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brauche eine Visa oder Mastercard..

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pgshop.de
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Anmeldungsdatum: 05.04.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 5.Apr 2004 23:45    Titel: brauche eine Visa oder Mastercard.. Antworten mit Zitat

hi,

ich brauche für meinen paypal ac eine visa oder Mastercard hier in D bekomm ich keine..

hab jetzt bei ebay dürch zufall ein paar Anbieter gesehn die mir die Bankunterlagen zuschicken würden wenn ich eine Gebühr von 49,- bis 110,- bezahle ... (hab ich nicht vor ..)

ich hab biss jetzt eine Bank in Östereich gefunden die auch an D eine Visa Karte ausliefert die wollen nur eine Bankverbindung in Östereich würde da auch so ein "überbringer Sparbuch" ausreichen als Bankverbindung ?

hab gerade bei https://www.postfinance.ch nachgeschaut bekomm ich denn da 100% auch ne visa wenn ich da solch ein gelbes Konto eröffne ?

mfg..
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LBB - Kreditkarten und Prepaid-Kreditkarten
Starskies2000
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Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2004 6:42    Titel: https://www.postfinance.ch /Ja Antworten mit Zitat

wenn Sie ein Deposet hinterlegen gibt es auch eine Visaclassic
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iqdirekt
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Anmeldungsdatum: 27.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2004 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=4973
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pgshop.de
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.04.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2004 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

iqdirekt hat folgendes geschrieben::
http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=4973


danke für den Link aber den kenn ich schon hab ich gestern nach meinem Post (heut morgen ^^) gefunden.

der hilft mir aber auch nicht unbedingt weiter weil es da nur um schleichwerbung einiger Personen geht

@Starskies2000

wie hoch müste denn die Summe sein um solch eine Karte zu bekommen ?

zur not müsst ich halt selbst nach Spanien..
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iqdirekt
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Anmeldungsdatum: 27.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2004 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

pgshop.de hat folgendes geschrieben::
der hilft mir aber auch nicht unbedingt weiter weil es da nur um schleichwerbung einiger Personen geht


nicht nur, ich hab meine VISA-Eöektron von der ebankinter.com bekommen - ohne Anreise. Und mit Paypal funktioniert sie auch.
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Starskies2000
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Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2004 14:31    Titel: Postfinance Deposet Antworten mit Zitat

minimum 1000Sfr. stand letztes Jahr.
Bei einer Mastercard mit Directdebit
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pgshop.de
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Anmeldungsdatum: 05.04.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2004 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

danke werd mich melden wens geklapt hat
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montana
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Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2004 2:49    Titel: Re: https://www.postfinance.ch /Ja Antworten mit Zitat

Starskies2000 hat folgendes geschrieben::
wenn Sie ein Deposet hinterlegen gibt es auch eine Visaclassic


Wie hoch ist muß der Deposet sein für eine Visaclassic karte?
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Starskies2000
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Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2004 7:59    Titel: Deposet Antworten mit Zitat

Meine mir letzte persönliche Info die ich hatte war das für eine Visa 1000Sfr. als Deposet benötigt wurde die Info kam von der Postfinance.
Im Forum habe ich jetzt aber was von 10.000Sfr gelesen.
Am besten mal den Aktuellen stand direkt bei der Pstfinance abfragen.
Ansosten geht noch Solbank in Spanien (allerdings nur vor Ort zu eröffnen), da gibt es ne Mastercard als Directdebit.
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montana
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Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2004 13:37    Titel: Re: Deposet Antworten mit Zitat

Starskies2000 hat folgendes geschrieben::
Meine mir letzte persönliche Info die ich hatte war das für eine Visa 1000Sfr. als Deposet benötigt wurde die Info kam von der Postfinance.
Im Forum habe ich jetzt aber was von 10.000Sfr gelesen.
Am besten mal den Aktuellen stand direkt bei der Pstfinance abfragen.
Ansosten geht noch Solbank in Spanien (allerdings nur vor Ort zu eröffnen), da gibt es ne Mastercard als Directdebit.



wie ist es bei Solbank?
Was ist eine ´Mastercard Directdebit?
kannst du was sagen über dieses konto?
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Starskies2000
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Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2004 15:14    Titel: Lieber Montana Antworten mit Zitat

nun will ich mal Ihre Arbeit machen

http://www.solbank.es/de/HERRAMIENTAS/INDEX/?url=/de/HERRAMIENTAS/GUIA_RAPIDA/PRIMEROS_PASOS_CON_SOLBANK

Zur Erklärung, eine Mastercard mit Debitfunktion ist eine Mastercard die wie eine "Kreditkarte" funktioniert nur ohne Kredit. Also wie eine Maestrocard. Sie können aber überall dort bezahlen wo das Mastercard logo erscheint.

