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Martin Leimer Newbie
Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 1.Sep 2004 8:36 Titel: Schufa |
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Weißt jemand,was da jetzt Sache ist,denn ich habe von so vielen "Experten" schon unterschiedliche Meinungen gehört.
Wenn man einen Mahnbescheid bekommt,weil man z.B. mit einer Versicherung im Verzug ist,wie sieht es dann aus mit der Schufa?
Wenn ich die Infos der Schufa richtig lese,dann erhält man dann noch keinen Eintrag.
Es erfolgt erst ein Eintrag,wenn man Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht einlegt.
Ein Kollege von mir bestätigte dies,da er immer mal wieder einen Mahnbescheid bekommt und die Schufa aber sauber ist.
Was ist jetzt Fakt? |
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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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mr. web Specialist
Anmeldungsdatum: 23.04.2004 Beiträge: 248
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Verfasst am: 1.Sep 2004 11:20 Titel: |
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Die Schufa speichert direkt Meldungen ihrer Vertragspartner (Mobilfunk, Kreditkarten, Banken ect.)
Der Vertragspartner versichert, dass die Meldungen 100% berechtigt sind, ansonnsten droht der sofortige aussschluss aus der Schufa und eine hohe Geldstrafe dazu..
Das zur Theorie..
Mahnbescheide von nicht-Vertragspartner werden erst dann gespeichert wenn dagegen keinen Widerspruch erhoben wurde..
Also der Titel rechtmässig erwirkt wurde.
Können sie anhand der Selbstauskunft erkennen, dass ein Schufavertragspartner falsche Angaben hat speichern lassen sollten sie sofort Einspruch einlegen und ggf. nach negativen Bescheid der Schufa eine Rechtsanwalt hin zu ziehen.. |
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iqdirekt Specialist
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 186
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Verfasst am: 1.Sep 2004 14:22 Titel: |
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| mr. web hat folgendes geschrieben:: |
Mahnbescheide von nicht-Vertragspartner werden erst dann gespeichert wenn dagegen keinen Widerspruch erhoben wurde..
Also der Titel rechtmässig erwirkt wurde. |
nein, sie werden überhaupt nicht gespeichert. wie auch, sie werden der Schufa ja nicht mitgeteilt. |
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Martin Leimer Newbie
Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 1.Sep 2004 14:35 Titel: |
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Also nachdem ich nun noch einen bekannten Rechtsanwalt gefragt habe,ist es folgendermaßen:
Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide werden nicht in der Schufa erfasst,da die Gerichte diesen Anspruch des Gläubigers nicht prüfen.
Ich könnte auch irgendjemand einen Mahnbescheid schicken lassen,obwohl dieser total unbegründet ist.
Auch ein Vollstreckungsbescheid ist ja nur der nächste Bescheid,den man bei Nichtzahlen des Mahnbescheides erhält.Auch dieser wird nicht geprüft vom Amtsgericht,ob er wirklich berechtigt ist und somit kommt auch nichts in die Schufa.
Sollte man jedoch Einspruch einlegen,so prüft das Amtsgericht den Anspruch und wenn er den dann gerechtfertigt ist(was in den meisten fällen ja der Fall ist),so erscheint dies in der Schufa.
Krankes Deutschland
Gruß Martin |
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iqdirekt Specialist
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 186
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Verfasst am: 1.Sep 2004 14:42 Titel: |
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| Martin Leimer hat folgendes geschrieben:: |
Also nachdem ich nun noch einen bekannten Rechtsanwalt gefragt habe,ist es folgendermaßen:
Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide werden nicht in der Schufa erfasst,da die Gerichte diesen Anspruch des Gläubigers nicht prüfen.
Ich könnte auch irgendjemand einen Mahnbescheid schicken lassen,obwohl dieser total unbegründet ist.
Auch ein Vollstreckungsbescheid ist ja nur der nächste Bescheid,den man bei Nichtzahlen des Mahnbescheides erhält.Auch dieser wird nicht geprüft vom Amtsgericht,ob er wirklich berechtigt ist und somit kommt auch nichts in die Schufa.
Sollte man jedoch Einspruch einlegen,so prüft das Amtsgericht den Anspruch und wenn er den dann gerechtfertigt ist(was in den meisten fällen ja der Fall ist),so erscheint dies in der Schufa.
Krankes Deutschland
Gruß Martin |
Und auch diese Auskunft ist vollkommen falsch.
Eingetragen werden Forderungen von Gläubigern die Schufa-Mitglied sind. Dabei ist es unerheblich ob diese durch Mahn- oder Vollstreckungsbescheid, durch Klage oder überhaupt nicht gerichtlich geltend gemacht werden, dies aber auch nur wenn das Schufa-Mitglied diese Tatsachen an die Schufa meldet. Daneben kann das Schufa-Mitglied den Verfahrensstand melden (z.B. Mahnbescheid beantragt).
Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Klagen von Nichtmitgliedern werden selbstverständlich überhaupt nicht eingetragen. weil sie der chufa auch nicht bekannt sind.
