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hyfi Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 33 Wohnort: Mittweida (Sachsen)
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Verfasst am: 25.Feb 2006 14:03 Titel: Haftung bei Kredit |
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Hallo,
ich möchte mal einen Fall konstruieren.
Angenommen, ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar will einen Kredit aufnehmen und nur ein Ehepartner unterschreibt.
Vorausgesetzt, der bekommt das Darlehen allein, wie sieht es im Fall aus, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann? Kann dann die Bank auch in das Vermögen des Ehepartners hinein vollstrecken?
Wie sieht die Sache bei einer Scheidung aus? Muss dann da der nicht haftende Ehapartner einen Ausgleich für diesen "negativen" Vermögenszuwachs leisten? |
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Bierschlucker Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 346
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Verfasst am: 25.Feb 2006 18:39 Titel: |
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Hi Hyfi,
Wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde, ja. Wurde der Kredit während der Ehe aufgenommen kann auch nach der Scheidung vollstreckt werden, sogar bis zur vollen Summe...
MfG Bierschlucker |
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Bierschlucker Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 346
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Verfasst am: 25.Feb 2006 18:50 Titel: |
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Haalt, Moment...
Ein im Trennungsjahr aufgenommer Kredit natürlich nicht also bis zur Einreichung der Scheidung! Es gibt natürlich Ausnahmen wie z.B. arglistige Täuschung etc. (der Ehepartner nimmt nen Kredit auf, verbunkert das Geld und reicht die Scheidung ein).
Es kann sogar passieren, dass der ehemalige Ehepartner zur Zahlung der Hälfte der Raten verpflichtet wird, es kommt halt auf die finanzielle Situation an.
MfG Bierschlucker |
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hyfi Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 33 Wohnort: Mittweida (Sachsen)
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Verfasst am: 25.Feb 2006 19:08 Titel: |
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| Und ist eine Zugewinngemeinschaft nun eine Gemeinschaft oder eine Gütertrennung mit Ausgleich im Anschluß? |
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