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b-fina .
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 31.Mai 2006 10:25 Titel: Nicht immer Recht auf Girokonto |
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Nicht immer Recht auf Girokonto
Eine Bank ist nicht zum Einrichten eines Girokontos auf Guthabenbasis verpflichtet. Es besteht zwar eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, dass sie möglichst jedem den Zugang zu einem Girokonto gewähren. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch eine rechtliche Verpflichtung. Das berichtet die "Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen (Aktenzeichen: 2 U 57/05). Das Gericht verwies auf die unverbindliche Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) aus dem Jahr 1995. dpa |
Aus der Berliner Morgenpost vom 31. Mai 2006 |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 23.Feb 2007 16:02 Titel: |
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Verbraucherschützer halten die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angemahnte «rechtsverbindliche Selbstverpflichtung» der Kreditwirtschaft, ein «Girokonto für jedermann» anzubieten, für unzureichend. «Wir trauen einer Selbstverpflichtung nicht», sagte Frank Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Gespräch mit Netzeitung.de.
Zypries hingegen hatte ein Gesetz abgelehnt, mit dem Finanzdienstleister gezwungen werden, jedem auf Wunsch ein Konto einzurichten. Falls es keine Beschwerden mehr über verweigerte Girokonten gebe, sei sie die Letzte, die ein Gesetz machen wolle. «Wir haben seit elf Jahren eine Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, die nicht funktioniert und unverbindlich ist. Sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht», rügte der Finanzexperte und forderte ein gesetzliche Regelung.
Verbraucherschützer hätten «schlechte Erfahrungen» mit Banken gemacht, die sich entweder weigerten, ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten oder nur zu für den Betroffenen unzumutbaren Konditionen. «Das ist ungerecht gegenüber jenen Instituten, die sich an die Selbstverpflichtung halten», klagte Pauli.
Das Argument der Kreditwirtschaft, eine gesetzliche Regelung greife in die Vertragsfreiheit ein, lässt der Experte nicht gelten. «Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Versicherer ebenfalls gezwungen, jeden Kunden zu akzeptieren, der eine Versicherung wünscht – weil er nämlich gesetzlich verpflichtet ist, eine Police abzuschließen.» Ein Girokonto sei indes ein «fundamentales Gut», das noch viel wichtiger sei als ein Auto.
Kostenlos müsse ein solches Konto für jedermann indes nicht sein. «Die Kosten für ein solches Konto auf Guthabenbasis sollten sich an dem orientieren, was die betreffende Bank üblicherweise verlangt.» Eine gesetzliche Obergrenze sei nicht erforderlich. |
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Gerry29 Specialist
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 156 Wohnort: Essen
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Verfasst am: 23.Feb 2007 18:22 Titel: |
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Es gibt mehr als genug Banken, die sogar begründen können, warum sie kein Konto zur Verfügung stellen. Folgendes habe ich selbst erlebt:
1. S.E.B.-Bank: Der Kundenberater sagte aus, man sei an eine Selbstverpflichtung nicht gebunden, da am selben Ort die Sparkasse gesetzlich verpflichtet sei, ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Somit sei die Versorgung mit Konto ja gewährleistet auch ohne seinen Beitrag.
2. Sparda-Bank: Ein Kundenberater sagte, man vermittle grundsätzlich Kreditkarten mit den Konten und deren Vergabe sei ja an eine saubere Schufa gebunden. Ein Konto ohne Kreditkarte nur auf Karten- oder Guthabenbasis gebe es bei ihnen gar nicht und daher auch keine Möglichkeit, eine Schufaleiche zu versorgen.
3. Nationalbank: Ähnlich wie der Typ von der Sparda, nur dass der Nationalbank-Angestellte betonte, man würde grundsätzlich ein Paket aus Konto, Kreditkarte und Dispokredit in dreifacher Höhe des Einkommens anbieten. Und Dispo plus Kreditkarte sei nun mal nicht drin für Schufaleichen und ein anderes Angebot á la Guthabenkonto ohne Karten gäbe es bei ihnen nicht.
4. Sparkasse: Ein Sparkassenmitarbeiter war bereit, gezwungenermaßen ein Guthabenkonto mit Servicekarte zu vergeben, wenn er einen Nachweis bekäme, dass nirgendwo anders noch bestehende Girokonten sind. Begründung: Sie seien nur dann verpflichtet ein Konto einzuräumen, wenn es das einzige sei und dann auch nur mit einem Sperrvermerk, dass bei dem geringsten Fehlverhalten (Rückbuchungen mangels Deckung!!!) sofort ein Kündigung erfolgt.
Sprich: Niemand MUSS ein Konto gewähren, auch heute nicht. Die legen das so aus, dass sie nur dann ein Konto gewähren, wenn sie die einzigen am Ort sind ohne gesetzliche Alternativen wie die Sparkasse (und wie oben zu sehen selbst die machen es nur für absolute Notfälle). |
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fugudeluxe Newbie
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 31
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Verfasst am: 27.Feb 2007 21:55 Titel: |
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Hallo,
es bleibt dabei (wie so oft geschrieben): es kommt auf mehrere Faktoren an, u.a. Auftreten (sollte authentisch und offen sein), ein gutes Gehalt, welches noch nicht gepfändet wird, schadet auch nicht, auf jeden Fall die Glaubwürdigkeit, dass es mit dem Schuldenmachen vorbei ist (undzwar ab sofort!). Natürlich kommt es dann auch noch auf das Gegenüber in der Bank an. Daran kann man leider schon mal scheitern.
Ich habe ein Guthabenkonto bei der Hypovereinsbank in Hamburg. |
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