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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 25.Okt 2005 10:28 Titel: Auswandern ohne Reisepaß ??? |
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Das Verwaltungsgericht Trier einen bemerkenswerten Beschluß erlassen:
VG Trier: Kein Pass bei befürchteter Steuerflucht
Dem Inhaber eines deutschen Reisepasses, der erhebliche Steuerrückstände hat, darf der Pass mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich ins Ausland absetzen will.
Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom 27. September 2005 (Az.: 1 L 935/05.TR) ausgesprochen.
Der Entscheidung lag ein Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg zugrunde, mit dem einem 50-jährigen Mann der Reisepass entzogen und die Ausreise ins Ausland untersagt worden ist. Dessen Steuerrückstände gegenüber dem Finanzamt Trier und der Stadt Saarburg beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf mehr als 70 000 €. Nachdem der Verbandsgemeindeverwaltung bekannt geworden war, dass der Mann seine Auswanderung nach Südamerika plante, entzog sie ihm den Reisepass.
Zu Recht, entschieden die Richter der 1. Kammer. Es bestünden konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Steuerflucht ins Ausland geplant sei und bevorstehe. So habe der Antragsteller sein KFZ abgemeldet; seine Ehefrau habe ihre Arbeitsstelle gekündigt; zudem sei die gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung mit dem gesamten Hausrat verkauft worden. In einem solchen Falle überwiege das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung des Bescheides den Interessen des Antragstellers, die ihm auferlegte Verpflichtung nicht vor Bestandskraft des Bescheides erfüllen zu müssen.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Az.: 1 L 935/05.TR). (www.jurasmus.de)
10. Oktober 2005, 10:24 Uhr
Ich könnte jetzt diese Gerichtsentscheidung zynisch kommentieren: Wie war das früher zu DDR-Zeiten ?? Ausreisegenehmigung nur bei Aufgabe des gesamten Vermögens .....
tropico |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.Okt 2005 16:28 Titel: Re: Auswandern ohne Reisepaß ??? |
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| tropico hat folgendes geschrieben:: |
| Ich könnte jetzt diese Gerichtsentscheidung zynisch kommentieren: Wie war das früher zu DDR-Zeiten ?? Ausreisegenehmigung nur bei Aufgabe des gesamten Vermögens ..... |
Meiner Meinung nach absolut nicht vergleichbar.
Es geht hier um die Begleichung von Schulden.
Wieviel aus dem Verkauf von Wohnung und Auto erlöst wurde, steht leider nicht in dem Artikel.
Wenn man 70000 Euro Steuerschulden hat, dann muß ja auch ein entsprechendes Vermögen vorhanden sein.
Die Steuerlast beträgt ja in D, selbst unter ungünstigsten Bedingungen, nicht mehr als 60%.
Und Mitleid mit einem Steuerflüchtling dieser Art ist wohl volkommen fehl am Platze.
Es gibt mehr als genug legale Schlupflöcher... |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 26.Okt 2005 20:40 Titel: gewaltmonopol missbraucht? |
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es geht meiner ansicht nach nicht um "... die begleichung von schulden zu verzögern/zu vermeiden" - das scheint mir, damit wir uns nicht missverstehen, soweit wirtschaftlich möglich eine selbstverständlichkeit zu sein
was mich stört, ist die tatsache, dass "DER STAAT" gegenüber dem gemeinen gläubiger eine vorzugsposition aufbaut/einnimmt und sein gewaltmonopol schlicht missbraucht
vielleicht muss ich meine mir anerzogene toleranz gelegentlich überdenken... gebe gerne zu, dass ich in fällen von staatlicher präsenz jedwelcher art etwas sehr zurückhaltend reagiere
bin eben ein alter freisinniger... bürger helvetiens' wissen, was ich meine!!!
interessanter thread... lasst uns weiterdisskutieren
ffbkdavid
Zuletzt bearbeitet von ffbkdavid am 26.Okt 2005 20:48, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 26.Okt 2005 20:41 Titel: |
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Lieber tomas_hh,
bei deiner pauschal Verurteilung von angeblichen Schuldnern des FAs geht mir der Hut hoch.
Das FA erzeugt mit den wirrsten Phantasien Szenarios, die wenn überhaupt nur mit viel Geld und Aufwand zu korrigieren sind. Manche Steuerforderungen sind rein virtuell nur entstanden aufgrund irgendwelcher Fehler des Steuerpflichtigen im undurchschaubaren Steuerdschungel.
