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Zombie Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 5.Feb 2006 23:24 Titel: Pfändungssicheres Konto in Österreich? |
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Hallo,
denke meine Frage passt noch am ehesten in dieses Unterforum. Und zwar bin ich auf der Suche nach einem schnöden pfändungssicheren Online-Konto im Ausland.
Zu meiner Situation: Bin wie so viele hier Einwohner von Schufahausen, habe gerade meine erste Pfändung hinter mir und suche nun ein Konto, wo ich 30/31 Tage im Monat Überweisungen vornehmen kann.
Bedingungen:
- Konto muss online oder nächste Woche persönlich in Wien eröffnet werden können.
- Soll möglichst günstig sein (bekomme leider zur Zeit nur Hartz 4).
- Online Banking / Überweisungen muss möglich sein. Irgendeine Karte für den Geldautomaten sollte nach Möglichkeit dabei sein.
- Sollte von Deutschland aus nicht pfändbar sein.
Kreditkarte, Dispo usw. sind völlig uninteressant für mich. Will dort kein Geld scheffeln / verstecken, sondern nur ganz normal über den ganzen Monat verteilt meine Überweisungen durchführen können. Dies ist im pfändungsgeilen Deutschland bekanntlich leider nicht möglich.
Frage: Was passiert eigentlich, wenn man bei einer EV z. B. ein ösi Konto angeben muss oder es sonst irgendwie rauskommt? Lassen einen die deutschen Behörden dann in Ruhe oder können die selbst dort pfänden?
Bis jetzt macht die PSK Bank einen ganz guten Eindruck auf mich. Kann jemand was zu denen sagen (eigene Erfahrungen) oder eine andere Bank empfehlen?
Und gibt es was bei der Kontoeröffnung zu beachten, oder kann ich da in Wien in eine Filiale einfach mit meinem deutschen Perso reinlatschen und sofort ein Konto eröffnen?
Im voraus herzlichen Dank für alle Tips und Meinungen. |
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moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 6.Feb 2006 1:03 Titel: |
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Hallo.
Die österreichischen Banken geben den deutschen Behörden bzgl. eines Girokontos keinerlei Auskunft, es sei der denn, der Kontoinhaber willigt dem ausdrücklich ein. Da schein das Bankgeheimnis noch was wert zu sein.
Trotzdem mußt Du bei einer EV auf alle Auslandskonten angeben, da Du Dich ansonsten strafbar machst. Ebenso musst Du der ausländischen Bank die Abgabe einer EV bekannt geben, wenn Du diese geleistet hast.
Auch bei einem bestehenden ausländischen Konto sollte man ein deutsches Konto sein eigen nennen, denn erfährt Dein Gläubiger z.B. durch eine Überweisung von dem Konto im Ausland, so kann er dies auch von Deutschland aus pfänden lassen.
Kleiner Tipp bei bevorstehender Kontopfändung:
Ein solche geht meist mit der Abgabe einer EV einher. Hat man einen gnädigen GV kann man den Termin zur ASbgabe der EV wenigstens einmal verschieben, um diesen dann stragetisch günstig kurz nach einem Zahltag zu plazieren.
Von seinem alten Konto zahlt man dann noch die kommende Miete, Strom und andere wichtige Sachen und löst es auf.
So gibt man es auch bei der EV an, schliesslich kann man es durch eine Bankbestätigung zur Kontoauflösung glaubhaft belegen. Sodann man vom GV kommt geht man möglichst direkt zur nächsten Bank, die ein paar Nachbarorte entfernt liegen sollte, und beantragt ein Girokonto auf Guthabenbasis.
Somit hat mna sich eine Kontopfändung gespart. |
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Zombie Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 6.Feb 2006 1:17 Titel: |
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Hallo moneydown,
dass ich bei einer EV das ausländische Konto angeben muss, ist klar. Meine Frage war ja, was dann passiert. Wird dann auch mal eben gepfändet?
Möchte einfach nur ein Guthabenkonto, wo ich mit meinen paar Hartz 4 Kröten per Überweisung meine Rechnungen zahlen kann, ohne ständig eine Pfändung befürchten zu müssen.
Man muss bei einer ausländischen Bank echt eine EV angeben? Fragen die ösi Banken da echt danach? Und was ist, wenn die alte EV schon über 3 Jahre her ist? Angeben oder ist die "verfallen"?
Habe momentan "nur" eine Pfändung auf einem "leeren" uralten Sparbuch, aber die Girokonten sind wahrscheinlich demnächt dran (und natürlich schon mal leergeräumt, viel war sowieso nicht drauf, lol).
