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Auswandern in die Schweiz

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bluemaxim
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 26
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2005 8:17    Titel: Auswandern in die Schweiz Antworten mit Zitat

Wer hat Informationen darüber wie man am geschicktesten sich aus Deutschland in die Schweiz verabschiedet. Wohnsitz, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung inkl. Anstellung kurzfristig möglich.

Worauf muss man achten?

Problem:
Diverse Altlasten, wie Schrottimmobilien, diverse Firmenbeteiligungen, tec. noch vorhanden.

Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen.

Beste Grüße
platin12
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pa2002
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 10
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2005 13:18    Titel: Sie benötigen.... Antworten mit Zitat

einen Wohnsitz, eine Anstellung mit Arbeitsvertrag, Lebenslauf mit Passfoto und eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Welche Arbeitsbewilligung Sie bekommen ist abhängig von den noch verfügbaren Depots. Antragsverfahren geht zügig und kann direkt im Rathaus der Gemeinde gestellt werden.

Ich habe die Bewilligung B, d.h. ich bin nicht an einen Arbeitgeber gebunden und diese läuft 5 Jahre.

Also das Umsiedeln stellt sich nicht als hochproblematisch da, dass weglaufen vor Problemen in Deutschland schon.

Viel Erfolg
pa2002
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UBV
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 75
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2005 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

und wie ist es wenn man in die schweiz ziehen möchte aus deutschland und alles sauber ist bei mir.
ich möchte in der schweiz eine firma gründen und dann mit dieser firma haupsächlich ausserhalb der schweiz geschäfte tätigen.

hab ich dann probleme mit dem umzug und und und

mfg

ubv
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pa2002
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 10
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2005 20:37    Titel: @UBV.... Antworten mit Zitat

stellt überhaupt kein Problem da. Sie benötigen einen in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer (entweder mit Bewilligung oder einen mit der Schweizer Staatsbürgerschaft).

Für Fragen stehe ich jederzeit gern zu Verfügung.
Beste Grüsse
pa2002

P.S. Das mit dem "Sauber" sein war auch eher sarkastisch gemeint, d.h. nicht das man mit schlechter Schufa in der Schweiz nicht umsiedeln kann.
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MR 13
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft euch das etwas weiter...

Seit Jahren versuchen die Finanzminister der EU-Länder, die Schweiz zu einer Besteuerung von Kapitalerträgen auf der Basis der Regelungen der EU-Zinssteuer-Richtlinie anzuhalten. Diese Bemühungen waren bislang vergeblich. Erwogen wird in der Eidgenossenschaft die Einführung einer so genannten Zahlstellensteuer. Sie würde bei Zinszahlungen zugunsten einer in der EU ansässigen natürlichen Person zur Anwendung kommen, wenn die Zinsen von einer schweizerischen Zahlstelle vergütet werden und wenn es sich um Zinsen handelt, welche nicht aus schweizerischer Quelle fließen.
Auf internationaler Ebene hat die OECD 2002 erstmals ein Musterübereinkommen für den effektiven Austausch von Informationen in Steuersachen präsentiert, das "agreement for effective exchange of Information in tax matters". Erarbeitet wurde das Abkommen von Repräsentanten aller OECD-Länder. Beteiligt waren u. a. auch Steueroasenländer, wie z. B. die Bermudas, die Cayman Islands und die Isle of Man. Das Abkommen soll Steueroasenländer durch die Verpflichtung zu einer intensiven Zusammenarbeit, insbesondere einem Informationsaustausch in allen Steuerangelegenheiten, "austrocknen".
Im Einzelnen sieht das Musterabkommen einen Informationsaustausch auf Anfrage vor, soweit Beweismittel oder Angaben im Rahmen einer Untersuchung bzw. Nachforschungen oder Ermittlungen benötigt werden. Die Steueroasenländer sollen dabei auf Anfrage der Steuerbehörden Informationen übermitteln, unabhängig davon, ob der verfahrensgegenständliche Sachverhalt im Steueroasenland begangen worden ist bzw. dort überhaupt strafrechtlich verfolgt wird. Das Musterabkommen sieht weiter vor, dass Informationen zu erheben und zu übermitteln sind, auch wenn das Steueroasenland diese Informationen nicht für eigene Steuerzwecke verwerten kann.
Steueroasen, mit denen die Anwendung dieses OECD-Musterabkommens vereinbart ist, müssen außerdem in der Lage sein, Auskünfte über alle Angaben bezüglich der Besitzverhältnisse von Unternehmen, Personenvereinigungen (partnerships), Trusts, Stiftungen, Anstalten geben zu können. Die Möglichkeiten, sich hinter solchen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen zu verstecken, würde hierdurch für den Kapitalflüchtling erheblich eingeschränkt. Das Musterabkommen soll bis zum 1.1.2006 in Kraft treten.