Bevor Sie fragen, Nein soweit mir bekannt ist müssen Sie zur Eröffnung in einer Niederlassung der Solbank persönlich erscheinen.
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montana
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Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2004 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man mit der Mastercard mit Debitfunktion auch ein mietwagen mieten oder im internet was bestellen,wenn auf der karte guthaben drauf ist?
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Starskies2000
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Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2004 17:10    Titel: Ja man kann Antworten mit Zitat

wenn genug drauf ist. Bei Mietwagen heist es das der Betrag der als Kaution gedacht ist geblockt wird.
Ansonsten gilt es geht überall wo Sie auch mit einer Mastercard bezahlen können.
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montana
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Anmeldungsdatum: 08.05.2004
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2004 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

War jetz auf der seite(solbank! da steht man kann auch eine richtige visa beatragen,geht das aus deuschland?
und muß man sicherheiten (kaution) hinterlegen?
kann man da eine richtige kredit karte beatragen so wie es da steht?
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 8:16    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht sollten alle, die eine kreditkarte aus dem ausland suchen,
(weil augenscheinlich schufa im eimer), bedenken, dass auch ausländische
banken, so sie in der eu sind, mitteilungen nach D weitergeben.

und wenn jemand mit ner platten schufa mit einer debitkarte einkauft
und dabei erwischt wird (wie auch immer...), der macht sich strafbar.

dafür kann es, je nach schwere der gegebenheiten, schon mal 5 jährchen
geben, zuviel um es alleine abzusitzen.

denn, nach abgabe einer ev darf man keine kreditgeschäfte durchführen.
und um so eines handelt es sich.

bei debitkarte nicht, weil ja kein kredit???

weit gefehlt: man ist verpflichtet, sein kapital den gläubigern zukommen
zu lassen und nicht, es als kaution / barreserve auf einem konto zu packen.

gruß werner
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plastikbesteck
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Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 11:47    Titel: Stück für Stück... Antworten mit Zitat

@ werner callies:

Ein guter Rat an alle, die eine EV abgegeben haben oder abgeben müssen, vor irgendwelchen Veranlassungen auch eventuelle strafrechtliche Konsequenzen abzuprüfen - danke, dass Sie dieses Thema angeschnitten haben!

Mir ist das aber so, wie Sie das postuliert haben, etwas zu allgemein.

Im Detail sehe ich das so (bitte korrigieren bzw. ergänzen Sie meine Ausführungen, falls ich etwas vergessen oder unzutreffend dargestellt haben sollte!):

1.
Der Schuldner ist verpflichtet, in der EV alle Konten - also auch Auslands-, Kreditkarten- und Kreditkarten-Deposit-Konten - mit deren Salden anzugeben. Anderenfalls macht er sich nach § 156 StGB (Falsche Aussage an Eides Statt) strafbar. Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
FAZIT: Ausländische Debitkarte erhalten - dann EV - und dort nicht angegeben = strafbar.

2.
Unternimmt der Gläubiger angesichts des ihm nun bekannten Kontos keine Schritte, kann dem Schuldner die weitere Nutzung des Kontos nicht als Straftat ausgelegt werden, da er seine gesetzlichen Verpflichtungen mit Abgabe der EV erfüllt hat. - Der Gläubiger kann nun eine Kontopfändung ausbringen, und wenn er's nicht tut, ist es SEIN Problem!
Allgemein gesagt, kenne ich keine Vorschrift, die jemanden, der eine EV abgegeben hat, VERPFLICHTET, dort angegebenes oder gar später erlangtes Vermögen/Einkommen seinen Gläubigern FREIWILLIG, d.h. außerhalb laufender Zwangsmaßnahmen, zur Verfügung zu stellen; es sei denn, mit den Gläubigern wurden dahin gehende Vereinbarungen, z.B. über Ratenzahlungen und freiwillige Forderungs-Abtretungen, getroffen. - Es ist im Grundsatz nach wie vor Sache des Gläubigers, sich den Zugriff über (vor wie nach Abgabe der EV erlangtes) Vermögen und Einkommen seines Schuldners zu verschaffen.
FAZIT: EV abgegeben - darin ausländische Debitkarte angegeben - Gläubiger tut nichts - Karte wird weiter genutzt = nicht strafbar.

