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Kredite ohne Schufa----- Erfahrungen

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Jamescook62
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Eisenach

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2005 18:33    Titel: Kredite ohne Schufa----- Erfahrungen Antworten mit Zitat

Nach meinen Erfahrungen gibt es nur den sogenannten Schweizer Kredit (3.300) und keine anderen schufafreien hier in Deutschland. Alles andere sind äußerst fragwürdige und ich meine auch finanziell "tödliche" Angebote wenn man darauf eingeht. Zum Beispiel kommen dann diese sogenannten Finanzsanierungsprogramme. Den hinweis auf die Fidium im Internet hier fand ich toll,denn die 99,- Euro kann man sich dann sparen.

Bis jetzt gab es zumindestens nicht anderes. Nur äußerst wenig Banken meist "fast" unbekannt machen dies zu überschnittlich höheren Zinsen.

Die Schufa selbst hat nichts mit Objektivität zu tun. Scrollbewertung nach irgendwelchen wechselnden Regeln. Vieles wurde hier dazu schon besprochen. "Gelackmeiert" sind die, welche ausreichende Bonität haben aber wegen unter 500,00 Euro (Mobil oder Versandhaus) vom Geldverkehr regelrecht ausgeschlossen wurden für 3 Jahre und dann Probleme habe wenn es mal eng wird.

Mit einigen Investoren könnte man ein auch für diese lukratives Sanierungsprogramm aufstellen beispielsweise als Überbrückung bis zur Löschung der Einträge. Natürlich nur dann, wenn nur dieser Eintrag im Wege steht für eine normale Finanzierung.
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easycredit von der TeamBank
P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2005 19:30    Titel: Re: Kredite ohne Schufa----- Erfahrungen Antworten mit Zitat

Hallo User Jamescook62...

Jamescook62 hat folgendes geschrieben::
Nach meinen Erfahrungen gibt es nur den sogenannten Schweizer Kredit (3.300) und keine anderen schufafreien hier in Deutschland. Alles andere sind äußerst fragwürdige und ich meine auch finanziell "tödliche" Angebote wenn man darauf eingeht. Zum Beispiel kommen dann diese sogenannten Finanzsanierungsprogramme. Den hinweis auf die Fidium im Internet hier fand ich toll,denn die 99,- Euro kann man sich dann sparen.

Ich empfinde es als äußerst angenehm, daß Sie sich im Vorfeld die Mühe gemacht haben und hier in den Inhalten nach den entsprechenden Dingen zu suchen. Das erleben wir leider viel zu selten!

Zitat:
Bis jetzt gab es zumindestens nicht anderes. Nur äußerst wenig Banken meist "fast" unbekannt machen dies zu überschnittlich höheren Zinsen.

Die Schufa selbst hat nichts mit Objektivität zu tun. Scrollbewertung nach irgendwelchen wechselnden Regeln. Vieles wurde hier dazu schon besprochen. "Gelackmeiert" sind die, welche ausreichende Bonität haben aber wegen unter 500,00 Euro (Mobil oder Versandhaus) vom Geldverkehr regelrecht ausgeschlossen wurden für 3 Jahre und dann Probleme habe wenn es mal eng wird.

Jein...

Für mich persönlich irgendwo ein Widerspruch...

Wenn ich entsprechende Bonität habe, kommt es nicht zu einem Schufaeintrag wg. Euro 500,--. Aber das ist vielleicht nur eine subjektive Meinung von mir...

Allgemein bleibt festzustellen, daß es nirgendwo auf dieser Erde Geld gibt (mit oder ohne Schufa - und selbst bei Fidium ist ein geregeltes Arbeitsverhältnis nachzuweisen) in Fällen, wo nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, daß dieses auch zurückgezahlt werden kann.

Auch die Fidium würde Ihnen im Falle des Nichtbedienens der Raten gnadenlos auf den Leib rücken mittels der Barex Inkasso aus Vaduz. Lesen Sie dazu bitte meinen Beitrag:

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Wer-kennt-was-meint-Ihr-dazu/Fidium-Finanz-AG-St-Gallen.html#13894

Der Erfolg ist durchschlagend...