Alles in allem sollte man gründlich überlegen, ob Auslandsanlagen tatsächlich am deutschen Finanzamt vorbei getätigt werden sollten. Die Steuervorteile sind oft niedrig. Deutsche Strafrichter werten überdies "schwarze" Vermögensanlagen im Ausland aber meist strafschärfend und verhängen hohe Sanktionen, wenn die Tat auffällt. Die Scheinverlegung des Wohnsitzes in eine Steueroase bietet sich nie an. Das Finanzamt wird immer sehr sorgfältig prüfen, wenn ein bundesdeutscher Steuerpflichtiger angeblich in ein bekanntes Niedrigsteuerland abwandert. Decken die Beamten dann auf, dass der Betreffende tatsächlich doch noch im Inland aktiv ist, droht nicht nur eine Steuerfahndungsprüfung; wegen der Auslandsverbindung dürfte der Staatsanwalt die unausweichliche Strafe auch durch einen Haftbefehl "absichern".

MFG

MR 13
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MR 13
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe noch ein paar weitere Parameter für meine Gomopa Freunde die, so wie es aussieht, uns bald verlassen wollen, zusammengetragen.


Wenn Ihr euren Wohnsitz ins Ausland verlagern möchtet, müssen verschiedene Aspekte des Außensteuergesetzes (AStG) berücksichtigen. Zu beachten ist hierbei, dass ein Wohnsitz nach § 8 AO überall dort angenommen wird, wo der Betreffende eine Wohnung u. U. unterhält, die auf eine Beibehaltung und Nutzung der Räumlichkeiten schließen lassen.

Das AStG regelt Besteuerungstatbestände für Privatpersonen, die in ein Niedrigsteuergebiet umziehen und ihren bisherigen deutschen Wohnsitz aufgeben. Es gilt nach § 2 AStG allein für natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit. Von den letzten 10 Jahren vor dem Wegzug muss diese Person mindestens 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein. Weitere Voraussetzung für die Anwendung des AStG ist, dass der Umzug in ein Gebiet mit niedriger Einkommensteuer erfolgt. Ein Niedrigsteuergebiet ist stets dann zu bejahen, wenn die dort erhobene Einkommensteuer um 1/3 geringer ist als in Deutschland. Überdies ist erforderlich, dass Aussiedler wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Beispiele für solche Interessen sind:


-Die Beteiligung an einer Personengesellschaft von mehr als 25 %, sofern das Unternehmen eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik unterhält;

-eine Beteiligung von mehr als 1 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft (AG, GmbH);

-Einkünfte pro Jahr von mehr als 62.000 EUR, sofern sie aus einer deutschen Quelle stammen;

-ein in Deutschland belegenes Vermögen von mehr als 154.000 EUR.


Wird 1 dieser Voraussetzungen erfüllt, ist das AStG grundsätzlich anwendbar und eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht des "Aussiedlers" gegeben, wobei § 2 AStG diese Obliegenheit grundsätzlich auf 10 Jahre beschränkt. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall durch ein DBA zwischen Deutschland und dem Wegzugsland modifiziert werden (s. Doppelbesteuerung).

