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Delaware Inc.

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2002 17:05    Titel: Delaware Inc. Antworten mit Zitat

Immer wieder erreichen uns Anfragen über die Seriosiät sogenannter US Inc. besonders aus demk Staate in Deleware.

Natürlich, jeder Forumsteilnehmer weis es, man kann eine Delawre Inc. (total nackt) für 99 USD gründen. Ob diese Inc. sodann auch unter Belastung das hält, was sich der Gründer oder Nutzer davon verspricht steht auf einem anderen Blatt Papier.

Auch Coca-Cola ist eine in Deleware registrierte Gesellschaft. Also, so unseriös kann dieser Staat wohl dann doch nicht sein, oder doch? Kommt doch wohl immer darauf an, was man mit seiner Offshore Firma machen möchte, oder nicht?

Nun, etwas Werbung kann niemals Schaden, um die Güte unserer Klienteninformationen auf den internen Seiten zu demonstrieren, veröffentliche ich eine Abhandlung über Delaware Inc., ausgearbeitet von einem amerikanischen Kooperationspartner.

Lesen Sie langsam - dann vielleicht noch einmal - vielleicht nur einige Passagen.... Denken Sie nach...

Viel Spaß!



DELAWARE INVESTMENT & HOLDINGGESELLSCHAFTEN

Der Staat Delaware bietet unter anderem auch die Möglichkeit, eine Delaware-Investment-Holdinggesellschaft (DIHG) als Mittel zur Ersparnis erheblicher von einzelnen Bundesstaaten der USA erhobener Einkommenssteuern zu gründen.

Zudem kann eine DIHG auch U.S.Bundessteuern sowie, je nach dem Steuerrecht des in Frage kommenden Landes, ausländische Steuern verringern oder vermeiden.

Diese Möglichkeit der Verringerung der Steuerlast bietet sich jeglichem in den USA tätigen Unternehmen mit Einkommen aus passiven Quellen, wie zum Beispiel Erträge aus Kapitalanlagen, Dividenden, Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren und Renditen. Diese Vorteile bieten sich auch Unternehmen, die keine namhaften Geschäftstätigkeiten in Delaware ausüben bzw. Vermögenswerte dort besitzen oder besitzen wollen.

Wie immer benutzen viele große und multinationale Unternehmen mit Hauptgeschäftstätigkeiten und Vermögenswerten in anderen Bundesstaaten DIHGs als Mittel, ihre U.S.-Bundes- und einzelstaatliche Steuerbelastung zu vermeiden.

Zur Zeit unterliegen in- und ausländische Unternehmen mit Tä-tigkeiten innerhalb von Delaware einer Einkommensteuer von 8,9% plus einer Bruttoeinnahmesteuer von 0,4% (höher in gewissen Fällen). Jedoch werden Unternehmen, die sich als DIHG qualifizieren, von diesen Steuern sowie allen anderen Geschäftstätigkeitsgebühren freigestellt.

Eine DIHG wird mit einer jährlichen Konzessionssteuer belastet, die im allgemeinen auf der Anzahl von genehmigten Anteilen am Aktienkapital basiert. Sollte die Anzahl von genehmigten Anteilen auf 3,000 oder weniger beschränkt sein, dann beläuft sich die jährliche Steuer nur auf die Minimumsteuer von 30 US$ (plus die jährliche Anmeldegebühr von 20 US$).

Wenn richtig strukturiert, kann die Nutzung einer DIHG für deutsche Unternehmen mit Einkünften aus U.S.-Quellen zur Minderung der Gesamtsteuerbelastung des deutschen Konzerns fuhren. Um die Steuervorteile einer DIHG in den USA sowie in Deutschland ausnutzen zu können, müssen die DIHG und die verbundenen Unternehmen in Deutschland in allen Geschäften miteinander wie Außenstehende han-deln.

Auf der anderen Seite aber gibt die deutsche Muttergesellschaft die Kontrolle der Führung der DIHG und damit die Sicherung ihres Vermögens nicht auf, da ihr als Aktionär der DIHG die Kontrolle der Geschäftsführung unterliegt.


ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR EINE DIHG

Die folgenden Beispiele zeigen Anwendungsmöglichkeiten für eine DIHG:

A. Allgemein:

Wertpapiere und andere Immaterielle Vermögenswerte.

Eine der hauptsächlichen Anwendungen einer DIHC ist der Besitz von zinstragenden oder dividendenausschüttenden Wertpapieren. Ein Un-ternehmen, das Einkünfte aus dieser Art von immateriellen Vermö-genswerten hat, kann durch die Gründung einer DIHG und die Über-tragung der immateriellen Vermögenswerte auf diese DIHG gewisse Einkommenssteuern eliminieren oder reduzieren.

Wenn die DIHG so betrieben wird, daß sie in Delaware freigestellt ist und nicht der Besteuerung eines anderen Einzelstaates unterliegt, dann erhält die DIHG das Investitionseinkommen steuerfrei in Delaware. Der Ertrag kann dann der Muttergesellschaft als Dividende ausgeschüttet werden. In vielen Einzelstaaten wäre eine solche Dividende für die Muttergesellschaft steuerfrei.

In Einzelstaaten jedoch, die Steuern einziehen, die auf dem Firmenkapital basieren, wäre eine Dividendenausschüttung nicht wünschenswert. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland wäre eine solche von der DIHG ausgeschüttete Dividende für die deutsche Muttergesellschaft in Deutschland steuerfrei, solange diese mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der DIHG besitzt.

Als Alternative könnten die Muttergesellschaft oder andere verbundene Unternehmen Mittel in Darlehensform von der DIHG erhalten. Dieses ist eine sehr häufig benutzte Methode des Transfers von Geldmitteln von der DIHG an verbundene Unternehmen (siehe auch Abschnitt "D").

In verschiedenen Einzelstaaten und gewissen Ländern sind die auf das Darlehen fälligen Zinsen steuerabzugsfähig, was zu weiteren potentiellen Steuervorteilen führen würde.


B. Einkünfte aus Lizenzgebühren: Patente, Warenzeichen und Urheberrechte.

Besitzt eine Gesellschaft immaterielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Patente, Warenzeichen oder Urheberrechte, so können sich erhebliche Steuervorteile durch die Gründung einer DIHG ergeben. Indem man alle Eigentumsrechte am geistigen Eigentum auf die DIHG im Austausch gegen Anteile in der DIHG überträgt, kann man steuerpflichtiges Einkommen in einem Einzelstaat der USA oder im Ausland in steuerfreies Einkommen in Delaware umwandeln.

Zum Beispiel, nach der Ü-bertragung der immateriellen Vermögenswerte auf die DIHG wurde die DIHG mit verbundenen Unternehmen und anderen Parteien einen Vertrag abschließen, der die Benutzung der Vermögenswerte im Austausch gegen die Zahlung von Lizenzgebühren vorsieht.

Die Einkünfte aus den Lizenzgebühren wären in Delaware von Steuern freigestellt, solange die Tätigkeiten der DIHG sich auf die Aufrechterhaltung und die Verwaltung von solchen immateriellen Vermögenswerten beschränken. Erlaubte (jedoch nicht erforderliche) "Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten" schließen normalerweise alle intern in Delaware ausgeübten Tätigkeiten ein, inklusive Patent- und Warenzeichenanwälte, die zur Aufrechterhaltung und Verwaltung der Patente und Warenzeichen erforderlich sind.

Mit dieser Lizenzstruktur könnte der Lizenznehmer weitere einzelstaatliche Steuern durch den Abzug der an die DIHG bezahlten Lizenzgebühren einsparen. Für ausländische Lizenzinhaber könnte die Zahlung der Lizenzgebühren auch in gewissen Ländern einen Steuerabzug schaffen, je nach dem dort anwendbaren Steuerrecht.

