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Offshore living - was ist in Germany zu beachten

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jojo1956
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 21.12.2003
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 25.Sep 2004 19:34    Titel: Offshore living - was ist in Germany zu beachten Antworten mit Zitat

Offshore living - was ist in Germany zu beachten
Da die meisten ja in Deutschland leben, gelebt haben ...... gelebt worden sind.
so einfach abhauen ist nicht.

Was ist bei einem Auslandswohnsitz denn hier in Deutschland zu beachten.
MUSS man sich denn außer beim Einwohnermeldeamt, noch beim Finanzamt abmelden?
Womöglich kommt da in Abwesenheit an die nichtexistierende alte Adresse eine Steuerschätzung mit,
(da Einspruchsfrist verpasst) verheerenden wirtschaftlichen Folgen.

Was passiert mit noch vorhandenem Grundbesitz ?
Wie kann ich bei Besuch hier ein eigenes Auto nutzen ?
Steuererklärung ? 185 tage Regelung ? und und ?
Es gibt viele Fallstricke.
Ihr lebt zufällig in einem Land, welches ein Auslieferungsabkommen mit D hat und plötzlich klicken die Handschellen.
Keine Ahnung warum ? In Abwesenheit verurteilt worden, da die Ladung auch an die alte Adresse ging ?
Mahnbescheid an die alte Adresse gegangen und kein Widerspruch eingelegt ?

Sorry , will nicht schwarzmalen, aber es kann viel passieren.

Also Erfahrungen Meinungen und ähnliches hier hinein.

Gruß JOJO1956
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1398
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 25.Sep 2004 20:25    Titel: Wichtig! Antworten mit Zitat

Jojo schneidet ein heikles Thema an. Die Abmeldung beim Bürgeramt/Stadtverwaltung reicht zwar zunächst mal aus, hat aber viele Fallstricke, wie JoJo richtig bemerkt. Mein rat: Überall ein nettes Briefchen hin : ich bin ausgewandert, meine neue Adresse lautet: xxxx,xxxxx,xxxx!
Und zwar ans Finanzamt, Bank, Stromlieferant für den Zweitwohnsitz in D,
Vermieter oder Hausverwalter, einfach an alle, die was haben könnten, dann macht man nicht viel falsch. Es gibt Bescheide, die einem dann nicht mehr zuzgestellt werden können oder (je nach Land) nur in einem äußerst aufwendigen und/oder kostenintensiven Verfahren.Am besten sendet man diese Briefe bereits aus dem Ausland ab, damit die alle (auch die Schwergläubigen vom Finanzamt) die schönen bunten Briefmarken etc.sehen. Eine interessante Dienstleistung hierzu wurde hier bereits im Forum schon mal erörtert:

http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=91711

Ratsam wäre es in diesem Zusammenhang, auf jeden Fall eine ordentliche polizeiliche Meldebescheinigung aus dieser Zeit in seinen Akten zu haben, falls mal später Papa Staat Belege sehen möchte und sonst das Vermögen/Haus etc. in D beschlagnahmen will! Hierauf ist sehr stark zu achten, auch wenn man es vielleicht erst Jahre später braucht!
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
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Christiane
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 38
Wohnort: Paraguay

BeitragVerfasst am: 25.Sep 2004 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch ein Link zu einem Auswanderer Forum für Paraguay:

http://www.carookee.com/forum/Paraguay

Dort ist alles nach Thema geordnet.

Ach ja, ich hab mich in D bei meiner Meldebehörde abgemeldet, hatte auch die Anschrift bei. Reingeschrieben haben sie - Wohnort unbekannt -
sehr erfrischend. Ich bin dann hier zur Botschaft hab die Abmeldung vorgelegt und die Botschaft hat dann den neuen Wohnort eingetragen. Das ganze hab ich mir Kopieren und beglaubigen lassen und dann zur BfA geschickt.

Gruss
Christiane
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2004 17:19    Titel: Meldepflicht in D Antworten mit Zitat

Eigentlich sollte jedem, der nicht gerade als Staatsdiener sein Leben fristet und nur bei Grün über die Ampel geht, klar sein, wie man sich hier in D mit der Meldepflicht zu arrangieren hat.

