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Wie negativ kann Schufa sein für Kredit??

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Heylido
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 15:29    Titel: Wie negativ kann Schufa sein für Kredit?? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich benötige zur Zusammenfassung offener Rechnungene einen Kredit, bei dem ich eine Summe habe, die dann niedriger liegt als meine zur Zeit verhandelten Raten.
Jetzt habe ich mir eine Schufaauskunft geholt und dort stehen noch zwei Kontoabwicklungen bei Mobilfunkanbietern drin. Zusammen ca. 1.200 Euro. Ansonsten ist nichts vermerkt. Habe ich mit diesen Einträgen, die ja abgelöst werden sollen überhaupt noch eine Chance Geld von einer Bank zu erhalten??
Wollte jetzt nicht die Banken alle aufsuchen udn am Ende stehen in meiner Schufa 10 Anfragen von Instituten.
Zur Gesamtregulierung würde ich ca. 8.000 Euro benötigen.
Für Tipps oder infos wäre dankbar, dann bitte an: [E-Mail anzeigen]

Vielen Dank!
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easycredit von der TeamBank
Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ Heylido

Mit einem Eintrag in der Schufa können Sie sich den Weg zur Bank und den damit verbundenen Aufwand sparen. Denn mit einem Schufaeintrag erhalten Sie von keiner Bank auch nur einen müden Euro.

Versuchen Sie möglichst rasch Ihre Schulden abzubauen, dann kommt in die Schufa ein Vermerk dass die Außenstände beglichen sind. Nach drei weiteren Jahren sind alle Einträge aus der Schufa draußen und dann können Sie bei Bedarf wieder eine Kreditanfrage starten die ggf. erfolgreich sein wird.

Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 578
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

jürgen1,
ihre Antwort möchte ich so nicht stehen lasen.

Je nach dem, ob jemand bei einer Großbank oder bei einer "kleinen Bankfiliale" Kunde ist.

Beim "kleinen" Filialleiter, der ihn evtl. pers. kennt, stehen seine Chancen sehr gut.
Es sei denn, da gibt es schon eine längere Vorgeschichte.

Vorausgesetzt, dass regelmäßiges Einkommen vorhanden ist und er auch sonst immer offen war, hat er in einem pers. Gespräch mehr Chancen, als sich bei div. Online-Krediten seine schufa mit Kreditanfragen vollpacken zu lassen.

Ich will hier keine großen Hoffnungen wecken!

mfG, Johann
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Heylido
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 9:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn möglichkeiten Sachen aus der Schufa zu bekommen ohne drei Jahre zu warten????
Kann der Gläubiger das veranlassen oder kann sonst einer einem dabei helfen????
Wegen dem Mist muss man jetzt echt drei Jahre warten, bis man wieder normal behandelt wird und 8.000 Euro bekommt???
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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ Heylido

Nach Begleichung Ihrer Schuld können Sie den Gläubiger darum bitten, dass er den Negativeintrag bei Schufa etc. wieder löschen läßt - am besten schriftlich machen; dazu muss man keine drei Jahre warten. Habe ich auch so gemacht und wurde auch von den Gläubigern in wenigen Tagen umgesetzt.


Gruß Goldregen
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Heylido
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 8:47    Titel: Antworten mit Zitat

@goldregen
Das wäre ja endlich mal gut, wenn es so geht. Dann schreibe ich am Beten den Rechtsanwalt direkt an oder? Der hat das Recht udn kann es veranlassen?
Aber du bist dir sicher mit der Schufa und nicht mit dem Schuldnerverzeichnis? Da habe ich nämlich nix drin.
Es geht nur um die Schufa!
Solte das klappen wäre es ein super Tipp gewesen!
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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 9:31    Titel: Antworten mit Zitat

Heylido hat folgendes geschrieben::

... Dann schreibe ich am Beten den Rechtsanwalt direkt an oder? Der hat das Recht udn kann es veranlassen?
Aber du bist dir sicher mit der Schufa und nicht mit dem Schuldnerverzeichnis? Da habe ich nämlich nix drin.
Es geht nur um die Schufa!
Solte das klappen wäre es ein super Tipp gewesen!


