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Bierschlucker
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Norbert


Zitat:
So lange Du nur mitspielst, aber nicht dafür wirbst, kann Dir keiner was - haste aber auch nicht viel davon... anderenfalls wird's sehr wahrscheinlich rechtswidrig...


Auch das mitspielen ist strafbar:

Zitat:
§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


Es ist immer erfreulich Besuch zu bekommen um den PC loszuwerden, eine kleine Spende an unseren Staat kann ja auch nicht schaden...

MfG Bierschlucker
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Norbert Warnke
Insider


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 987
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Bierschlucker hat folgendes geschrieben::
Hi Norbert


Zitat:
So lange Du nur mitspielst, aber nicht dafür wirbst, kann Dir keiner was - haste aber auch nicht viel davon... anderenfalls wird's sehr wahrscheinlich rechtswidrig...


Auch das mitspielen ist strafbar:


ooops...
wieder was dazugelernt...
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junimond
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet...


Sachte, sachte. Es liegt ja eine behördliche europäische Genehmigung vor. Die Frage, inwieweit Deutschland daran gebunden ist, wird ja gerade geklärt.

Wir reden hier nicht von einem Hinterzimmergezocke.
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Norbert Warnke
Insider


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 987
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Glückspiele sind in Deutschland Ländersache, es muss also eine Genehmigung einer Behörde eines deutschen Bundeslandes vorliegen. Malta ist so weit ich weiss, jedoch kein deutsches Bundesland...

Von Nahrungsergänzungen, Kosmetik und anderen Produkten kennen wir das ja schon, dass vieles, das woanders genehmigt ist, in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden darf.

Gibt es keine deutsche Genehmigung oder Zulassung, ist schon mal Vorsicht geboten!
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ManPower
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.09.2004
Beiträge: 5
Wohnort: RheinMain-Gebiet

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 14:12    Titel: Das gesunde Unverständnis Antworten mit Zitat

Wozu doch ein gesundes Halbwissen taugt!

[quote="Norbert Warnke"]
ManPower hat folgendes geschrieben::
1. ist der Landen wohl auf Malta lizensiert.

Dort kann es auch beworben werden, denn dort ist es legal.


Tja mein Lieber, dank des allseits beliebten Internet wird es auch auf der ganzen Welt beworben und kann nicht so einfach an der Landesgrenze gestoppt werden. Noch dazu handelt es sich um einen EU-Mitgliedsstaat.

Mag ja sein, daß es nach der geltenden Rechtslage in Deutschland verboten ist. Aber auch hier gilt das Gleichheitsprinzip unseres Staates, wonach die Durchsetzbarkeit eines Gesetzes für alle Menschen gelten muß und nicht nur für die Dummen, die durch den erhobenen Zeigefinger von Papa Staat kuschen.

Es verhält sich also genauso wie bei der Gewinnbesteuerung von Aktiengeschäften. Die Dummen geben alles brav beim FA an und die Schlauen vertuschen es einfach. Da man aber die Schlauen selbst mit großem Aufwand kaum schnappen kann, werden die Dummen einseitig belastet und damit ist der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Du verstehen?

Da bis zum heutigen Tag noch niemand die hiesigen Glücksspielgesetze auf den Prüfstand des BGH bzw. BVG gestellt hat, wäre es sicher interessant, das mal zu machen. Allerdings dauert so eine Entscheidung über alle Instanzen gut 5-10 Jahre. In dieser Zeit kann man sich beruhigt zurücklehnen (als etwaiger Angeklagter) und auf die höchstrichterliche Entscheidung verweisen.

Zitat:
2. darf jeder daran teilnehmen, denn man darf ja auch als Deutscher von Deutschland aus bei der englischen Lotterie bzw. beim österreichischen Lotto teilnehmen = EU-Freizügigkeit

Es darf hier allerdings nicht beworben werden!


Wird es aber. Habe schon öfters Werbung erhalten.