Wer an einer Kapitalgesellschaft, also etwa einer GmbH wesentlich i. S. des § 17 EStG beteiligt ist, muss etwaige stille Reserven in dieser Beteiligung bei dem Wegzug aufdecken und im Inland versteuern. Dies gilt auch bei einem Wegzug in ein Hochsteuerland, z. B. nach Österreich. Entsprechendes regelt § 6 AStG. Betroffen hiervon ist allerdings nur derjenige, der in den letzten 10 Jahren vor der Abwanderung voll im Inland steuerpflichtig war.

Erbschaftsteuerlich gelten noch schärfere Bedingungen. In den ersten 5 Jahren nach dem Wegzug müssen Erben den gesamten Vermögensanfall in Deutschland der Steuer unterwerfen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG). Erst ab dem 6. Jahr beginnt die beschränkte Steuerpflicht für die Erbschaftsteuer. Für ein in Deutschland gelegenes Grundstück ist immer Erbschaftsteuer zu zahlen.

Die vorstehend geschilderten Regelungen belegen, dass eine "Steuerflucht" ins Ausland stets eine vorhergehende sorgfältige Beratung durch versierte Experten erfordert.

Also ab zum Steuerberater

MFG

MR 13
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 15.Mai 2005 5:35    Titel: Antworten mit Zitat

@MR 13

Das deutsche AStG ist schrecklich, aber es gibt eine einfach Möglichkeit sich davor zu schützen: Man muss in ein Land auswandern, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat. Dieses DBA hat dann Vorrang vor den nationalen Gesetzen. Leider schließt Deutschland keine DBAs mit klassischen Steueroasen ab, aber wie wäre es beispielsweise mit der Slowakei (19% pauschale Steuer), Rumänien (16% pauschale Steuer) oder der Ukraine (13% pauschale Steuer und mein Wohnsitz)? Null Steuer bezahlt man nicht, aber viel weniger als in Deutschland. Daneben gibt es noch weitere Optimierungsmöglichkeiten. Beispielsweise werden Kleinunternehmen in der Ukraine mit einer konstanten Steuer von ca. 30 Euro pro Monat belegt, unabhängig vom Gewinn (bis ca. 80000,- Euro Umsatz)! Das ist auch nicht Null Steuer, aber weniger als die Verwaltungsgebühr für eine Firma in einer klassischen Steueroase.
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 15.Mai 2005 5:39    Titel: Antworten mit Zitat

@MR13

Hatte ich vergessen deutlich zu machen: Man zahlt nur diese lächerlichen 30Euro pro Monat, keine 13% mehr für die 80000,- Euro. Das entspricht einem Steuersatz von unter 0,5%. Nett nicht? Und vollständig legal! Verdient jemand mehr als 80000,-Euro: Noch ein Kleinunternehmen auf die Frau anmelden. Zusätzlich spart man noch beim Lebensunterhalt: Gemessen an deutschen Verhältnissen ist die Ukraine schweinebillig.
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TCB Europe Limited
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 21:08    Titel: Oh God Antworten mit Zitat

Bitte erkläre uns was "geschickt" sein, soll wenn man in die schweiz zieht.

bezogen auf Ihre firma..
wollen sie nicht selbst auftauchen in ihrem firmengeschehen so benötigen sie eine eidgenössin...sprich eine person die als geschäfts- bzw prokuristin handelt...
sollten sie selbst in erscheinung treten wollen, dann müssen sie sich eine nette wohnung suchen und dieses bei der fremdenverkehrspolizei anmelden.
ab dann fallen schweizer steuerecht an....

denken sie über das wort "geschickt" nach....

es gibt schönere orte..."schönere = geschickt"

