| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
E-Kalle Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 26.Jan 2006 22:47 Titel: CLP - Auslagenerstattung |
|
|
Ich hatte vor kurzem Online einen Antrag bei CLP-Kredit ausgefüllt. Nachdem ich mich in diesem Forum umfassend über die Firma informiert habe, bin ich dann jedoch zu dem Entschluss gekommen, lieber keine unterschriebene Selbstauskunft zurückzuschicken.
Nach einigen Werbebriefen habe ich nun einen Zahlungsaufforderung für eine Auslagenerstattung in Höhe von 27 € erhalten. Ist dies rechtens?
Zum Zeitpunkt der Online-Antragsstellung war darauf kein Hinweis in den AGBs zu finden. |
|
| Nach oben |
|

|
Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2068 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 27.Jan 2006 13:00 Titel: Re: CLP - Auslagenerstattung |
|
|
| E-Kalle hat folgendes geschrieben:: |
Ich hatte vor kurzem Online einen Antrag bei CLP-Kredit ausgefüllt. Nachdem ich mich in diesem Forum umfassend über die Firma informiert habe, bin ich dann jedoch zu dem Entschluss gekommen, lieber keine unterschriebene Selbstauskunft zurückzuschicken.
Nach einigen Werbebriefen habe ich nun einen Zahlungsaufforderung für eine Auslagenerstattung in Höhe von 27 € erhalten. Ist dies rechtens?
Zum Zeitpunkt der Online-Antragsstellung war darauf kein Hinweis in den AGBs zu finden. |
@E-Kalle,
nein, das ist nicht rechtens. Ich würde an Ihrer Stelle nicht zahlen.
Struckischreck |
|
| Nach oben |
|
|
donaldminie Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 27.Jan 2006 15:08 Titel: Re: CLP - Auslagenerstattung |
|
|
| E-Kalle hat folgendes geschrieben:: |
Ich hatte vor kurzem Online einen Antrag bei CLP-Kredit ausgefüllt. Nachdem ich mich in diesem Forum umfassend über die Firma informiert habe, bin ich dann jedoch zu dem Entschluss gekommen, lieber keine unterschriebene Selbstauskunft zurückzuschicken.
Nach einigen Werbebriefen habe ich nun einen Zahlungsaufforderung für eine Auslagenerstattung in Höhe von 27 € erhalten. Ist dies rechtens?
Zum Zeitpunkt der Online-Antragsstellung war darauf kein Hinweis in den AGBs zu finden. |
Hallo,
nun wirst du dann von einer Anwältin Auer-Wittel aus münchen Post erhalten.Habe das auch gemacht wie du.
Gruß |
|
| Nach oben |
|
|
E-Kalle Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 27.Jan 2006 16:19 Titel: |
|
|
Wie ging es dann weiter?
Ich würden den Betrag ja zahlen, wenn ich wüsste das ich danach Ruhe habe. Nur habe ich das Gefühl das ich weitere Rechnung für nicht erbrachte bzw georderte Leistungen erhalten werde..... |
|
| Nach oben |
|
|
donaldminie Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 27.Jan 2006 16:31 Titel: |
|
|
| E-Kalle hat folgendes geschrieben:: |
Wie ging es dann weiter?
Ich würden den Betrag ja zahlen, wenn ich wüsste das ich danach Ruhe habe. Nur habe ich das Gefühl das ich weitere Rechnung für nicht erbrachte bzw georderte Leistungen erhalten werde..... |
Hey, zahlen mußt Du sonst droht sie Dir mit Mahnbescheid.Also was macht man? Zahlen und von denen die Finger lassen.
Gruß |
|
| Nach oben |
|
|
ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
|
Verfasst am: 27.Jan 2006 21:29 Titel: |
|
|
Hallo,6
warten bis der Mahnbescheid kommen und dann widersprechen. Danach ist Ruhe.
MfG
ThoFa |
|
| Nach oben |
|
|
Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2068 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 27.Jan 2006 22:50 Titel: Wie entgehe ich unlauteren Mahnverfahren? |
|
|
| ThoFa hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,6
warten bis der Mahnbescheid kommen und dann widersprechen. Danach ist Ruhe.
MfG
ThoFa |
@E-Kalle,
dem kann ich nur zustimmen. Solche Firmen probieren es auf jede Art und Weise, an Geld zu kommen: Rechnung - Mahnung - (Inkassobüro) - Rechtsanwalt - Mahnbescheid.
Wenn man vorher einknickt, hat man verloren, zahlt das Geld und die Gebühren obendrein. Bleiben Sie standhaft, widersprechen Sie jedem Schreiben, das vom Anwalt kommt, widersprechen Sie in jedem Fall dem Mahnbescheid. Denn wenn das Mahnverfahren dann weiterverfolgt werden soll, dann geht das nur vor Gericht. Und da muss die Firma dann beweisen, worauf sich ihre Forderung gründet. Das kann sie aber nicht.
Da vermutlich 80% der Angeschriebenen irgendwann vorher zahlen, rechnen sich auch die Gebühren für ein eingestelltes Mahnverfahren.
Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden.
Struckischreck |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|