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Abmeldung aus Deutschland, Wohnsitzv u. Leben im Ausland

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Klaudia
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2005 8:31    Titel: Abmeldung aus Deutschland, Wohnsitzv u. Leben im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Mann will Anfang 2006 sich ins Ausland abmelden, steuerrechliche Gründe, und auch dort den 1. Wohnsitz anmelden und nur zu Besuch zu uns kommen.

Welches Land/ Welche Länder kommen in Frage, um keine oder nur wenige Steuern zu zahlen?

Ich habe im Internet zwar geforscht, allerdings keine Antworten erhalten. - Auch ein Problem mit der Anmeldung im Ausland?

Mein Mann hat auch Negativeinträge im Polizeilichen Führungszeugnis.

Weiterhin hat er auch Immobilien in Deutschland (diese müssen ja hier versteuert werden!)

Wie sieht es aus wenn ich und unser Kind hier in Deutschland weiter wohnen?

Muss mein Mann dann hier weiter Steuern zahlen oder nicht?

Wird mein Haus dann als Zweitwohnsitz hier automatisch für meinen Mann gelten? Oder nur als Postanschrft fungieren?

Also, Ihr seht, Fragen über Fragen.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Viele Grüsse
Klaudia
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Bigpoint99
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2005 10:18    Titel: Heisses Thema Antworten mit Zitat

Das ist ein heikles Thema.
In dem Moment wo Ihr Mann "Zugang zu einer ständigen Wohnstätte" in Deutschland hat, geht der Deutsche Staat davon aus, dass er in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat. Er ist dann in D voll steuerpflichtig. Das würde auch gelten wenn er nicht verheiratet wäre und kein Kind hätte. Es gibt da die Meinung, es reiche wenn man 183 Tage im Ausland verbringt. Das ist falsch.

Wenn Sie fürchten müssen, dass sich der Fiskus Ihre Situation genau anschaut, dann hilft nur ein Weg: Ihre komplette Familie muss in Ausland ziehen und sie dürfen keine "Zweitwohnung" mehr in Deutschland haben.

Im übrigen behält sich der deutsche Fiskus eine "überdachende" Besteuerung für die kommenden 5 Jahre (also 2006 bis 2011) vor. D.h. Deutschland darf im Jahr des Wegzugs und in den folgenden 5 Jahren Einküfte aus Deutschland weiterhin so besteuern als gäbe es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in das Sie ziehen. Ziehen Sie in ein Niedrigsteuerland (und das ist ja Ihr Ziel), dann verlängert sich diese Frist um weitere 5 Jahre. Für "Niedrigsteuerland" gibt es eine genaue Definition, die ich aber gerade nicht im Kopf habe.

Aus meiner Sicht sind die Regelungen völlig grotesk. Deutschland hat lange den Boden der Rechtstaatlichkeit verlassen. Aber so ist es nun mal. Deutschland hat sich in ein sozialistisches Land mit allen Erungenschaften des Sozialissmus gewandelt und daran wird sich auch vorerst nichts ändern.
Ich bin selbst ausgewandert - der beste Schritt den ich tun konnte. Nehmen Sie die Schweiz als Beispiel. Das Verhältnis an Lebensqualität Schweiz : Deutschland ist ungefähr so wie Deutschland : Ungarn, Ihr Kind bekommt im Gegensatz zu Deutschland eine top Ausbildung. Wenn Sie den richtigen Kanton wählen, gibt es keine Kriminalität, keine Arbeitslosigkeit, die Versorgung ist hervorragend (Gammelfleisch läßt grüßen)... ein kleines Paradies, wenn man das nötige Kleingeld mitbringt.