Viele haben, so wie ich, keine Mittel mehr um gegen das FA vorzugehen. Bei mir ist es weit über eine Million die das FA gerne sehen möchte. Es sind weder deine Mittel da, sie waren auch nie dagewesen. Das FA hat sich einfach reichgerechnet.
Da hat wohl einer die Fresse dick gehabt und wollte sein Gerödel so lange es noch geht verkaufen und in einem Land wo nicht die Paranoia herrscht, so wie hier, sich ein erträgliches Leben gestalten.
Wer einmal in die FA Fänge geraten ist und den ganzen Schweinezyklus von Pfändung, Vollstreckung und ähnlichem Getollschocke durchlaufen hat, der macht sich schon irgendwie Gedanken ob es nicht doch irgendwie anders geht.
Ich bleibe auf jeden Fall da, Hartz lässt grüssen... |
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Gast
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Verfasst am: 26.Okt 2005 20:55 Titel: |
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@ffbkdavid:
Der Staat missbraucht sowieso sein Gewaltmonopol, staatliche Zahlungsandrohungen (auch Bescheide genannt), sind ja bekanntermassen ohne Vollstreckungsbescheid mit Widerspruchsmöglichkeit, vollstreckbar. Und das ohne Gegenprüfung von einem ordentlichen Gericht.
Das FA erlässt Bescheide, lehnt pauschal Widersprüche ab, und pfändet munter darauf los. Welcher andere Gläubiger kann das denn bitte?
So kann es doch gar nicht mehr weitergehn in unserem Land, dass jedwede Initiative im Keim durch den übermächtigen Bürokratismus und Unmengen von Vorschriften niedergeknüppelt wird.
Jeder Unternehmer der kann, flüchtet aus D. Solange unsere geliebten Politiker und Behörden das nicht begreifen, so lange wird es auch hier nicht aufwärts gehen. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 26.Okt 2005 21:02 Titel: staatseingriffe: |
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"..... staatliche Zahlungsandrohungen (auch Bescheide genannt), sind ja bekanntermassen ohne Vollstreckungsbescheid mit Widerspruchsmöglichkeit ....."
ja wo sann mir denn?
bei uns in helvetien ist solches tun nicht möglich... vollstreckt wird erst, nachdem alle rechtlichen einspruchsmöglichkeiten vom tisch sind
grübel, grübel!
ffbkdavid |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 26.Okt 2005 22:56 Titel: Re: staatseingriffe: |
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| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
... bei uns in helvetien ist solches tun nicht möglich... vollstreckt wird erst, nachdem alle rechtlichen einspruchsmöglichkeiten vom tisch sind
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Tja, dies, sehr geehrter ffbkdavid, ist halt in der BuntenRepublik völlig anders: erst wird vollstreckt und DANN kann man weiterhin alle Rechtsbehelfe ausschöpfen.
Das hat den Sinn, daß der Staat ja nie "pleite gehen kann" und gegebenenfalls eingezogene Gelder herausgeben kann, muß und wird !
Vor diesem und anderen Hintergünden hätte ich mich auch zu meiner zynischen, obigen Ausgangsbemerkung hinreißen lassen können (was ich mir dann doch verkniffen habe ).
Beste Grüße
tropico |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 27.Okt 2005 8:08 Titel: Re: gewaltmonopol missbraucht? |
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| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
... was mich stört, ist die tatsache, dass "DER STAAT" gegenüber dem gemeinen gläubiger eine vorzugsposition aufbaut/einnimmt und sein gewaltmonopol schlicht missbraucht
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Genau DIESER Umstand stört mich ebenfalls maßlos !
Die Gründe hierfür kann jeder geneigte user im Forumsbereich "Inkasso & Forderungen" nachlesen !
Jeder "kleine" Gläubiger soll einmal versuchen, gegen einen "gemeinen Schuldner", dessen Anschrift etc. bekannt, zu vollstrecken, wenn dieser mit etwas Geschick seine Vermögensverhältnisse verschleiert bzw. sein Vermögen elegant verschwinden läßt.
Beste Grüße
tropico |
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Stefan100 Gast
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Verfasst am: 27.Okt 2005 8:26 Titel: Unrecht |
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| Der der Steuerflucht Verdächtige hatte zum Zeitpunkt der Paßversagung KEINE Steuerschulden: Der Bescheid des Finanzamtes war noch nicht rechtskräftig. |
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Morolto Newbie
Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Chicago
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Verfasst am: 27.Okt 2005 8:35 Titel: |
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Lieber thomas_hh, auch wenn die hiesige Steuerlast "s[i]elbst unter ungünstigsten Bedingungen nicht mehr als 60%[/i]" beträgt, hat jeder Steuerflüchtling meine absolute Solidarität, selbst so "reiche Kapitalisten" wie Becker, Schuhmacher & Co.
