Verfasst am: 10.Okt 2005 9:28 Titel: Mittagsschlaf ist kein Kündigungsgrund
Zitat:
Rechtstipp: Mittagsschlaf auf Bürotoilette kein Kündigungsgrund
Düsseldorf (ddp.vwd). Müde Angestellte sind jedem Chef ein Dorn im Auge. Lieber wäre ihnen ein in jeder Hinsicht ausgeschlafener Arbeitnehmer, der vor Energie und Eifer nur so strotzt. Dennoch ist eine Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter während der Arbeitszeit ein Mittagsschläfchen auf der Büro-Toilette hält und dort vom Chef erwischt wird, wie die Experten der Arag-Versicherung in Düsseldorf unter Berufung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm betonen.
In dem konkreten Fall war ein seit 18 Jahren im Unternehmen beschäftigter Mann mittags wegen behaupteter Magenbeschwerden auf die Toilette gegangen und dort nach Aussage des Chefs eingeschlafen. Dennoch kein Grund für eine Kündigung, meinten die Richter. Zunächst habe der Arbeitgeber nicht widerlegen können, dass der Mitarbeiter sich wegen seiner Magenbeschwerden auf der Toilette befand. Zudem rechtfertige das geltend gemachte Fehlverhalten eine Kündigung nicht.
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