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Der böse Wolf Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 281 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 10.Okt 2003 23:01 Titel: Verwirrung im großen maße ? |
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mit dem Überbrückungsgeld scheint es wohl demnach nicht zu klappen...
mir fällt eine riesige Polemik in diesem Bereich auf, z.B. werden die Begriffe MLM, Direktvertrieb und Schneeballsystem durchandergeworfen, wodurch die Diskussion sich in Anfeindungen erledigt...
Die meisten Direktvertriebsfirmen wie Eismann, Bofrost, Vorwerk würden sich gegen den Vorwurf MLM oder Schneeballsystem wehren...
Genausowenig hat FLP oder Amway etwas mit einem illegalen Schneeballsystem zu tun. Ein Schneeballsystem lebt nur von den Beiträgen der Neuen wie beim Kings Club oder Ambros S.A., wo z.B. die Zinsen von den Neuen bezahlt wurden - ohne das das Geld auch entsprechend angelegt wurde. über 400 Mio DM Verlust ist doch schon eine Hausnummer...
Die DVAG wird sich bestimmt auch nicht als Schneeballsystem bezeichnen lassen. Sie sind eine typische MLM-Firma wie HMI etc. Unsere Toppolitiker würden sich mit Sicherheit nicht in so einen Aufsichtsrat wählen lassen.
Dieses soll nicht sagen, dass ich ein fan davon bin. Aber ich kann Polemik nicht ab.
Das MLM einen schlechten Ruf hat, ist auch z.T. begründet- heißt aber nicht automatisch, daß es prinzipiell betrügerisch ist. |
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jbg Pathfinder
Anmeldungsdatum: 23.04.2003 Beiträge: 430 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 11.Okt 2003 9:41 Titel: |
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| werner callies hat folgendes geschrieben:: |
der ewige haken am mlm: die produkte sind schlicht und ergreifend zu teuer, und zwar unverschämt viel zu teuer. |
Der Preis ist eine gute Diskussionsgrundlage. Das derzeit in Deutschland verfügbare iSPViP-Produkt kostet 12,95 Dollar im Monat, das sind im Augenblick etwa 10,50 Euro.
Selbstverständlich können auch 12,95 Dollar zuviel Geld für eine Ware sein, wenn diese Ware das Geld nicht wert ist.
Ich stimme Ihnen in sofern zu, daß Network-Marketing-Waren in der Regel teurer sind als Artikel mit ähnlichen Bezeichnungen aus einem Supermarkt. Andererseits ist mir eine Dame bekannt, die allergisch auf normales Haarschampoo reagiert und daher früher ein spezielles medizinisches Shampoo verwendet mußte, bis ihr das Produkt einer amerikanischen MLM-Firma angeboten wurde. Es ruft bei ihr keine Reizungen hervor, ist für sie leichter zu beschaffen und kostet weniger als das Spezialshampoo (allerdings immer noch mehr als im Supermarkt, aber das stört hier nicht).
Schwierig ist der Vertrieb solcher Produkte immer dann, wenn ein Kunde für sich keinen höheren Nutzen gegenüber einer günstigeren Ware aus dem Supermarkt erkennen kann. Heutzutage wählen viele Leute bis zum Auftreten von Problemen lieber erst mal die günstigere Ware.
Bevor ich auf das hier für Endkunden verfügbare iSPViP-Produkt eingehe, möchte ich zunächst im Internetbereich zwischen virtuellen und realen Dienstleistungen unterscheiden.
Wenn Sie eine Software für den Einsatz in Ihrer Firma erwerben, besteht der Unterschied zwischen einer Einzelplatz- und einer Mehrbenutzerlizenz nicht in einem anderen Aufbau der Software, sondern lediglich in der Genehmigung, dieselbe Software gleichzeitig mehrfach benutzen zu dürfen. Auf Ihrem Server belegt die Einzelplatzversion denselben Speicherplatz wie die Mehrfachlizenz. Für Sie persönlich hat die Mehrfachlizenz jedoch den Nutzen einer höheren möglichen Produktivität. Daher ist es durchaus gerechtfertigt, wenn Ihnen der Hersteller der Software für die große Version einen höheren Preis in Rechnung stellt, obwohl eigentlich kein wirklich greifbarer Unterschied besteht.