Zunächts wird dem Arbeitgeber die per Kreditvertrag unterzeichnete Abtretungserklärung offengelegt. Wenn dann eine Kopie des Arbeitsvertrages eingereicht wird, wonach die Abtretung des Lohnes ausgeschlossen ist, herrscht für ca. 6 Wochen Ruhe... (die Ruhe vor dem Sturm ). In der 7. Woche spätestens liegt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss einer Münchener Kanzlei vor...!

Wer etwas anderes erzählt, ist ein Betrüger und hat es lediglich auf das Abzocken von Vorkosten abgesehen. Das ist die Wahrheit - und diese ist oftmals bitter...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2005 19:32    Titel: Nachsatz... Antworten mit Zitat

Die offensichtliche Vertragskanzlei für derartige Fälle ist das RAe-Büro Auer + Partner aus dem Münchener Raum.

FG PW
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Jamescook62
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Eisenach

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2005 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ok Peter, du hast recht wer Bonität hat dürfte auch kein Eintrag haben.Die Schufa wird aber auch sehr schnell mißbraucht, z.B. T-Mobile und andere. Meist auch schon vor der Klärung eines Streites oder bei Reklamationen ec.
den Kunden mit so einem Eintrag zu drohen oder auch schnell einen ein zutragen. Ich habe 3 mal under Androhung eines Strafverfahrens diese wieder herausbekommen. Sehr schnell sind auch ander Unternehmen ohne Berechtigung--wie z.B. die Infoscore.

Mit der Lohnpfändung ist das so eine Sache. Der Arbeitgeber kann eine solche,die nur auf dem Darlehnsantrag ist, abweisen. dann muß ein rechtskräftiges Urteil her oder ein Titel nach einem Mahnbescheid.

Abgesehen davon gilt Deutsches Recht und die Fidium und auch das Inkassounternehmen versuchen Forderungen über diese hinaus zu erheben.
Würden aber scheitern. Selbstverständlich nicht mit den rückständigen
Raten und bei Kreditkündigung.
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Susanne Matejka
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2005 9:05    Titel: SCHUFA/ KSV Eintrag Antworten mit Zitat

Ein sehr interessanter Artikel, daher fühle ich mich bemüßigt meine Situation darzustellen:

Im Jahre 1996 nahm ich für einen "Freund" einen Kredit auf welcher von seiner Seite nach einer gewissen Zeit nicht mer getiglt wurde. Hinzu kam dann auch Arbeislosigkeit und Krankheit meinerseits, resultierend in Ratenverzug.

Ich hatte bei diesem Institut insgesamt 3 Kredite, 2 habe ich mit Mühe und Not zur Gänze zurückbezahlt, der dritte ist noch offen. Ich wurde mit ALLEN Forderungen in die Warnliste des KSV eingetragen worin ich noch heute stehe - auch mit den GETILGTEN.

Ich verdiene monatlich EUR 2.860 x 16, allerding ist mein Einkommen nicht pfändbar, da ich mich ja auf exterritorialem Gebiet (UNO) befinde, der Eintrag in der Warnliste kommt noch "strafverschärfend" dazu.

Aufgrund eines Todesfalles und dn damit verbundenen Ausgaben/Schulden benötige ich 15.000 Euro, der ausstehende Betrag des noch zu tilgenden Kredites beträgt EU 14.000.

So, nun kommt die für mich unverständlich Situation:

Miner Bitte mich aus der Warnliste zu streichen würde nachgekommen werden, wenn ich die EUR 14.000 sofort bezahlen würde...... wenn die Situation nicht so arg wäre, müsste ich ja direkt lachen:

Wie soll ich EUR 14.000,- bezahlen, wenn ich 15.000 benötige?
Wie soll ich EUR 14.000,-- bezahlen, wenn ich bei keiner Bank Kredit bekomme?
Wie soll ich meine Rechnungen bezahlen, wenn ich mein Girokonto nicht einmal EINEN cent überziehen kann??

