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Postbank interessiert Kreditkartenabbuchung nicht

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jananatali
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Bad Oldesloe

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2006 6:58    Titel: Postbank interessiert Kreditkartenabbuchung nicht Antworten mit Zitat

Trotz bestätigtem Widerruf hat jemand Monat für Monat von meinem Konto über meine Kreditkarte Geld abgebucht. Die Postbank wurde informiert und es wurde ihr der bestätigte Widerruf vorgelegt um meine Aufforderung zur Rücklast per Kreditkarte zu unterstreichen. Die Postbank kümmerte sich aber nicht darum und verwies mich auf den bekannten Lastschriftnehmer. Es läge hier eine Leistungsstörung vor, auf die die Postbank keinen Einfluss nehmen kann. Dort sollte ich versuchen - mein Geld wiederzuholen. Die Postbank habe damit nichts zu tun.
Wieder wurde abgebucht und die Bank interessierte es wieder nicht. Ich habe inzwischen das Ombudsmannverfahren eingeleitet, dort ist inzwischen die Postbank auch Kunde, sodass eine Entscheidung ergehen kann.


Weil der Lastschriftnehmer bekannt und klar identifiziert ist, ist es doch Quatsch die Karte zu sperren, oder?


Hab ich Recht oder die Postbank?
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easycredit von der TeamBank
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2006 8:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
von meinem Konto über meine Kreditkarte


Haben Sie das Kreditkartenunternehmen (wahrscheinlich Visa) über diesen "Mißbrauch" informiert?

Üblicherweise hat Ihre Bank mit den Verfügungen über die Kreditkarte nichts zu tun. Sie führt lediglich das aus, was vom Kreditkartenunternehmen beansprucht wird aus.

Also bei Visa nachfragen und den Mißbrauch anzeigen! Wie äußert sich der Einzieher? Haben Sie diesem gegenüber die vielleicht früher mal aktuelle Einzugsermächtigung ordnungsgemäß gekündigt?
Evtl. müssten Sie sogar den Einziehenden anzeigen.

grüße
gundel
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jananatali
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Bad Oldesloe

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2006 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Postbank gibt die Visa selbst heraus und führt das Konto.
Einmal im Monat zieht sie dann vom parallel laufenden Girokonto die Kosten/Ausgaben und Gebühren ein.


Insofern war doch der Herausgeber, nämlich die Postbank informiert.
So wie das aussieht, gibt die Bank die Visa-Card - auf der Karte steht im Übrigen Postbank - heraus, interessiert sich aber nicht dafür, dass diese Karte von Dritten missbraucht wird.

Das ist ihr vollkommen egal.

Obwohl ihr der Nachweis vorliegt u.a. die Bestätigung des Abbuchenden, dass er den Wideruf zur Abbuchung erhalten hat, lässt sie weitere Abbuchungen durch, bzw. ist nicht bereit zur Rücklastschrift.

D.h. - bei der Postbank können Dritte beliebig oft abbuchen,
solange Kreditkarte nicht gesperrt wird. Die Postbank unternimmt nichts, aber auch gar nichts und beruft sich auf eine "Leistungsstörung".

Also - wenn der Herausgeber die Postbank ist, vom Mißbrauch Kenntnis erhalten hat, sollte sie doch selbst diesen Missbrauch an ihren Geschäftspartner (VISA) melden. Auf jeden Fall war der Postbank-Kreditkarten-Service informiert, telefonisch und schriftlich und das ist nachweisbar. Die Telefonnummer ist ebenso der Postbank-Visa-Card auf der Rückseite zu entnehmen.

Also Deinen Einwand verstehe ich so nicht.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2006 6:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Die Postbank gibt die Visa selbst heraus


Nein, die Visa wird immer noch von Visa herausgegeben. Die Postbank druckt lediglich ihren Namen drauf.

Zitat:
Insofern war doch der Herausgeber, nämlich die Postbank informiert.


Wie gesagt, Visa ist Ihr Vertragspartner für die Karte. Die Postbank ist Ihr Partner für Ihr Konto.

Zitat:
lässt sie weitere Abbuchungen durch, bzw. ist nicht bereit zur Rücklastschrift.



