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b-fina .
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 18.Aug 2006 16:26 Titel: Respekt |
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Sehr guter Beitrag, Gundel. Das Wesentliche ist gesagt, nichts hinzuzufügen.
Grüße aus Regensburg |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2117 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 26.Aug 2006 9:57 Titel: |
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| Gundel hat folgendes geschrieben:: |
...
5. Er kann sich aber auch "brav" verhalten. Dann zahlt er doppelt, dreifach bzw. vierfach: erst zahlt er den Einmalbetrag, dann zahlt er die Miete, parallel dazu zahlt er die Ansparung und am Schluß zahlt er die Differenz zum Kaufpreis, da die Doppelbelastung aus Miete und Ansparung wahrscheinlich keine zusätzlichen Ansparungen zuläßt. |
@Gundel,
in diesem Punkt unterscheidet sich der Genotec-Mietkauf nicht allzusehr von einer normalen Bankfinanzierung. Mit Zins und Tilgung und Kosten zahlt ein Käufer über 30 Jahre auch das Zwei- bis Dreifache des ursprünglichen Darlehens. Das ist aber auch in Ordnung.
| Zitat: |
Für den Mietkäufer hat dies oftmals den Schönheitsfehler, daß seine Ansparungen, wie seine Einmalzahlungen auf diese "Verluste" angerechnet werden, schlimmstenfalls aber gar nicht mehr vorhanden sind, da sie bereits für die Realisierung anderer Vorhaben "verbraten" wurden. Nur mit den monatlichen Mieteinnahmen können diese Kaufpreise nämlich nicht gezahlt werden.
Denn....
Es wird ja ohne Fremdkapital - nur aus Genossenschaftsvermögen gebaut.
grüße
gundel |
Genau das ist meiner Meinung nach der entscheidende Pferdefuß. Es sind die Einzahlungen vieler (vermutlich zwischen 10 und 12) neuer Mitglieder erforderlich, um ein Objekt für ein Mitglied zu realisieren. Erst wenn für diese Mitglieder wiederum eine Anzahl neuer Mitglieder geworben wurden, können diese ihre Immobilie "mietkaufen". Wie lange das funktionieren wird, kann sich jedermann leicht ausrechnen. Ein Pyramidensystem mit dem Faktor 10.
Aber genau das wird ja von Genotec nicht zugegeben. Herr Meier hat diese Frage bis heute nicht beantwortet.
Struckischreck |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 28.Aug 2006 6:56 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
| in diesem Punkt unterscheidet sich der Genotec-Mietkauf nicht allzusehr von einer normalen Bankfinanzierung. Mit Zins und Tilgung und Kosten zahlt ein Käufer über 30 Jahre auch das Zwei- bis Dreifache des ursprünglichen Darlehens |
Es ging mir sicherlich nicht darum, einen direkten Vergleich zwischen Bankfinanzierung und Mietkauf positiv oder negativ darzustellen. Problematisch erscheint mir eher, daß dem Mietkäufer der Genotec suggeriert wird, er wohnt bereits in "seinem" Haus! Denn dies ist einfach falsch!
Derjenige, der sich für Mietkauf entscheidet muß sich doch nur über eines klar sein: Er wohnt in Miete - und zahlt dafür einen Mietzins. Genauso, wie er es vor dem Genotec - Experiment auch tut! Wenn er Mieter bleibt, macht er doch folgendes: Parallel zu seiner normalen Miete spart er sich das notwenige Eigenkapital für seine klassische Bankfinanzierung und kauft dann "sein" Haus. Und erst dann beginnt die klassische Annuität.
Diese Überfalltaktik - schnell schnell ins eigene Haus - ist doch nur Bauernfängerei. Denn ohne einen direkten Annuitätenvergleich anzustellen: Bei der bankgestützten Finanzierung zahlt er von Anfang an Zins und Tilgung und erwirbt damit bereits sukzessive Eigentum. Dies ist eben bei Mietkauf nicht der Fall. Eigentum erwirbt er erst dann, wenn er sein Vorkaufsrecht "zieht".
Nicht vergessen sollte man, daß man bei Genotec, wie in einer normalen Mietwohnung, Mieter ist - allerdings trägt man, im Gegensatz zur klassichen Miete, alle Nebenkosten, Sanierungen und Renovierungen, sowie auch alle Kosten, welche einen Hauseigentümer und nicht den Mieter treffen. Und diese Kosten sind, bei einer geschätzten Laufzeit von 20 Jahren, erheblich höher als in einem klassischen Mietverhältnis.
Man wohnt also nur zur Miete - zahlt aber wie ein Eigentümer.
grüße
gundel |
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Peter Restle Specialist
Anmeldungsdatum: 24.04.2005 Beiträge: 75 Wohnort: Senden
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Mondy Newbie
Anmeldungsdatum: 30.06.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 11.Feb 2007 20:34 Titel: |
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GUTEN TAG GRADA !
Ich habe Interesse , bitte nehm Sie mit mir Kontakt auf.
Vielen Dank.
M.f.G-
Metz |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 561 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 15.Feb 2007 23:48 Titel: |
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hmpf - ich hatte ja gedacht, der hype um die Mietkauf-Modelle wäre verflacht - aber scheinbar Fehlanzeige
Gundel & Strucki- Sie haben gut differenziert, gefällt mir immer wieder.
