldlose auszahlung der bezüge ermöglicht werden. dieses von jedermann zu eröffnende mindestkonto ist im Guthaben zu führen und berechtigt zur entgegennahme jeder art von gutschrift und zur teilnahme am überweisungsverkehr, nicht jedoch zum bezug einer ec-karte, nicht zum anspruch auf kontoüberziehungen. die nähere ausgestaltung dieses girkontos ist in den "sonderbedingungen für basis-konten" festgelegt.

ich hoffe, mit diesem ersten input weiter geholfen zu haben. stehe bei fragen gerne zur verfügung.


grüße
anacott
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 8:46    Titel: Konto ohne SCHUFA Antworten mit Zitat

@smelly

Zu diesem Thema ist im Forum bereits viel geschrieben worden - die Such-Funktion bringt's an's Licht...

Grundsätzlich sollte es möglich sein, ein Basis-Konto auf Guthabenbasis ohne Karte überall zu bekommen, so wie anacott es schreibt. Wenn man sich die Postings verschiedener Mitglieder anschaut, scheint da aber noch einiges im Argen zu liegen.

Mein Vorschlag, wenn man keine Lust darauf hat, mit der Bankschaltertussi das Thema "Schufa" durchzudiskutieren, ist folgender:

1. Ein Konto eröffnen unter http://www.cortalconsors.de/home/kunde_werden/depot_eroeffnen/index.html
Kostet pauschal EUR 1,95 pro Monat incl. aller Buchungen (damit günstiger als die meisten Sparkassen- und sonstigen Bankkonten); Zugriff über Internet-Banking; Kontoeröffnung via Post-Ident, keine persönliche Vorsprache nötig.
Das Kontoeröffnungsformular enthält keine Schufa-Klausel; eine Schufa-Abfrage findet nicht statt! Damit ist der gesamte unbare Zahlungsverkehr abgedeckt (Überweisungen, Lastschriften); eine Karte gibt's allerdings nicht dazu (bzw. erst, wenn Sie 10.000 Euro da angelegt haben).

2. Dazu ein kartengebundenes Sparkonto eröffnen, z.B. bei der Postbank oder der Commerzbank. Dafür erhält man, wiederum ohne Schufa-Abfrage, eine Automatenkarte ("SparCard"), mit der man von dem Konto Barabhebungen vornehmen kann.
Dann kann man die zur Barabhebung vorgesehenen Beträge einfach von CortalConsors dorthin überweisen und mit der Karte abheben. Diese Lösung verursacht keinerlei Zusatzkosten, da Sparkonten gebührenfrei geführt werden. Damit ist auch das Thema "Barabhebung" abgedeckt.

Das einzige, was dann noch zum Glücklichsein fehlt, sind Karten für unbares Bezahlen z.B. an der Tanke (Maestro, VISA, MasterCard o.ä.) und der Umstand, dass größere Bartransaktionen sich recht umständlich gestalten. Aber u.U. kann man damit ja leben...

Viel Spaß bei Ihr Kontoeröffnung!

plastikbesteck
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FARS
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.01.2004
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ plastikbesteck

Hallo,

ich habe auch schon viel von dieses Konto gehört. Hast du auch so ein Konto oder Erfahrungswerte?

Funktioniert es einwandfrei (z. B. Überweisungen, Lastschrften / Online-Telefonbanking)?

Danke im Voraus.
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iqdirekt
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

FARS hat folgendes geschrieben::
@ plastikbesteck

Hallo,

ich habe auch schon viel von dieses Konto gehört. Hast du auch so ein Konto oder Erfahrungswerte?

Funktioniert es einwandfrei (z. B. Überweisungen, Lastschrften / Online-Telefonbanking)?

Danke im Voraus.


ja, jedenfalls das Internet-Banking funktioniert problemlos, Lastschriften auch. Telefonbanking hab ich noch nicht ausprobiert.
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 10:33    Titel: Tadellos Antworten mit Zitat

@FARS

Ja, hab ich. Funktioniert tadellos. Bis auf Telefonbanking, das es zwar gibt, welches ich aber nicht ausprobiert habe. (Bevor ich mir einen Sprachcomputer antue, müsste erst mein Rechner kaputt gehen...).

