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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1184 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13.Nov 2006 14:37 Titel: LI: Reichensteuer beschlossen – Fondsbesteuerung abgeschafft |
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Reichensteuer beschlossen – Fondsbesteuerung abgeschafft
In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland nicht nur Fussball gespielt, sondern auch ganz leise die Reichensteuer zum Gesetz. Das bedeutet, dass nun definitiv ab 2007 auf zu versteuernde Einkommen ab 250.000 € (für Ledige; für Verheiratete ab 500.000 €) ein 3 %iger Zuschlag zur Einkommenssteuer zu zahlen ist. Auf diesen Zuschlag werden allerdings gewerbliche Einkünfte nicht angerechnet, sodass (trotz verfassungsrechtlicher Bedenken) der Unternehmer steuerlich besser gestellt ist als der Zahnarzt, Steuerberater, also Freiberufler und unselbständig Erwerbende. Eine grosse Flucht der Reichen wird in Deutschland nicht erwartet, wohl aber Mehreinnahmen für den Fiskus von 1,3 Milliarden Euro.
Auch die Besteuerung von Kapitalgewinnen wird in Deutschland wieder aufgenommen. Der Vollzug der Steuerbescheide wird aufgrund eines Verweises auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom November 2005 nicht mehr ausgesetzt. Das Urteil legte fest, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 nicht mehr verfassungswidrig ist. Das früher bemängelte strukturelle Vollzugsdefizit sei durch das umfassende Kontenscreening nicht mehr gegeben und dadurch sei auch der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht mehr verletzt. Auf das Jahr 2008 plant die grosse Koalition eine grundlegende Reform in der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Diskutiert wird wieder eine Abgeltungssteuer von 25% auf Zinsen, Dividenden und Veräusserungsgewinnnen. Dabei sollen Dividenden weiterhin nur zur Hälfte besteuert werden (Halbeinkünfteverfahren). Die heute geltenden Spekulationsfristen würden wegfallen und die entsprechenden Einkünfte unabhängig der jeweiligen Haltedauer immer dem fiskalen Zugriff unterliegen. Die politische Diskussion ist lanciert.
In Liechtenstein wurde in den letzten Monaten ebenfalls eine wichtige Gesetzesänderung beschlossen. Die Besteuerung von Investmentfonds wurde abgeschafft. Das alte Steuergesetz sah eine begünstigte Besteuerung der Fondsgesellschaft inklusive des verwalteten Vermögens von 1 Promille im Jahr vor.
Für das 2 Millionen übersteigende Vermögen samt Reserven galt ein ermässigter Satz von 0,4 Promille. Neu wird das verwaltete Fondsvermögen von jeglicher Besteuerung in Liechtenstein befreit. Die Fondsgesellschaft selbst untersteht der ordentlichen Besteuerung. Damit und mit dem äusserst modernen Gesetz über die Investmentunternehmen (IUG) sowie dem interessanten Gesetz über die Vermögensverwaltungsgesellschaften, welche ebenfalls seit kurzem In Kraft sind, hat Liechtenstein eine überaus interessante und europaweit durchaus konkurrenzfähige Lösung für den Finanzplatz geschaffen. Natürlich ist diese Baustelle nie beendet, so sind derzeit erleichtere Zugangsbedingungen zu gewissen Berufen im Finanzdienstleistungsbereich (z.B. Abschaffung von Wohnsitzerfordernissen bei Rechtsanwälten, Treuhändern, Wirtschaftsprüfern) und immer noch das Marktmissbrauchsgesetz in Diskussion.
Weitere Informationen finden Sie auf den homepages der Ämter, www.fma-li.li und www.llv.li
Quelle: www.kafina.com |
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