Anders sieht es aus, wenn sie Ihr System mit mehr Speicherplatz ausrüsten müssen, weil die bestehende Kapazität nicht mehr ausreicht. Inzwischen heißt es ja, daß Speicherplatz heutzutage nichts mehr kostet, weil Festplatten mit über hundert Gigabyte z.B. beim Media-Markt in Preisregionen zwischen 100,- und 200,- Euro erhältlich sind.
Dieses gilt jedoch nicht unbedingt für den Serverbereich, z.B. bei Internetprovidern. Hier werden Festplatten mit ca. 100 Gigabyte Kapazität zu Preisen in der Gegend von 1000,- Euro netto gehandelt. Solche Festplatten können bei Ausfällen im laufenden Betrieb ausgewechselt werden, ohne den Server abschalten zu müssen. Außerdem kommen hier in der Regel sogenannte RAID-Verbünde zum Einsatz, die es erlauben, daß der Inhalt einer ausgefallenen Festplatte ebenfalls im laufenden Betrieb aus dem verbleibenden Datenbestand automatisch wiederhergestellt werden kann. Es dürfte klar sein, daß solche Systeme oft um ein vielfaches teuerer sind als beispielsweise ein Heimcomputer, der gelegentlich von Aldi oder anderen Discountern angeboten wird.
Wenn sie damit jedoch verhindern können, daß ein Kunde im Falle eines Ausfalls teure Schadensersatzforderungen an Sie richtet, weil die von Ihnen zu liefernde Dienstleistung nicht zur Verfügung stand, ist ein solches aufwändiges System unter Umständen für Sie doch wieder preiswerter als der scheinbar günstige Supermarktcomputer.
Es ist für einen Internetanbieter leichtverdientes Geld, anstelle von 50 SMS-Nachrichten pro Monat 100 oder auch 200 zu erlauben. Diese Dienstleistung erfordert keine Investition in zusätzliche Geräte, sondern lediglich einen geänderten Eintrag in der Verwaltungsdatenbank. Der Kunde ist jedoch bereit, für den erhöhten persönlichen Nutzen mehr zu bezahlen.
Mehr Speicherplatz bedeutet dagegen: mehr oder neuere Geräte zur Verfügung zu stellen. Das sind echte Kosten für den Anbieter, wo er unter Umständen selbst investieren muß.
Stellen Sie sich vor, Sie haben zusammen mit Ihrem Internetzugang eine Mailbox mit 5 MB Email-Speicherplatz erhalten. Darin lassen sich sicherlich viele hundert oder tausend Nachrichten speichern, sofern Ihr Anbieter nicht zufällig eine Begrenzung für die erlaubte Mailanzahl eingerichtet hat. Es gibt Leute, die werden diesen Platz bis zum Ende ihres Lebens niemals ausnutzen.
Anders sieht es mit dem Ingenieur aus, der mit seinen Kunden technische Zeichnungen austauscht, die z.B. mit dem Programm "Autocad" erstellt wurden. Man macht einen Entwurf (Größe z.B. 5 oder 6 MB). Da man keine Zeit hat, ständig sein System aufzuräumen, verbleibt die gesendete Nachricht in der Ausgangsbox (auch um später nochmal schauen zu können, was man verschickt hat). Der Kunde nimmt eine Änderung vor und schickt die Zeichnung zurück, die dann wieder in der Eingangsbox landet. Anschließend telefoniert man nochmal mit dem Kunden und übersendet ihm das noch einmal korrigierte Exemplar. Die gesendete Nachricht verbleibt wieder in der Ausgangsbox, da andere Sachen wichtiger sind, als sich ständig um genügend Speicherplatz in der Mailbox zu kümmern.
Kostenlose Mailboxen, die im Internet angeboten werden, sind dafür völlig ungeeignet, sie haben zu wenig Platz. Jetzt hat man zwei Möglichkeiten: Entweder stellt man sich einen eigenen Mailserver in die Firma. Dieser benötigt erstens Leute, die ihn betreiben können und zweitens einen Internetzugang mit einer festen IP-Adresse, sonst ist Ihr Mailserver nicht dauerhaft von Ihren Kunden erreichbar. Außerdem müssen sie gegebenenfalls die Einstellungen Ihrer Firewall auf den Mailverkehr abstimmen.
