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peppi Newbie
Anmeldungsdatum: 07.12.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 7.Dez 2005 12:02 Titel: Umschuldung Immobiliendarlehen, Finanzierung gesucht |
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Suche Darlehen über insgesamt 230000.- zwecks Umschuldung bzw Ablösung.
Immobilienwert 330000.-
Aufgrund fremdverschuldeten Umständen hatte ich in Zahlungsschwierigkeiten.
Hieraus resultiert folgender Umstand:
Bei der ersten Bank ist die Zinsfestschreibung abgelaufen, verweigern mir aber eine Fortführung obwohl ich weiter zahle. Drohen mit Zwangsvollstreckung.
Bei der zweiten Bank kam es zu einer zwischenzeitlichen Kündigung und Eintragung der Zwangsvollstreckung. Beides wurde aufgrund der Fortführung der Zahlungen zurückgenommen. Der hieraus resultierende Schufaeintrag wurde nur insoweit korriegiert, dass nun in der Schufa eine "Einigung" zu dem Eintrag zugefügt wurde.
In erste Linie ist die erste Bank mein Problem. Die lässt sich auf nichts ein. Ich hatte denen bereits 1000.- pro Monat angeboten, aber ohne Erfolg. Eine komplette Ablösung ist mein Ziel.
Bis zu 2000.- pro Monat sind möglich.
Für Tips und Ratschläge und Angebote bin ich sehr dankbar. |
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Makler2005 Specialist
Anmeldungsdatum: 24.02.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 7.Dez 2005 12:06 Titel: |
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Hallo peppi,
schreiben Sie uns eine eMail mit weiteren Informationen. Evtl. können wir Ihnen behilflich sein. [E-Mail anzeigen] |
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EFS Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 25 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 7.Dez 2005 17:41 Titel: Re: Umschuldung Immobiliendarlehen, Finanzierung gesucht |
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| peppi hat folgendes geschrieben:: |
Suche Darlehen über insgesamt 230000.- zwecks Umschuldung bzw Ablösung.
Immobilienwert 330000.-
Aufgrund fremdverschuldeten Umständen hatte ich in Zahlungsschwierigkeiten.
Hieraus resultiert folgender Umstand:
Bei der ersten Bank ist die Zinsfestschreibung abgelaufen, verweigern mir aber eine Fortführung obwohl ich weiter zahle. Drohen mit Zwangsvollstreckung.
Bei der zweiten Bank kam es zu einer zwischenzeitlichen Kündigung und Eintragung der Zwangsvollstreckung. Beides wurde aufgrund der Fortführung der Zahlungen zurückgenommen. Der hieraus resultierende Schufaeintrag wurde nur insoweit korriegiert, dass nun in der Schufa eine "Einigung" zu dem Eintrag zugefügt wurde.
In erste Linie ist die erste Bank mein Problem. Die lässt sich auf nichts ein. Ich hatte denen bereits 1000.- pro Monat angeboten, aber ohne Erfolg. Eine komplette Ablösung ist mein Ziel.
Bis zu 2000.- pro Monat sind möglich.
Für Tips und Ratschläge und Angebote bin ich sehr dankbar. |
Hallo Seppi,
schreib eine Mail an: [E-Mail anzeigen]
mit deiner Telefonnummer.
Gruß
EFS-AG
Großmann |
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Schwedtfinanz Specialist
Anmeldungsdatum: 30.03.2005 Beiträge: 207
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Verfasst am: 8.Dez 2005 8:51 Titel: |
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| Zitat: |
| Bei der zweiten Bank kam es zu einer zwischenzeitlichen Kündigung und Eintragung der Zwangsvollstreckung. |
Ich denke, dass das ein Mißverständnis ist. Sicherlich kann man eine Zwangsvollstreckung aussetzten, aber eine Kreditkündigung die einmal eingemeldet ist (in die Schufa), kann man unseres Wissens nur über den Rechtsweg ausklagen, wenn sie (die Kreditkündigung) zu unrecht ausgesprochen war.
Ein sog. Einigungsvermerk wird bei unseren Partnern als noch härteres Negativ gewertet als eine, als erledigt gemeldete Kreditkündigung.
Deshalb würde ich Offerten von Forenmitgliedern, die hier nahezu alles finanzieren wollen und jedem helfen können mal sehr genau prüfen (lassen) ohne hier etwas zu unterstellen.
Aber da wir selber seit mehr als 10 Jahren in diesem Bereich tätig sind, und ich mir solch einen Fall mit Sicherheit nicht auf den Tisch ziehen würde denke ich, dass meine Zweifel nicht ganz unberechtigt sind.