Also, entscheiden Sie richtig. Wenn Sie sich entscheiden Deutschland zu verlassen, dann müssen Sie konsequent sein. Es binrgt gar nichts wenn Ihr Mann alleine auswandert und "ab und zu" zu Besuch kommt. Jeder Finanzbeamte wird immer festlegen, dass im Fall dass seine Familie in D lebt sein gewöhnlicher Aufenthaltsort D ist und er damit in D voll steuerpflichtig ist.
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 5:12    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt auf die genaue Gestaltung an. Zunächst ist erst einmal von Relevanz ob in ein Land verzogen wird, mit dem es ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt. Dann ist wichtig in welches DBA Land er verzieht. (Das DBA mit der Schweiz enthält einige ungünstige Sonderregelungen, die es so in anderen DBAs nicht gibt.) Dann ist wichtig, aus welcher Quelle Einkünfte bezogen werden (selbständige Tätigkeit, Kapitalerträge, unselbständige Tätigkeit).
Beispiel 1: Ihr Mann verzieht in eine Steueroase, mit der es kein DBA gibt. Dann gibt es eine Reihe von sehr "netten" Regelungen im deutschen Gesetz, die in der Folge zu einer Besteuerung in D führen, auch wenn nur Sie in D wohnen und ihr Mann sich die überwiegende Zeit im Ausland aufhält. Wenn Sie sich für den Verzug in eine Steueroase entscheiden, dann wird der gewünschte steuerliche Effekt nur erzielt werden, wenn Sie alle Brücken zu D abbrechen (s. Beitrag von BigPoint99).
Beispiel 2: Ihr Mann verzieht in ein DBA Land. Er übt dort eine unselbständige Tätigkeit aus (beispielsweise angestellt als Geschäftsführer in der eigenen deutschen Kapitalgesellschaft). Dann regeln die meisten DBAs dies so, dass für jeden Tag, die Ihr Mann im DBA-Land arbeitet, er dort auch Steuern zahlen muss, wenn er insgesamt dort mehr als 183 Tage im Jahr anwesend ist. Für den im DBA Land versteuerten Arbeitslohn gibt es in D einen Progressionsvorbehalt, wenn Sie (und somit er) weiter in D einen Wohnsitz hat. GGf. kann man die schädliche Wirkung dieses Progressionsvorbehalt durch getrennte Veranlagung minimiert. Bei dieser Gestaltung kann ggf. ein Wohnsitz in D erhalten bleiben.

Wie Sie sehen sind erst die Eingangs gestellten Fragen zu beantworten, bevor man hinreichend Auskunft geben kann.

Aus steuerlicher Sicht gibt es einige interessante Länder, mit denen D ein DBA hat:
- Slowakei 19% EkSt
- UAE 0% EkSt
- Ukraine und Russland 13% EkSt
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jennifer_malta
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Sliema Malta

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2005 18:37    Titel: ins Ausland abmelden Antworten mit Zitat

Es kommt ganz drauf an was man voher in Deutschland gemacht hat bzw. Angestellter oder Unternehmer. Man muss sich nicht immer gleich aus Deutschland abmelden. Solange man fuer das Finanzamt nachweisslich ein aktives Geschaeft aus dem Ausland betreibt ist es voellig legal anzusehen. Problem ist natuerlich am Rande dass das Welteinkommen in Deutschland versteuert werden muss. Auf jeden Fall muessen intensiven Gespraeche mit Wirtschaftspruefern gefuehrt werden, die ueber Auslandserfahrungen verfuegen.
OCM Malta
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moneym
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 1:29    Titel: Warum überhaupt verdienen Antworten mit Zitat

Warum wollen Sie denn überhaupt verdienen ?
Verdienen Sie doch einfach weniger.

Es reicht doch, wenn Ihre Firma Y floriert.
Sie können doch z.B. eine Firma im Land X haben,
dort fliegen sie als GF oder Gesellschafter hin.

Dort fällen sie alle notwendigen Beschlüsse,
geniessen nebenbei Land und Leute,
und unterzeichnen die Verträge z.B. per FAX
usw. oder mit Ihrem persönlichen Sekretär,
der bestätigen kann, dass sie die Geschäfte
dort wahrnehmen. Die Willenbildung ist also
im Land X.

Firma Y kann dann eine deutsche firma oder Sie
intern zum dem dumping-preis beauftragen,
den Sie sich verdient haben.