Es ist sicherlich erheblich einfacher, eine bestehende kostenlose Mailbox (beispielsweise bei Web.de) um ein Speicherplatzmodul zu erweitern, um sie an die gestiegenen Anforderungen anzupassen. Bei web.de können Sie hierzu im Bereich Digitale Dienste Speicherplatzerweiterungen bis zu 500 MB bestellen. Hierfür werden Ihnen pro Monat derzeit 13,20 Euro in Rechnung gestellt. Web.de ist sicherlich ein ordentlicher Anbieter, worauf das auf der Website angegebene gute Ergebnis bei einem Test der Stiftung Warentest hindeutet.
Zu beachten ist folgendes: Wenn Sie diesen Speicherplatz bestellen, binden Sie sich für eine Frist von 12 Monaten. Sicherlich steht Ihnen eine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit zur Verfügung, die zu Beginn des Zeitraumes in Anspruch genommen werden kann, später jedoch nicht mehr. Mit der Bestellung wird unverzüglich die Rechnungsstellung des kompletten Jahresbeitrages eingeleitet. Damit haben Sie 158,40 Euro zu zahlen.
Sie können den Speicherplatz auch zum Preis von 9,90 Euro unter der Voraussetzung bestellen, daß sie Clubmitglied bei Web.de für einen Monatsbeitrag in Höhe von 5,- Euro werden. Eine Clubmitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Der für diese Zeit fällige Gesamtbeitrag wird im Voraus fällig.
Eine Clubmitgliedschaft bietet Ihnen zusätzlich zum verringerten Preis für den Speicherplatz verschiedene Dienstleistungen als Mehrwert, die ich zu einem Teil den oben angesprochenen virtuellen Dienstleistungen zuordnen würde. Persönlich habe ich den Fall noch nicht durchgespielt, kann mir allerdings möglicherweise vorstellen, daß Ihnen für den bestellten Speicherplatz die Differenz zum Normalpreis nachträglich in Rechnung gestellt wird, sofern Sie sich nach 6 Monaten nicht zu einer Weiterführung Ihrer Clubmitgliedschaft entscheiden können.
Gesetzt dem Fall, sie würden aus dem Angebot von Web.de nur den Speicherplatz zur Erweiterung Ihrer Mailbox benötigen, entstünden Ihnen also Kosten in Höhe von ca. 160,- Euro für ein Jahr.
Speicherplatz für Emails kostet bei iSPViP 12,95 Dollar pro Monat. Inklusive Auslandsgebühr sind das derzeit etwa 10,50 Euro pro Monat. Das ist natürlich jeweils vom Dollarkurs abhängig.
Ich kann die Bestellung monatlich kündigen, falls sich mein Bedarf ändert. Es wird mir jeweils immer nur ein Monatsbetrag in Rechnung gestellt. Sollte ich innerhalb des ersten Monats feststellen, daß mir das Angebot nicht zusagt, und wieder kündigen, erhalte ich die bei der Bestellung gezahlten Kosten für den ersten Monat zurückerstattet.
Wenn ich den Speicherplatz ein Jahr nutze, habe ich 155,40 Dollar an iSPViP zu zahlen. Das wären derzeit etwa 130 Euro pro Jahr und ist damit um einiges günstiger als das Angebot von Web.de.
Web.de führt zusätzliche Sicherheitsargumente für die Mailbox an. Dieses wird jedoch dadurch relativiert, daß normale Emails im Internet unverschlüsselt übertragen werden. Die bessere Wahl ist es daher in jedem Fall, den Mailverkehr von Grund auf verschlüsselt abzuwickeln, wenn man entsprechenden Sicherheitsbedarf hat.
Wieviel Speicherplatz erhalte ich für das Geld? Grundsätzlich wird der Speicherplatz als unbegrenzt bezeichnet. Das klingt werbetechnisch natürlich gut. Auf eine entsprechende Rückfrage erhielt ich die Antwort, daß man zwar keine Begrenzung vorgibt, jedoch sicherlich einschreiten würde, wenn einzelne Personen die vorhandene Kapazität zu sehr auf Kosten der übrigen Kunden ausnutzen würden. 500 MB oder 1 Gigabyte sollten aber kein Problem darstellen.