3.
Mir ist auch KEINE Verpflichtung bekannt, unaufgefordert "Nachmeldungen" zu einer EV abzugeben. Die EV ist eine "Momentaufnahme" von Vermögen und Einkommensquellen des Schuldners, sie begründet jedoch KEINE Verpflichtung des Schuldners, diese laufend unaufgefordert zu "aktualisieren".
Heißt: Wenn man nach Abgabe der EV zu Vermögen kommt, und der Rechtsgrund hierzu im Zeitpunkt der Abgabe der EV noch nicht bestanden hat (m.a.W. die dem Vermögenszufluss vorausgehende Forderung noch nicht hätte in der EV angegeben werden müssen), besteht KEINE Verpflichtung, dem Amtsgericht, Gerichtsvollzieher oder Gläubigern hierüber Mitteilung zu machen.
FAZIT: EV abgegeben - später ausländische Debitkarte erhalten - Deposit aus Vermögen hinterlegt, das nicht mittelbar (vorher dem zu Grunde liegende Forderung) oder unmittelbar (Geldvermögen) hätte in EV angegeben werden müssen - die Karte nutzen, ohne sie bei Gericht oder Gläubigern bekannt zu geben = nicht strafbar.
ABER ACHTUNG: Bei erneuter Abgabe der EV (nach 3 Jahren oder auf ausdrücklichen Antrag eines Gläubigers, wenn nachgewiesen wird, dass sich Einkommens- und/oder Vermögenslage des Schuldners seit letzter EV wesentlich verändert haben) = siehe Punkt 1. (es sei denn, man gibt die Karte vor erneuter Abgabe der EV zurück - incl. Kontolöschung - und holt sich hinterher eine neue ).

4.
Ich kenne weiterhin keine Vorschrift, die es jemandem, der eine EV abgegeben hat, explizit VERBIETET, am Kreditverkehr teilzunehmen. Auch hier ist es Sache der Kredit gebenden Vertragspartei, sich über die Bonität seines Kreditnehmers zu informieren und ein bonitätsmäßig riskantes Geschäft ggf. nicht einzugehen.
Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen wissentlich ein Vertrag eingegangen wird, der von vornherein nicht erfüllt werden kann oder soll, und der Kreditgeber daraus Schaden nimmt. Dies wäre als Betrug zu subsumieren (§ 263 StGB) und strafbewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen mit 1-10 Jahren Freiheitsstrafe.
FAZIT: Warenlieferung auf Ziel, Annahme eines Kredites, Benutzung einer (ungesicherten) Kreditkarte etc. bei Vermögenslosigkeit (Zahlungsunfähigkeit) und bekannter Nichterfüllbarkeit und/oder beabsichtigter und durchgeführter Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen = Betrug; Debitkarte gegen Kontoguthaben bzw. Kreditkarte gegen Deposit = Zahlungsverpflichtungen erfüllbar = nicht strafbar.

5.
Die SCHUFA ist keine Institution des öffentlichen Rechts und hat mit den strafrechtlichen Aspekten rund um Zahlungsunfähigkeit, EV & Co. überhaupt nichts zu tun. Die Notwendigkeit, sich im Ausland nach einer VISA- oder MasterCard umzutun, besteht i.d.R. schon lange bevor es zu einer EV kommt. Da reicht eine eingetragene Kontokündigung, ein Mahnbescheid über 2 Kekse fuffzich nicht bezahlte Handy-Rechnung oder ähnliches aus, um bei deutschen Banken "draußen" zu sein. Mit ein wenig Ungeschicklichkeit oder Unaufmerksamkeit kriegt man das schnell und sicher hin.
FAZIT: Die VISA-/MasterCard-Diskussion ist und bleibt eine sehr notwendige und sinnvolle; international gesehen, ist eine "VISA-/MasterCard-Guthabenkarte für Jedermann" angesichts heute üblicher Zahlungsmethoden ein längst überfälliges Thema analog "Girokonto für Jedermann".