Nur einmal so als gedankliche Konstruktion...
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Vorschlag von moneym wird kaum die nächste Betriebsprüfung überleben, es sei denn die off-shore Firma hat nachweislich einen aktiven Geschäftsbetrieb (ein Sekretär reicht dafür nicht). Zudem gelten dann zwischen den beiden Firmen Verrechnungspreise, die von Ihnen dokumentiert werden müssen und einen Drittvergleich standhalten müssen. Ferner können selbst thesaurierte Gewinne ausländischer Kapitalgesellschaften der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen (es wird einfach so besteuert, als wären die Gewinn ausgeschüttet worden). Mal das Aussensteuergesetz lesen! Wenn das so einfach wäre, dann würde ja jeder Mittelständer in D keine Steuern mehr zahlen!
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moneym
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke es kommt wohl zum einen in Praxis wohl auf die Umsätze an, die man fährt.
Jedoch: Wenn die Gesellschaft in einem anderen Land liegt - insbesondere in der EU - dann haben sie doch auch das Recht die geschäfte sporadisch zu führen. Die Firma kann zudem ja auch immaterielle Werte besitzen, wie Patente usw. Kein Mensch dieser Welt - nicht einmal die sozialistische Bundesrepublik - kann Ihnen verbieten, dass Ihre Firma mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit Patente besitzt und diese entsprechend vermarktet.

Diese sind dann eigentum dieser Firma. Sie sind gemäß EU-Niederlassungsfreiheit dazu berechtigt z.B. in CZ jede Art von Geschäften zu tätigen. Nur diese sollten sie dann auch dort durchführen. Ob Sie die Gewinne Ihrer Firma dort dann auschütten oder weiterinvestieren ist auch Ihre Angelegenheit - bzw. die Ihrer Firma. Wenn Sie eine Firma in CZ betreiben ist das Ihr gutes Recht. Wenn Sie Gewinne auschütten, müssen sie diese natürlich in D angeben.

Der EU-gerichtshof würde das wohl wenig gerne sehen, wenn jetzt die Bundesrepublik noch anfangen würde, Umsätze von Firmen im Ausland zu besteuern, nur weil Bundesbürger Anteilseigner sind...

D.h. wenn Sie tatsächlich die Aufträge im Land Y entgegennehmen abzeichnen und bestätigen führen sie den Geschäftsbetrieb regulär dort durch für die Firma durch. Das Sie auch noch besitzer der Firma sind kann keine Rolle spielen.
Auch können Sie dann zumindest völlig legal eine angemessene Provision für vermittelte Aufträge oder die Verwendung inmaterrieller Güter aufschlagen oder Sie zahlen sich einfach ein reguläres Gehalt aus und versteuern dieses in D.

Ich habe hier vor allen Dingen an eine EU-Lösung gedacht und nicht an eine wirklich absurde Lösung.

Berichtigen Sie mich gerne, wenn meine Ansicht falsch sein sollte.

Ich muss auch sagen, dass ich kein Fan davon keine Steuern in D zu zu zahlen. Ich finde den Aspekt der Freiheit ausschlaggebend.
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siggi_siggi_siggi
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich denke es kommt wohl zum einen in Praxis wohl auf die Umsätze an, die man fährt

Ja und das ist vielleicht auch ein Problem. Sind die Gewinn zu niedrig, dann lohnt die Auslandskonstruktion nicht, denn sie verursacht auch Kosten. Sind die Gewinne hoch, dann wird das FA in D sehr genau hinschauen.

Zitat:
Wenn die Gesellschaft in einem anderen Land liegt - insbesondere in der EU - dann haben sie doch auch das Recht die geschäfte sporadisch zu führen

Natürlich haben Sie dazu das Recht. Auch haben Sie beliebige Rechte nicht nur eine EU-Firma, sondern auch eine Off-Shore Firma zu gründen und zu führen. Die Frage ist nur, wo die Gewinne der Firma zu versteuern sind (existiert eine Betriebsstätte -kein Briefkasten- im anderen Land?), d.h. haben Sie dort ein Büro, wieviel Mitarbeiter, etc.? Dann ist die Frage, wo es auch etwas bringt. Beispielsweise dürften die Steuern in CZ kein wirkliches Sonderangebot sein.

Zitat:
Die Firma kann zudem ja auch immaterielle Werte besitzen, wie Patente usw

Natürlich, darf die Firma alles. Nur die steuerlichen Folgen des Handelns, um die geht es. Beispiel: Wenn Sie in Ihren deutschen Firma 2 Patente haben und diese nun für 10 Cent auf eine ausländische Firma übertragen und nun jedes Jahr einen schönen sechsstelligen Betrag an Lizenzgebühren ins Ausland abführen, wissen Sie das FA dies beurteilt: Gestaltungsmißbrauch nennt sich so etwas nach §42a AO. Einer der netteren Paragraphen in unserem Steuergesetz. Das FA tut dann für die steuerliche Beurteilung einfach so, also ob ihre Konstruktion nicht existiert.

