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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2466
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freewalker Newbie
Anmeldungsdatum: 13.05.2005 Beiträge: 49
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Verfasst am: 23.Nov 2006 21:01 Titel: |
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Es liegt mir fern, auf die Angebote und Kommentierungen in diesem Thread näher einzugehen.
Es ist allerdings Tatsache, dass eine vollständige Löschung aller Schufa-Einträge möglich ist, wie ich von einem befreundeten Anwalt gerade kürzlich erfahren hatte.
Eine Anfrage bei der Schufa erübrigt sich, da es ihr nicht möglich ist, aus eigenem Antrieb vorzeitige Löschungen zu tätigen. Also muß mit den Gläubigern direkt Kontakt aufgenommen werden und aus Gründen der eigenen Sicherheit, was die Einhaltung der Vereinbarung auf der Gläubigerseite anbelangt, aber nicht nur deshalb, ausschließlich über einen Anwalt. Er nimmt den Kontakt mit den Gläubigern auf und nur mit der Vorgabe, dass alle Forderungen und alle Außenstände aller Gläubiger sofort und in einem Zug beglichen werden, ist u. U. tatsächlich auf Antrag der Gläubiger eine vorzeitige Löschung bei der Schufa zu erreichen.
Allerdings ist es aber auch so, dass nicht jedem Schuldner diese Möglichkeit eingeräumt wird. Deshalb ist eine erfolgreiche Löschung aus der Schufa vor Fristablauf auch nicht die Regel, sondern eher eine Ausnahme.
freewalker |
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