Das komische ist, dass die Pfändung (einer Behörde, aber nicht Finanzamt) auf dem Sparbuch, welches den Ämtern nicht bekannt war, schon 2 Wochen her ist, meine Konten, die dem Arbeitsamt bekannt sind, aber noch problemlos funktionieren. |
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moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 6.Feb 2006 1:37 Titel: |
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Hallo, zombie.
Tatsächlich sind Konten in Österreich auch von Deutschland aus pfänbar. Ist Deine alte EV "abgelaufen" und die neue noch nicht aktuell liegt keine EV vor, die man melden müsste.
Bei einer Pfändung eines Kontos oder Sparbuchs wird das zu pfändende Guthaben zunächst einmal für beide Seiten gesperrt. Du hast eine Einspruchsfrist von sieben Tagen, um z.B an Dein pfändungsfreies Einkommen zu gelangen. Der Widerspruch gegen die Kontopfändung muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingereicht werden. Beziehst Du ausnahmslos Sozialleistungen, so hast Du nach erfolgter Kontopfändung sieben Tage (!) Zeit, um an Dein Geld zu kommen. Die Bank muss es Dir auszahlen.
Das schlimmste an einer Kontopfändung ist, das die Bank die Gelegenheit bekommt Dein Girokonto zu kündigen und der Schuldner oftmals Schwierigkeiten haben wird, wieder ein neues Konto zu eröffnen.
Ein neues Konto sollte man möglichst nicht bei einer Sparkasse eröffnen, da hier Gläubiger oft versuchen, blind zu pfänden. Da trifft einen dann die Kontopfändung unverhofft und oftmals zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt.
Es kommt natürlich auch immer auf die Höhe der Forderung und auf den Gläubiger selbst an, wieviel er in die Beitreibung seiner Forderung noch investieren will. Bei Behörden, Banken und Versicherungen hat man da oftmals schlechte, die hetzen Dich wie einen Hund. |
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Zombie Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 6.Feb 2006 2:00 Titel: |
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Hallo moneydown,
vielen Dank für deine ausführlichen Antworten.
Ok, dann können ösi Konten doch von Deutschland aus gepfändet werden. Aber wird das auch immer gleich in die Tat umgesetzt, oder ist die Chance, mit einem ösi Konto pfändungsfrei zu bleiben, doch um einiges größer als mit einem deutschen Konto?
Sprich, lohnt sich der Aufwand mit einem ösi Konto doch?
Mal konkret zu meinem Fall: Das Sozialamt hat mich vor einigen Jahren übel über den Tisch gezogen, was mich finanziell und gesundheitlich fertig gemacht hat. Anschließend haben sie mir gnädigerweise ein Darlehen für Mietschulden gewährt, welche bei anständigem Verhalten des Amtes gar nicht erst angefallen wären. Hätte ich dem Darlehen nicht zugestimmt, hätten sie die Mietschulden nicht übernommen.
Nun bekomme ich mittlerweile Hartz 4 und das Sozialamt kann anscheinend nicht mehr wie seither mir jeden Monat einen bestimmten Betrag einfach abziehen bzw. das Arbeitsamt damit beauftragen. Von dem Darlehen sind noch ca. 1000 Euro offen.
Dem Arbeitsamt sind 2 Girokonten bekannt, das Sparkassenkonto, wohin meine Sozialhilfe ging, gibt es nicht mehr.
Die beiden Girokonten erfreuen sich erstaunlicherweise noch bester Gesundheit, aber das Sozialamt hat mein uraltes leeres Sparbuch bei der Postbank vor knapp 3 Wochen gepfändet, welches eigentlich keinem bekannt ist, da es seit bestimmt über 10 Jahren nicht mehr genutzt wird und nur die Mindesteinlage von 1 DM (!) hatte.
Die Postbank hat mir nun natürlich prompt dieses Sparbuch gekündigt, aber egal, brauche ich sowieso nicht mehr. Soll das Sozialamt doch mit der einen DM glücklich werden.
Mich wundert nur, dass das Sozialamt erst einmal offensichtlich blind bei der Postbank einen Pfändungsversuch unternimmt, statt einfach mal nachzugucken, wo ich überhaupt meine Konten habe. Sehr merkwürdig, aber natürlich großes Glück für mich, dass sie sich erst an dem armen Sparbuch ausgetobt haben und ich so vorgewarnt bin.