TCB
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 23.Jul 2005 17:05    Titel: eu-bürger in schweizer firmen: Antworten mit Zitat

pa2002 postet unter anderem:


"..... stellt überhaupt kein Problem da. Sie benötigen einen in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer (entweder mit Bewilligung oder einen mit der Schweizer Staatsbürgerschaft) ....."


damit klarheit herrscht: wenn sie als eu-bürger in der schweiz wohnhaft sind, brauchen sie - nach einführung der bilateralen verträge II zwischen der eu und der schweiz - KEINEN schweizer staatsbürger mehr als aushängeschild/treuhänder... bisher war das ja nötig


wenn mehrere eu-bürger, die in einem eu-land wohnhaft sind, eine schweizer gesellschaft gründen, brauchen sie ebenfalls die bisherige bedingung NICHT mehr zu beachten, wonach die mehrheit der verwaltungsräte schweizer staatsbürger mit schweizer wohnsitz sein mussten... wenn KEINER der erwähnten personen in der schweiz residiert, braucht es lediglich einen schweizer statthalter


hope this helps


ffbkdavid
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2005 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben::
@MR 13

... aber es gibt eine einfach Möglichkeit sich davor zu schützen: Man muss in ein Land auswandern, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat. Dieses DBA hat dann Vorrang vor den nationalen Gesetzen. ....


bedeutet dies, dass ein Umzug/Auswandern nach Dubai (DBA vorhanden) ohne Probleme möglich ist und das Außensteuergesetz auf diese natürliche Person - nicht anwendbar ist?
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 29.Jul 2005 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

@Berliner-27

Es gilt grundsätzlich, dass die Vereinbarungen in einem DBA Vorrang haben vor nationalen gesetzlichen Regelungen. Im Klartext: Deutsche Gesetze finden genau dann keine Anwendung, wenn die Gesetze im Widerspruch zu einer Regelung im DBA stehen.
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Berliner-27
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 29.Jul 2005 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo siggi_siggi_siggi,

besten Dank für Ihre Antwort.

Nun steht einem "Abflug" nach Dubai nichts mehr im Weg.

Ohh ... doch .... ich muss mein English auffrischen aber ich denke dies kann ich in den nächsten 2 Monaten erledigen.

Werde nächste Woche mal ein Schreiben an die VAE Botschaft aufsetzen lassen. In einem anderen Thema hier im Forum wurde mir angetragen, dass man mit 2000 Euro an Kosten / Monat in Dubai gut leben kann. "Der Rest" ist steuerfrei .... Perfekt. Jetzt gilt es nur noch eine passende Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Das dürfte aber auch nicht so schwer sein.

Nochmals besten Dank.

Gruß Matthias
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siggi_siggi_siggi
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 2.Aug 2005 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Berliner-27

Der Link könnte vielleicht noch interessant sein:
http://www.afu-net.de/steuern/oase/arabemir.htm
Bei Bedarf findet man im Internet einige Informationen hierzu.

Deutschland unterhält ja normalerweise keine DBA's zu Steueroasen, jedoch zu Dubai. Dies scheint sehr gute Möglichkeiten zu eröffnen.

Viel Spaß
Siggi
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 2.Aug 2005 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

siggi postet:


"..... Deutschland unterhält ja normalerweise keine DBA's zu Steueroasen, jedoch zu Dubai. Dies scheint sehr gute Möglichkeiten zu eröffnen ....."


die verantwortlichen werden wohl gewusst haben, dass mit dem dba mit dubai nicht allzuviel schaden angerichtet werden kann


wer je für längere zeit in islamistischen ländern (wertneutral bezüglich religion zu verstehen, bitte!) oder in einem "möchtegernNICHTMEHRentwicklungsland" tätig war, weiss, wovon ich rede, wenn ich den folgenden wunschtraum hier offenbare:


EINFACHES TICKET HEIM ZU MUTTERN'


für kurztripps, kombi ferien/business etc. - alles o.k. - aber niederlassen... ohne mich!