Des weiteren möchte ich die rund um die Uhr erreichbare kostenfreie Hotline ansprechen, die man im Falle von Fragen in Anspruch nehmen kann (abgesehen von internationalen Telefongebühren, z.B. 2,5 Cent je Minute). Bei deutschen Firmen ist hier oft die Erhebung erhöhter Telefongebühren üblich, um die Kosten des Servicepersonals auszugleichen. Das Call-Center scheint mir ausreichend dimensioniert, ich habe bei gelegentlichen Fragen jeweils maximal drei Minuten auf einen Ansprechpartner warten müssen. Die anstehenden Fragen konnten zu meiner Zufriedenheit geklärt werden.
Schauen Sie sich bitte nochmal die genannten Preise an. Im Fall von iSPViP kann man nicht von einem überteuerten Angebot reden, und der angebotene Leistungsumfang ist das Geld auch ohne die Vertriebsmöglichkeit wert.
Daß der Absatz in Deutschland derzeit nur schleppend läuft, führe ich auf zwei Gründe zurück:
Erstens benötigt man für die Bestellung eine Kreditkarte, die nicht jeder hat. Zweitens sollte man am besten über Englischkenntnisse verfügen, um alle angebotenen Informationen korrekt auswerten zu können. Die derzeit vorhandenen Vertriebspartner bemühen sich auf jeden Fall, hier unterstützend tätig zu sein. Allerdings kommen wir an die Grenze unserer Kapazität, wenn wir den kompletten Support für viele tausend Kunden abwickeln wollten. iSPViP ist darauf eingerichtet.
Die Bedienoberfläche des Emailsystems im Internet läßt sich auf Deutsch und einige andere Sprachen umschalten.
Sicherlich ist es ungewöhnlich, Internetdienstleistungen als Network-Marketing-Produkte anzubieten. Die Produktqualität und das Preis-/Leistungsverhältnis halten jedoch einer genaueren Betrachtung stand und erfüllen wesentliche Anforderungen, um die Dienstleistung auch zuverlässig im Geschäftsverkehr einsetzen zu können.
Die komplette Dienstleistung und auch der Vertriebsbereich mit der zugehörigen Buchhaltung haben eine professionelle Qualität. Es kommt halt darauf an, was man daraus macht.
MfG
Jürgen Böhme |
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Der böse Wolf Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 281 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 11.Okt 2003 21:32 Titel: Werbung verdeckt über E-bay |
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gerade habe ich bei E-bay unter der Rubrik "domainnamen" die typische MLM-Werbung Ihres "Kollegen" Jäger gefunden - macht es nicht gerade seriöser...
Es geht dort nicht um die versteigerung einer Dienstleistung - wozu E-bay da ist, sondern um "Downlineanwerben". Ich weiß nicht, ob das so von Ihrer ach so seriösen Firma gewünscht ist...
Muß mir nochmals die E-baystatuten ansehen...
Der sehr böse Wolf
Alles, was im Dunkeln passiert, kommt ans Licht. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 11.Okt 2003 21:37 Titel: ????? |
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Hallo böser Wolf,
| Zitat: |
| gerade habe ich bei E-bay unter der Rubrik "domainnamen" die typische MLM-Werbung Ihres "Kollegen" Jäger gefunden - macht es nicht gerade seriöser... |
Auf welche Nachricht hier im Forum beziehen Sie sich? |
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jbg Pathfinder
Anmeldungsdatum: 23.04.2003 Beiträge: 430 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 11.Okt 2003 23:13 Titel: Re: Werbung verdeckt über E-bay |
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| Der böse Wolf hat folgendes geschrieben:: |
Es geht dort nicht um die versteigerung einer Dienstleistung - wozu E-bay da ist, sondern um "Downlineanwerben". Ich weiß nicht, ob das so von Ihrer ach so seriösen Firma gewünscht ist...
Muß mir nochmals die E-baystatuten ansehen...
