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jack21 Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: wohnort ist keine mailaddi
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Verfasst am: 10.Mai 2006 11:47 Titel: Löschung von Schufaeinträgen bei Geringfügigkeit möglich?? |
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Sollte es nicht ein Gesetz geben das Privatleuten entgegenkommt und die Zeit von 3 Jahren vor Löschung aus der Schufa verkürzt???
Ich war der Meinung das es mal geplant war, wenn Einträge in der Schufa jeweils unter 1.000 Euro sind das diese vorzeitig gelöscht werden.
Weiß jemand, ob das richtig ist oder wie es geht.
Habe selbst genau diese zwei Einträge von Mobilfunkanbietern. Kann man mit denen reden, dass Sie vorzeitig der LÖSCHUNG zustimmen??? Nicht nur einer Erledigung. |
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donalcapone Newbie

Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 37 Wohnort: Türkheim
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jack21 Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: wohnort ist keine mailaddi
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Verfasst am: 11.Mai 2006 9:47 Titel: |
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@donalcapone
Du meinst ich kann eine Erledigung eintragen lassen?
Oder eben sogar jeden Monat nach Zahlung einer Rate eine neue Eintragung die geringer ist eintragen lassen.
Jedoch würden die Einträge nicht vor den drei Jahren verschwinden können, ohne jede Chance?? |
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simalexa Newbie
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11.Mai 2006 9:50 Titel: |
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| Du kannst auch mal zu den Gläubigern Kontakt aufnehmen und mit Ihnen reden, ob sie, nach Tilgung, nicht den Eintrag in der Schufa löschen könnten. Ich hatte in letzter Zeit eigentlich sehr guten Erfolg. Mit einem netten telefonischen Gespräch lässt sich vieles klären. |
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donalcapone Newbie

Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 37 Wohnort: Türkheim
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Verfasst am: 12.Mai 2006 16:31 Titel: |
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@jack21
Hallo,
ich wollte sagen, dass, wenn eine Schuld getilgt ist, du bei deinem Amtsgericht dies bestätigen lassen kannst und mit dieser Beglaubigung kannst du bei der Schufa eine Löschung dieser getilgten Schuld vor Ablauf dieser drei Jahre erwirken.
Nur teilweise getilgte Schulden kann man nicht löschen oder ändern lassen. _________________ Besuchen Sie uns auf folgenden Seiten:
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hshvh Newbie
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 15.Mai 2006 23:29 Titel: |
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| donalcapone hat folgendes geschrieben:: |
@jack21
Hallo,
ich wollte sagen, dass, wenn eine Schuld getilgt ist, du bei deinem Amtsgericht dies bestätigen lassen kannst und mit dieser Beglaubigung kannst du bei der Schufa eine Löschung dieser getilgten Schuld vor Ablauf dieser drei Jahre erwirken.
Nur teilweise getilgte Schulden kann man nicht löschen oder ändern lassen. |
Das gilt nur für die Eidesstattliche Versicherung und Haftbefehle zur Abgabe der EV. Diese werden von der Schufa sofort gelöscht wenn das Amtsgericht bestätigt dass die, der EV zugrundeliegende, Schuld bezahlt wurde.
Die titulierte Forderung ansich bleibt in der Schufa dennoch mit Erledigt Vermerk 3 Jahre bestehen es sei denn der (ehemalige) Gläubiger veranlasst die Löschung. |
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jack21 Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: wohnort ist keine mailaddi
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Verfasst am: 16.Mai 2006 8:30 Titel: |
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Was muss ich dem Gläubiger denn bieten, damit er die dreijährige Eintragung frühzeitig für mich löschen läßt??? Er hat da schließlich nichts von und nur für mich wäre es sehr, sehr wichtig.
Gerade Mobilfunkanbieter sind doch sicherlich nicht daran interessiert, dass ich einen Eintrag gelöscht bekomme oder??
Hat jemand damit Erfahrung? |
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hshvh Newbie
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.Mai 2006 21:28 Titel: |
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| jack21 hat folgendes geschrieben:: |
Was muss ich dem Gläubiger denn bieten, damit er die dreijährige Eintragung frühzeitig für mich löschen läßt??? Er hat da schließlich nichts von und nur für mich wäre es sehr, sehr wichtig.
Gerade Mobilfunkanbieter sind doch sicherlich nicht daran interessiert, dass ich einen Eintrag gelöscht bekomme oder??
Hat jemand damit Erfahrung? |
Kommt ganz drauf an was Du bieten kannst und wie deine Situation aussieht. Zahlst Du Raten? Zahlst Du momentan gar nix? Hast Du die EV abgegeben? Hast Du pfändbares Einkommen? Kannst Du den Betrag auf einmal begleichen?
Prinzipiell kannst Du dem Gläubiger ein Vergleichsangebot unterbreiten in welchem Du anbietest die Summe X (bereitgestellt von einem Bekannten/Verwandte) sofort zu bezahlen wenn die Sache damit erledigt ist und der Gläubiger im Gegenzug bei allen(!) Auskunfteien sämtliche negative Einträge löschen(!) lässt.
Kann klappen, muss aber nicht...
Wenn Du schon bezahlst hast dann siehts wohl duster aus, hast ja schließlich keinerlei "Druckmittel" mehr ggü dem Gläubiger. Da hilft nur lieb anfragen und mit einem sehr wahrscheinlichen NEIN leben.... |
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Tobinsa Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Steinfurt
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Verfasst am: 19.Mai 2006 12:14 Titel: Wie hast Du das geschafft? |
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Hallo Simalexa,
habe das von Dir gelesen:
"Du kannst auch mal zu den Gläubigern Kontakt aufnehmen und mit Ihnen reden, ob sie, nach Tilgung, nicht den Eintrag in der Schufa löschen könnten. Ich hatte in letzter Zeit eigentlich sehr guten Erfolg. Mit einem netten telefonischen Gespräch lässt sich vieles klären."
Kannst Du mir ein wenig detailierter schildern, wie Du es geschafft hast, eine vorzeitige Löschung zu bewirken?
Habe nämlich auch schon meinen Gläubiger angeschrieben - aber vielleicht nicht nett genug?
Gruß,
Tobi |
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