Eingetragen werden dagegen EIntragungen aus öffentlichen Registern (Insolvenzbekannmachungen, Einträge in das Schuldnerverzeichnis). Das hat aber wieder mit Mahnbescheiden nichts zu tun. |
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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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Verfasst am: 1.Sep 2004 16:53 Titel: |
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plastikbesteck Specialist
Anmeldungsdatum: 14.08.2003 Beiträge: 155
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Verfasst am: 1.Sep 2004 16:57 Titel: |
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| iqdirekt hat folgendes geschrieben:: |
| Eingetragen werden dagegen Eintragungen aus öffentlichen Registern (Insolvenzbekannmachungen, Einträge in das Schuldnerverzeichnis). Das hat aber wieder mit Mahnbescheiden nichts zu tun. |
Das hat mit Mahnbescheiden insoweit etwas zu tun, als dass eine auf Grund eines Mahn- und anschließenden Vollstreckungsbescheides, gegen den keine Rechtsmittel eingelegt wurden (Wider-/Einspruch), auf Antrag des Gläubigers abgegebene Eidesstattliche Versicherung bzw. eine ergangene Haftanordnung zur Abgabe einer solchen dann wiederum (auch bei Gläubigern, die nicht Schufa-Mitglied sind) DOCH in die Schufa eingetragen werden.
(Dies als kleine Ergänzung, verbunden mit einem Kompliment an @iqdirekt für seine absolut korrekten Ausführungen).
plastikbesteck |
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iqdirekt Specialist
Anmeldungsdatum: 27.09.2003 Beiträge: 186
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Verfasst am: 1.Sep 2004 21:30 Titel: |
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| plastikbesteck hat folgendes geschrieben:: |
| iqdirekt hat folgendes geschrieben:: |
| Eingetragen werden dagegen Eintragungen aus öffentlichen Registern (Insolvenzbekannmachungen, Einträge in das Schuldnerverzeichnis). Das hat aber wieder mit Mahnbescheiden nichts zu tun. |
Das hat mit Mahnbescheiden insoweit etwas zu tun, als dass eine auf Grund eines Mahn- und anschließenden Vollstreckungsbescheides, gegen den keine Rechtsmittel eingelegt wurden (Wider-/Einspruch), auf Antrag des Gläubigers abgegebene Eidesstattliche Versicherung bzw. eine ergangene Haftanordnung zur Abgabe einer solchen dann wiederum (auch bei Gläubigern, die nicht Schufa-Mitglied sind) DOCH in die Schufa eingetragen werden.
(Dies als kleine Ergänzung, verbunden mit einem Kompliment an @iqdirekt für seine absolut korrekten Ausführungen).
plastikbesteck |
Im Prinzip führt das jetzt zu weit aber auch aus einem Vollstreckungsbescheid gegen den Einspruch eingelegt wurde kann die Zwangsvollstreckung (einschließlich Abnahme EV) betrieben werden, ein Vollstreckungsbescheid ist nämlich "vorläufig vollstreckbar" und das ohne Sicherheitsleistung. Aber ganz klar dürfte jetzt sein, dass ein von einem Nicht-Schufa-Mitglied beantragter Mahnbescheid als solcher in der Schufa-Auskunft nicht auftauchen wird, allerhöchstens die sich daraus möglicherweise irgendwann ergebenen Konsequenzen die aber auch nur weil eben diese Konsequenzen in öffentliche Verzeichnisse (Schuldnerverzeichnisse) eingetragen werden.
Und ein Anwalt der selbst das nicht weis ist entweder falsch verstanden worden, hat die Frage falsch verstanden oder er gehört zu der Sorte Anwalt die man meiden sollte. |
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fahnder User gebannt
Anmeldungsdatum: 08.03.2004 Beiträge: 260
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Verfasst am: 3.Sep 2004 21:42 Titel: |
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@ iqdirekt & @ plastikbesteck
Ihr habt alle beide Recht und man könnte dieses Thema auch noch weiter ausarbeiten aber dieses ginge wahrscheinlich Wirklich zu weit.
Interessant ist dabei nur das die einzigen die Wirklich Sofort einen Schufa Eintrag veranlassen die Betreiber von Mobilfunk Dienstleistungen sind.
Im Gegensatz sind die Kreditkarten Betreiber wie Amex und Barclaycard nicht so sehr darauf verpicht einen bei nicht Zahlung einen Schufa Eintrag zu veranlassen.
Wichtig an dieser ganzen Schufa Geschichte ist eigentlich nur das wir diese nur in Deutschland haben und wer trotz dichter Schufa eine Kreditkarte haben möchte der sucht sich halt eine Bank im Europäischem Ausland.
Diese kennen keine Schufa und daher gibt es auch keine Probleme bei Beantragung von Kreditkarten oder Mobilfunkanschlüssen.
Betreffend dem Posting von Herrn Leimer würde ich auch besser den Rechtsanwalt wechseln. |
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