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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 23.Aug 2005 12:05 Titel: Teures Knöllchen |
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SIEGEN. (Inw) Weil ein 26jähriger Mann einen Strafzettel, rheinisch 'Knöllchen' genannt, wegen zu schnellen Fahrens entgehen wollte, versuchte er in der Nacht zum Dienstag den Film aus einem Starenkasten im sauerländischen Plettenberg zu stehlen.
Gemeinsam mit einem 20 Jahre alten Mann sägte er die Pfosten des Blitzgerätes durch. Doch eine Zeugin beobachtete das Treiben und alarmierte die Polizei. Beide Männer wurden nach Angaben vom Dienstag vorläufig festgenommen.
In Siegen wollte sich ein Parksünder auf nicht ganz elegante Art seines Knöllchens entledigen: Er klemmte es unter den Scheibenwischer eines anderen Personenwagens, nachdem er sein notiertes Kennzeichen durchgestrichen und mit dem Zulassungszeichen des ausgesuchten Fahrzeuges versehen hatte. Der andere Fahrer witterte jedoch den Betrug und ging direkt zur Polizei. Beide Knöllchen werden nun besonders teuer.
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6859
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Verfasst am: 26.Dez 2007 17:26 Titel: |
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Tag für Tag schreiben Politessen in Deutschland Falschparker auf - und kassieren für die städtischen Kassen.
Zunächst sollten Sie wissen: Der Gesetzgeber spricht von Parken, wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen. Stellen Sie Ihr Fahrzeugs länger als drei Minuten ab und verlassen es nicht, spricht man dagegen vom verbotswidrigen Halten.
Im Parkverbot warten, bis der Freund die Einkäufe erledigt hat, kostet darum Geld - vorausgesetzt, der Einkauf dauert länger als drei Minuten.
Am billigsten wird es, wenn Sie an einer abgelaufenen Parkuhr erwischt werden.
Hier gilt: Ist die Parkzeit maximal 30 Minuten überschritten, kostet das fünf Euro. Bis zu einer Stunde werden 10 Euro fällig, bis zu zwei Stunden 15 Euro, bis zu drei Stunden 20 Euro und bei einer Überschreitung von mehr als drei Stunden sind 25 Euro zu zahlen.
Dabei ist zu beachten:
Ist der Beginn der Parkzeit nicht zu ermitteln, kostet das falsche Parken zunächst nur fünf Euro. Dies gilt auch dann, wenn kein Parkschein im Auto liegt.
Darum kann es sein, dass falsches Parken mit Parkschein teurer wird als ohne: Eine Überschreitung der Parkzeit um eine Stunde kostet mit gelöstem Parkschein 10 Euro - ohne dagegen nur fünf.
Was darf noch bezahlt werden:
# Nicht platzsparend gehalten oder geparkt:10 Euro
# Halten in zweiter Reihe: 15 Euro, bei Behinderung 20 Euro
# Parken in zweiter Reihe: 20 Euro, bei Behinderung 25 Euro
# Länger als 30 Minuten in zweiter Reihe Parken: 30 Euro, bei Behinderung 35 Euro
# Parken auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, auf Bahnübergängen, bis zu zehn Meter vor Ampeln, im Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot:15 Euro, bei Behinderung 25 Euro
# Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35 Euro
# Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken kostet 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Parken Sie richtig!
Quelle: zdf |
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