In Deutschland sollten die an die DIHG gezahlten Lizenzgebühren von dem deutschen Lizenznehmer steuerlich abziehbar sein, solange die Zahlung der Lizenzgebühren eine "arm'slength" Transaktion darstellt. Die Lizenzgebühreneinnahmen eines ausländischen Lizenzinhabers könnten überdies ausländisches Einkommen für Zwecke der U.S.Bundessteuern schaffen, durch das dann ansonsten vielleicht unbrauchbare U.S.- aus-ländische Steuerkredite nutzbar gemacht werden könnten.

Daher könnte sich aus der Benutzung einer DIHG ein eventueller Vorteil für U.S.Bundessteuern ergeben. Bei jeglicher Art von Übertragung oder Li-zenzvereinbarung ist es sehr wichtig, daß die DIHG, in Abwesenheit an-derer zuverlässiger Wertanzeiger, zuverlässige Bewertungen erhält, wie zum Beispiel unabhängige Fremdeinschätzungen der immateriellen Vermögenswerte.

Im Rahmen des Einschätzungsverfahrens sollte der angemessene Marktsatz für die Lizenzgebühren festgelegt werden. Der Lizenzvertrag sollte diesen Marktsatz und weitere sorgfältig durchdachte Bedingungen enthalten.

Zudem sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Bereich des geistigen Eigentums eingeschaltet werden, um sicher zu gehen, daß die Übertragungen und Lizenzvereinbarungen den anwendbaren Gesetzen nachkommen und richtig registriert werden.

C. Nichterfassung von Erträgen

Eine weitere wichtige Verwendung einer DIHG ist die Verminderung von einzelstaatlichen Steuern für Erträge, die sich aus dem Verkauf von Investitionsvermögenswerten ergeben. Wenn solche Vermögenswerte durch eine DIHG veräußert werden, könnte eine in einem anderen Ein-zelstaat domizilierte oder eingetragene Gesellschaft verhindern, daß Einkommen, das nicht direkt aus der Geschäftstätigkeit resultiert, der Besteuerung des Domizil - oder Eintragungsstaates ganz unterworfen wird.

Anstatt Investitionsvermögenswerte direkt zu veräußern, würde die DIHG als direkte oder indirekte Tochtergesellschaft das Alleineigentum erwerben, und diese Vermögenswerte dann veräußern. Zum Beispiel könnte die Muttergesellschaft immaterielle Investitionsvermögenswerte (die später zu veräußern sind) zum Kapital der DIHG beitragen.

Ein anschließender Verkauf dieser Vermögenswerte durch die DIHG würde dasselbe Resultat wie der Verkauf der Vermögenswerte durch die Muttergesellschaft erzielen. Auf den Ertrag dieser Veräußerung durch die DIHG würde sich jedoch aufgrund der Steuerbefreiung für die DIHG keine Steuerbelastung in Delaware ergeben.

Wenn die DIHG ihre Tätigkeiten angemessen auf Delaware beschränkt, kann sie die Besteuerung dieses Ertrags in allen anderen Einzelstaaten vermeiden. Zudem kann die Benutzung einer DIHG bei der Veräußerung von materiellen Vermögenswerten, die sich außerhalb von Delaware befin-den, ähnliche Resultate erzielen.

D. Schulden von verbundenen Unternehmen

Die Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen ist im all-gemeinen eine Alternative zur Ausschüttung von Dividenden aus Ein-künften der DIHG an die Muttergesellschaft. Es gibt hierbei jedoch ge-wisse Vorbehalte, die in Betracht gezogen werden müssen.

Erstens sollte ein Darlehen an ein verbundenes Unternehmen wie jede andere Investition der DIHG behandelt werden. Wenn die DIHG ihr Kapital in der Form von Darlehen an Verbundene investiert, dann sollte die DIHG den Darlehensnehmer als unabhängigen Dritten behandeln. Das Darlehen sollte den jeweiligen Marktbedingungen entsprechen und sollte gründlich schriftlich dokumentiert werden.

Die ausgeliehenen Gelder, wie auch Kapital- und Zinsrückzahlungen, sollten durch Scheck oder elektronische Überweisung - nicht einfach durch Buchungen in den internen Geschäftsbüchern - bestätigt werden.

