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Wegzug Ausland (Schweiz)............Aftertouch Finanzamt....

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spruengli
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 12:41    Titel: Wegzug Ausland (Schweiz)............Aftertouch Finanzamt.... Antworten mit Zitat

Hallo liebe Boardteilnehmer,

ich hoffe, es gibt hier im Board einen Experten, der mir meine Frage beantworten kann.

ich bin zum 1.1.2006 nach Zug, Schweiz gezogen un habe mit selbigem Datum dort eine AG gegründet. Bin deutscher Staatsbürger und habe bisher in D gewohnt.

Jeglicher Bezug zu Deutschland wurde aufgegeben (keine schlafbereite Stätte, keine Unternehmensbeteiligungen, Investitionen etc.). Somit keinerlei Steuern mehr in Deutschland zu bezahlen.

Was mich nun interessieren würde ist, ob das deutsche Finanzamt meine ersten schweizer Einkommenssteuererklärungen anfordern kann (und ich sie wegen erhöhter Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten im Ausland auch vorlegen muss) und
falls ja, ob das Finanzamt dies auch regelmässig durchführt.

Sachkundige Antowrten würden mir sehr helfen.

Grüsse,

Armin
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 6:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gibt es im deutschen Besteuerungsverfahren. Sie haben aber doch keinen Bezug mehr zu D, auch keine Einkünfte aus D mehr und somit auch mit dem FA in D nichts mehr zu tun! Die Steuerpflicht ist in D schließlich noch nicht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt (meines Wissens hat so eine Regelung nur die USA), aber vor der letzten Wahl wurde das auch schon mal in D diskutiert. Wenn man so etwas in D einführen würde, dann würde ich an Ihrer Stelle Schweizer werden und dann ist Ruhe!
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michael_78
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 14
Wohnort: CH

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2006 1:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man in Zug gemeldet ist, mit L oder B Ausweis und man verdient nichts mehr in D, dann bezahlt man einfach seine Quellensteuer in CH.

Ich wohne seit 08/2003 in Zug und hatte bis dato noch keine Nachfragen des deutschen FAs.

MfG
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JohnV
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 18:27    Titel: Re: Wegzug Ausland (Schweiz)............Aftertouch Finanzamt Antworten mit Zitat

spruengli hat folgendes geschrieben::

ich bin zum 1.1.2006 nach Zug, Schweiz gezogen un habe mit selbigem Datum dort eine AG gegründet. Bin deutscher Staatsbürger und habe bisher in D gewohnt.

Jeglicher Bezug zu Deutschland wurde aufgegeben (keine schlafbereite Stätte, keine Unternehmensbeteiligungen, Investitionen etc.). Somit keinerlei Steuern mehr in Deutschland zu bezahlen.

Was mich nun interessieren würde ist, ob das deutsche Finanzamt meine ersten schweizer Einkommenssteuererklärungen anfordern kann (und ich sie wegen erhöhter Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten im Ausland auch vorlegen muss) und
falls ja, ob das Finanzamt dies auch regelmässig durchführt.


Weiss jemand wie die Situation ist, wenn man zwar in der Schweiz wohnt, aber in D noch erweitert beschränkt steuerpflichtig ist?
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