Der sehr böse Wolf
Alles, was im Dunkeln passiert, kommt ans Licht. |
Hallo böser Wolf,
leider ist es schon so, daß einige Vertriebspartner der Meinung sind, daß die übliche Internet-MLM-Vorgehensweise und schnelles Dabeisein am Anfang die beste Möglichkeit wäre, hier ein erfolgreiches Geschäft aufzubauen. Allerdings beobachte ich, daß sich inzwischen Leute wieder abmelden, die einfach mal kurz auf den schnellen Euro aus waren und festgestellt haben, daß das bei iSPViP nicht ganz so leicht ist. Meiner Ansicht nach werden über kurz oder lang die Leute übrigbleiben, die nach der Methode "Produktverkauf - wer es mag, der empfiehlt es weiter" vorgehen.
Zu Ihrer Anmerkung mit der ach so seriösen Firma.
Neulich habe ich im iSPViP-Kundenforum ganz offen die Frage gestellt "Ist iSPViP legal?" und um die Stellungnahme eines Mitglieds der Geschäftsleitung gebeten.
Ich veröffentliche hier jetzt gleich meine unverbindliche Übersetzung der Antwort, die ich auf diese Frage am nächsten Tag erhalten habe. Sicherlich kann man das keinesfalls 1:1 auf europäische Verhältnisse übertragen, aber die Antwort hat mich nachdenklich gemacht.
In Deutschland wird regelmäßig der Paragraph 6c aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bemüht, wenn jemand MLM-Aktivitäten erkennen läßt. Andere diesbezügliche Gesetze scheint es in Deutschland wohl nicht zu geben.
Die Amerikaner stellen die Frage offensichtlich anders. Dort heißt es anscheinend: "Völlig unabhängig davon, ob ein Kaufmann, Gewerbetreibender oder Privatmann beteiligt ist: Ist es überhaupt zulässig, daß dieses Geschäft einen Multi-Level-Marketing-Plan für die Abrechnung der Provisionen verwendet?"
Nun also meine Übersetzung.
Zur Beachtung: Diese deutsche Übersetzung dient lediglich einem besseren Verständnis für einen Teil der Dinge, die anscheinend von amerikanischen Firmen beachtet werden müssen, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen, Eine Vermutung, daß die aus amerikanischer Sicht beschriebenen Regelungen in gleicher Weise auf europäische Verhältnisse zutreffen, kann daraus nicht hergeleitet werden. Des weiteren besteht die Möglichkeit, daß die Übersetzung Fehler enthält, die aus einem abweichenden Verständnis amerikanischer Begrifflichkeiten resultieren.
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Frage: Ist iSPViP legal?
Antwort (Verfasser: Sam, Abteilung Quality Control bei iSPViP.biz):
Bevor wir das Geschäft in den ersten Monaten des Jahres 2002 eröffneten, galt unsere höchste Aufmerksamkeit seiner Rechtmäßigkeit, um eine solide Grundlage zu schaffen, da es unser Ziel ist, sovielen Menschen wie möglich finanziellen Erfolg zu ermöglichen. Den einzigen Weg, dieses Ziel zu erreichen, sehen wir darin, daß die Firma den Geldfluß und die komplette Bezahlung der Teilnehmer abwickelt.
Daher nahmen Alan und Dana (A.d.Ü.: Alan Castrow, Dana Wilkey, Mitglieder der iSPViP-Geschäftsleitung 2002) die Dienste einer Rechtsanwaltsfirma in Anspruch, die rechtliche Belange für Avon, Amway und NuSkin abwickelt.
Wir haben viele unterschiedliche Geschäftsmodelle geprüft. Das größte war ein Geschäft mit Namen Sky Biz, sehr erfolgreich im Verkauf, jedoch nicht erfolgreich in Bezug auf seine Legalität. Des weiteren untersuchten wir Equinox und andere.
Wir sind verpflichtet, die Richtlinien von FTC, SEC und FCC zu berücksichtigen.
Was ist illegal?
Illegal ist ein Geschäft, das mindestens einen der folgenden Punkte unter Verwendung eines Multilevel-Marketing-Planes anbietet:
1. Eine Geschäftsgelegenheit ohne Produkt und/oder
2. Eine alleinstehende Geschäftsgelegenheit ohne Dienstleistung
3. Eine bevorzugte Position in einem Matrix-Plan abhängig von der Höhe einer zu zahlenden Investition (der Verkauf von Top-Positionen an Personen, die in der Lage sind, die entsprechende Geldsumme aufzubringen)
4. Eine Geschäftsgelegenheit, die ausschließlich Produkte enthält oder vertreibt, die ausschließlich von Personen erworben werden können, welche die Aufnahmegebühr für die Geschäftsgelegenheit entrichtet haben.