Leider haben wir im Moment in diesem Land ein Klima des Neides, in dem selbst gescheiterte Lehrer und Dauerstudenten wie Herr Eichel sich anmaßen können, erfolgreichere Menschen als sie selbst aufs Schlimmste zu verunglimpfen und dafür noch Applaus von der tumben Masse zu erhalten.
Da der staatlich betriebene Steuerdiebstahl -wie in diesem Artikel geschildert- mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wird, die jedwedes Demokratieverständnis weit hinter sich gelassen haben, kann man Steuerflucht oder -hinterziehung vielleicht nach deutschem Strafrecht verurteilen, unter moralischen Gesichtspunkten sehe ich es schlicht als "zivilen Ungehorsam" an. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 27.Okt 2005 8:48 Titel: Re: Unrecht |
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| Stefan100 hat folgendes geschrieben:: |
| Der der Steuerflucht Verdächtige hatte zum Zeitpunkt der Paßversagung KEINE Steuerschulden: Der Bescheid des Finanzamtes war noch nicht rechtskräftig. |
Wenn DAS wirklich stimmt, SCHIESST es den Vogel ab !
Mir fehlen die Worte.
Beste Grüße
tropico |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.Okt 2005 9:01 Titel: Re: gewaltmonopol missbraucht? |
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| ffbkdavid hat folgendes geschrieben:: |
| was mich stört, ist die tatsache, dass "DER STAAT" gegenüber dem gemeinen gläubiger eine vorzugsposition aufbaut/einnimmt und sein gewaltmonopol schlicht missbraucht |
Kann man wirklich von Mißbrauch des Gewaltmonopols sprechen, wenn vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung einer offensichtlich geplanten Straftat ergriffen werden?
Ich glaube nicht, daß in einem ähnlichen Fall eine Steuerbehörde in irgendeinem anderen Land tatenlos zusehen würde.
Traurig ist, daß diese Möglichkeit nur dem Staat zusteht, da gebe ich Ihnen recht. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.Okt 2005 9:17 Titel: |
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| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| Bei mir ist es weit über eine Million die das FA gerne sehen möchte. Es sind weder deine Mittel da, sie waren auch nie dagewesen. |
Solche Beträge saugt sich das FA nicht aus den Fingern und ich halte diese Angaben für eine frei erfundene Horrorstory.
Auch wenn beim FA Fehler passieren - derartige Größenordnungen werden nicht ohne gute Begründung festgesetzt.
| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| Das FA hat sich einfach reichgerechnet. |
Meinen Sie damit, Sie wurden geschätzt, weil Sie keine Steuererklärung abgegeben haben?
| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| Wer einmal in die FA Fänge geraten ist und den ganzen Schweinezyklus von Pfändung, Vollstreckung und ähnlichem Getollschocke durchlaufen hat, der macht sich schon irgendwie Gedanken ob es nicht doch irgendwie anders geht. |
Steuerhinterziehung wird in allen Ländern verfolgt, daran ist schon Al Capone gescheitert. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.Okt 2005 9:30 Titel: Re: Unrecht |
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| Stefan100 hat folgendes geschrieben:: |
| Der der Steuerflucht Verdächtige hatte zum Zeitpunkt der Paßversagung KEINE Steuerschulden: Der Bescheid des Finanzamtes war noch nicht rechtskräftig. |
Aber es lag wohl auch kein Widerspruch vor und die Tatsachenumstände ließen ohne weiteres auf eine geplante Straftat schließen.
Eine in einem Bescheid festgesetzte Zahlung hat üblicherweise innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides zu erfolgen, Erstattungen erfolgen, zumindest hier in Hamburg, am Tag der Zusendung des Bescheides.
Wenn der Auswanderer in spe nun seine Zahlung ein paar Tage vor Fälligkeit leisten würde, wären alle Probleme beseitigt und er könnte die Reise antreten.
Als offizieller deutscher Steuerzahler kann ich das Vorgehen der Behörde gegen diesen erwischten, mutmaßlichen Steuerhinterzieher nur begrüßen. |
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Gast
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Verfasst am: 27.Okt 2005 11:24 Titel: |
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Nein, das war keine Schätzung. Aber trotzdem falsch. Ausserdem sollte man den Begriff Schätzung ersetzen durch "Lustiges Zahlenwürfeln ohne Bezug zur Realität".