FAZIT ÜBER ALLES: Alle, die es betrifft - don't stop, but be careful: Die Strafanzeige ist und bleibt eines der billigsten und wirkungsvollsten Mittel, sich als Gläubiger (wieder etwas) Respekt zu verschaffen...

Beste Grüße,
plastikbesteck
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iqdirekt
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Anmeldungsdatum: 27.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

werner callies hat folgendes geschrieben::
vielleicht sollten alle, die eine kreditkarte aus dem ausland suchen,
(weil augenscheinlich schufa im eimer), bedenken, dass auch ausländische
banken, so sie in der eu sind, mitteilungen nach D weitergeben.

ja, unter Umständen Kontrollmitteilungen an das Finanzamt, aber nur wenn das Konto verzinst wird.

werner callies hat folgendes geschrieben::
und wenn jemand mit ner platten schufa mit einer debitkarte einkauft
und dabei erwischt wird (wie auch immer...), der macht sich strafbar.

Selbstverständlich nicht. Weder der Besitz noch die Benutzung von Debitkarten sind strafbar, egal wie die Schufa aussieht.

werner callies hat folgendes geschrieben::
dafür kann es, je nach schwere der gegebenheiten, schon mal 5 jährchen geben, zuviel um es alleine abzusitzen.

nein, selbstverständlich nicht.

werner callies hat folgendes geschrieben::
denn, nach abgabe einer ev darf man keine kreditgeschäfte durchführen.

selbstverständlich darf man, wenn es schief geht ist der Nachweis des Betruges etwas einfacher.

werner callies hat folgendes geschrieben::
und um so eines handelt es sich.

nein.

werner callies hat folgendes geschrieben::
bei debitkarte nicht, weil ja kein kredit???

selbst wenn...

werner callies hat folgendes geschrieben::
weit gefehlt: man ist verpflichtet, sein kapital den gläubigern zukommen
zu lassen und nicht, es als kaution / barreserve auf einem konto zu packen.

nein, auch nach abgegebener EV kann man über sein eigenes Geld vollkommen frei verfügen. Bei einem Insolvenzverfahren sieht dies freilich anders aus. Bei Abgabe einer EV sind diese Gelder natürlich anzugeben. Ob der bzw. die Gläubiger das Geld pfänden oder nicht ist ein ganz anderes Thema.

werner callies hat folgendes geschrieben::
gruß werner

irgendwie nen schlechten Tag gehabt? Die Behauptungen sind etwas sehr "gewagt".
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

iqdirekt hat folgendes geschrieben::

werner callies hat folgendes geschrieben::
denn, nach abgabe einer ev darf man keine kreditgeschäfte durchführen.

selbstverständlich darf man, wenn es schief geht ist der Nachweis des Betruges etwas einfacher.

wie kommen sie denn auf diese idee??? ich kenne einen fall, da hat
jemand mit ev einen urlaub gebucht. dieser wird ja erst später bezahlt.
also eine art "zielkauf". daraufhin hat sich die gute ein strafverfahren
eingefangen.


werner callies hat folgendes geschrieben::
weit gefehlt: man ist verpflichtet, sein kapital den gläubigern zukommen
zu lassen und nicht, es als kaution / barreserve auf einem konto zu packen.

nein, auch nach abgegebener EV kann man über sein eigenes Geld vollkommen frei verfügen. Bei einem Insolvenzverfahren sieht dies freilich anders aus. Bei Abgabe einer EV sind diese Gelder natürlich anzugeben. Ob der bzw. die Gläubiger das Geld pfänden oder nicht ist ein ganz anderes Thema.

nein, definitiv nicht. warum wird denn eine ev abgegeben?
weil derjenige irgendwelche schulden nicht bezahlen kann.
und beim ausfüllen des schuldnerverzeichnisses bestätigt er an eides statt,
dass er nicht in der lage ist, die schulden zu zahlen. ändert sich diese
situation, ist er dazu verpflichtet.

werner callies hat folgendes geschrieben::
gruß werner

irgendwie nen schlechten Tag gehabt? Die Behauptungen sind etwas sehr "gewagt".


einfach "nein, stimmt nicht" zu sagen, ebenfalls.
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loooser
User gebannt


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 2774

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
nein, auch nach abgegebener EV kann man über sein eigenes Geld vollkommen frei verfügen. Bei einem Insolvenzverfahren sieht dies freilich anders aus. Bei Abgabe einer EV sind diese Gelder natürlich anzugeben. Ob der bzw. die Gläubiger das Geld pfänden oder nicht ist ein ganz anderes Thema.