Ich sehe vollkommen ein, dass sich Banken einander "warnen" müssen jedoch sollten sie in der Beurteilung etwas flexibler und vor allem menschlicher sein.

Ich habe alle meine Verpflichtungen bei dem Institut bezahlt, habe nie eine soziale Unterstützung beantragt und mich aus eigener Kraft wieder hochgerappelt..verdiene sicher nicht schlecht und die Bank stellt sich stur.

Dieses Verhalten verstehe ich nicht.

Wie auch immer, liebe Grüße aus Wien

Susanne
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tina76
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Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2005 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jamescook62 hat folgendes geschrieben::

Abgesehen davon gilt Deutsches Recht und die Fidium und auch das Inkassounternehmen versuchen Forderungen über diese hinaus zu erheben.
Würden aber scheitern. Selbstverständlich nicht mit den rückständigen
Raten und bei Kreditkündigung.


Wie genau ist das gemeint? Leider war ich so doof und hab mich auf einen Kredit bei Fidium eingelassen. Hab die Raten nicht gezahlt, und jetzt hat BAREX Inkasso die Gehaltspfändung eingeleitet. Hab versucht, mit denen zu reden, weil ich echt Ärger in der Firma bekomme und wenn mein Gehalt einbehalten wird, kann ich meine anderen Forderungen nicht zurückzahlen, dann bekomme ich noch mehr Schwierigkeiten.

Meinst Du, dass die BAREX Inkasso mein Gehalt gar nicht pfänden darf?? Was kann ich dagegen tun??

Bitte antwortet mir möglichst schnell, bin total verzweifelt und weiß überhaupt nicht mehr weiter..
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2005 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Userin tina76...

tina76 hat folgendes geschrieben::
Jamescook62 hat folgendes geschrieben::

Abgesehen davon gilt Deutsches Recht und die Fidium und auch das Inkassounternehmen versuchen Forderungen über diese hinaus zu erheben.
Würden aber scheitern. Selbstverständlich nicht mit den rückständigen Raten und bei Kreditkündigung.

Wie genau ist das gemeint? Leider war ich so doof und hab mich auf einen Kredit bei Fidium eingelassen. Hab die Raten nicht gezahlt, und jetzt hat BAREX Inkasso die Gehaltspfändung eingeleitet. Hab versucht, mit denen zu reden, weil ich echt Ärger in der Firma bekomme und wenn mein Gehalt einbehalten wird, kann ich meine anderen Forderungen nicht zurückzahlen, dann bekomme ich noch mehr Schwierigkeiten.
Meinst Du, dass die BAREX Inkasso mein Gehalt gar nicht pfänden darf?? Was kann ich dagegen tun??

BAREX Inkasso wird nicht pfänden.

BAREX wird sich lediglich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Lohn-/Gehaltsabtretung, welche Sie im Kreditvertrag unterzeichnet haben, offenlegen.

Verbunden mit der Frage, ob Ihr Arbeitgeber die Abtretung anerkennt.
Wenn nun eine Lohn-/Gehaltsabtretung laut Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist oder Ihr Arbeitgeber die Abtretung aus sonstigen Gründen nicht akzeptiert, wird Ihr Arbeitgeber diesen Sachverhalt der BAREX mitteilen.

Danach wird die BAREX den Vorgang abgeben an ihren deutschen Vertragspartner. Das ist die Kanzlei Auer Witte Thiel in München, u.a. spezialisiert auf Mengeninkasso...

www.auerwittethiel.de

Diese Kanzlei wird dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und diesen Ihrem Arbeitgeber zustellen. Die - durch Sie zu tragenden - Kosten erhöhen sich dadurch erheblich. Spätestens dann ist Zahltag - in Höhe der monatlich jeweils pfändbaren Beträge...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2005 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muß natürlich nicht extra erwähnen, daß Peter Wilhelm recht hat mit seinen Angaben.
Der einzige Weg, der Ihnen womöglich noch helfen könnte, wäre eine schnellstmögliche Einigung mit dem Gläubiger (falls dieser die Schuld nicht bereits an ein Inkasso-Büro abgetreten hat, ansonsten mit diesem), um durch Begleichung von monatlichen, regelmäßigen Raten, die Pfändung Ihres Gehalts abzuwenden.

