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brauche eine Visa oder Mastercard..

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iqdirekt
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

werner callies hat folgendes geschrieben::
iqdirekt hat folgendes geschrieben::

werner callies hat folgendes geschrieben::
denn, nach abgabe einer ev darf man keine kreditgeschäfte durchführen.

selbstverständlich darf man, wenn es schief geht ist der Nachweis des Betruges etwas einfacher.

wie kommen sie denn auf diese idee??? ich kenne einen fall, da hat
jemand mit ev einen urlaub gebucht. dieser wird ja erst später bezahlt.
also eine art "zielkauf". daraufhin hat sich die gute ein strafverfahren
eingefangen.

Ja, nach § 263 StGB. Diejenige hat den Eindruck erweckt, den Urlaub bezahlen zu können obwohl sie wusste, dass sie den Urlaub nicht bezahlen kann. Sie hat den Reiseveranstalter über ihre Zahlungsfähigkeit in Bereicherungsabsicht getäuscht. Das ist Betrug. Das hat aber mit der EV nichts zu tun sondern etwas mit der Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Hätte er - trotz abgegebener EV - die Reise bezahlt, wäre ihm überhaupt nichts vorzuwerfen. Hätte sie keine EV abgegeben, hätte sie aber gewusst, dass die die Reise nicht bezahlen kann, wäre es trotzdem Betrug. Der Grund für das Strafverfahren war eben nicht die abgegebene EV sondern allein die Tatsache, dass die Frau Verbindlichkeiten eingegangen ist von denen sie wusste, dass sie sie nicht hat erfüllen können. Nur dieser Nachweis kann bei abgegebener EV einfacher sein.

werner callies hat folgendes geschrieben::
werner callies hat folgendes geschrieben::
weit gefehlt: man ist verpflichtet, sein kapital den gläubigern zukommen
zu lassen und nicht, es als kaution / barreserve auf einem konto zu packen.

nein, auch nach abgegebener EV kann man über sein eigenes Geld vollkommen frei verfügen. Bei einem Insolvenzverfahren sieht dies freilich anders aus. Bei Abgabe einer EV sind diese Gelder natürlich anzugeben. Ob der bzw. die Gläubiger das Geld pfänden oder nicht ist ein ganz anderes Thema.

nein, definitiv nicht. warum wird denn eine ev abgegeben?
weil derjenige irgendwelche schulden nicht bezahlen kann.
und beim ausfüllen des schuldnerverzeichnisses bestätigt er an eides statt,
dass er nicht in der lage ist, die schulden zu zahlen. ändert sich diese
situation, ist er dazu verpflichtet.


nein, es wird lediglich die Richtigkeit des Vermögensverzeichnisses (http://www.der-gerichtsvollzieher.de/F-VV.pdf) an Eides statt versichert. Nach der Zahlungsfähigkeit wird da überhaupt nicht gefragt. Die Voraussetzungen für die Verpflichtung der Abgabe der EV sind z.B. auch dann gegeben, wenn dem Gerichtsvollzieher (nach Art. 13 Grundgesetz vollkommen zu Recht) der Zutritt zur Wohnung verwehrt wird oder wenn der Schuldner trotz mehrfacher Ankündigung der Vollstreckung nicht zu Hause ist, nicht aber schon deswegen weil dem Gläubiger bekannt ist, das ohnehin nichts zu holen ist. Auch kann kein Schuldner dafür belangt werden, dass er seine Schulden nicht tilgt. Dafür gibt es nämlich das Instrument der Pfändung, der Gläubiger muss selbst tätig werden. Die Angaben im eidesstattlich versicherten Vermögensverzeichnis sind dann für den Gläubiger recht hilfreich, ich habe durch EVen schon einiges an Geldern pfänden können.

werner callies hat folgendes geschrieben::
werner callies hat folgendes geschrieben::
werner callies hat folgendes geschrieben::
gruß werner

irgendwie nen schlechten Tag gehabt? Die Behauptungen sind etwas sehr "gewagt".


einfach "nein, stimmt nicht" zu sagen, ebenfalls.


ich kann meine "Behauptungen" ja auch mit "Beweisen" unterfüttern. Der maßgebliche § der ZPO wurde ja bereits zitiert und eine Vorschrift die das Eingehen von Verbindlichkeiten trotz abgegebener EV unter Strafe stellt gibt es schlichtweg nicht.

