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CLP - Auslagenerstattung

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Autor Nachricht
E-Kalle
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 22:47    Titel: CLP - Auslagenerstattung Antworten mit Zitat

Ich hatte vor kurzem Online einen Antrag bei CLP-Kredit ausgefüllt. Nachdem ich mich in diesem Forum umfassend über die Firma informiert habe, bin ich dann jedoch zu dem Entschluss gekommen, lieber keine unterschriebene Selbstauskunft zurückzuschicken.
Nach einigen Werbebriefen habe ich nun einen Zahlungsaufforderung für eine Auslagenerstattung in Höhe von 27 € erhalten. Ist dies rechtens?
Zum Zeitpunkt der Online-Antragsstellung war darauf kein Hinweis in den AGBs zu finden.
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easycredit von der TeamBank
Struckischreck
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2068
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 13:00    Titel: Re: CLP - Auslagenerstattung Antworten mit Zitat

E-Kalle hat folgendes geschrieben::
Ich hatte vor kurzem Online einen Antrag bei CLP-Kredit ausgefüllt. Nachdem ich mich in diesem Forum umfassend über die Firma informiert habe, bin ich dann jedoch zu dem Entschluss gekommen, lieber keine unterschriebene Selbstauskunft zurückzuschicken.
Nach einigen Werbebriefen habe ich nun einen Zahlungsaufforderung für eine Auslagenerstattung in Höhe von 27 € erhalten. Ist dies rechtens?
Zum Zeitpunkt der Online-Antragsstellung war darauf kein Hinweis in den AGBs zu finden
.



@E-Kalle,

nein, das ist nicht rechtens. Ich würde an Ihrer Stelle nicht zahlen.

Struckischreck
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donaldminie
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 15:08    Titel: Re: CLP - Auslagenerstattung Antworten mit Zitat

E-Kalle hat folgendes geschrieben::
Ich hatte vor kurzem Online einen Antrag bei CLP-Kredit ausgefüllt. Nachdem ich mich in diesem Forum umfassend über die Firma informiert habe, bin ich dann jedoch zu dem Entschluss gekommen, lieber keine unterschriebene Selbstauskunft zurückzuschicken.
Nach einigen Werbebriefen habe ich nun einen Zahlungsaufforderung für eine Auslagenerstattung in Höhe von 27 € erhalten. Ist dies rechtens?
Zum Zeitpunkt der Online-Antragsstellung war darauf kein Hinweis in den AGBs zu finden.
Hallo,
nun wirst du dann von einer Anwältin Auer-Wittel aus münchen Post erhalten.Habe das auch gemacht wie du.
Gruß
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E-Kalle
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ging es dann weiter?
Ich würden den Betrag ja zahlen, wenn ich wüsste das ich danach Ruhe habe. Nur habe ich das Gefühl das ich weitere Rechnung für nicht erbrachte bzw georderte Leistungen erhalten werde.....
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donaldminie
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

E-Kalle hat folgendes geschrieben::
Wie ging es dann weiter?
Ich würden den Betrag ja zahlen, wenn ich wüsste das ich danach Ruhe habe. Nur habe ich das Gefühl das ich weitere Rechnung für nicht erbrachte bzw georderte Leistungen erhalten werde.....
Hey, zahlen mußt Du sonst droht sie Dir mit Mahnbescheid.Also was macht man? Zahlen und von denen die Finger lassen.
Gruß
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,6

warten bis der Mahnbescheid kommen und dann widersprechen. Danach ist Ruhe.

MfG

ThoFa
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Struckischreck
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2068
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 22:50    Titel: Wie entgehe ich unlauteren Mahnverfahren? Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::
Hallo,6

warten bis der Mahnbescheid kommen und dann widersprechen. Danach ist Ruhe.

MfG

ThoFa


@E-Kalle,

dem kann ich nur zustimmen. Solche Firmen probieren es auf jede Art und Weise, an Geld zu kommen: Rechnung - Mahnung - (Inkassobüro) - Rechtsanwalt - Mahnbescheid.

Wenn man vorher einknickt, hat man verloren, zahlt das Geld und die Gebühren obendrein. Bleiben Sie standhaft, widersprechen Sie jedem Schreiben, das vom Anwalt kommt, widersprechen Sie in jedem Fall dem Mahnbescheid. Denn wenn das Mahnverfahren dann weiterverfolgt werden soll, dann geht das nur vor Gericht. Und da muss die Firma dann beweisen, worauf sich ihre Forderung gründet. Das kann sie aber nicht.

Da vermutlich 80% der Angeschriebenen irgendwann vorher zahlen, rechnen sich auch die Gebühren für ein eingestelltes Mahnverfahren.

Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden.

Struckischreck
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