Zitat:
3. Hier verhält es sich ähnlich wie bei den sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln, die in Deutschland keine Zulassung haben, aber völlig ohne Probleme direkt aus den Niederlanden bezogen werden können. Da darf auch niemand beschlagnahmen, weil EU.

Richtig, es ist wie bei div. Nahrungsergänzungen, die zwar auch aus dem Ausland bestellt werden dürfen, [b]die aber hier weder vertrieben noch beworben werden dürfen[/b


Auch falsch. Es gibt hier einige Vertriebe für Nahrungsergänzungsmittel, deren Produkte in Deutschland (teilweise) nicht zugelassen sind. Hier verhält es sich so, daß man natürlich Werbung für diese Networks machen darf und natürlich auch neue Vertriebspartner/Kunden einschreiben darf. Lediglich wenn es ans Bestellen geht, darf man hier keine Bestellung entgegennehmen. Sondern der VP/Kunde muß seine Sachen selber im Ausland z.B. Niederlande oder Österreich oder Spanien via Internet bestellen, damit diese von dort nach hier gesandt werden. Das ist völlig legal und da kann hier auch keiner belangt werden.

Zitat:
Ich jedenfalls habe einen Teil des Geldes, daß ich als erklärter Nichtraucher einspare, dort investiert. Und wenn es weg ist, na und? Davon geht die Welt nicht unter!

So lange Du nur mitspielst, aber nicht dafür wirbst, kann Dir keiner was - haste aber auch nicht viel davon... anderenfalls wird's sehr wahrscheinlich rechtswidrig...


Sieste, auch falsch. Natürlich kann ich andere Menschen auf die dortige Gelegenheit aufmerksam machen. Und wenn diese dann aus eigenen Stücken dort mitsspielen, ist es deren Entscheidung. Und da das dortige Mitspiel nur möglich ist, wenn man von irgendjemandem empfohlen wird, werde ich den Menschen empfehlen, meine Kundennummer bzw. Referrer anzugeben. Damit zwinge ich niemand dazu, dort mitzuspielen.

Im übrigen wird man in Deutschland sowieso viel zu viel von oben mit Gesetzen gegängelt. Als ob hier nur Deppen dieses Land bevölkern würden.

Es sollte mehr auf den gesunden Menschenverstand gesetzt werden.
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Norbert Warnke
Insider


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 987
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 14:42    Titel: Re: Das gesunde Unverständnis Antworten mit Zitat

ManPower hat folgendes geschrieben::
Tja mein Lieber, dank des allseits beliebten Internet wird es auch auf der ganzen Welt beworben und kann nicht so einfach an der Landesgrenze gestoppt werden. Noch dazu handelt es sich um einen EU-Mitgliedsstaat.


Ja und?
Nicht alles, was geht, darf auch... sollte ja langsam bekannt sein...

Zitat:
Mag ja sein, daß es nach der geltenden Rechtslage in Deutschland verboten ist. Aber auch hier gilt das Gleichheitsprinzip unseres Staates, wonach die Durchsetzbarkeit eines Gesetzes für alle Menschen gelten muß und nicht nur für die Dummen, die durch den erhobenen Zeigefinger von Papa Staat kuschen.


Dass es in Deutschland verboten ist, ist genau der springende punkt, denn wir sind hier in Deutschland und dürfen hier nur tun, was hier erlaubt ist - ob es uns nun gefällt, oder nicht...

Zitat:
Es verhält sich also genauso wie bei der Gewinnbesteuerung von Aktiengeschäften. Die Dummen geben alles brav beim FA an und die Schlauen vertuschen es einfach.


Wer sich an geltendes Recht hält, ist dumm und wer dagegen verstösst, schlau???

Erklär mal dem Richter, dass er eigentlich dumm ist und Dich "Schlauen" schon deshalb gefälligst nicht zu verurteilen hat...