@ Heylido
Ich habe mich manchmal auch direkt mit den Gläubigern in Verbindung gesetzt und nicht mit deren Anwälten, dass habe ich insbesondere bei den Gläubigern gemacht mit denen ich auch künftig wieder zusammen arbeiten wollte. Ich habe die Gläubiger angerufen und sie darum gebeten, dass diese mir ein Schreiben zukommen lassen in dem die Restzahlung und das Zahlungsziel aufgeführt ist sowie nach Begleichung des Sollsaldos der Negativeintrag in Schufa etc. von diesen sofort gelöscht wird - hat immer funktioniert. Und ich habe mit dem Anruf beim Gläubiger direkt auch gleich wieder einen "persönlichen" Kontakt hergestellt was für eine künftige Zusammenarbeit von Vorteil ist. Die meisten Gläubiger lassen mit sich reden und verweisen auch nicht auf deren Anwälte; das regeln diese dann gerne selbst, wenn das Geld da ist.


Gruß Goldregen
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Freakazoid
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also müsste man bei nem Eintrag, einer Handygesellschaft,nicht das Inkassobüro kontaktieren, sondern dn Handyanbieter?

MfG

F.
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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Freakazoid hat folgendes geschrieben::
Also müsste man bei nem Eintrag, einer Handygesellschaft,nicht das Inkassobüro kontaktieren, sondern dn Handyanbieter?

MfG

F.


Wie gesagt ... man kann es auch direkt mit dem Gläubiger versuchen, in Ihrem Fall der Handyanbieter. Da dem Gläubiger ja immer ein aktuelles Duplikat vom dessen beauftragten Inkasso- oder Anwaltsbüro vorliegt, also dem Schreiben, dass Sie bekommen haben, hat dieser auch den aktuellen Stand Ihrer Schuld inkl. bis dato angefallenen Verzugszinsen, Gebühren etc. Prinzipiell kann man dies direkt mit dem Gläubiger trotz bereits eingeschaltetem Inkasso-/Anwaltsbüro regeln, ob jeder Gläubiger dazu auch bereit ist oder Sie dann einfach nur auf deren Anwälte verweist, kann man im voraus nicht sagen - einfach probieren. Ich habe diesen Weg nur bei den Gläubigern angewendet, die für mich auch in Zukunft für mein Geschäft wichtig sind. Somit habe ich wieder einen persönlichen Kontakt zu meinen Lieferanten hergestellt, mich bei denen entschuldigt für diese Situation, eine Rückzahlung mit Zahlungsziel vereinbart sowie mir bestätigen lassen, dass der Negativeintrag wieder gelöscht wird wenn die Schuld beglichen ist.

Oder Sie faxen nach Begleichung Ihrer Schuld, die Sie durch Überweisung, Barzahlung o. ä. tätigen, den Zahlungsbeleg oder Kontoauszug kurz zum Gläubiger und bitten ihn in einem beiliegenden Schreiben Ihnen den Zahlungseingang per Fax oder eMail zu bestätigen sowie, dass dieser die Löschung des vorgenommenen Negativeintrags beantragt.

Wenn man nicht weiß, ob ein Gläubiger einen Eintrag vorgenommen hat oder wo überall, einfach ihn pauschal darum bitten, dass er die Löschung der vorgenommenen Negativeinträge bei Wirtschaftsauskünften veranlasst.


Gruß Goldregen
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Freakazoid
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort! Ich hatte damals ja ein Inkassoverfahren laufen, nachdem ich meine Arbeit verloren hatte, habe die Raten alle bezahlt, also besteht ja indem Sinne keinerlei Restschuld mehr! Werde dem Handyanbieter einfach mal einen Brief schreiben, und sehen was sich machen lässt.

Gruss

Freakazoid
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simalexa
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2006 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich hätte auch noch eine Frage dazu. Ist es möglich, bei der Schufa die Gläubiger zu ermitteln, um dort eine vorzeitige Löschung zu beantragen?
Danke
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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2006 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

simalexa hat folgendes geschrieben::
Hallo.
Ich hätte auch noch eine Frage dazu. Ist es möglich, bei der Schufa die Gläubiger zu ermitteln, um dort eine vorzeitige Löschung zu beantragen?
Danke

Am besten Sie ziehen sich eine Schufaselbstauskunft, daraus müssten Sie erkennen wer Ihre Gläubiger sind. Wenn nicht, müsste die Schufa Ihnen hierzu eigentlich sagen können wer den Eintrag vorgenommen hat.

Die Schufaselbstauskunft können Sie auch online unter https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2 ordern und wird Ihnen dann per Post zugesandt.
Wenn Sie zum Testgebiet von "Meine Schufa - Ihre Online Aukunft" gehören, siehe unter www.schufa.de auf der Startseite, können Sie sich auch unter www.meineschufa.de ein Profil anlegen, einloggen, bezahlen und Ihre Daten online einsehen - bereits erfasste Kreise/Städte sind in NRW und Hessen.


Gruß Goldregen
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