Vor allem das aus meiner Sicht treffende Fazit - es funktioniert im kleinen Rahmen.
Eine Frage, die sich mir stellt - wie verändert sich das Modell, wenn man davon ausgeht, daß die Genossenschaft die von ihr (im Auftrag) errichteten Immo´s fremdfinanziert und die Einzahlungen als Eigenkapital nutzt ? - Hab keine Zeit, daß jetzt mal auszuklamüsern. _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 16.Feb 2007 9:40 Titel: |
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hallo,
@cashdesign
Dies ist bei diesen Genossenschaftsmodellen (eigentlich) nicht möglich.
Die Objekte werden zwar von der Genossenschaft (oder wem auch immer) erstellt und dem Mietkäufer (potentieller späterer Eigentümer) zur Miete zur Verfügung gestellt. Zur Sicherung dieses späteren Eigentümer wird ihm eine Auflassungsvormerkung in Abt. II, 1. Rangstelle eingetragen. Nach den Statuten soll diese Eintragung der AV vorrangig das Recht dieses Mietkäufers auf "Vorkauf"schützen. Eine weitere Belastung des Grundbuchs z.B. in Abt. III wird (wurde bislang) immer ausgeschlossen.
Sollte man aber nunmehr tatsächlich auf den Gedanken kommen, die jeweiligen Objekte mittels Refinanzierungsmitteln zu bauen entstehen folgende Probleme:
1.
Banken wollen ihre Grundschulden und damit die Vollstreckungsmöglichkeiten immer vorrangig eintragen. Dies wäre bei einem solchen Modell nicht möglich, da im Vorrang ja eigentlich die AV des Mietkäufers steht. Eine nachrangig eingetragene Grundschuld in Abt. III nach der AV in Abt. II wird von Banken normalerweise nicht vorgenommen.
2.
Sollte die Bank bereits beim Bau des Objekts Grundschulden eingetragen haben (Bauträgerfinanzierung), dann könnte die AV des Mietkäufers nur nach diesen Grundschulden eingetragen werden. Damit wäre allerdings das komplette Modell hinfällig, da die AV dann hinter den eingetragenen Grundschulden stehen würde.
3.
Sollte sich trotzdem eine Bank in den Nachrang (nach AV) eintragen (was prinzipiell möglich ist - auch im Vollstreckungsfalle) wäre auch dies für den Mietkäufer eine problematische Situation (s. obige Ausführungen).
grüße
gundel |
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luna-100 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 17 Wohnort: Ettlingen
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Verfasst am: 2.Jul 2007 11:29 Titel: |
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Hallo an alle,
ich nehm das Thema mal wieder auf, da ich die letzten Beiträge nur von 2006 und 2005 gefunden habe. Habt ihr neue Recherchen anstellen können ?
Ich hab ganz brisant etwas laufen bei der Genotec und weiss noch nicht so ganz wie ich es werten soll. Nachdem ich Eure Erläuterungen gelesen hab, wird mir ganz anders...
Das Risiko mit der Insolvenz der Genossenschaft habe ich verstanden, ich möcht allerdings Eure Meinung für den Beginn wissen...
Die Fakten:
Kunde in Zwangsversteigerung, Genossenschaftsanteile werden finanziert durch die Hausbank, da die Genotec denen eine Bestätigung gibt, das diese zwischenfinanzierung per Mittelverwendung bei Zuteilung (Max. 16 Monate) wieder zurückgeführt wird. Der Bank die die Zwangsversteigerung angeordnet hat, wird auch bestätigt das Abgelöst wird. Sie muss halt noch einen Moment warten. Die Bereitschaft gibt sie.
Geht das gut ? Natürlich muss der Kunde einen weitaus höheren Betrag einzahlen, um in möglichst kurzer Zeit den gewünschten Betrag zu erhalten. Ca. 20%.
Für ein Statement wär ich dankbar. |
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glu Newbie
Anmeldungsdatum: 02.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 3.Jul 2007 9:13 Titel: Re: Mietkauf Kauf auf Raten |
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Guten Tag,
bitte senden Sie uns mehr Informationen zu Ihrem Angebot an:
[E-Mail anzeigen]
Wir haben europaweit ca. 350 Kunden und Vermittler, auf die Ihr Angebot zutreffen würde.
MfG
Glugovsky |
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mamuff Newbie
Anmeldungsdatum: 12.09.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 9.Jul 2007 12:56 Titel: Re: Mietkauf Kauf auf Raten |
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Da hätte ich auch mal eine Frage:
z.B. Der Mietkäufer möchte eine ETW zum Preis von 200.000 Euro kaufen.
Bekommt der Verkäufer dann sofort seine VK Summe ?
Ist der VK dann immer noch mit einem Fuß in der Immobilie verstrickt?
Was ist, wenn der Mietkäufer die Anwartschaft eingezahlt hat, aber dann kein Geld bekommt?
Vielen Dank
mamuff
PS: Oder ist das so eine Nummer wie bei der AGT? Diese Herren sitzen bereits im Knast!
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| grada hat folgendes geschrieben:: |
[b]Haus bauen oder kaufen - Eigenheimzulage weg, Basel II da und wie weiter?
Stellen sie sich einmal......
Und für Selbständige geeignet. (ab einem Jahr Selbstständigkeit)
http://www.xxxxxxx nur so möglich / Mod.  |
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GM&P Moderation .

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 55
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