Viele Grüße,

plastikbesteck
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zonk
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.12.2003
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ist Cortalconsors nicht eine Tocher der Hypo?
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anacott
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.03.2004
Beiträge: 360
Wohnort: where money lives..........

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

@ zonk

cortalconsors ist ein unternehmen der franz. bnp paribas
http://www.cortalconsors.de/home/ueber_consors/unternehmen/index.html

gruß
anacott
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FARS
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.01.2004
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Infos.
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smelly
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.03.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den herrvorragenden Consorstip. Ich glaube damit könnte ich wieder "gesellschafts- und geschäftsfähig" werden.

Ist schon ein Trauerspiel, wie schnell man ins Aus gerät, wenn man das nötige Kleingeld nicht mehr hat.

Wenn das Konto nicht bei der Schufa gemeldet ist, dann könnte ich es doch auch vor neugierigen Gläubigern einfach nicht angeben und der Gerichtsvollzieher würde es nicht finden?

Oder bin ich da auf dem Holzweg? Gibt es andere Verzeichnisse auf die Gläubiger zugreifen können um an Kontodaten zu kommen?
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 15:43    Titel: Konto und Gläubiger Antworten mit Zitat

@smelly

Einem Gläubiger brauchst Du kein Konto angeben oder verschweigen, wohl aber dem Gerichtsvollzieher, wenn er Dich auf Veranlassung eines Gläubigers den "Gabelmann" machen lässt (Dich zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung - EV - lädt). Dazu zwei Hinweise:

1. Das Verschweigen eines bestehenden Kontos bei Abgabe der EV ist eine Straftat, § 156 StGB. Nicht strafbar ist es, das Konto vor der Abgabe der EV aufzulösen und danach wieder eines zu eröffnen.

2. Möglichst keine Überweisungen von dem Konto direkt an Gläubiger (oder Leute, die mit diesen in Kontakt stehen) leisten (besser bar einzahlen oder Bekannte bitten, deren Konto benutzen zu dürfen).
Grund: Bei einigen Banken wird die Auftraggeber-Bankverbindung auf dem Kontoauszug mit angedruckt (z.B. Postbank / Firmenkonten); dann ist es ein Leichtes, Dich daraufhin mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für dieses Konto zu beglücken. Wodurch das Konto dann mehr oder minder wieder "unbrauchbar" wäre...

Es gibt noch ein paar andere Gläubiger-Tricks, eine Kontoverbindung 'rauszukriegen, und dumme Zufälle gibt's bisweilen auch; aber man kann was dafür tun, die Wahrscheinlichkeit hierfür zu minimieren. Also Augen auf!

Alles Gute!

plastikbesteck
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Alvaro
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 16.03.2003
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man eigentlich von diesem Consors-Konto ueberall hin ueberweisen
oder nur auf sein eigenes deutsches Konto,was vorher festgelegt wurde(Referenzkonto) ?
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 17.März 2004 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein vollwertiges Girokonto. Sie können überall hin überweisen, inkl. Ausland.
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ulischnur
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2003
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du ein Guthabenkonto bei der Commerzbank eröffnest,die Schufaklausel streichst(ist beim Guthabenkonto zulässig)dann erfährt dein gläubiger nur wars,wenn du das Konto bei der ladung zur EV angeben
Und die commerzbank hat erst Ärger mit dem Obusmann gehabt,so dass Du die bei verweigerung daran erinnern kannst,dass du dich auch dort hinwendest
U.S
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fahnder
User gebannt


Anmeldungsdatum: 08.03.2004
Beiträge: 260

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2004 0:02    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend ,

ich möchte ja nicht unhöflich erscheinen aber was ich hier so lese ist stark an der Grenze der Legalität.

Bei Abgabe einer EV müssen dem Gerichtsvollzieher oder dem jeweiligen Beamten alle Kontenverbindungen angegeben werden die zu dem Zeitpunkt bestehen.