5. Eine Geschäftsmöglichkeit, deren Produkt/Dienstleistung der Allgemeinheit nur in Verbindung mit einer Vertriebspartnerschaft zugänglich ist.
6. Eine Geschäftsmöglichkeit, die für das Privileg, Produkte als Wiederverkäufer vertreiben zu dürfen, mehrere hundert Dollar als Registrierungsgebühr in Rechnung stellt.
7. Eine Geschäftsmöglichkeit, die vordergründig zu berechnende Produkte oder Dienstleistungen anbietet, nur um in Wirklichkeit Bestandsprovisionen zu erzielen.
8. Eine Geschäftsmöglichkeit, die (obwohl für eine gewisse Zeit eine Absatzmöglichkeit bestehen mag) innerhalb kurzer Zeit auf Absatzprobleme stößt oder bei der Lagerware zu Geschäftsausstattung des Vertriebspartners wird. Wenn man beispielsweise Vitamine oder andere Waren einkauft, ohne sie oder die bestellte Menge tatsächlich für die Ausübung der Geschäftstätigkeit zu benötigen, und die überschüssigen Waren unverzüglich nach dem Kauf vernichtet, dann ist das als vordergründig zu betrachten und daher illegal.
9. Eine Geschäftsmöglichkeit, deren Produkt oder Dienstleistung zu einem unangemessenen Preis angeboten wird und/oder in einem nicht konkurrenzfähigen Verhältnis zu entsprechenden Produkten/Dienstleistungen auf dem frei zugänglichen Markt ohne Vertriebspartnerschaft steht.
Beispiel: Wenn iSPViP.biz 49,- Dollar für ISP-Service in Rechnung stellen würde, stände das in keinem reellen Verhältnis zum auf dem Markt vorgefundenen Straßenpreis von 19,95 Dollar. Das FTC (A.d.Ü.: amerikanische Behörde) würde sofort aufmerksam werden und wissen, daß ein erheblicher Teil der Umsätze für ein Geld-Spiel verwendet wird und daß das Produkt lediglich ein Vorwand für die Verschleierung des Geldspiels ist.
Beispiel: Wenn Sie Proteinpulver als automatisch wiederkehrende Auslieferung für 50,- Dollar pro Monat verkaufen, dessen Wert nach allgemeinem Verständnis jedoch lediglich bei ca. 10,- Dollar liegt, dann ist das unzulässig, weil klar ersichtlich ist, daß das Produkt einen viel niedrigeren Stellenwert hat als die Geschäftsgelegenheit und darüberhinaus der größte Teil des Geldes zur Finanzierung der Firma und des Auszahlungsplanes verwendet wird. Das ist unzulässig.
10. Eine Geschäftsmöglichkeit, die von Ihnen verlangt, für die Geschäftsmöglichkeit selbst zu bezahlen.
11. Eine Geschäftsmöglichkeit, die Neueinsteigern aufgrund ihres Einstiegszeitpunktes keine faire und gleichmäßíge Möglichkeit anbietet, Provisionen zu verdienen. Mit anderen Worten: Ein Geschäft, das Personen bevorzugt, die sich rechtzeitig zu einer Teilnahme entschließen konnten.
12. Eine Geschäftsmöglichkeit, die Sie für die Anzahl der verkauften Vertriebspartnerschaften bezahlt anstelle der Menge der verkauften Produkte oder Dienstleistungen.
13. Das WICHTIGSTE >>> Personen abhängig von der Schnelligkeit der Einschreibung zu bezahlen, nicht wegen ihrer Werbe- oder Vertriebsarbeit. Glauben Sie es oder auch nicht, das ist der GEHEIME MLM-KILLER, das ist die Faule-Leute-Klausel. Die Regierungsbehörde, die Ihr Geschäft dann beendet, ist die Securities- and Exchange-Commission (SEC), nicht das FTC!!!