Da würde ich gern dabei sein, ich hoffe, Du schickst mir ne Einladung...

Zitat:
Da man aber die Schlauen selbst mit großem Aufwand kaum schnappen kann, werden die Dummen einseitig belastet und damit ist der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Du verstehen?


Es wurde schon so mancher geschnappt, der sich nur für besonders schlau gehalten hatte... sich für etwas halten und es auch sein, sind verschiedene Dinge... sehr sehr verschiedene...

Zitat:
Da bis zum heutigen Tag noch niemand die hiesigen Glücksspielgesetze auf den Prüfstand des BGH bzw. BVG gestellt hat, wäre es sicher interessant, das mal zu machen. Allerdings dauert so eine Entscheidung über alle Instanzen gut 5-10 Jahre. In dieser Zeit kann man sich beruhigt zurücklehnen (als etwaiger Angeklagter) und auf die höchstrichterliche Entscheidung verweisen.


Völliger Unfug und sehr gefährlich!!!

In dieser Zeit gilt nämlich noch das noch gültige Recht und man kann so lange auch noch danach verurteilt werden! Mit zurücklehnen ist nix...

Selbst nach einer solchen höchstrichterlichen Entscheidung tritt neues Recht erst dann in kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist und keinesfalls rückwirkend!

Zitat:
Zitat:
2. darf jeder daran teilnehmen, denn man darf ja auch als Deutscher von Deutschland aus bei der englischen Lotterie bzw. beim österreichischen Lotto teilnehmen = EU-Freizügigkeit

Es darf hier allerdings nicht beworben werden!


Wird es aber. Habe schon öfters Werbung erhalten.


Wie gesagt, was geht und was darf, ist zweierlei...

Inzwischen wissen wir aus dem Strafgesetzbuch, dass auch die Teilnahme an verbotenen Glückspielen strafbar ist.

Zitat:
Zitat:
Richtig, es ist wie bei div. Nahrungsergänzungen, die zwar auch aus dem Ausland bestellt werden dürfen, [b]die aber hier weder vertrieben noch beworben werden dürfen[/b


Auch falsch. Es gibt hier einige Vertriebe für Nahrungsergänzungsmittel, deren Produkte in Deutschland (teilweise) nicht zugelassen sind. Hier verhält es sich so, daß man natürlich Werbung für diese Networks machen darf und natürlich auch neue Vertriebspartner/Kunden einschreiben darf.


Das ist so nicht richtig, was meinst Du, warum manche Networks (FLP, Life Plus, Herbalife, Amway, PM und andere) in Deutschland bestimmte Produkte weder bewerben noch anbieten, nicht einmal die Bestellung aus dem Ausland ermöglichen?

Bewerbung und Verdienst durch Umsatz sind Vertrieb. Durch die Werbung hiesiger Vertriebspartner, die durch den Vertrieb innerhalb Deutschlands verdienen, stiftet man ggf. diese Menschen zu Straftaten an!

Zitat:
Der VP/Kunde muß seine Sachen selber im Ausland z.B. Niederlande oder Österreich oder Spanien via Internet bestellen, damit diese von dort nach hier gesandt werden. Das ist völlig legal und da kann hier auch keiner belangt werden.


Dazu muss der Kunde sich allerdings selbst ein ausländisches Angebot heraussuchen und darf nicht innerhalb Deutschlands darauf geleitet werden!

Zitat:
Natürlich kann ich andere Menschen auf die dortige Gelegenheit aufmerksam machen. Und wenn diese dann aus eigenen Stücken dort mitsspielen, ist es deren Entscheidung. Und da das dortige Mitspiel nur möglich ist, wenn man von irgendjemandem empfohlen wird, werde ich den Menschen empfehlen, meine Kundennummer bzw. Referrer anzugeben. Damit zwinge ich niemand dazu, dort mitzuspielen.