Zitat:
Ich muss auch sagen, dass ich kein Fan davon keine Steuern in D zu zu zahlen.

Das sind die wenigsten

Zitat:
Ich finde den Aspekt der Freiheit ausschlaggebend.

Deutschland ist ein freies Land. Sie dürfen tun was Sie wollen, aber wenn Sie das nicht wirklich clever anstellen, dann zahlen trotzdem weiter brav ihre Steuern in D (oder hinterziehen Sie eben, da Sie denken, Sie müssten Sie nicht in D zahlen).

Ich will nicht sagen, dass Ihre Konstruktionen unmöglich sind, aber dazu muss man genau den Einzelfall kennen, Ideen entwickeln, etc. Gute Berater tun so etwas. Dafür sind dann aber fünfstellige Summen fällig (ich bin im übrigen nicht so ein Berater, es gibt sie aber im off-shore Forum).
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moneym
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja und das ist vielleicht auch ein Problem. Sind die Gewinn zu niedrig, dann lohnt die Auslandskonstruktion nicht, denn sie verursacht auch Kosten. Sind die Gewinne hoch, dann wird das FA in D sehr genau hinschauen.


Sie haben recht. Es lohnt sich wohl nur für einen Rahmen der nicht zu klein ist und auch wieder nicht zu groß ... oder wieder ganz groß. Ansonsten kann das schnell nach hinten losgehen....

Zitat:
Natürlich haben Sie dazu das Recht. Auch haben Sie beliebige Rechte nicht nur eine EU-Firma, sondern auch eine Off-Shore Firma zu gründen und zu führen. Die Frage ist nur, wo die Gewinne der Firma zu versteuern sind (existiert eine Betriebsstätte -kein Briefkasten- im anderen Land?), d.h. haben Sie dort ein Büro, wieviel Mitarbeiter, etc.? Dann ist die Frage, wo es auch etwas bringt. Beispielsweise dürften die Steuern in CZ kein wirkliches Sonderangebot sein.


Die Anzahl der Mitarbeiter ist ja nur ein Hinweis. Ich denke Sie haben aber recht. wahrscheinlich ist das individuelle Bedürfnis entscheidend. Für einen 1-Mann Betrieb "Klempter" dürfte es recht schwierig sein, glaubhaft zu machen, warum jetzt die Rechnungsstellung ausgerechnet aus Gribraltar erfolgt. Wenn sie dagegen ein Baubaron sind der schon so oder so 250 Polen (legal) beschäftigt, ist eine Firma in Breslau schon irgendwie wieder Sinnhaft.

Zitat:
Natürlich, darf die Firma alles. Nur die steuerlichen Folgen des Handelns, um die geht es. Beispiel: Wenn Sie in Ihren deutschen Firma 2 Patente haben und diese nun für 10 Cent auf eine ausländische Firma übertragen und nun jedes Jahr einen schönen sechsstelligen Betrag an Lizenzgebühren ins Ausland abführen, wissen Sie das FA dies beurteilt: Gestaltungsmißbrauch nennt sich so etwas nach §42a AO. Einer der netteren Paragraphen in unserem Steuergesetz. Das FA tut dann für die steuerliche Beurteilung einfach so, also ob ihre Konstruktion nicht existiert.


Sie haben absiolut recht - aber sie dürfen ja auch bei inländischen Firmen Ihre Firma nicht ausbluten lassen.
Allerdings hindert Sie ja nichts daran das Patent gleich auf eine Firma in X anzumelden, wenn nicht Ihre Firma in D alle Vorleistungen dafür bezahlt hat.

Zitat:
Ich finde den Aspekt der Freiheit ausschlaggebend.
Deutschland ist ein freies Land. Sie dürfen tun was Sie wollen, aber wenn Sie das nicht wirklich clever anstellen, dann zahlen trotzdem weiter brav ihre Steuern in D (oder hinterziehen Sie eben, da Sie denken, Sie müssten Sie nicht in D zahlen).