Hier sind die Gründe: Wenn ich ein Geschäft betreibe, das einen bestimmten Vergütungsplan verwendet, den Sie und ich kennen und daß wir wissen (je nachdem, wie neu das Geschäft ist), daß noch einige tausend Teilnehmer folgen werden und Sie sich deswegen anmelden, dann hätten Sie nicht nur eine bevorzugte Position, sondern Sie müßten für Ihr Geld auch nicht arbeiten. In diesem Moment hätte Ihnen meine Firma eine NICHTREGISTRIERTE SICHERHEIT verkauft!!! Es ist eine Sicherheit, denn Sie haben eine Investition in meine Firma getätigt, mit der Absicht, ein Vielfaches Ihrer Investition zurückzuerhalten (zum Nachteil anderer). Es ist keine Geschäftsgelegenheit, die Ihre harte Arbeit zur Erlangung finanzieller Vorzüge erfordert.
Sie haben das Recht, in zugelassene Sicherheiten zu investieren, die Ihnen einen Gewinn oder Verlust für Ihre Investition anbieten. Das schlimmste in diesem speziellen Fall, in dem ich Ihnen gestatte, sich in diese unregistrierte Sicherheit einzukaufen, ist jedoch, daß sowohl Sie als auch ich gegen Gesetze gegen Insider-Geschäfte verstoßen. NICHT SEHR SCHÖN.
Gut, damit hätte ich dann die wesentlichen illegalen Punkte genannt.
iSPViP.biz:
1. Berechnet weniger als den Marktpreis für seine Dienstleistungen, selbst verglichen mit Firmen, die keinen Vergütungsplan anbieten.
2. Es werden keine zusätzlichen Gebühren für die Wiederverkaufsmöglichkeit in Rechnung gestellt.
3. Die Dienstleistungen (Internetzugänge/email etc.) stehen im normalen Markt zur Verfügung, ohne daß ein Kunde gleichzeitig Vertriebspartner sein muß (ServiceOnly.com und der Gold-Plan).
4. iSPViP.biz ist in erster Linie ein Internet-Service-Provider und erst dann jemand, der Teilnehmern eine Geschäftsgelegenheit anbietet.
5. iSPViP.biz berechnet keine Anmeldegebühren, weder für die Dienstleistungen noch für die Geschäftsgelegenheit.
6. iSPViP.biz berechnet nicht mehrere hundert Dollar für Start- oder Trainingspakete.
7. Falls der Vertriebspartner sich gegen die Inanspruchnahme der Dienstleistung Internetzugang entscheidet (Diamond), steht ihm die Option offen, den Internetzugang nachträglich gegen einen niedrigen Einkaufspreis (7,- Dollar) zu erhalten. (A.d.Ü.: Diese Möglichkeit gibt es in Deutschland derzeit nicht. Allerdings ist man mit der Bestellung von Diamond zunächst Endkunde. Auch wenn sich durch Spilloveraktivitäten anderer Vertriebspartner bereits eine Downline bildet, gibt es dafür erst dann Provision, wenn man den Beginn seiner Vertriebstätigkeit durch seine erste eigene Vermittlung anzeigt.)
8. Der Diamond-Plan bietet viele Dienstleistungen und Email-Möglichkeiten zum Marktwert.
9. Die Geschäftsmöglichkeit stellt lediglich eine kostenlose Ergänzung zum DIAMOND-Internet-Service-Paket dar (siehe Beschreibung im Bereich Business Plan (Opportunity) auf der Website, und es werden dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.
10. Außerdem bieten wir einen fairen Anteil am Vermögen der Firma, unabhängig davon, wann oder wo sich jemand zu einer Teilnahme entschließt. Einem neuen Teilnehmer stehen dieselben Möglichkeiten offen wie jemandem, der bereits zwei Jahre länger dabei ist.
11. Je härter Sie arbeiten, desto mehr wird es sich für Sie auszahlen. FANGEN SIE AN!
Das ist die Begründung.
Alles Gute! Vielversprechende Dinge bahnen sich an.
Sam
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Ich denke, daß es vielleicht grundsätzlich keine schlechte Idee ist, MLM-Geschäftsgelegenheiten auf die genannten Punkte hin zu betrachten.
Welche der genannten Punkte müssen in Deutschland ebenfalls beachtet werden? Gibt es zusätzliche Regelungen (den Paragraph 6c mal ausgenommen)?