Du bewirbst das Angebot allerdings gewerblich (Gewinnerzielungsabsicht) und genau das ist wieder illegal! So lange Du nichts daran verdienst, kannst Du natürlich empfehlen, was Du willst (aber auch hier gibt's noch Einschränkungen)...

Zitat:
Im übrigen wird man in Deutschland sowieso viel zu viel von oben mit Gesetzen gegängelt. Als ob hier nur Deppen dieses Land bevölkern würden.

Es sollte mehr auf den gesunden Menschenverstand gesetzt werden.


So lange die Gesetze gültig sind, hat man sich allerdings daran zu halten. Wenn es Dir nicht gefällt, steht Dir die Möglichkeit offen, dorthin auszuwandern, wo das dort geltende Recht Dir eher genehm ist.

Die Alternative ist: Gegen geltendes Recht verstossen (Straftäter werden!) und dafür bestraft zu werden...
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 17.Jan 2006 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

junimond hat folgendes geschrieben::
juanitolo hat folgendes geschrieben::
Deswegen habe ich in dieser Angelegenheit die ausgewiesenen Kontaktpersonen mit der Bitte um Klärung angeschrieben.

Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich diese incl. des kompletten Headers der Mail hier einstellen.


Sehr schön. Ich bin gespannt. Aber bitte nicht nur, wenn die Auskunft negativ ist.


Bisher hält man sich im Hause Deloitte bedeckt:

From: <autoresponse[at]deloitte.com.mt>
To: <xxx[at]yyy.net>
Subject: Contact-us Thank You
Date: Thu 01/12/06 10:06 AM

PLEASE DO NOT REPLY TO THIS MESSAGE
This message was auto-generated by the Deloitte.com (http://www.deloitte.com/mt ) Email Us System.

This automatic reply is being sent to let you know that we've received your message and that our representatives are currently reviewing it for appropriate action. For specific inquiries or requests, every attempt will be made to respond to you within 48 hours of your receiving this confirmation message.
If you have received this message in error, or have any questions or comments, please contact us.
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poldibaer
Insider


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 856
Wohnort: irgendwo in Franken

BeitragVerfasst am: 18.Jan 2006 9:52    Titel: Detaillierte GLOBALWON-Erklärung Antworten mit Zitat

Ohne Kommentar erreichte mich Heute dieser Link

http://www.lifewave-team.com/Globalwon_detaillierte_Erklaerung.pdf

Über 6 Seiten wird viel erklärt, bei etlichen Erklärung habe ich Zweifel;
doch mache sich Jeder selbst ein Bild.

der poldibaer
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junimond
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:


HAUSANSCHRIFT Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT 11015 Berlin

BEARBEITET VON Frau Ettl
REFERAT IIIB1

AKTENZEICHEN III B 1 - 6100/53 II - 33 32/2006

DATUM Berlin, 19. Januar 2006





POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin

Frau X [E-Mail anzeigen]





BETREFF: Zahlenspiel im Internet
BEZUG: Ihr Schreiben vom 13. Januar 2006





Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Januar 2006.

Das Bundesministerium der Justiz kann keine Rechtsberatung im Einzelfall erteilen. Diese erfolgt nur von den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, also zum Beispiel einem Rechtsanwalt. Ein Anwalt hat auch die Möglichkeit, auf Ihre Nachfragen genau einzugehen und Sie auf weitere Probleme aufmerksam zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ettl




Nun, allzu sehr scheint sich dort niemand dafür zu interessieren...
Ich zumindest habe nicht vor, erstmal gutes Geld für eine anwaltliche Auskunft auszugeben.

Und da ich davon ausgehe, dass al' die "Rechtsauskünfte", die hier von verschiedenen Usern erteilt worden sind, allenfalls als laienhaft einzustufen sind, da niemand von ihnen eine fundierte anerkannte juristische Ausbildung hat, stufe ich diese Kiste NICHT als illegal ein.