Ich will nicht sagen, dass Ihre Konstruktionen unmöglich sind, aber dazu muss man genau den Einzelfall kennen, Ideen entwickeln, etc. Gute Berater tun so etwas. Dafür sind dann aber fünfstellige Summen fällig (ich bin im übrigen nicht so ein Berater, es gibt sie aber im off-shore Forum).[

Gute "berater" sind wirklich der Kasus Knacktus. Für das was ich in Inlandsgeschäften schon für schlechte Beratungen mit Folgekosten ausgegeben habe, muss ich noch lange (legal) Steuern sparen...
Da möchte ich mir von niemanden eine Panama-Firma andrehen lassen, die ach so toll und sicher sein soll....
Ich habe da von einigen Leuten gehört die z.B. 6 stellige beträge bei irgendwelchen Banken in Brasilien "angelegt" haben sollen.... Rendite Minus 100% p.a. .....

Was D betrifft muss man sagen, dass das Land einfach seine Vor und Nachteile hat. Insgesamt hat es uns hier besser getroffen als in vielen Bananenrepubliken Dafür kann man auch seinen Beitrag gerne leisten. Und man muss mit dem System halt clever umgehen.
Andererseits ist nicht einzusehen, dass die Steuerlast für alle Arbeitenden und Schaffenden für Steuerverschwendungen und Schmarotzer immer weiter nah oben getrieben wird.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2004
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 1.Jan 2006 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

In meinem Fall sieht es anders aus.
Ich bin seit 6 Jahren geschieden und darf meine Kinder jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend sehen.

Ich breche alle Zelte in Deutschland ab ( keine Wohnung mehr, auch keine Mietwohnung ).
Mein Einkommen verdiene ich außerhalb von Deutschland.
Zukünftiger Wohnort ( Aufenthaltserlaubnis wird beantragt ) ist Andorra.

Die Treffen mit meinen Kindern finden im Hotel oder in der Wohnung eines Freundes statt, wenn er gerade genügend Platz für uns zum Übernachten hat.

Wird mir dann trotzdem vom Finanzamt unterstellt, daß mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist ?

Für einen Laien wäre dieser Gedankengang absurd, aber wenn der Staat Geld von seinen Untertanen will, ist auch der absurdeste Gedankengang plötzlich "normal".

Ich bitte um eine Bewertung meines Falles.
Danke.
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siggi_siggi_siggi
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2006 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wird mir dann trotzdem vom Finanzamt unterstellt, daß mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist ?

Bei der aktuellen Finanznot der öffentlichen Hand kombiniert mit der Kreativität der Finanzverwaltung würde ich dies keineswegs ausschließen. Aber wenn Ihre Situation tatsächlich so ist, wie Sie es darlegen, dann sollten Sie auch kein Problem haben. Vorsorglich würde ich empfehlen, aber alle Belege über die tatsächlichen Umstände aufzubewahren, denn für mich gilt in diesem Zusammenhang: Nur die Paranoiden überleben! Im AStG gibt es nämlich unter bestimmten Umständen so etwas wie eine Beweisumkehrpflicht. Ihr Freund müsste natürlich auch bereit sein im Notfall an Eides statt zu versichern, das Sie kein Verfügungsrecht über die Wohnung haben (so etwas würde einen Wohnsitz begründen).

Wovon ich abraten würde: Wenn in Wirklichkeit Sie eine Wohnung in D mieten, aber der gute Freund der offizielle Mieter ist. Wenn diese Wohnung dann tatsächlich überwiegend von genutzt wird (Zeugen sind Nachbarn etc.) dann können Sie große Probleme bekommen.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2004
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2006 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke siggi,
der Knackpunkt ist dann die Wohnung des Freundes.
Er ist der Hauptmieter und hat den Mietvertrag.
Bisher war ich Untermieter.

Ich darf diese Wohnung nach meiner Auswanderung nicht mehr nutzen, weil mir sonst daraus ein Strick gedreht werden kann.