So ist, die EV ist das eine - der zeitnahe Zugriff des Gläubigers das andere.
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 20:09    Titel: Was der "Volksmund" unter EV versteht... Antworten mit Zitat

werner callies hat folgendes geschrieben::
... warum wird denn eine ev abgegeben?
weil derjenige irgendwelche schulden nicht bezahlen kann.
und beim ausfüllen des schuldnerverzeichnisses bestätigt er an eides statt,
dass er nicht in der lage ist, die schulden zu zahlen
. ...


Nein, lieber Werner, tut er nicht! Gehen Sie mal zu einem Rechtsanwalt oder Gerichtsvollzieher, und lassen Sie sich das EV-Formular zeigen...

Ihre Aussage ist reflektiert zwar genau das, was gemeinhin für die Definition der EV gehalten wird - jedoch sagt der Gesetzestext anderes:

§ 807 Zivilprozessordnung - Eidesstattliche Versicherung hat folgendes geschrieben::
(1) Der Schuldner ist nach Erteilung des Auftrags nach § 900 Abs. 1 verpflichtet, ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen und für seine Forderungen den Grund und die Beweismittel zu bezeichnen, wenn

1. die Pfändung zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat,

2. der Gläubiger glaubhaft macht, daß er durch die Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen könne,
3. der Schuldner die Durchsuchung (§ 758) verweigert hat oder
4. der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, nachdem er einmal die Vollstreckung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte; dies gilt nicht, wenn der Schuldner seine Abwesenheit genügend entschuldigt und den Grund glaubhaft macht.

(2) ...

(3) Der Schuldner hat zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, daß er die von ihm verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Die Vorschriften der §§ 478 bis 480, 483 gelten entsprechend.


Die EV ist also, juristisch gesehen, mitnichten eine Erklärung der Zahlungsunfähigkeit, sondern eine gesetzlich erzwungene Offenbarung des Schuldners, wo er für den Gläubiger noch pfändbare Vermögenswerte vorhält, nachdem dessen Pfändung nicht (vollständig) erfolgreich war.
Primär-Intention des Gesetzgebers war es nicht, den Schuldner zu brandmarken oder in seinen grundsätzlich möglichen Dispositionen einzuschränken, sondern dem Gläubiger sein weiteres Vorgehen gegen den Schuldner zu erleichtern bzw. ihn (im Falle vorliegender Vermögenslosigkeit des Schuldners) von weiteren, nutzlosen Maßnahmen abzubringen.

Das heisst, - zugegebener Maßen ein sehr konstruierter Fall - wenn der GV beim Schuldner 10.000 EUR pfänden soll und der Schuldner dies auch dann nicht zahlt, wenn er noch ein millionenschweres, unbelastetes Wertpapierdepot besitzt, hat er auf Antrag des Gläubigers die EV zu leisten. (Anderes würde natürlich gelten, wenn er von dort die 10.000 EUR "locker machen" würde). Nachdem der Gläubiger dann - dank der EV - Kenntnis über dieses Depot erlangt hätte, könnte er sodann eine Pfändung in dieses ausbringen.


werner callies hat folgendes geschrieben::
ich kenne einen fall, da hat jemand mit ev einen urlaub gebucht. dieser wird ja erst später bezahlt. also eine art "zielkauf". daraufhin hat sich die gute ein strafverfahren eingefangen.

Natürlich stelle ich als Gläubiger Strafantrag gegen meinen Schuldner, wenn der allzu demonstrativ zeigt, wie gut es ihm trotz in EV erklärter Vermögenslosigkeit geht! Das kostet mich nur das Porto und macht ihm erstmal eine Menge Stress... Geht aber ins Leere, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er den Vertrag eingegangen ist, weil die sich daraus ergebende Zahlungsverbindlichkeit
- von dritter Seite oder
- aus Einnahmen, die in der EV (noch) nicht zu deklarieren waren, beglichen wurde.

Der Hinweis, mit seinen spananischen Debitkarten nicht allzu intensiv und vor allem nicht vor den falschen Nasen herumzuwedeln, ist nichtsdestotrotz völlig richtig.

Hinsichtlich der restlichen Darstellung halte ich es aber doch mehr mit den Usern iqdirect und Bedey...

Beste Grüße,
plastikbesteck (unpfändbar nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO )
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