Ein Steuerbescheid ist doch kein Sakrileg, und wir wissen gar nicht um was es ging. Die Meinung eines Steuerbürgers kann schon einmal von der des FAs abweichen. Das Durchsetzen vor einem Finanzgericht, so man, was man allgemein hin Recht nennt, hat, dauert sehr lange und ist mit hehen Kosten und Risiken verbunden.
Das FA hat wie man sieht alle Gewalt auf seiner Seite, auch bei unrichtigen Bescheiden. Der Steuerbürger nur seinen Verstand und Füsse.
Eventuell ging ja diesem Steuerbescheid, wie bei mir, ein langer Schriftverkehr mit dem FA hin und her und der gute Mann wollte einfach sein Eigentum vor staatlichem Diebstahl schützen als er gesehen hat das er ob der staatlichen Übermacht auf der Verliererseite steht.
Villeicht hat er nur eine Frist zum Einspruch eines Schätzungsbescheides versäumt, der rechtskräftig geworden ist.
Es gibt soviele Tatbestände die zu einer total falschen und unter Umständen nicht mehr korrigierbaren Steuerschuld führen können.
Aber hier geht es offenbar darum, das ein noch nicht rechtskräftiger Steuerbescheid zum Entzug der persönlichen Reisefreiheit, eines im Grundgesetz verankerten Rechts, geführt hat. Hier wurde jemand zu etwas verurteilt, was eventuell in der Zukunft passiert wäre. Vielleicht sollte man sicherheitshalber allen Bundesbürgern den Reisepass entziehen und nur mit Unbedenklichkeits Bescheinigung des FAs temporär wieder aushändigen.
Ausland ist sowieso verdächtig. Wir sollten lieber weiterhin die Obrigkeit anbeten und auf die Unfehlbarkeit ihrer Bescheide vertrauen. Und natürlich uns über die linientreue Bevölkerung aus dem Norden freuen. Man sollte die Funktion eines Finanz-Blockwarts einführen, auf ehrenamtlicher Basis natürlich. |
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eckstein Specialist
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 27.Okt 2005 12:11 Titel: |
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Noch vor einer halben Dekade empfahlen Hiwis bei Passentzug (Steuerangelegenheiten) die Flucht in die Schweiz oder Irland, dort sei man sicher. Steuer Meyer ist wohl der Beweis, das ersteres nicht funktioniert und letzteres aufgrund der vorangeschrittenen EU Harmonisierung wohl nicht mehr funktionieren würde.
Lasse mich gerne korregieren.
Eigene Staatsbürger werden i.d.R. nicht ausgeliefert, wie wird man strafrechlicht in dem Zeitraum behandelt, wenn man z.B. eine Schweizerin ehelicht, in der Hoffnung nach 5 Jahren CH Bürger zu werden? |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 223 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28.Okt 2005 7:01 Titel: |
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| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| Nein, das war keine Schätzung. Aber trotzdem falsch. Ausserdem sollte man den Begriff Schätzung ersetzen durch "Lustiges Zahlenwürfeln ohne Bezug zur Realität". |
Ich vermute mal, daß Sie eine etwas abenteuerliche, an Realitätsverlust grenzende, Finanzkonstruktion geplant hatten und sich jetzt selbst was "in die Tasche lügen". Es ist in jedem Land der Welt üblich, daß die Regierung Steuern erhebt und durchsetzt.
| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| Das Durchsetzen vor einem Finanzgericht, so man, was man allgemein hin Recht nennt, hat, dauert sehr lange und ist mit hehen Kosten und Risiken verbunden. |
Bei interessanten Fällen hilft der Bund der Steuerzahler www.steuerzahler.de gern kostenlos mit einem Musterprozess weiter.
| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| Es gibt soviele Tatbestände die zu einer total falschen und unter Umständen nicht mehr korrigierbaren Steuerschuld führen können. |
Bevor soetwas eintritt könnte man ja mal einen Steuerberater fragen. In bestimmten Fällen ist das FA sogar schadenersatzpflichtig und muß die Kosten des Stb ersetzen.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Polizei holt man doch auch einen RA dazu.
| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| ... zum Entzug der persönlichen Reisefreiheit, eines im Grundgesetz verankerten Rechts, geführt hat. |
Nicht ganz korrekt. Niemand verbietet ihm die Ausreise aus Deutschland.