Zitat:
Bisher hält man sich im Hause Deloitte bedeckt: ...


Komisch, ich hatte innerhalb 48 Stunden eine Antwort.
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Und da ich davon ausgehe, dass all' die "Rechtsauskünfte", die hier von verschiedenen Usern erteilt worden sind, allenfalls als laienhaft einzustufen sind, da niemand von ihnen eine fundierte anerkannte juristische Ausbildung hat, stufe ich diese Kiste NICHT als illegal ein.

Weil man selber eine juristische Ausbildung hat?

Aber immer ran, die Rechnung wird gegebenenfalls zugestellt...

Bisher hält man sich im Hause Deloitte bedeckt: ...
Komisch, ich hatte innerhalb 48 Stunden eine Antwort.


Was soll mir das sagen?
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ratiomama
Insider


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 632
Wohnort: 59457 Werl

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 21:23    Titel: Juristen sind auch Menschen ! Antworten mit Zitat

Hallo,

Jurist ist nicht gleich Jurist.

Es gibt da zum Beispiel einen, der jüngst sein Unternehmen (Network) vor die Wand gefahren hat und ein so cleverer Jurist ist, dass er die Exkremente am dampfen hat, juristisch gesehen.

Das zum Thema Juristen.

Seinen Anwalt kann man nicht sorgfältig genug aussuchen. Viele wollen nur unser bestes.

Gruß
ratiomama
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Norbert Warnke
Insider


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 987
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2006 11:48    Titel: Re: Juristen sind auch Menschen ! Antworten mit Zitat

Noch was zum Thema Anwalt:

Bei jedem Prozess gibt es einen Gewinner und einen Verlierer. Der Verlierer fühlte sich meist vorher noch als Gewinner. Jede Partei wird (meist) von einem Anwalt vertreten, es sind also fast immer 2 Anwälte beteiligt, von denen einer gewinnt und einer verliert, obwohl beide sich im Recht wähnten. Im Grunde könnte man genausogut ne Münze werfen, als sich auf einen Anwalt verlassen...
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LenaB
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.Feb 2006 18:38    Titel: Re: Es ist doch wirklich toll, wie hier um den Bart des .... Antworten mit Zitat

ManPower hat folgendes geschrieben::
... Also, nehmt bei Globalwin teil, oder haltet die Klappe. Entweder gewinnt Ihr, oder Ihr verliert. Ganz wie im richtigen Leben.

Ich jedenfalls habe einen Teil des Geldes, daß ich als erklärter Nichtraucher einspare, dort investiert. Und wenn es weg ist, na und? Davon geht die Welt nicht unter!


Und hast du was gewonnen ?!?
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ratiomama
Insider


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 632
Wohnort: 59457 Werl

BeitragVerfasst am: 16.Feb 2006 18:41    Titel: Globalmumpitz Antworten mit Zitat

Hallo,

Globalmumpitz !

Gruß
ratiomama
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GM&P Info
.


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4403

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2006 4:34    Titel: Antworten mit Zitat

Aus einer Zuschrift:
Zitat:
Zitat:
Hallo,
Hast Du 20.- Euro und einen Internetzugang?
Ok, dann kannst Du mit GlobalWon ein Vermögen verdienen.
Wie es funktioniert?
Du spielst wöchentlich mit 20.- Euro, dann findest Du drei Partner, die das duplizieren, dann verdienst Du 8 Ebenen tief an den Umsätzen und 6 Ebenen tief an den Gewinnen aus Deiner Spielergruppe. Du selbst hast eine große Chance auf den Jackpot oder viele kleinere Gewinne!

Letzte Woche hat eine Frau aus Deutschland mehr als 90.000 Euro gewonnen. Die war gerade mal 5 Wochen dabei.
Willst Du mehr wissen?

Zitat:
GlobalWon IST KEINE LOTTERIE !

