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Auf den Cayman Islands leben und keine Steuern zahlen?!

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Prince_Ray
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 27
Wohnort: europe

BeitragVerfasst am: 9.März 2006 15:02    Titel: Auf den Cayman Islands leben und keine Steuern zahlen?! Antworten mit Zitat

Ich spiele mit dem Gedanken auf den Cayman Islands zu leben und so keine Steuern zu zahlen.

Auf den Cayman Islands sind Auslandseinkommen nicht von der Einkommenssteuer betroffen.
Ich habe also vor mein Unternehmen in Deutschland bestehen zu lassen und eine Geschäftsführer einzusetzen.
Ich werde auch weiterhin mein Geld bei deutschen/europäischen Banken und in europäische Fonds investieren.
Leben würde Ich auf meinem Boot.
Dieses hat seinen Liegeplatz momentan in Deutschland.
Ich würde es also überführen und einen Liegeplatz in einer Marina auf Grand Cayman mieten.

Meine Fragen nun:
1. Ist das ganze, wie Ich es beschrieben habe legal?
2. Was ist zu beachten, wegen der Aufenthaltserlaubnis auf den Cayman Islands?
Bekomme Ich diese schon, wenn Ich einen festen Wohnsitz habe und gilt ein Boot mit Liegeplatz überhaupt als fester Wohnsitz?

Ich hoffe auf schnelle Antworten!
MfG "Prince_Ray"
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 410
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 9.März 2006 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Alles was Sie geschildert haben ist absolut legal, Sie dürfen doch leben wo Sie wollen, nur ... Steuern dürfen Sie in Deutschland zahlen. Mit Ihrer Firma in D haben Sie "wesentliche wirtschaftliche Interessen" in D und unterliegen der "erweiterten beschränkten Steuerpflicht" nach dem AStG.

Wenn Sie weniger Steuern zahlen wollen, wäre ein Vorschlag, sich ein Land mit DBA auszusuchen, selbst weiterhin Geschäftsführer zu bleiben (zumindest auf dem Papier) und somit das Gehalt wenigstems zu einem besseren Steuersatz versteuern zu können. Beispiel: Slowakei mit 19% Steuersatz oder Ukraine 13%.
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Prince_Ray
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 27
Wohnort: europe

BeitragVerfasst am: 9.März 2006 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

@siggi_siggi_siggi

Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort!
Das mit meinem Unternehmen verstehe Ich nun.
Ich könnte mich damit abfinden die Unternehmensgewinne weiterhin in Deutschland zu versteuern.
Allerdings ist das auch ein steuerlich geringeres Problem, da meine Gewinne aus Aktienfonds, und die Zinsgewinne aus meiner Anlage bei einer (deutschen) Bank, die Gewinne meines Unternehmens schon weit übersteigen.

Sind also auch diese (Zins-)Gewinne weiterhin in Deutschland zu versteuern?

Wenn dem so ist, wäre es möglich in Wertpapiere/Fonds aus anderen (europäischen) Ländern zu investieren und meine Anlage bei einer anderen Bank zu tätigen (zum Beispiel in Liechtenstein oder Andorra)?

MfG Prince_Ray
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 410
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 10.März 2006 7:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn dem so ist, wäre es möglich in Wertpapiere/Fonds aus anderen (europäischen) Ländern zu investieren und meine Anlage bei einer anderen Bank zu tätigen (zum Beispiel in Liechtenstein oder Andorra)?

Da die Einnahmen dann nicht mehr aus deutschen Quellen kommen, können Sie noch dem Progressionsverbehalt unterliegen, dass ist aber schon alles.

Wichtig ist auch, dass Sie, falls Sie nicht in ein DBA Land verziehen, alle Brücken zu D abbrechen, d.h. den Wohnsitz endgültig aufgeben, auch keine Ferienenwohnung o.ä. bereit halten.

Wenn Sie das wirklich realisieren, dann sollten Sie die Gestaltung auf jeden Fall vorher von einem auf Außensteuerrecht spezialisierten Berater überprüfen lassen. Die 1 oder 2TEuro Beratungsgebühr sind in jedem Fall gut investiert. Derweil würde ich als Vorbereitung schon mal folgende Info lesen:
http://www.prof-bader.de/steuerinformationen/intl_str.htm
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 410
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 10.März 2006 7:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie in D eine Kapitalgesellschaft besitzen, dann lesen Sie insbesondere das Kapitel
"III. Entstrickungsbesteuerung" unter dem Punkt
"Die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland"
Stellen Sie sich darauf ein, bei Wegzug den Wert Ihres Unternehmens versteuern zu müssen, so als hätten Sie das Unternehmen veräußert!
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 10.März 2006 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Prince_Ray,

siggi hat das schon sehr gut erklärt und auch einen sehr guten Link geposted.

Dort finden Sie unter anderem ein pdf.

http://www.prof-bader.de/pdf/st3801b_Intl.pdf

Sehr interessant!!!!!

Gruß Matthias
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Prince_Ray
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 27
Wohnort: europe

BeitragVerfasst am: 12.März 2006 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ Matthias/siggi_siggi_siggi

Ich möchte Ihnen vielmals für die Hilfe, besonders den Link, bedanken.
Ich werde nun alle Vor- und Nachteile abwägen und meine Entscheidung treffen.
Sollte diese positiv ausfallen, werde Ich Ihrem Rat nachkommen und einen Fachmann aufsuchen.

MfG Prince_Ray
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Prince_Ray
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 27
Wohnort: europe

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Falls auch jemand anderes vorhat auf die Cayman Islands auszuwandern, hier noch einige Infos:

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen muss man,

entweder eine Anstellung bei einer lokalen Firma haben bzw. eine in Aussicht,

oder finanzielle Unabhängigkeit nachweisen und eine Investition von mindestens CI$ 150,000 (rd. US$ 180,000) tätigen.
Hierbei zählt eine Immobilie auch als Investition.

http://cayman.com.ky/reside.htm
http://www.caymanchamber.ky/relocation/immigration.htm

Ich hoffe, geholfen zu haben!

MfG Prince_Ray
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hadimarosa
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 211
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 11:39    Titel: Steuern zahlen ja bitte Antworten mit Zitat

Ich glaube, dass dies derzeit mit Dubay funktionieren müsste.

Sie gründen hier eine Firma und haben noch eine zweite in Deutschland.

Dann versteuern Sie Ihren Gewinn in den Emiraten.

der Steuersatz liegt hier bei 0 %.

D.H. Sie müssen hier Ihren Gewinn mit 0 % Versteuern.
100.000,00 Euro Gewinn x 0 % Steuer = _______ Euro Steuer

Ob und wie lange dieses Gesetz noch Gültig ist kann, kann ich leider nicht sagen.

dies ist eine private Auskunkt, keine rechtliche Sicherheit.
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 410
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das DBA mit den VAE läuft im August dieses Jahres aus und wird von deutscher Seite nicht verlängert. Warum wohl?
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