Ich werde meine Strategie entsprechend ausrichten.
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JohnV
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben::
Es kommt auf die genaue Gestaltung an. Zunächst ist erst einmal von Relevanz ob in ein Land verzogen wird, mit dem es ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt. Dann ist wichtig in welches DBA Land er verzieht. Aus steuerlicher Sicht gibt es einige interessante Länder, mit denen D ein DBA hat:
- Slowakei 19% EkSt
- UAE 0% EkSt
- Ukraine und Russland 13% EkSt



Das hiesse ja wenn ich meinen Wohnsitz die UAE verlagere zahle ich hier gar keine Steuern mehr? Keinerlei Überdachung oder Progressionsvorbehalt?

Das kann ich mir nicht vorstellen; für diese "Fälle" haben wir doch das allseits geschätzte Pattex-Gesetz__ das Aussensteuergesetz, das am Ende doch irgendwie jedes DBA aushebelt (zumindest wenn man durch Immobilienbesitz noch erweitert beschränkt steuerpflichtig ist).

Oder bin ich da falsch unterrichtet? johngrüsst
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siggi_siggi_siggi
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
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BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Progressionsvorbehalt ist an unbeschränkte Steuerpflicht gebunden. Bei beschränkter Steuerpflicht gibt es das nicht, dafür gibt es aber auch keinen Splittingtarif mehr und einen minimalen Steuersatz von rund 25%. Wenn kein deutscher Wohnsitz vorhanden ist und kein gewöhnlicher Aufenthalt, dann gilt ganz klar beschränkte Steuerpflicht. Für die Einkünfte der deutschen Immobilien ist man dann weiter in D steuerpflichtig, zu den oben genannten Konditionen.

Das Aussensteuergesetz steht nicht über einem DBA. Die Umkehrung ist der Fall, das DBA hat höhrere Priorität als nationale Gesetze. Beispielsweise kann jedoch die Wegzugsbezugssteuerung im Aussensteuergesetz ihre Wirkung entfalten, da ein DBA für gewöhnlich hier keine Regelungen hat, die dem entgegen steht. Es ist also kein Problem der deutschen Steuerpflicht zu entkommen, wenn man tatsächlich seine Zelte in D abbricht.

Ich persönlich habe beispielsweise einen deutschen Wohnsitz und bin dadurch unbeschränkt steuerpflichtig. Dank DBA versteuere ich aber nur ca. 10% meiner Einkünfte in D. Dies ist sogar günstiger für mich, da ich nun noch die Aufwendung für LV etc gegen rechnen kann, was bei beschränkter Steuerpflicht nicht möglich wäre. Im Ergebnis gibt es bei mir dadurch bei unbeschränkter Steuerpflicht eine geringere Steuer in D als bei beschränkter Steuerpflicht.
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JohnV
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben::


Das Aussensteuergesetz steht nicht über einem DBA. Die Umkehrung ist der Fall, das DBA hat höhrere Priorität als nationale Gesetze.


das ist mir neu.

Denn ist es nicht so dass man z.B. Schweiz-Auswanderern, die dort pauschal versteuert werden, trotz DBA hemmungslos das ASTG um die Ohren haut?
(Überdachung, etc)

Und wenn schon die Schweiz als Niedrigsteuerland gilt (= Aktivierung des ASTG), müsste es dann nicht gerade bei den VAE ( 0 % Einkommensteuer) trotz DBA voll zur Anwendung kommen?

Ich hatte die Hinweise weiter oben zumindest so interpretiert, dass man in den Emiraten höchstoffiziell vom Fiskus in Ruhe gelassen wird, was ich mir nicht so recht nicht vorstellen kann -

auf der anderen Seite- wer will schon 186 Tage des Jahres im Sand spielen?
johngrüsstwieder
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siggi_siggi_siggi
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 6:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt im DBA mit der Schweiz spezielle Regelungen die sich so meines Wissens in keinem anderen DBA wiederfinden: Die überdachte Besteuerung. Aber dies ist eine DBA Regel und nicht des AStG!

Zitat:
auf der anderen Seite- wer will schon 186 Tage des Jahres im Sand spielen?