Die Meldeadresse sollte ein Ort sein, der permanent vorhanden ist, am besten seit der Geburt. Diese Adresse sollte in einem vorzeigefähigen Viertel liegen ( Schufa-Scoring ) und tunlichst ein Leben lang beibehalten werden.
Ideal ist das Elternhaus oder privater Besitz.

Eignet sich im Normalfall auch als Postadresse.

Unter Berücksichtigung der Vorschrift, dass ein zweiter Wohnsitz innerhalb der gleichen Gemeinde nicht meldepflichtig ist, kann man völlig legal und von etwaigen Behörden und Gerichtsvollziehern unbelästigt ein beschauliches Leben einige Strassen weiter oder gleich um die Ecke führen - Telefon kann man auch ohne Eintrag anmelden, und solange die Stromrechnung von der Freundin übernommen wird, braucht der eigene Name nicht mal auf dem Klingelschild zu erscheinen.

Wer selbständig ist und eine Firma sein eigen nennt, ist immer gut beraten, aus Haftungsgründen eine juristische Person zu installieren.
Mit wenigen Verträgen erreicht man schon, dass man in seiner eigenen Firma nur als Angestellter werkelt, der sich vor nichts und niemandem zu fürchten hat. Dazu ist ggfs. nicht einmal eine aufwendige Offshore-Konstruktion erforderlich.

Wer dann noch bedenkt, wie unser Überwachungsstaat die Bürger bespitzelt und durchleuchtet, welche Auskünfte unsere Banken gewollt und ungewollt andauernd zulassen, welche ausländischen Dienste permanent unsere Kommunikation überwachen und wie man sich vor diesen Eingriffen in seine Privatsphäre schützen kann, dem dürfte es auch auf längere Sicht gesehen keine grossen Probleme bereiten, sich hier in D aufzuhalten.

Freundliche Grüsse
Taeaen
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jojo1956
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 21.12.2003
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 3.Okt 2004 0:51    Titel: Re: Meldepflicht in D Antworten mit Zitat

Taeaen hat folgendes geschrieben::
Eigentlich sollte jedem, der nicht gerade als Staatsdiener sein Leben fristet und nur bei Grün über die Ampel geht, klar sein, wie man sich hier in D mit der Meldepflicht zu arrangieren hat.

......

Ideal ist das Elternhaus oder privater Besitz.

......

Wer selbständig ist und eine Firma sein eigen nennt, ist immer gut beraten, aus Haftungsgründen eine juristische Person zu installieren.
Mit wenigen Verträgen erreicht man schon, dass man in seiner eigenen Firma nur als Angestellter werkelt, der sich vor nichts und niemandem zu fürchten hat. Dazu ist ggfs. nicht einmal eine aufwendige Offshore-Konstruktion erforderlich.



Ich dachte natürlich nie und nimmer daran, die 183 Tage Regelung einfach zu ignorieren.
Das mit der Freundin und der Stromrechnung kann bei einem Streit nach hinten losgehen.
Deshalb dachte ich daran mein privates Haus mit Gewerbehalle hintendran, an meine
noch zu gründende Auslandsfirma zum Zweck der unselbständigen Representanz zu vermieten. (dazu Vorschläge wilkommen)
Da muss ich aber noch die steuerlichen Aspekte recherchieren.
Und ob diese Firma auch, falls nicht EU Firma ,in Deutschland eine Representanz betreiben kann. ????
Im Vorfeld meines neuen Betätigungsfeldes ab 2006 sicher eine zweckmässige Konstellation.

