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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1213 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25.Nov 2005 11:31 Titel: Falscher Schufa-Eintrag: Konten irrtümlich gesperrt |
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Jeder von Ihnen weiß, dass bei einer Kreditvergabe grundsätzlich eine Schufa-Auskunft erforderlich ist. Was jedoch tun, wenn die Schufa schlichtweg eine falsche Auskunft gibt und die Bank Ihnen plötzlich sämtliche Konten sperrt? Die Folgen sind schlimm, denn Sie haben keinen Zugang mehr zu Ihren Konten, wissen also gar nicht, was mit Ihrem Geld passiert. Und noch schwieriger ist es der Bank darzulegen, dass Sie gar keine Schuld trifft und dass auch Ihre Zahlungsfähigkeit nicht schlecht ist. Denn die Beweislast tragen Sie.
So ist jüngst erst einem gut situierten Bankkunden passiert, der stets über ein gedecktes Konto verfügte und bei dem nie finanzielle Schwierigkeiten aufgetreten waren. Von jetzt auf gleich sperrte die Bank seine EC-Karten und kündigte seinen Überziehungskredit. Was war geschehen? Die Schufa hatte unter seinem Namen ein negatives Merkmal eingetragen hatte, der Mann wurde als Schuldner eingestuft.
Auslöser dafür war ein Darlehen der ING DiBa., mit dem der Bankkunde sein Haus modernisierte. Durch einen Bausparvertrag bei der HUK Coburg war das Darlehen abgesichert. Nachdem der Bausparvertrag angespart war, wollte der Bankkunde sein Darlehen fristgerecht zurückzahlen. Das Geld musste nur von der Bausparkasse an die ING DiBa überwiesen werden. Und hier passierte es: Die Überweisung dauerte länger als erwartet, und die ING DiBa meldete dies sofort als Säumnis an die Schufa.
Die Meldung geschah automatisch, ohne dass irgend jemand den Sachverhalt noch einmal überprüft hätte. Niemand wurde stutzig, obwohl der betreffende Bankkunde vorher in keinerlei Weise negativ aufgefallen war. Plötzlich existierte ein negativer Schufa-Eintrag, der dem Kunden zum Verhängnis wurde. Sie können sich vorstellen: Es war für den Kunden ausgesprochen schwierig, seiner Bank darzulegen, dass er entgegen den Angaben der Schufa all seinen Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich nachgekommen war. Manchmal machen es sich die Banken eben leicht.
Natürlich ist die Schufa die erste Anlaufstelle einer Bank, um sich von der Bonität eines Kunden zu überzeugen. Trotzdem ist es ein Armutszeugnis, wenn sich eine Bank auch bei langjährigen Kunden allein auf die Schufa-Daten stützt.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Bank Ihr Zahlungsverhalten ungewöhnlich schlecht einstuft und man Ihnen deshalb kein Konto oder keinen Kredit bewilligt, dann sollten Sie als erstes eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen. Denn nur so können Sie feststellen, was Ihnen als negatives Merkmal angehängt wurde.
Sprechen Sie dann Ihre Bank auf die Gründe an und dokumentieren Sie sämtliche Auskünfte schriftlich. Wenden Sie sich anschließend an den Ombudsmann Ihrer Bank und schildern Sie die Situation. Je mehr Personen Sie darauf aufmerksam machen, umso schneller wird Ihre Angelegenheit bearbeitet. Denn sollte die Bank Ihnen fälschlicherweise Schaden zugefügt haben, dann ist sie an einer möglichst schnellen Klärung interessiert, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt. S.R. |
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Nicklas Newbie
Anmeldungsdatum: 16.11.2003 Beiträge: 11
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Verfasst am: 29.Nov 2005 16:03 Titel: |
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Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe mir vor kurzem eine Selbstauskunft eingeholt, als ich da sah wo ich schon angeblich überall gewohnt haben soll, viel mir nichts mehr dazu ein. Auf meine Frage hin, ob das gelöscht werden kann, sagte man mir ich müsste nur ein formloses Blatt schreiben. Wo ich das bestätigen, dass ich da nicht mehr wohne oder gewohnt habe.
Ehrlich gesagt dann kann ich auch meine Schulden dort auch austragen lassen  |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 29.Nov 2005 16:22 Titel: |
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| Als ehemaliger Diba Kunde kann ich solche Vorgehensweisen der Bank bestätigen. Lieber keine Bank als die Diba! |
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geldwäschebeauftragter Newbie
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 30.Nov 2005 8:59 Titel: |
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Mit dieser automatischen SCHUFA-Meldung könnte die Bank auch gegen § 6a Bundesdatenschutzgesetz verstoßen haben:
"Entscheidungen, die für den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeinträchtigen, dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden, die der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen."
Nach dem mir vorliegenden Kommentar zum BDSG zählt zu den Persönlichkeitsmerkmalen in diesem Sinne auch die Kreditwürdigkeit (hier beeinflusst durch die Zuverlässigkeit bei der Rückzahlung von Krediten). Solche Entscheidungen erfordern auf jeden Fall eine abschließende Beurteilung des Einzelfalls durch einen Bankmitarbeiter, der die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen muß.
Wenn dies hier nach Aussage der Bank nicht geschehen ist, einfach mal beim Landesdatenschutzbeauftragten beschweren. Wenn der das auch so sieht, wird er sich den Laden bestimmt vorknöpfen... |
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Schwedtfinanz Specialist
Anmeldungsdatum: 30.03.2005 Beiträge: 204
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Verfasst am: 1.Dez 2005 13:10 Titel: |
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| Zitat: |
| Das Geld musste nur von der Bausparkasse an die ING DiBa überwiesen werden. Und hier passierte es: Die Überweisung dauerte länger als erwartet, und die ING DiBa meldete dies sofort als Säumnis an die Schufa. |
Dann hat also die Direktbank zurecht eingemeldet, der Fehler liegt entweder beim Kreditnehmer, dass er entsprechende Formulare nicht rechtzeitig zurückgesendet hat, oder aber bei der Bausparkasse.
Das bedeutet, dass entweder der KN selber Schuld hat und das Negativ zu recht besteht, oder aber daß die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Bausparkasse mal einen Schaden regulieren müsste.
Wenn eine RSV vorhanden ist, sollte das schon mal in Erwägung gezogen werden. Denn es gibt nicht nur einen materiellen Schaden, sondern die Glaubwürdigkeit des KN hat akut gelitten, denn die Daten können auch bei Creditreform und Töchter ect. gelandet sein und dann herzlichen Glückwunsch.
Keine Rechtsberatung- meine pers. Meinung. |
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