Daß muß sie im Zweifel auch. Da das Kreditkartenunternehmen (Visa) nicht über den Mißbrauch informiert ist, muß das Kontoführende Institut davon ausgehen, daß mit den Abbuchungen alles in Ordung ist. Die Postbank ist verpflichtet, an Visa zu zahlen.

Zitat:
Also - wenn der Herausgeber die Postbank ist, vom Mißbrauch Kenntnis erhalten hat, sollte sie doch selbst diesen Missbrauch an ihren Geschäftspartner (VISA) melden


Sorry, Ihre Aufgabe. Sie können aber die Karte sperren lassen.

Aber was ist denn mit dem Abbuchenden??? Siehe meine Frage oben.

grüße
gundel
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jananatali
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Bad Oldesloe

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2006 8:13    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Karte ist eine Telefonnummer festgehalten, wo man bei Problemen oder Sperrung anrufen kann.
Es meldet sich der Postbank-Card-Service - und dieser "Service" war informiert.
Die Postbank gibt im Übrigen die Karte aus.
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jananatali
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Bad Oldesloe

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2006 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

Und schau mal was VISA bei Problemen rät ...

http://www.visa.de/ueber_visa/kontakt.htm

Und genau das tat ich!
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2006 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Auf der Karte ist eine Telefonnummer festgehalten, wo man bei Problemen oder Sperrung anrufen kann.


Nochmal zur Klarstellung: Die Abrechnung Ihrer Kartenumsätze läuft über VISA und wird erst danach von Ihrem Konto abgebucht.

Dies ist der Unterschied zu einer Einzugsermächtigung direkt vom Konto!!

Bedeutet:

Der Umsatz über die Karte ist bereits getätigt, bevor von Ihrem Konto abgebucht wird.

Jetzt mal umgekehrt (soll keine Schutzbehauptung der Postbank ersetzen), wie kann die Postbank wissen, daß Sie mit dem Abbuchenden nicht gemeinsame Sache machen. Er bucht ab, Sie beschweren sich, Sie kriegen Ihr Geld nochmals zurück - und die Postbank läuft dem bösen Abbucher hinterher??? Und das jeden Monat!


Da man dies eben nicht weiß, wird die Abbuchung über Kreditkarte zunächst als rechtens angenommen. Sie sind dafür verantwortlich, daß der andere diese Maßnahmen unterlässt.

Einzige Chance:

Karte sperren lassen und versuchen, die Kohle von dem Abbucher einfordern.

grüße
gundel
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jananatali
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Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Bad Oldesloe

BeitragVerfasst am: 17.Sep 2006 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel hat folgendes geschrieben::

Jetzt mal umgekehrt (soll keine Schutzbehauptung der Postbank ersetzen), wie kann die Postbank wissen, daß Sie mit dem Abbuchenden nicht gemeinsame Sache machen. Er bucht ab, Sie beschweren sich, Sie kriegen Ihr Geld nochmals zurück - und die Postbank läuft dem bösen Abbucher hinterher??? Und das jeden Monat!


Siehe einleitende Problemdarstellung:
Es handelt sich um ein weltbekanntes Unternehmen, dass diese Abbuchung tätigte. Der Abbucher war daher klar identifiziert. Ferner hat der Abbucher schriftlich selbst bestätigt, dass er den Widerruf erhalten hat und nicht mehr abbuchen wird. Diese schriflich Bestätigung ist der Postbank übermittelt worden, was der Postbank aber egal ist.

Trotzdem buchte das System des Abbuchers weiter ab und die Bank duldetes es, trotz mehrfachen Widerrufs. Nur dann - wenn der Abbucher nicht feststellbar gewesen wäre, nciht der bestätigte Lastschriftwiderruf vorgelegt worden wäre, würde ich den Sinn einer "Sperrung" nachvollziehen können, d. h. Mehrere buchen ab ... weil die Kreditkartenenummer bekannt ist (Tankbelege, o.ä.)

In diesem Fall sehe ich das aber nicht ein.

Ich habe deshalb das Ombudsmannverfahren der Banken gegen die Postbank inzwischen eingeleitet.
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