Gruß JOJO

Wer Schreibfehler findet - darf diese behalten
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offshorelaw.de
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.05.2004
Beiträge: 10
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Finanzamt kann man sich nicht abmelden - würde ja sonst jeder tun. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist steuerlich fast ohne Bedeutung.
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jojo1956
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 21.12.2003
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 24.März 2005 9:00    Titel: @offshorelaw.de Antworten mit Zitat

Klar kann man sich beim Finanzamt NICHT abmelden,
für Deine in D erzielten Einkünfte z.B. aus Vermietung bleibst Du ja auch in D steuerpflichtig.
Sinnvoll ist es hingegen schon, dem Finanzamt die neue Auslandsanschrift mitzuteilen.
Denke immer daran, das wenn Du zur Zahlung aufgefordert wurdest und der Briefträger
den Brief nicht mit unbekannt verzogen ans Finanzamt zurückschickt, schon der Hut brennt.
Das Finanzamt hat ja gar keine Veranlassung zu prüfen ob Du die Post erhalten hast.
Deren Betrachtungsweise ist :
Du bist in Verzug, kein Einspruch eingelegt - also Pfändung.

Überwachungsstaat hin oder her, die Mitteilung vom Meldeamt zum Finanzamt scheint eine Einbahnstrasse zu sein und funktioniert wohl nur bei Anmeldung an einer neuen Adresse.


Wie oben schon geschrieben - es kann viel passieren , und ich habe auch in der Richtung leider schon einige Erfahrungen machen müssen.

Life is too short to drink cheap beer
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ jojo1956,

Ihre Vorahnung ist berechtigt: es kann Ihnen ALLES widerfahren, womit Sie in Ihren schlimmsten Alpträumen niemals hätten rechnen wollen...

Was Sie ansprechen berührt das Thema "Ausflaggen", und zwar komplett !!!!!!

Will heißen;

Wer als Steuerpflichtiger dem Fiskus in der Heimat entkommen will, sollte folgende Punkte beachten:

Sind sie sicher, dass das Land Ihrer Wahl Sie auch aufnimmt? Sie benötigen in der Regel immer eine Aufenthaltsbewilligung !!!!!

Die Zelte in Deutschland müssen – für alle ersichtlich – abgebrochen werden. Dazu gehört eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genauso wie eine "Nullstellung" beim Wohnsitzfinanzamt und die Verzichterklärung auf das Wahlrecht in Deutschland

Wenn das Finanzamt Ihren Fortzug nicht als solchen anerkennt, dann sollten Sie sich unbedingt nach einem Steuerberater umschauen, der die Post vom Finanzamt entgegennimmt und dafür sorgt, dass Bescheide nicht gegen Ihren Willen rechtskräftig werden.

Die bisherige Wohnung/das Haus muss aufgegeben werden. Indizien: Miet-/Kaufvertrag mit Fremden, Abmeldung von Telefon, Strom, Wasser.

Das Auto muss hier zu Lande ab- und in der neuen Heimat angemeldet werden.

Der Reisepass sollte nur im Ausland verlängert werden. Am glaubwürdigsten beim nächstgelegenen Konsulat.

Künftig muss alles vermieden werden, was Rückschlüsse auf Ihren Aufenthalt in Deutschland ziehen lässt: Hotel- und Restaurantrechnungen, Mietverträge, Postanschriften, Strafmandate, Einkäufe mit Kreditkarte.

... und so weiter und so fort (ließe sich sicherlich noch zu einem kleinen Buch zusammenfassen).

Das Ergebnis rechtfertigt allerdings den Aufwand, wenn Sie - wie viele Andere auch - der deutschen Gängelung in jeder Hinsicht überdrüssig sind !

Beste Grüße

[E-Mail anzeigen]
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die bisherige Wohnung/das Haus muss aufgegeben werden. Indizien: Miet-/Kaufvertrag mit Fremden, Abmeldung von Telefon, Strom, Wasser.

Das Auto muss hier zu Lande ab- und in der neuen Heimat angemeldet werden


Das liest man immer wieder, ist nur begrenzt richtig. Wenn man in ein Land zieht, mit dem Deutschland ein DBA hat, dann kann es u.U. für die Besteuerung der deutschen Einkünfte sogar günstig sein, in D eine Wohnung zu haben! Das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Zieht man in ein Land mit DBA und hat keine Einkünfte mehr in D, dann nutzt der deutsche Wohnsitz nichts mehr, aber er schadet auch nicht. Total anders sieht es aus wenn man in eine Steueroase verzieht, da dann kein DBA existiert, welches einen schützt.
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