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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 13.Apr 2005 19:31 Titel: Versichern Sie Zigarren gegen Feuerschaden ... |
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Das ist wohl eine der besten Anwaltsgeschichten des Jahrhunderts! Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen Wettbewerb der Strafverteidiger (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:
In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren und versicherte diese unter anderem, gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf, und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht ein mal erbracht), den Schaden zu ersetzen.
In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien .. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte... und gewann! Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien, und Haftungsausschlüsse nicht bestünden.
Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe.Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen Feuerschäden verloren hatte.
Jetzt kommt's! Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt.
Na denn ... |
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Lucky-123 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 13.Apr 2005 21:08 Titel: |
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Wenn das wirklich stimmt......
ist das krank......
.........................aber gut von der Versicherung gekontert!
MFG
Lucky-123 |
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buttle Newbie
Anmeldungsdatum: 24.07.2003 Beiträge: 1
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 240
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Verfasst am: 15.Apr 2005 8:54 Titel: |
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| ....und außerdem schon seit mehr als drei Jahren bekannt.... |
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jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
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Verfasst am: 15.Apr 2005 9:24 Titel: |
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| ... natürlich falsch, kann gar nicht stimmen, wenn ich mein Haus selber anzünde bezahlt die Versicherung auch nicht die Leistung aus der Feuerschadensversicherung, völliger Humbug |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 621
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Verfasst am: 15.Apr 2005 9:42 Titel: und auch noch uralt... |
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Wo habt ihr das ausgegraben?
dieses Fake habe ich schon vor 5 oder 6 Jahren gelesen.
Grüße
Brendle |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 15.Aug 2006 13:45 Titel: |
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Na ja, mein lieber Brendle, vielleicht finden Sie den hier besser:
Warum tragen Rechtsanwälte in Deutschland schwarze Roben? Ich werde es Ihnen schreiben, denn mich hat heute ein befreundeter "Rechtsverdreher" dazu gebracht das einmal zu recherchieren.
Die "Berufsbekleidung" geht auf eine Verordnung des Preußischen Königs Friedrich Wilhelm I zurück, der da sagte: „Damit man die Spitzbuben von weitem erkenne - und sich vor ihnen hüten könne“ und bereits 1713 verfügt er, dass Anwälte „ein schwarzes Mäntelchen“ zu tragen haben.
Das Wort Spitzbube ist seinerzeit ein umgangssprachlicher Ausdruck für einen Kleinkriminellen gewesen. Es setzt sich zusammen zum einen aus dem Begriff Spitzel (Agent, Verräter) und zum anderem aus dem mittelhochdeutschen buobe (Knabe, Diener) und stand abwertend für „gemeine, verächtliche Menschen“!
Soweit die Meinung des Soldatenkönigs. Schönen Tag noch!  |
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unmucra Specialist
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 119 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 15.Aug 2006 18:26 Titel: |
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Aus einer Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726:
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt".
Der Soldatenkönig, der sich durch zahlreiche Eingaben und Memoranden der Anwälte belästigt fühlte, in einem weiteren Edikt vom 16.11.1739:
"Wir alsdann einen solchen Advocaten, oder Procurator, oder auch Concipienten eines solchen Memorials, ohne Gande und Pardon aufhängen, und, zu mehrem Abscheu, neben ihm einen Hund hängen lassen wollen". |
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