Mit den besten Wünschen, Browser
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tina76
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::
Userin tina76...

tina76 hat folgendes geschrieben::
Jamescook62 hat folgendes geschrieben::

Abgesehen davon gilt Deutsches Recht und die Fidium und auch das Inkassounternehmen versuchen Forderungen über diese hinaus zu erheben.
Würden aber scheitern. Selbstverständlich nicht mit den rückständigen Raten und bei Kreditkündigung.

Wie genau ist das gemeint? Leider war ich so doof und hab mich auf einen Kredit bei Fidium eingelassen. Hab die Raten nicht gezahlt, und jetzt hat BAREX Inkasso die Gehaltspfändung eingeleitet. Hab versucht, mit denen zu reden, weil ich echt Ärger in der Firma bekomme und wenn mein Gehalt einbehalten wird, kann ich meine anderen Forderungen nicht zurückzahlen, dann bekomme ich noch mehr Schwierigkeiten.
Meinst Du, dass die BAREX Inkasso mein Gehalt gar nicht pfänden darf?? Was kann ich dagegen tun??

BAREX Inkasso wird nicht pfänden.

BAREX wird sich lediglich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Lohn-/Gehaltsabtretung, welche Sie im Kreditvertrag unterzeichnet haben, offenlegen.

Verbunden mit der Frage, ob Ihr Arbeitgeber die Abtretung anerkennt.
Wenn nun eine Lohn-/Gehaltsabtretung laut Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist oder Ihr Arbeitgeber die Abtretung aus sonstigen Gründen nicht akzeptiert, wird Ihr Arbeitgeber diesen Sachverhalt der BAREX mitteilen.

Danach wird die BAREX den Vorgang abgeben an ihren deutschen Vertragspartner. Das ist die Kanzlei Auer Witte Thiel in München, u.a. spezialisiert auf Mengeninkasso...

www.auerwittethiel.de

Diese Kanzlei wird dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und diesen Ihrem Arbeitgeber zustellen. Die - durch Sie zu tragenden - Kosten erhöhen sich dadurch erheblich. Spätestens dann ist Zahltag - in Höhe der monatlich jeweils pfändbaren Beträge...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm


Wo ist der Unterschied zwischen Lohnabtretung und Lohnpfändung??
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tina76
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Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Browser hat folgendes geschrieben::
Ich muß natürlich nicht extra erwähnen, daß Peter Wilhelm recht hat mit seinen Angaben.
Der einzige Weg, der Ihnen womöglich noch helfen könnte, wäre eine schnellstmögliche Einigung mit dem Gläubiger (falls dieser die Schuld nicht bereits an ein Inkasso-Büro abgetreten hat, ansonsten mit diesem), um durch Begleichung von monatlichen, regelmäßigen Raten, die Pfändung Ihres Gehalts abzuwenden.

Mit den besten Wünschen, Browser


Ich hab ja bereits versucht, mit Barex Inkasso zu verhandeln, aber die lassen überhaupt nicht mit sich reden. Was soll ich nun tun bzw. kann ich überhaupt noch was tun? Es erneut versuchen oder mich vielleicht nochmal an Fidium wenden??
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Tina 76

Stellen Sie fest, ob die Schuld bereits an das Inkasso-Büro abgetreten ist. Wenn nicht, versuchen Sie es beim Gläubiger. Wenn ja, erkundigen sie sich bei Ihrem Amtsgericht, ob aufgrund Ihres Einkommens Ihnen die Kosten für einen Anwalt ersetzt werden können, der dann, da Sie Ihre Schuld ja begleichen wollen, mit dem Inkasso-Büro eine Lösung vereinbart, welche akzeptiert werden muß.
Ob Lohnpfändung oder Gehaltsabtretung: Der Endeffekt ist der gleiche: Ihr Arbeitgeber ist über Ihre finanzielle Situation in Kenntnis gesetzt.