Sonst macht man sich Strafbar!!!

Mann hat aber die Möglichkeit nach Abgabe der EV ( OE) ein Konto zu eröffnen .Dieses muss nach meinem Kenntnisstand nicht nachgemeldet werden.

Somit bekommt auch kein Gläubiger eine Information.

Ich rate zu einem Konto innerhalb der EU .

Es muss nicht immer Deutschland sein. Mit Datum 01.05.2004 hast du jede Menge Möglichkeiten auch außerhalb von Deutschland ein Konto zu eröffnen was nicht bei der Schufa geführt wird.

Auch Dritte müssen wirklich schon schwere Geschütze auffahren um an das Konto heran zu kommen.

Den der Vollstreckbare Titel gilt nur für Deutschland und Interessiert den Rest der Welt nicht im geringsten.

Es sei den es handelt sich um Terror Gelder, Drogen , Waffen , Prostitution , oder sonstige Gelder die nach EU Rechtsprechung eine härtere Strafverfolgung vorgeben.
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ulischnur
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2003
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2004 5:31    Titel: Antworten mit Zitat

@fahnder:Stimmt,nur ich meinte,dass er direkt nach der EV ja ein neues Konto eröffnenen kann,was der Gläubiger nicht herauskommt,ausser bei einer neuen EV,wenn man ein guthabenkonto eröffnet und die Schufaklausel streicht,denn dann wird dieses nicht an die Schufa gegeben pp.Sollte ich mich mißverständlich ausgedrückt haben,dann bitte ich um Nachsicht.

Bei der EV muß man es angeben,allerdings ist die kündigung direkt danach des Kontos,wo man dann eine Pfändung erwartet nicht verboten.

Zu Auslandskonten:Die Eu ist meines Wissens nach so,dass man überall heute pfänden kann und auch das internationale insorecht,so wie ich das gelesen habe,ist so,dass man natürlich vor allem in den EU Länder meiner kenntnis nach an Gelder kommen kann.Ob es praktisch überall umgesetzt wird,ist eine andere Frage.Allerdings soll es Banken geben,wo dieses Recht nicht gelten würde,auch wenn man das konto angeben würde.
U.Sch
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fahnder
User gebannt


Anmeldungsdatum: 08.03.2004
Beiträge: 260

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2004 0:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ulischnur
Sorry das ich jetzt erst Anworte !!!!

Ja deine Ausführung ist Richtig und deckt sich mit meinen Infos.

Die einfachste Alternative ist das ein dritter dieses Konto eröffnet und mann über das Konto verfügen kann.

Aber sollte solche Angelegenheiten natürlich nicht lauthals am Stammtisch erzählen. Denn es gibt gerade in Deutschland viele Neider.

Und an solchen kleinigkeiten scheitert es meistens . Alerdings machen sich die meisten Gläubiger garnicht mehr die Mühe einen Internationalen Pfändungsbeschluß zu beantragen weil die vor Ermittlungen meißt schon von den Kostenaufwand so Hoch sind das 95,7 % der Gläubiger die Posten am besten Schreiben.
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fahnder
User gebannt


Anmeldungsdatum: 08.03.2004
Beiträge: 260

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2004 0:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry ich meine Natürlich ABSCHREIBEN als un einbringbare Forderung zu Gunsten des Steuerzahlers !!!
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Alfons
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.06.2004
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 15.Jun 2004 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wie sieht es aus mit einem Gehaltskonto in der Schweiz wenn man in Deutschland wohnt und arbeitet?

Schöne Grüße

Alfons
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iqdirekt
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 15.Jun 2004 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Alfons hat folgendes geschrieben::
Hallo

Wie sieht es aus mit einem Gehaltskonto in der Schweiz wenn man in Deutschland wohnt und arbeitet?

Schöne Grüße

Alfons


wie soll es damit aussehen? Wenn sich der Arbeitgeber darauf einlässt, dann funktioniert es. Ansonsten braucht man noch zusätzlich ein Konto in Deutschland um das Geld in die Schweiz überweisen zu können.
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