Ich kann heute die EV abgeben und mir morgen das Geld für eine Reise nach Mallorca leihen. Solange die Rückzahlung des Geldes sichergestellt ist, ist das rechtlich überhaupt kein Problem, wenn die Rückzahlung nicht sichergestellt wäre hätte ich ein Problem, allerdings auch wenn ich keine EV abgegeben hätte.
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prubi
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2004 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eine "richtige" Visa bekommst Du nur mit Sicherheiten (Kautionshinterlegung von ca. 1000 Euro). Beantragen kannst Du die aus Deutschland, nur abholen und nochmals Papiere in Original vorlegen, mußt Du in der Filiale persönlich. Ausnahme: Du hast bereits ein Konto dort, dann wird Dir die Karte auch per Einschreiben/Rückschein per Post gesendet. Nur, wenn Du eh eine Kaution hinterlegen mußt, dann kannste das Geld auch gleich auf Deinem Solbank lassen und mit der Mastercard bezahlen. Niemand ausser Du selbst weißt, dass es eine Debitcard ist, Du kannst wie mit jeder anderen Kreditkarte auch, in den entsprechenden Akzeptanzstellen und bei Kontodeckung, mit deinem guten Namen bezahlen.

Wer zur Eröffnung keinen Urlaub mit einplanen will, oder kann, sollte das Konto vorab Online beantragen. Per Mail oder via Telefon werden die Einzelheiten nochmals abgesprochen. Dann bucht man ca. 2-3 Wochen später einen Flug (gibbet ja bereits ab ca. 50,00 Euro), fährt in die Filiale vorbei, zeigt nochmals den Ausweis vor und Unterschreibt den Kontovertrag. Dann kann man seine Karten ( bei mir waren das die Mastercard und die Maestro ) inkl. Pin gleich mitnehmen. Die Visacard wurde mir, wie oben beschrieben, per Post gesendet und das ohne Kaution. Allerdings besteht mein Konto dort auch schon seit 16 Monate und hat auch regelmäßige Überweisungen aus D.

Ciao - Prubi

montana hat folgendes geschrieben::
War jetz auf der seite(solbank! da steht man kann auch eine richtige visa beatragen,geht das aus deuschland?
und muß man sicherheiten (kaution) hinterlegen?
kann man da eine richtige kredit karte beatragen so wie es da steht?
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oliverw
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2004 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal zum aktuellen postfinanz.ch -> kreditkarten status ...

habe letzte woche mit der zustaendigen abteilung dort gesprochen und es sind 10000 CHF sicherheit fuer eine visa, dann aber mit 10000 CHF kreditrahmen notwendig.

da gab es wohl zu grossen ansturm und missbrauch durch die hohe publizitaet ....
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ITS-M
Specialist


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 52
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

werner callies hat folgendes geschrieben::
vielleicht sollten alle, die eine kreditkarte aus dem ausland suchen,
(weil augenscheinlich schufa im eimer), bedenken, dass auch ausländische
banken, so sie in der eu sind, mitteilungen nach D weitergeben.

und wenn jemand mit ner platten schufa mit einer debitkarte einkauft
und dabei erwischt wird (wie auch immer...), der macht sich strafbar.

dafür kann es, je nach schwere der gegebenheiten, schon mal 5 jährchen
geben, zuviel um es alleine abzusitzen.

denn, nach abgabe einer ev darf man keine kreditgeschäfte durchführen.
und um so eines handelt es sich.

bei debitkarte nicht, weil ja kein kredit???

weit gefehlt: man ist verpflichtet, sein kapital den gläubigern zukommen
zu lassen und nicht, es als kaution / barreserve auf einem konto zu packen.

gruß werner


@Werner

Ziemlicher Blödsinn. Eine EV ist eine EV und d.h. eine eidesstattliche Versicherung über Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Abgabe der EV. Weitere zivil- oder strafrechtliche Folgen ergeben sich nicht.
Eine Verpflichtung, eigenes "Kapital" ausschließlich seinen "Gäubigern" zukommen zu lassen, existiert nicht.
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