Wenn Sie D so sehr lieben und sich keine Veränderung des Wohnortes vorstellen können, dann bleiben Sie am besten dort und zahlen dort die Steuern. Ich war noch nie in den VAE, würde aber doch vermuten, das sich dort wie in jedem Land leben läßt, wenn man über gewisses Kapital verfügt. Wenn natürlich die Landschaft das entscheidene ist und die Oasen Ihnen nicht reichen, ja dann bleibt da die Slowakei mit 19%. Ist auch EU, somit dürfte die Wohnsitznahme leichter sein und die Regionen nahe der hohen Tatra sind der Schweiz vom Landschaftsbild her sehr ähnlich.
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Jürgenson
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2006 1:17    Titel: Wohnsitzwahl Antworten mit Zitat

Hallo
Gespannt habe ich bisher hier den Beitrag verfolgt und habe daher jetzt auch mal ein Anliegen.

Also zu meiner Person...

Ich bin verheiratet und lebe hier in deustchland mit frau und kind .
Ich habe eine ferienwohnung in italien(sardinien), in der ich so circa 20 wochen im jahr meinen urlaub verbringe.
20 wochen deshalb,weil ich nicht mehr arbeite,ich bin seit 8 jahren querschnittgelähmt,deshalb auch frührentner.

Jetzt ist das so,das Italien einen erstwohnsitz verlangt....zweitwohnsitz geht nicht.
erstwohnsitz deswegen,weil auf die fähren/flugpreise und haussteuern Strom und wasser ,viele vergünstigungen kommen.bis zu 30 % weniger.

deswegen überlege ich nun ,ob ich meinen erstwohnsitz dorthin verlegen werde....ich würde ja wirklich sehr viel geld sparen.ich bin ja sowieso so lange drüben.

So weit,so gut.

in italien habe ich mich schon erkundigt,aber hier in deutschland überhaupt noch nicht

Da ich ja hier in deutschland wenig rente bekomme,das ich fast keine steuern zahlen muss,weiß ich nicht,ob das finanzamt wirklich stress machen kann.

Was muss ich denn alles bachten,wenn ich hier meinen erstwohnsitz abmelde?
Macht eventuell die krankenkasse ärger?denn bezahlen tue ich sie ja weiterhin.
Meine frau und mein kind bleiben ja hier....nur ich gehe max für 20 wochen im jahr rüber und sie besuchen mich dann.
Sind da größere probleme von seiten der ämter zu befürchten?ist das illegal?
Wie gesagt,meine steuererklärung,die ich ja machen muss gebe ich ja weiterhin ab.
auch werde ich dort nicht arbeiten.ich gehe nur des klimas wegen dort rüber.

Gibt es probleme mit der rentenzahlung. Und auch mit der autoummeldung?geht man einfach zum einwohnermeldeamt und meldet sich ab?wird dann der perso eingzogen oder wie läuft das in etwa ab?

beginnen die probleme mit der abmeldung?
Kann mir da jemand rat geben.


Mit freundlichen Grüßen jürgenson
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Zilch
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 88
Wohnort: Bangkok

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2006 3:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Juergenson,

natuerlich ist Ihr Vorhaben nicht illegal. Warum sollte es auch? Wie Sie selbst schreiben, bleibt ja alles so, wie es bisher sowieso schon ist. Sie verlagern ja lediglich Ihren Wohnsitz (innerhalb der EU). Warum sollte man Ihnen also den Personalausweis entziehen? Sie wechseln ja nicht die Staatsbuergerschaft.

Also ich denke, die meisten Ihrer Sorgen sind unbegruendet.

Mit freundlichen Gruessen
Zilch
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Jürgenson
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2006 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

na illegal war wohl von mir der falsche ausdruck.

ich habe vielmehr angst,das mir die ämter irgendwelche schwierigkeiten bereiten könnten.ich weiß noch wie ich damals auf maui geheiratet habe und mit der urkunde zu uns ins amt bin um eine umschreibung ins deutsche zu machen...das war stress pur..mein gott war das umständlich! was ich mir damals alles gefallen musste und wie lange das gedauert hat...

wenn ich mir das dann abmeldetechnisch genauso vorstelle...ogott.
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Jakub_K
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Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Bratislava/ Wien

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 20:45    Titel: KANN HELFEN Antworten mit Zitat

Klaudia, meine Firma macht sowas ( in der Slowakei), kann dir weiter helfen. Bitte kontaktiere mich. Mfg, Jakub
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