Jürgen Böhme |
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Der böse Wolf Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 281 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 12.Okt 2003 8:23 Titel: sehr interessante aussagen ! |
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dann müßte ihre firma Herrn Jäger, der gegen geltende Gesetze verstößt abmahnen bzw. entlassen...
mit den anderen Punkten sollte man alle MLM-Firmen mal überprüfen, dann würde es wahrscheinlich ein paar nicht mehr geben und die Branche würde auch ihren Ruf verbessern. Ich suche den Link zu Herrn Jäger raus und werde diesen hier online stellen.
Unabhängig werde ich mir Ihre "unaussprechliche" Firma mal näher ansehen...
MFG
Der böse Wolf |
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jbg Pathfinder
Anmeldungsdatum: 23.04.2003 Beiträge: 430 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 12.Okt 2003 10:25 Titel: |
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O.k., vielleicht kann mir jemand auch noch sagen, ob es von Vorteil ist, als Mitglied beim Better Business Bureau (http://www.bbb.org) geführt zu werden?
iSPViP findet man dort unter dem Firmeneintrag iSPViP.net, LLC.
Es scheint mir eine Überprüfungsmöglichkeit zu sein, ob eine Firma wirklich existiert. Unter welchen Umständen läßt sich ein Eintrag in diesem Verzeichnis als Qualitätsmerkmal bezeichnen?
Jürgen Böhme |
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Der böse Wolf Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 281 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 12.Okt 2003 11:59 Titel: BBB ?? |
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Scheint zumindest für Us-Firmen interessant zu sein, dort Partner zu sein.
In Deutschland dürfte es unwichtig sein, außer man macht Geschäfte mit US-Firmen...
GOMOPA wird da vielleicht mehr dazu sagen können, da sie auch in USA tätig sind.... |
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jbg Pathfinder
Anmeldungsdatum: 23.04.2003 Beiträge: 430 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 12.Okt 2003 21:03 Titel: |
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Bezüglich der Werbung des Herrn Jäger warte ich noch auf die Angabe der entsprechenden Stelle, an der Sie die angesprochene Werbung entdeckt haben. Ich habe mich bereits umgehört, konnte allerdings noch nicht herausfinden, wer gemeint sein könnte.
Ich würde Sie bitten, zunächst von Konsequenzen abzusehen, bis wir die Situation geprüft haben. Selbstverständlich ist es im Sinne des Geschäftes, einem unseriösen Erscheinungsbild entgegenzuwirken.
MfG
Jürgen Böhme |
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jbg Pathfinder
Anmeldungsdatum: 23.04.2003 Beiträge: 430 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 12.Okt 2003 23:09 Titel: |
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Hallo Böser Wolf,
ich habe die bewußte Werbung entdeckt. Ich stimme Ihnen zu, die gewählte Vorgehensweise gefällt mir nicht. Mal schauen, was ich tun kann.
MfG
Jürgen Böhme |
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jbg Pathfinder
Anmeldungsdatum: 23.04.2003 Beiträge: 430 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 13.Okt 2003 1:07 Titel: |
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Die entsprechende Ebay-Auktion ist geschlossen und trägt jetzt folgenden Vermerk:
"Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da er sich zum Zeitpunkt der Einstellung des Artikels bezüglich dessen maßgeblicher Beschaffenheit geirrt hat."
Ich bitte daher darum, den "Ausrutscher" als erledigt zu betrachten.
MfG
Jürgen Böhme |
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Der böse Wolf Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 281 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 13.Okt 2003 8:44 Titel: online angebot |
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Hallo herr Böhme,
ich werde den "Kollegen also nicht hier bloßstellen, da Sie sich darum intern kümmern werden.
Leider ist es Mode geworden, bei E-bay MLM-Werbung als verdecktes Gebot zu plazieren... Wie anderweitig schon gelesen, will E-bay dort nicht eingreifen oder hat die personelle Kapazität nicht...
Sorgt aber nicht gerade für ein gutes Bild der Branche. Ist aber verständlich, wenn man bedenkt, wer da meist hintersteht - Anfänger mit häufig Schulden, die jetzt auf allen Wegen versuchen, die Downline aufzubauen...
Ich habe dort auch schon mein "Lehrgeld" bezahlt, aber auch sehr gute Dienstleistungen für super Preis erstanden.
Mal sehen, ob ich mit Ihrer Firma was anfangen kann.
d.b.w. |
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