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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 21.Apr 2008 13:27 Titel: Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagemen |
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Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Post vom Insolvenzverwalter – Drohen Steuerforderungen?
Lauert auf Seite 2 des Schreibens vom Insolvenzverwalter Knöpfel die Steuerbombe mit Zeitzünder? So fragt sich mancher Anleger, der dieser Tage Post vom Insolvenzverwalter Knöpfel erhielt. Fest steht jetzt offensichtlich jedenfalls eines: Anlegern soll auch nach Ansicht des Insolvenzverwalters ein Schadensersatz zustehen.
Wer die Passage liest könnte meinen, er habe die Wahl: Keine Schadensersatzansprüche stellen und damit in der Vergangenheit erhaltene Steuervorteile sichern oder seine berechtigten Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren der Securenta AG anzumelden und etwas von der Insolvenzquote zu erhalten.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Diese Ansicht – selbst wenn sie hier nur verkürzt dargestellt werden kann – ist falsch. Denn der Anleger hat in Wirklichkeit gerade keine Wahl: Die Finanzämter müssen im Rahmen der Gesetze reagieren. Im Wesentlichen gibt es – grob skizziert – zur Zeit erkennbar folgende Optionen, von denen niemand vorher sagen kann, ob und wann sie eintreten:
Ihre Beteiligung an der Securenta AG wird steuerlich grundsätzlich nicht anerkannt:
(z. B. als so genannte steuerliche Liebhaberei)
Alle Anleger müssen einen Teil der erzielten Steuervorteile zurück erstatten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet haben oder einfach passiv geblieben sind.
Eintrittswahrscheinlichkeit: gering, jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen
Das Finanzamt erhält von Ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis, die Sie im Insolvenzverfahren stellen, und Sie erhalten kein Geld zurück:
(kurz gefasst: Ansicht des Insolvenzverwalters Knöpfel)
Zu versteuern ist der Betrag, den Sie aus der Insolvenzmasse erhalten, also nichts.
Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr gering
Das Finanzamt erhält von Ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis und Sie erhalten Geld zurück:
Zu versteuern ist der Betrag, den Sie effektiv aus der Insolvenzmasse erhalten.
Eintrittswahrscheinlichkeit: sehr hoch
Nach Ansicht der Kanzlei Göddecke erscheint das Szenario, das der Insolvenzverwalter darstellt, mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei ist außerdem noch zu berücksichtigen, dass viele ältere Steuerbescheide rückwirkend kaum oder gar nicht mehr geändert werden können.
Von viel höherer Bedeutung dürfte vielmehr sein, dass der Insolvenzverwalter eine Reihe von Jahresabschlüssen (Bilanzen) der vergangenen Jahre dem Gericht zur Überprüfung anvertraut hat – er hat sie angefochten. Die Folgen hieraus sind für die Anleger noch nicht abschätzbar.
Quelle: Schreiben Insolvenzverwalter Peter Knöpfel vom April 2008 an Anleger
21. April 2008 (Hartmut Göddecke) _________________ Kanzlei Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44
eMail: info@rechtinfo.de
Web: http://www.kapital-rechtinfo.de
Kostenloses Mandantenmagazin: www.bestellung.kapital-rechtinfo.de |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1336 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 7.Mai 2008 7:23 Titel: Nun |
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ganz interessant dazu vielleicht dieser link zur heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, dort wird etwas ausführlicher, unbefangener über die verschiedenen Standpunkte berichtet:
http://www.sueddeutsche.de/,ra9l1/finanzen/artikel/761/173247/
Auf jeden Fall ein ganz interessantes Thema, mal schauen, was dabei am Ende in vielen Jahren rauskommt...... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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