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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 2.Nov 2005 11:14 Titel: 340% Chance und Sie sind voll dabei |
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Um wen handelt es sich? Um die Tochtergesellschaft der Jenoptik
AG, nämlich der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft
AG, kurz DEWB. Warum ergibt sich diese
Chance? Aufgrund eines Rechtstreites, der mittlerweile bis
vor das BGH geht. Aber rollen wir kurz den Sachverhalt und
den Stand der Rechtstreitigkeiten auf:
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit ist die Übernahme der DEWB durch die Jenoptik im Jahre 1997. Durch den
Kauf von 99% der Anteile an der DEWB durch die Jenoptik, war die Jenoptik nach dem Übernahmegesetzt verpflichtet, für den ausstehenden Aktionärskreis (1%), ein Übernahmeangebot in Höhe von 26,51 Euro abzugeben. Einigen Aktionären war das Übernahmeangebot zu niedrig, so dass sie in einem Spruchstellenverfahren dagegen
klagten, welches noch heute läuft. So weit so gut. Nun kam jedoch der administrative Fehler, den Jenoptik machte.
Es wurde dann in der Zwischenzeit eine Kapitalerhöhung durchgeführt, bei der 5,22 Mio. neue Aktien ausgegeben
wurden: Leider vergaß man, die Aktien durch eine zweite Wertpapierkennnummer (WPK) unterscheidbar zu
den alten Aktien zu machen, bei dem das Spruchstellenverfahren noch läuft. Unter der oben genannten WPK laufen
nun alle Aktien. Das führt zum Ergebnis, das nun alle Aktien Anspruchsberechtigt sind, obwohl eigentlich nur
ein knappes Prozent berechtigt wäre. Warum ist das so? Nach diesem administrativen Fehler kam dann der Tiefschlag durch das OLG Jena. In diesem Verfahren entschied das Gericht, dass die Beweislast, das der Aktionär nicht Anspruchsberechtigt ist, bei der Jenoptik liegt. Nichts einfacher als dass – würde der geübte Rechtsanwalt sagen- leider nicht für Jenoptik. Den Beweis zu führen, in dem der Depotauszug des jeweilig klagenden Aktionärs herangezogen wird, ob er auch schon seit 1997 die Aktie hält, hilft leider nicht. Der Grund: Ansprüche sind verkehrsfähig und gehen mit dem Verkauf der Aktie auf den neuen Besitzer über. Das bedeutet im Klartext, dass egal zu welchem Zeitpunkt die Aktie gekauft wird, selbst wenn es in einem Jahr ist und das Spruchstellenverfahren noch nicht abgeschlossen ist!!!!, ich den Anspruch auf die Abfindungssumme von 26,51 Euro Miterwerbe. Sowohl Jenoptik als auch der Aktionär kann den Beweis nicht führen, welche Aktie nun gewinnberechtigt ist, weil Sie ja damals nicht durch eine WPK unterscheidbar gemacht wurden. Das ist so, als ob in einer Raffinerie ein Barrel Öl in einem Behälter zusammengießt und dem existierenden 158 Liter Öl ein weiteren Liter beimischt und im nachhinein versucht zu klären, welches nun der Liter Öl war, der beigemischt wurde. Hier gilt also: in dubio für den Aktionär!! Jenoptik hat gegen das Urteil des OLG Jena Revision beim BGH eingelegt. Unterliegt die Jenoptik auch hier, so kann jeder Aktionär sein Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro zuzüglich Zinsen, einklagen. Damit stehen dem Aktionär ca. 33,- Euro pro Aktie zu, welches bezogen auf den momentanen Kurs ein Gewinnpotential von über 340% entspricht. Aber wie heißt es so schön: Auf See und vor Gericht hilft nur der Liebe Gott. Sollte jedoch Jenoptik gewinnen, so entfällt natürlich der Abfindungsanspruch. Natürlich wird dieser Fall auch in juristischen Fachzeitschriften thematisiert. Der bekannte Rechtsexperte Prof. Dr. Habersack von der Universität Mainz
kommt schon zum gleichen Schluss wie schon das OLG. Aber sie kennen ja den Spruch über Juristen: 2 Anwälte
- 3 Meinungen!
-
- Fazit:
- Eine BGH Entscheidung wird Ende 2005/Anfang 2006 erwartet. Sollte Jenoptik, wie erwartet auch hier unterliegen, so wird eine Klagewelle auf Jenoptik zukommen. Wir gehen dann von einer zügigen Lösung von Seiten Jenoptiks aus.
- Wichtig ist jedoch, um an die Abfindung zu kommen, dass Sie von sich aus aktiv werden!!! Sie müssen ein so genanntes Andienungsschreiben verfassen!!.
Sie finden ein Muster für ein Andienungsschreiben auf der letzten Seite.
Nach dem Aktiengesetz müssen Sie als Aktionär bis spätestens 2 Monate nach Beendigung des Spruchstellenverfahrens ihre Ansprüche anmelden. Daher müssen Sie bis zum 30. November Ihre Forderung bei der Jenoptik angemeldet haben, da das Spruchstellenverfahren am 30. September endete. Vorsichtige Investoren arbeiten mit Einschreiben. Sollte Jenoptik jedoch gewinnen, wird sich das durch verstärkten Abgabedruck auf die Aktie der DEWB bemerkbar machen. Es handelt sich bei der DEWB jedoch keinesfalls um eine leere Hülle. Aktuell ist die Gesellschaft an 22 Unternehmen beteiligt, die sowohl selber börsennotiert sind und aus den Bereichen Optik, optiknahe Technologien sowie aus dem Life Science Bereich stammen. Der Eigenkapitalwert der Aktien beträgt momentan ca. 2,80 Euro. Sollte der Börseneinführungsmarkt und der Handel mit Beteiligungen wieder anspringen, stellt sich die Gesellschaft ohnehin als attraktives Investment da. Die stillen Reserven der Gesellschaft schätzen Insider mit ca. 5 Euro ein. Rechnerisch würde sich damit ein Fair Value von ca. 7,80 ergeben. Damit wäre die Gesellschaft nach unserer Einschätzung gut abgesichert. Wir sehen Kurse bis 18 Euro in den nächsten 4-6 Monaten. Sichern Sie Ihr Investment mit einem Stopp bei 5,50 ab.
| Zitat: |
KennzahlenG
ISIN: DE0008041005
Börsenplätze: FR, XETRA
Schlusskurs:
01.11.05
9,19 Euro
Empfehlung Kaufen
Kursziel 18,00 EUR |
financial.de |
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