Alle Bestimmungen des Darlehensvertrags sollten sorgfältig befolgt werden.Wenn das Darlehensarrangement zwischen der DIHG und deren Verbundenen richtig strukturiert ist, dann sind die Zinszahlungen an die DIHG in vielen Staaten von den verbundenen Unternehmen abzugsfähig.

Da die DIHG auf solche Zinsen keine Steuern in Delaware zahlt, ergibt sich die Gelegenheit für bedeutende einzelstaatliche Steuerersparnisse. Für ausländische Firmen, je nach dem anwendbaren Steuerrecht des Heimatlandes, könnten sich aus den Zinszahlungen an die DIHG wertvolle Steuerabzüge ergeben, die in ähnlicher Weise den Wert einer DIHG erhöhen.

Unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland werden die Einkünfte einer DIHG aus Zinsen nur in den USA von den Bundessteuerbehörden besteuert. Dieses wäre nicht der Fall, wenn die Zinsen aufgrund eines Sonderverhältnisses zwischen den Parteien nicht "arm's length" wären.

E. Weitere Anwendungen einer DIHGE

Es gibt eine Reihe weiterer Anwendungsmöglichkeiten einer DIHG, zum Beispiel:

zum Besitz von Anteilen an Personengesellschaften, um damit die einzelstaatliche Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Gesellschaftsvermögen zu vermeiden;

zum Besitz von Minderheitsantei-len an Gesellschaften, um damit den in einigen Einzelstaaten vorhandenen Vorteil eines hundertprozentigen Steuerabzuges für von verbundenen Unternehmen erhaltenen Dividenden zu nutzen;

oder um Mietein-künfte aus außerhalb von Delaware gelegenem Vermögen steuerfrei einziehen zu können.

PLANUNGSANGELEGENHEITEN

Ungeachtet der vorhergehenden allgemeinen Diskussion sollte als Vor-bedingung zur Gründung einer DIHG eine Überprüfung der Gesetze der Staaten bzw. Länder stattfinden, in denen die Mutter und mit ihr verbundene Unternehmen Tätigkeiten ausüben sollen, um die Transak-tion richtig zu strukturieren.

In dieser Hinsicht sowie auch bezüglich der Auswirkungen auf U.S. Bundessteuern und auf außerhalb der USA erhobene Steuern sollten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer konsultiert werden.

Zudem wird empfohlen, daß die DIHG ihr Personal (Buchhalter, Anwälte, Treuhänder, usw.) in Delaware einstellt und daß die entsprechenden Ausgaben direkt aus den Betriebsgeldern der DIHG bezahlt werden.Die vorhergehenden allgemeinen Ausführungen stellen eine einfache grundlegende Struktur dar, auf die ein Plan zur Verringerung von Steuern wirksam aufgebaut werden kann.

Sie sollten aber nicht als Rechtsgutachten jeglicher Art der Sozietät Goldman Morgenstern & Partners ausgelegt werden. Auf diese Ausführungen allein sollte man sich nicht verlassen, ohne sich zuerst mit diesem Thema ausführlich zu beschäftigen.

Wir empfehlen unter anderem mit Dxxxe, xxxris & Hexxxxr die besonderen Tatsachen und Umstände zu besprechen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Deutsche Unternehmen mit beabsichtigten oder bereits bestehenden Tätigkeiten werden in den USA die DIHG als ein sehr wirksames Mittel ansehen, einzelstaatliche Steuerbelastungen in den USA zu vermindern.

Die Verwendung einer DIHG kann Steuervorteile nach dem Bundessteuerrecht der USA sowie auch nach dem Steuerrecht anderer Länder schaffen.

Wenn Sie weitere Informationen über unseren Kooperationspartner haben möchten, über die Anwälte und über die Steuerberater, die in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, eine Optimallösung schaffen, dann werden Sie doch sicherlich Verständnis dafür haben, daß wir diese Informationen ausschließlich unserem Klientel vorbehalten:

http://www.gomopa.net/beratungsvertrag.html
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