Weißt du zufällig, ob man bei einer Pfändung das Geld ausschließlich am Schalter bekommt? Mein Hartz 4 Geld geht nämlich auf ein Konto bei einer Bank, deren nächste Filiale gut 60 km entfernt ist und bei mir vor Ort nur über einen Geldautomaten verfügt. Müsste ich dann im worst case mit Bus-Zug-Bus zu dieser Filiale gurken, oder gibt es auch die Möglichkeit, trotz Pfändung das Geld aus dem Automaten zu ziehen? (Habe nur eine einfache Automatenkarte).
Möchte einfach nur wissen, was mich im schlimmsten Fall erwartet.
Danke. |
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MichellesDream Insider
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 619 Wohnort: Mülheim an derRuhr
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Verfasst am: 6.Feb 2006 15:47 Titel: Leider nein... |
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@ Zombie,
Sorry,die Karte wird nach Pfändung in der Regel gesperrt.
Manche Banken lassen die aber noch für die Kontostandsfunktion frei,so kannst DU wenigstens schauen ob sich der Weg denn auch lohnt.
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moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 6.Feb 2006 21:45 Titel: |
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| Tja, nach meinen Erfahrungen werden bei einer Kontosperrung bzw. Kontopfändung die Karten gleich eingezogen. Das Konto ist blockiert und für nichts mehr zu gebrauchen. Deshalb denke ich, daß die meisten Banken das Geld, welches sie auszahlen müssen, in der Regel nur am Schalter auszahlen. |
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Zombie Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 7.Feb 2006 4:51 Titel: |
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Der Weg würde sich in sofern lohnen, als dass nur Sozialleistungen unterhalb der Pfändungsgrenze eingehen, die mir auf alle Fälle innerhalb von 7 tagen ausgezahlt werden müssen!
Das Problem wäre eben nur, dass diese ca. 60 km bis zur nächsten Filiale nur sehr umständlich mit mindestens 3x umsteigen zu bewältigen wären und zudem Bus und Bahn auch einige Euronen für die Tickets haben wollen.
Dann werde ich wohl lieber sicherheitshalber beim Arbeitsamt Druck machen, dass das Geld endlich mal auf mein Konto vor Ort überweisen.
Kann jemand sagen, ob das hier so stimmt?
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=367604
Habe immer mehr den Eindruck, dass man sich am besten jemanden sucht, der auf eigenen Namen ein Guthabenkonto mit Online-Banking eröffnet und von dort seine Überweisungen tätigt.
Armes Deutschland, wenn man selbst bei pfändungsfreiem Einkommen und Guthabenkonto im Falle einer Pfändung de facto kein Konto mehr zur Verfügung hat. |
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moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 7.Feb 2006 13:21 Titel: |
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In Deutschland fehlt leider der Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto. Deshalb haben sich die Banken freiwillig selbst verpflichtet, jedem Kunden ein Girokonto zumindest auf Guthabenbasis einzurichten.
Von dieser Verpflichtung wollen viele Banken derzeit aber leider nichts mehr wissen, womit nur noch der Gang zu einer Schiedsstelle möglich wäre um eine solche Eröffnung durchzusetzen. Ein denkbar schlechter Anfang für eine Geschäftsbeziehung.
Das Amtshilfeverfahren zwischen Deutschland und Österreich soll in erster Linie dazu dienen, Schwarzgeld aufzudecken, allerdings sehe ich hier auch die Aufweichung des Bankgeheimnisses in Österreich, welche auf eine EU-Verordnung beruht.
Das ein deutscher Gläubiger in Österreich pfänden wird, halte ich auch in Zukunft für ziemlich unrealistisch. Die Kosten für eine Blindpfändung sind hier noch höher als in Deutschland und wie will er dahinter kommen..... es sei denn natürlich durch eine EV  |
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Zombie Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 7.Feb 2006 13:54 Titel: |
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Naja, zu wenig Girokonten habe ich nicht gerade. Wenn man weiß wie und wo, bekommt man bei bestimmten Banken problemlos ein Guthabenkonto.
Mich ärgert eben nur diese offensichtliche Pfändungswut und dass das Konto dann erst mal dicht ist und Leute, die keine hilfreichen Geister mit Online Banking haben, dann auch noch umständlich und teuer auf Bareinzahlungen ausweichen müssen. Das kann es doch irgendwo nicht sein.
Blindpfändungen in Österreich halte ich auch für recht unrealistisch, aber wie ist es, wenn man das Konto in einer EV angeben muss? Kann ein Gläubiger dann genauso schnell pfänden wie bei einem deutschen Konto oder ist es doch ein wenig umständlicher und daher auch unwahrscheinlicher?