GlobalWon IST KEIN ONLINE GLÜCKSPIEL !
GlobalWon funktioniert in Zusammenhang mit den Schlussnotierungen von 6 haupteuropäischen Börsen
GlobalLWon ist völlig legal und von dem EU Mitgliedsstaat, Malta lizenziert und genehmigt.

GlobalWon wird auch von der weltweit renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte überwacht.
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moneydown
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2006 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Norbert Warnke hat folgendes geschrieben::
Glückspiele sind in Deutschland Ländersache, es muss also eine Genehmigung einer Behörde eines deutschen Bundeslandes vorliegen.

Und genau mit diesem Verhalten verstösst die BRDeutschland gegen die Dienstleistungsfreiheit der europäischen Union, welche besagt, daß ein in seinem Heimatland (innerhalb der EU) lizensiertes Unternehmen seine Dienstleistungen auch innerhalb der europäischen Gemeinschaft anbieten darf.
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Norbert Warnke
Insider


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 987
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2006 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

moneydown hat folgendes geschrieben::
Und genau mit diesem Verhalten verstösst die BRDeutschland gegen die Dienstleistungsfreiheit der europäischen Union, welche besagt, daß ein in seinem Heimatland (innerhalb der EU) lizensiertes Unternehmen seine Dienstleistungen auch innerhalb der europäischen Gemeinschaft anbieten darf.


Hmmm... vielleicht sollte man sich dann in Holland ne Lizenz als Drogenhändler holen und bei einer möglichen Verhaftung in Deutschland die Polizei verklagen...

Wie auch immer, EU-Recht gilt in Deutschland erst nach offizieller Übernahme durch deutsche Legislative und die ist im Fall von Glückspielen noch nicht erfolgt, so lange ist und bleibt es hier illegal.
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moneydown
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 23.Jun 2006 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Norbert Warnke hat folgendes geschrieben::

Hmmm... vielleicht sollte man sich dann in Holland ne Lizenz als Drogenhändler holen und bei einer möglichen Verhaftung in Deutschland die Polizei verklagen...

Dieser Vergleich ist nicht nur an den Haaren herbeigezogen, sondern zudem auch noch völlig falsch.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es innerhalb der EU (nicht einmal in Holland) einen lizensierten Drogenhändler gibt, der sich aufgrund seiner heimatlichen Lizenz auf die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU berufen könnte.

Zurück zum Glücksspiel. Aktuell ist hierzulande das Verbot für private Wettanbieter die eine Lizenz in Ihrer EU-Heimat besitzen. Deutschland und auch noch andere starrköpfige Regierungen innerhalb der EU weigern sich dennoch, diese Lizenzen anzuerkennen und verstossen somit gegen EU-Recht. Schon mehrmals haben deutsche Gerichte geurteilt, das in diesem Fall das EU-Recht über dem deutschen Recht steht.
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Norbert Warnke
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 987
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.Jun 2006 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

EU-Recht gilt in Deutschland erst, wenn es offiziell übernommen worden ist. Ein deutsches Gericht muss deutsche Rechtsprechung befolgen, sonst widerruft spätestens die nächste Instanz vorangegangene Urteile.

Deutsche Gerichte sind für EU-Recht nicht zuständig, so einfach ist das.
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moneydown
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 25.Jun 2006 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es denn mal so einfach wäre. Werden EU-Gesetze beschlossen gibt es eine gewisse Karenzzeit in denen die Mitgliedsländer die eigenen Gesetze an die EU-Richtlinien anpassen müssen.

Das die Deutschen es gemeinhin nicht für nötig halten, sich an die EU-Bestimmungen zu halten bzw. die eigenen Gesetze nicht an die EU-Bestimmungen anpassen will ist ja nun allgemein bekannt.

Daraus kann sich ergeben, das Landesgesetze streitbar werden sie nicht rechtzeitig mit EU-Recht in Einklang gebracht wurden.
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