Die Einreise in die andern 24 Länder der EU ist ohne Reisepaß nur mit PA möglich.
Lediglich die Anzahl der nicht EU Länder, die jemanden ohne ohne gültigen Paß einreisen lassen, ist recht begrenzt.
Insofern unterscheidet sich das schon ganz erheblich von den Zuständen der damaligen D.D.R..
| Anonymous hat folgendes geschrieben:: |
| Hier wurde jemand zu etwas verurteilt, was eventuell in der Zukunft passiert wäre. |
Es wurde niemand zu irgendetwas verurteilt. Lediglich der offensichtlich geplante Betrug wurde erschwert.
*************************************************************
Und zur Erinnerung:
Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Baron Rotschild |
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Morolto Newbie
Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Chicago
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Verfasst am: 28.Okt 2005 8:31 Titel: |
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Nicht nur dass die Finanzbehörden widerholt gegen europäisches und deutsches Recht und sogar gegen unsere Verfassung verstoßen haben, durch Nichtanwendungserlasse wird systematischer Rechtsbruch durch einzelne Organe der Exekutive betrieben.
Tja, Glück für den, der sich den promovierten PWC-Steuerberater für €300 netto die Stunde leisten kann, um sich mit den gemeinhin weniger situierten Steuerbeamten trefflich streiten zu können. Pech für die Anderen. |
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Bleo Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2004 Beiträge: 3 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 28.Okt 2005 9:02 Titel: |
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Klar, das Finanzamt ist eine rechtsstaatliche Behörde in einem demokratischen Rechtsstaat. Und Schätzungen werden nur auf solider Basis erstellt....
Ich lach mich schlapp. Von mir wollte das FA aufgrund von Schätzungen ungefähr 350.000 DM Umsatz- und Einkommensteuer haben. Die Schätzungen erfolgten aufgrund von
a. von der SteuFa beschlagten Unterlagen
b. rechtswidrig verwerteten Unterlagen aus der Schweiz (waren aus der Schweiz bzw. FL nur mit der Einschränkung, dass sie nicht für Zwecke der Besteuerung verwendet werden dürfen, herausgegeben worden)
Ich habe mindestens 20x mit den zuständigen Steuereintreibern gesprochen, um Kopien der Belege zu erlangen, was mir rechtswidrigerweise verweigert wurde (klaro, drei Waschkörbe zu kopieren, da hatten die keinen Bock drauf). Ergo: Alle Rechtsbehelfe wurden mangels Begründung zurückgewiesen und munter vollstreckt (Kontenpfändung usw.).
ZB hab ich damals für einen Freund in Südafrika Eisenbahnzubehör besorgt und ihm geschickt, manchmal eine einzige Sendung für 3-4000 DM. Wenn der Freund mir dann die Kohle überwiesen hat, hat das FA das schlicht und einfach als Einkünfte angerechnet. Richtig lustig, nicht wahr, thomas_hh?
Und das Beste: Ich habe Klage beim FG erhoben, das dem FA Frist zur Klageerwiderung gestzt hat. Dreimal darf man raten, was geschah:
Einen Tag vor Ablauf der Erwiderungsfrist hat das FA sämtliche Bescheide aufgehoben und alle Steuern auf 0 festgesetzt....
Also, thomas_hh: alles doch korrekt gelaufen, oder? Das Recht hat gesiegt. Undauf dem Grabsten steht dann: Er hatte Recht.
Ich krieg jedenfalls das K*****, wenn ich Beiträge wie die von thomas_hh lese und hoffe auf Verständnis. |
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Bleo Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2004 Beiträge: 3 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 28.Okt 2005 9:09 Titel: |
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| Zitat: |
Nicht ganz korrekt. Niemand verbietet ihm die Ausreise aus Deutschland.
Die Einreise in die andern 24 Länder der EU ist ohne Reisepaß nur mit PA möglich.
Lediglich die Anzahl der nicht EU Länder, die jemanden ohne ohne gültigen Paß einreisen lassen, ist recht begrenzt.
Insofern unterscheidet sich das schon ganz erheblich von den Zuständen der damaligen D.D.R..
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So isses. Wir lösen das eleganter, ohne Stacheldraht und so. Wie sagte doch ein Bekannter von mir immer so treffend? Der Unterschied zwischen BRD und DDR liegt darin, dass Dir in der DDR die Pistole offen vorgehalten wird. Bei uns wird sie dezent in der Manteltasche gehalten. |
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