Bin immer noch am Überlegen, ob ich mir ein österreichisches Konto holen soll. Könnte diese Woche sehr günstig nach Wien kommen, überlege nur noch, ob sich der ganze Aufwand wirklich lohnt.
Oder ob es nicht besser ist, mir den Aufwand und das Geld zu sparen und bis auf weiteres meine deutschen Konten auf Null zu halten und die Überweisungen über ein "befreundetes" Konto laufen zu lassen. |
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afg Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 23
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Verfasst am: 8.Feb 2006 12:57 Titel: Ein einfacherer Weg als Schuldner dennoch onlinebanken |
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Habe mir den Beitrag zufällig durchgelesen.
Ein paar kurze Worte dazu:
1.) Als Schuldner sollte man sich zu seinen Schulden bekennen
Hier rate ich zum Buch "In 180 Tagen schuldenfrei"
Sonst wird es über kurz oder lang nur schlimmer
rechtbeistand ist mehr als empfehlenswert, die richtigen Mitstreiter dabei sinnd zwar etwas mühsam zu finden, dennoch ist das Leben noch lange nicht vorbei und immerhin soll man aufhören jemand die Schuld zuzuschieben, die Schulden hat man selbst verursacht, entweder durch Gutgläubigkeit, bewußt, nicht hinsehen egal sie sind da. Meist sind es psychologische Einstellungen die verhindern dass der Schuldner an die Sache rangeht. dafür gibt es aber genügend Entschuldungsmechanismen
2.) Das größte Problem ist aber dass man im Entschuldungsprozess, dennoch seine Forderungen bedienen möchte, und wenn es bereits ausschließlich nur mehr Pfändungen gibt ist es mühsam, denn die Konten sind alle aufzuspüren
3.) Alle Falschangaben sind natürlich moralisch und rechtlich bedenklich und meist strafbar
4.) Für gewisse ÜBERGANGSZEITEN helfen Freunde hier immer.
-> Bitten Sie einen Freund ein eigenes Konto zu gründen auf seinen Namen, sie als Schuldner sind auch zeichnungsberechtigt. Daurch entziehen sie sich der Pfändung, da der Eigentümer der Freund ist, und es niemand verwehren kann dass sie auch über das Konto verfügen können.
Dieser Mechanismus ist überall anwendbar, aber achten Sie darauf dass Sie Ihren Freund nicht in Probleme bringen, denn der haftet für jedes minus dass sie verursachen.
Dieser Mechanismus entbindet sie übrigens nicht, dass sie angeben in Ihrer Vermögensaufstellung ob nicht Ihre Gelder auch auf diesen Konten geparkt sind!
Die Karte ist hier genauso beziehbar.
Aber wie anfangs beschrieben, gehen sie den Weg der Entschuldung, tut zwar am Anfang weh, ist aber der einzige Schritt zur Genesung, sehr ähnlich wie bei Kranken, die versuchen auch zum Arzt zu gehen, Medikamente zu nehmen oder Reha, oder welche Art der besserung auch immer, um wieder gesund zu werden.
Viel Erfolg auf Ihren Schritten der Genesung |
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moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 9.Feb 2006 21:37 Titel: |
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Schuldner, die derzeit ausnahmslos nicht pfändbare Sozialleistungen beziehen, können die Pfändung des eigenen Girokontos von rechts wegen aufheben lassen, da es gerade für diesen Personenkreis nicht zumutbar ist, die monatlichen Zahlungen mittels teuren Bareinzahlungen zu tätigen.
Die Rechtsprechung ist hier ziemlich eindeutig und somit wird eine Kontopfändung in diesem Fall oft als unverhältnismäßig und für den Schuldner unzumutbar aufgehoben.
Weitere Tipps findest Du auch unter www.meine-schulden.de. |
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Zombie Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 41
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Verfasst am: 9.Feb 2006 23:52 Titel: |
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| Vielen Dank für den Tip. Werde mir die Seite gleich mal in Ruhe angucken. |
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moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 10.Feb 2006 12:19 Titel: |
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Kein Problem  |
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Hypowatch Specialist
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
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Verfasst am: 16.Feb 2006 11:05 Titel: |
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Ich empfehle Dir nach Slowenien auszuweichen. Dort gibt es auch mit der Sprache keine Probleme und es gilt absolute Rechtssicherheit.
Hier empfehle ich eine Bank in Ljubljana - Kranj - Maribor.
Gruß Dietmar |
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