Mit den besten Wünschen, Browser
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Struckischreck
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2025
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 12:13    Titel: Abtretung/Pfändung Antworten mit Zitat

tina76 hat folgendes geschrieben::
Wo ist der Unterschied zwischen Lohnabtretung und Lohnpfändung??


@tina76,

(Lohn-)Abtretung: Sie geben aktiv eine Erklärung ab, in der Sie einem Dritten bestimmte Forderungen abtreten, das können Lohn/Gehalt, Forderungen von Ihnen an andere oder auch Grundschulden sein. Es muss hierbei noch nicht zwingend Geld fließen.

(Lohn-)Pfändung: Jemand anderes erwirkt vor Gericht einen Pfändungsbeschluss und kann damit seine Forderungen befriedigen, in diesem Fall sich einen Teil Ihres Lohnes (bis hinunter zur sog. Pfändungsgrenze) überweisen lassen. Hier fließt dann, so vorhanden, tatsächlich Geld.

Struckischreck
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tina76
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Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Browser hat folgendes geschrieben::
Tina 76

Stellen Sie fest, ob die Schuld bereits an das Inkasso-Büro abgetreten ist. Wenn nicht, versuchen Sie es beim Gläubiger. Wenn ja, erkundigen sie sich bei Ihrem Amtsgericht, ob aufgrund Ihres Einkommens Ihnen die Kosten für einen Anwalt ersetzt werden können, der dann, da Sie Ihre Schuld ja begleichen wollen, mit dem Inkasso-Büro eine Lösung vereinbart, welche akzeptiert werden muß.
Ob Lohnpfändung oder Gehaltsabtretung: Der Endeffekt ist der gleiche: Ihr Arbeitgeber ist über Ihre finanzielle Situation in Kenntnis gesetzt.

Mit den besten Wünschen, Browser


Wie bekomme ich raus, ob die Schuld an das Inkasso-Büro abgetreten ist? Ich denke schon, daß sie das ist, sonst würde mich das Inkasso-Büro ja nicht anschreiben, oder?
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tina76...

tina76 hat folgendes geschrieben::
Wo ist der Unterschied zwischen Lohnabtretung und Lohnpfändung??

Die Unterschiede sind hier recht gut beschrieben!

http://www.mav.leine-solling.de/lohnabtretung.htm

Wenn eine Lohnabtretung (in der Regel durch Unterzeichnung des Kreditvertrages) erklärt wurde und dies arbeits- oder tarifvertraglich nicht ausgeschlossen ist, reicht im Falle der Nichtbedienung der Raten die einfach Offenlegung der Abtretung beim Arbeitgeber aus und dieser muß dann abführen an den Gläubiger; in Höhe der jeweils pfändbaren Anteile.

Für Sie persönlich, bezogen auf die finanzielle Belastung, gibt es also keinen Unterschied. Sie sollten die o.g. Seite aber dennoch recht genau lesen. Danach könnte es u. U. Sinn machen, es auf eine Pfändung ankommen zu lassen in dem Falle, daß Sie keine Einigung mehr mit dem Kreditgeber herbeiführen können.

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tina76...

Sie schreiben:

Zitat:
Wie bekomme ich raus, ob die Schuld an das Inkasso-Büro abgetreten ist? Ich denke schon, daß sie das ist, sonst würde mich das Inkasso-Büro ja nicht anschreiben, oder?

Die Barex kann auch nur Erfüllungsgehilfe sein!

Sie sollten umgehend den Kontakt zur Fidium suchen!

FG PW
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tina76
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Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2005 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::
Hallo tina76...

Sie schreiben:

Zitat:
Wie bekomme ich raus, ob die Schuld an das Inkasso-Büro abgetreten ist? Ich denke schon, daß sie das ist, sonst würde mich das Inkasso-Büro ja nicht anschreiben, oder?

Die Barex kann auch nur Erfüllungsgehilfe sein!

Sie sollten umgehend den Kontakt zur Fidium suchen!

FG PW

BAREX hat mir zwar geschrieben, daß ich mit keinem Entgegenkommen des Gläubigers mehr rechnen könnte, aber vielleicht versuche ich trotzdem nochmal, direkt mit Fidium eine Lösung zu finden...
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