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ITS-M Specialist
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 52 Wohnort: München
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Verfasst am: 20.Feb 2006 15:23 Titel: DB Carsharing - Schufaklausel aber kein Widerrufsrecht |
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Eine Alternative zu einer Autovermietung - jedenfalls für mich - ist DB Carsharing. Autos werden pro Stunde angemietet und gezahlt, ab 4.- € pro Stunde. Bundesweit + Schweiz, demnächst auch Niederlande.
Keine monatliche Grundgebühr.
Also bin ich zum Bahnhof gelaufen und habe dort Ausweis, Führerschein, Bankverbindung (für Lastschrift), etc. vorgelegt. Anschließend wurde der Vertrag ausgedruckt und von mir wie auch dem DB Mitarbeiter unterzeichnet und gestempelt.
Ferner erhielt ich die "dbcarsharing" card, sieht aus wie eine Bankkarte und dient dazu, den Wagen zu buchen und zu öffnen. "Die Karte ist jetzt freigeschaltet" sagte mir der DB Mitarbeiter "Sie können sofort losfahren".
Einen Tag später erhielt ich einen "Widerruf des Vertrages" von DB Rent, wegen einer "nicht genügend positiven" Schufa Auskunft.
Ich hab dann einen Blick in die AGBs Stand April 2005 (hatte ich mit einer sogenannten "Kunden-Info" bei Vertragsabschluss erhalten) geworfen.
Und: Kein Widerrufsrecht vereinbart.
Das BGB sieht aber nur in § 355 ein Widerrufsrecht vor (bei Haustürkauf, Fernabsatzverträgen, etc.), greift hier also nicht.
Dann noch 5 Euro in eine Anwaltshotline investiert ... und nun war ich sicher: Verträge sind zu erfüllen.
Danach hab ich ein Schreiben an DB Rent aufgesetzt, den Wiederruf zurückgewiesen, darauf hingewiesen, dass in den AGBs kein Widerrufsrecht vereinbart ist und DB Rent folglich auch nicht widerrufen kann.
Klage auf Erfüllung angedroht und Schadensersatz wegen Nichterfüllung, falls ich einen Mietwagen nehmen muss und der dann teurer kommt, als eine Anmietung bei DB Carsharing.
Soeben rief mit ein Hotliner von DB Carsharing an und sagte, die Sache sei in Bearbeitung. Auf Nachfrage sagte er, ich hätte wohl Recht, man würde demnächst neue AGBs herausgehen, er könne aber nichts entscheiden. Auf meine Frage, ob dies schon öfter vorgekommen sei, druckste er herum.
Deshalb meine Frage: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Konnte jemand erfolgreich den Widerruf zurückweisen?
Tom |
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