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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 15.Mai 2008 14:52 Titel: Jugendschutz - Papa kriegt auch nichts |
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Die britische Supermarktkette Tesco nimmt es mit dem Jugendschutz sehr genau:
Erwachsene, die in Begleitung ihrer Kinder einkaufen, bekommen weder Bier noch Wein. Das Unternehmen begründet die rigorose Praxis mit der Angst vor Strafzahlungen. Verbraucherschützer sind konsterniert.
Dominic Zenden staunte nicht schlecht, als er kürzlich in einem Londoner Supermarkt ein Sixpack kaufen wollte. Trotz seiner 45 Jahre verweigerte ihm die freundliche Verkäuferin das Bier. Der Grund: Zenden hatte seine 15-jährige Tochter Devon dabei - und der hätte er das Bier weitergeben können.
Grund genug für die britische Supermarktkette Tesco, die Abgabe von Alkohol an Erwachsene gleich ganz zu verbieten, wenn diese in Begleitung ihrer Kinder einkaufen. "Ich war total baff", sagte Zenden nun der britischen Zeitung "Daily Mail". "Ich hatte mich auf ein kühles Bier am Abend gefreut. Es gab überhaupt kein Anzeichen dafür, dass es meine Tochter trinken würde."
Das Unternehmen begründet die Maßnahme mit der Angst vor Strafzahlungen. "Natürlich kann es zu Missverständnissen kommen, wenn ein Erwachsener den Alkohol für sich selbst kaufen möchte", sagte ein Tesco-Sprecher dem Zeitungsbericht zufolge. "Aber dieses Risiko gehen wir ein. Es ist immer noch besser, als das Getränk an jemanden zu verkaufen, der es an Minderjährige weitergibt."
In Großbritannien müssen Geschäfte, die dreimal beim Alkoholverkauf an unter 18-Jährige erwischt werden, eine Strafe von 10.000 Pfund (12.500 Euro) zahlen. Außerdem verlieren sie für drei Monate ihre Lizenz.
Entsprechend vorsichtig sind die Läden geworden.
Tesco hat regelrechte Schulungen durchgeführt, um die Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren. Laut "Daily Mail" wurden die Beschäftigten dabei angewiesen, jeden nach einem Altersnachweis zu fragen, der beim Kauf von Alkohol an der Kasse dabei ist.
Verbraucherschützer halten jedoch wenig von dem Übereifer. "Wenn jemand das gesetzlich vorgeschriebene Alter erreicht hat und dies auch beweisen kann, gibt es keinen Grund, ihm keinen Alkohol zu geben", sagt Clare Birtles von der Konsumentenseite consumerrightsexpert.co.uk dem Bericht zufolge. Nur wenn eindeutig erkennbar sei, dass das Getränk für Minderjährige bestimmt ist, dürfe das Ladenpersonal die Abgabe verweigern.
Doch in der Regel kaufen die Eltern für sich selbst ein. So wie die 39-jährige Debbie Bell, die in Begleitung ihres Sohns Michael bei Tesco einige Flaschen Bier erwerben wollte. Da der 18-Jährige keinen Ausweis dabeihatte, wurde Bell der Einkauf verweigert. "Dabei hat Michael das Bier nicht einmal getragen. Er stand nur daneben", sagt sie in der "Daily Mail".
Wenn Bell das nächste Mal zu Tesco geht, hat sie nur eine Möglichkeit: Sie muss ihren Sohn draußen warten lassen.
Quelle: Wa |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 23.Mai 2008 8:21 Titel: |
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Coop erhöht die Alterslimite für den Alkoholkauf generell auf 18 Jahre. Es ist der erste grössere Verkäufer von Alkohol, der einen entsprechenden Schritt ergriffen hat. Bei Denner ist dies im Moment kein Thema.
Der Entscheid, der ab 2. Juni in Kraft tritt, wurde von der Geschäftsleitung von Coop gefällt. So soll in allen COOP-Verkaufsstellen die Alterslimite für den Kauf von Wein, Apfelwein und Bier auf 18 Jahre angehoben werden. Das Personal werde an der Kasse den Ausweis verlangen.
Begründet wurde der Schritt von Coop mit der aktuell uneinheitlichen Situation in den Kantonen. Bis heute gilt in den meisten Schweizer Kantonen für Wein, Apfelwein und Bier die Alterslimite 16 Jahre und für Aperitifs, Spirituosen und Alcopops 18 Jahre.
Bei Denner ist ein Schritt wie bei Coop im Moment kein Thema, wie Sprecherin Anita Daeppen sagte. Denner sei sich der Verantwortung als Verkäufer von alkoholischen Getränken bewusst und halte die gesetzlichen Vorgaben strikte ein.
Laut der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme handelt es sich bei Coop um den ersten grösseren Verkäufer von Alkohol, der einen entsprechenden Schritt ergriffen hat.
Quelle: swissinfo |
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