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Nochmal: Wohnsitz unmd Lebensmittelpunkt

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oilygolf
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 17:40    Titel: Nochmal: Wohnsitz unmd Lebensmittelpunkt Antworten mit Zitat

Hallo,

Man denke an einen Deutschen. Er selbst mit Auslandswohnsitz in EU-Ausland und Versteuerung dort. In Deutschland noch die Ex in seinem Haus (Alleinnutzung) und zwei Kinder, die eigene Wohnungen haben. Damit ist er im Eu-Ausland resident und versteuert sein aus Deutschland stammendes Einkommen nach DBA auch dort.

Nun möchte er aber für gelegentliche Nutzung auch eine Wohnung in D. Die begründet dann automatisch einen Wohnistz. Das DBA sagt, bei Wohnistzen in beiden Ländern entscheidet der Lebensmittelpunkt. Den begründet eine Wohnung, die (nachweislich) für weniger als 180 Tage benutzt wird, ja noch nicht.
Was aber muß/kann er tun, damit niemand auf die Idee kommt, diese Wohnung stelle auch den Lebensmittelpunkt dar?

Wäre das Problem anders zu beurteilen, wenn es sich um ein schickes Wohnmobil (mit deutscher Zulassung) handelte - ist das auch eine Wohnung? Und wird das genauso beurteilt?

Wäre spannend zu hören, was Experten dazu sagen!
Vielen Dank schon jetzt

oilygolf
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Begriff des Lebensmittelpunkts hat erst einmal nichts mit dem des gewöhnlichen Aufenthalts zu tun. Für den gewöhnlichen Aufenthalt gilt die 183 Tage Regel. Für den Lebensmittelpunkt kommt es auf den Mittelpunkt ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen im Land an. Was würde beispielsweise einen Lebensmittelpunkt in D für einen deutschen begründen:
Sie sind verheiratet und ihre Frau lebt in D.
Sie sind geschieden und besuchen jedes Wochenende ihre Kinder. Im Ausland arbeiten sie nur und haben dort praktisch keine persönlichen Beziehungen.
Sie sind mit einer Ausländerin verheiratet und leben mit dieser Frau 5 Monate im Jahr in D, 7 Monate im Jahr im Ausland. Höchst wahrscheinlich hätte ihre Frau dann den Lebensmittelpunkt im Ausland, Sie jedoch in D.

Wenn es wirklich um etwas geht, dann sollten Sie lieber nicht im Forum fragen, sondern am besten einen Anwalt mit Schwerpunkt Aussensteuerrecht konsultieren.
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2005 7:31    Titel: Antworten mit Zitat

in diesem Sinne ist sicherlich der Beitrag

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Allgemeines/WO-IST-DER-PRINCIPAL-PLACE-OF-BUSINESS.html

hilfreich !

Beste Grüße

tropico
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