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid
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Berliner-27
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 2.Aug 2005 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Naja ... ich denke ich werde damit keine großen probleme haben. Bin sehr tolerant und offen - besonders für alles Neue.

Außerdem .... Dubai kann man ja nicht unbedingt mit den anderen muslimischen Staaten vergleichen (z.B. in Ägypten will ich um nichts in der Welt leben wollen - HILFE)

weiterhin ... in Dubai leben so viele Deutsche, Europäer und Amerikaner .... das wird schon passen.

Ich habe ja auch vor - wenn ich denn in Dubai bin - geschäftlich noch aktiver zu werden .... das heißt dass ich auch viel in "der Welt umher fliege" - sitze also nicht jeden Tag in Dubai rum .....

Also das wird schon kein Problem werden.
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 2.Aug 2005 19:21    Titel: na dann... Antworten mit Zitat

na dann 'mal:


PROST!


... oder was immer im wüstensand erlaubt ist!


ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 6.Aug 2005 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

@Berliner-27

Nicht verschrecken lassen. Einfach mal probieren. Ich wohne auch in einem Land, was nicht der Traum der "Normalbürger" ist. Man muss doch nicht in der neuen Heimat "festkleben": Wenn kein Wohnsitz und keine Betriebsstätte existiert, kann man auch viele Tage in anderen Ländern (beispielsweise Österreich, der Schweiz oder sogar Deutschland) verbringen (wenn man dies möchte) ohne das in einem der drei Länder eine Steuerpflicht besteht. So hält sich der Kulturschock in jedem Fall in Grenzen. Meine Bekannten fragen mich immer, wie es sich im Ausland lebt. Ich antworte: Genauso wie in D: Morgens Computer ein, spät abends aus. In ein paar Jahren kann ich mich dann dank Steuersparnis zur Ruhe setzen. Diese Aussicht motiviert mich. Dafür würde ich auch mitten in der Wüste leben (aber nur mit Klimaanlage!)
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winner
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 18:39    Titel: Auswandern in die Ukraine. Antworten mit Zitat

Sehr interessant! Welche Voraussetzungen muss man erfülen um sich in der Ukraine niederlassen zu können?


quote="siggi_siggi_siggi"]@MR 13

Das deutsche AStG ist schrecklich, aber es gibt eine einfach Möglichkeit sich davor zu schützen: Man muss in ein Land auswandern, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat. Dieses DBA hat dann Vorrang vor den nationalen Gesetzen. Leider schließt Deutschland keine DBAs mit klassischen Steueroasen ab, aber wie wäre es beispielsweise mit der Slowakei (19% pauschale Steuer), Rumänien (16% pauschale Steuer) oder der Ukraine (13% pauschale Steuer und mein Wohnsitz)? Null Steuer bezahlt man nicht, aber viel weniger als in Deutschland. Daneben gibt es noch weitere Optimierungsmöglichkeiten. Beispielsweise werden Kleinunternehmen in der Ukraine mit einer konstanten Steuer von ca. 30 Euro pro Monat belegt, unabhängig vom Gewinn (bis ca. 80000,- Euro Umsatz)! Das ist auch nicht Null Steuer, aber weniger als die Verwaltungsgebühr für eine Firma in einer klassischen Steueroase.[/quote]
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

@Winner

Das kommt darauf, welche Aufenthaltsgenehmigung Sie wollen. Eine unbefristete? Investment von $100000,- (können Sie verwenden wie sie wollen, beispielsweise zum Kauf einer Immobilie) oder ein Flüchtling sein oder einen gesuchten Beruf haben oder einen ukrainerischen Staatsbürger ehelichen oder einen engen ukrainischen Verwandten haben. Das ist so ähnlich wie in vielen anderen Ländern auch. Vorstrafen sollte man keine haben (weder in D noch in UA), aber auch das wird von den meisten Ländern gefordert.
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