Die Erfahrung ist im allgemeinen, dass dann erst einmal eine gründliche "Finanzanlyse" gemacht werden muss. Im günstigstem Fall ist die kostenfrei und nur einige Versicherungen sind woanders "viel günstiger" abzuschließen, insbesondere wenn sogenannte Finanzvertriebe oder Strukturvertriebe im Hintergrund stehen.
Wichtig: Wenn Sie jetzt falsch agieren und der falsche "Finanzprofi" (auch wenn mit bester Absicht) sich da reinhängt, dann kann das letzte Porzellan auch noch zerschlagen werden.
Mein Tip wäre erst einmal von einem Fachanwalt prüfen und beraten lassen.
Und an die Finanzprofis: Lesen sie sich mal die Bedingungen Ihrer Vermögensschadenshaftpflicht unter dem Schlagwort Falschberatung durch - oder haben Sie etwa gar keine ?
Die würde ich mir an Peppis Stelle als erstes zeigen lassen, da trennt sich die Spreu ganz schnell vom Weizen.
übrigens keine Rechtsberatung sondern meine pers. Meinung und Erfahrung. |
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EFS Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 25 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 8.Dez 2005 13:47 Titel: |
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| Guppy hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
| Bei der zweiten Bank kam es zu einer zwischenzeitlichen Kündigung und Eintragung der Zwangsvollstreckung. |
Ich denke, dass das ein Mißverständnis ist. Sicherlich kann man eine Zwangsvollstreckung aussetzten, aber eine Kreditkündigung die einmal eingemeldet ist (in die Schufa), kann man unseres Wissens nur über den Rechtsweg ausklagen, wenn sie (die Kreditkündigung) zu unrecht ausgesprochen war.
Ein sog. Einigungsvermerk wird bei unseren Partnern als noch härteres Negativ gewertet als eine, als erledigt gemeldete Kreditkündigung.
Deshalb würde ich Offerten von Forenmitgliedern, die hier nahezu alles finanzieren wollen und jedem helfen können mal sehr genau prüfen (lassen) ohne hier etwas zu unterstellen.
Aber da wir selber seit mehr als 10 Jahren in diesem Bereich tätig sind, und ich mir solch einen Fall mit Sicherheit nicht auf den Tisch ziehen würde denke ich, dass meine Zweifel nicht ganz unberechtigt sind.
Die Erfahrung ist im allgemeinen, dass dann erst einmal eine gründliche "Finanzanlyse" gemacht werden muss. Im günstigstem Fall ist die kostenfrei und nur einige Versicherungen sind woanders "viel günstiger" abzuschließen, insbesondere wenn sogenannte Finanzvertriebe oder Strukturvertriebe im Hintergrund stehen.
Wichtig: Wenn Sie jetzt falsch agieren und der falsche "Finanzprofi" (auch wenn mit bester Absicht) sich da reinhängt, dann kann das letzte Porzellan auch noch zerschlagen werden.
Mein Tip wäre erst einmal von einem Fachanwalt prüfen und beraten lassen.
Und an die Finanzprofis: Lesen sie sich mal die Bedingungen Ihrer Vermögensschadenshaftpflicht unter dem Schlagwort Falschberatung durch - oder haben Sie etwa gar keine ?
Die würde ich mir an Peppis Stelle als erstes zeigen lassen, da trennt sich die Spreu ganz schnell vom Weizen.
übrigens keine Rechtsberatung sondern meine pers. Meinung und Erfahrung. |
Hallo Guppy,
wir haben mehr als 20 Jahre Markterfahrung und machen solche Dinge (schwierige Fälle) zu unseren Problemen. Was die Vermögensschadenhaftpflicht angeht, ist diese mit mind. 250.000,00 € abgedeckt. Diese Hapftpflicht deckt alle Vermögensschaäden durch eventuelle Falschberatung ab. |
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Arkadia Newbie
Anmeldungsdatum: 09.12.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Bad Homburg
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Verfasst am: 9.Dez 2005 9:55 Titel: Nicht so einfach |
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Hallo Peppi,
senden Sie mir bitte Ihre E-Mailadresse. Ich setze mich dann mit Ihnen in Verbindung um die Situation zu besprechen.
Grüße aus Bad Homburg |
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Arkadia Newbie
Anmeldungsdatum: 09.12.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Bad Homburg
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 14.Dez 2005 5:03 Titel: rechtswidriges verhalten von banken |
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hallo!
diese probleme kennt man!
laut gängiger rechtsprechung ist eine kündigung nicht statthaft, wenn das darlehen ausreichend besichert ist.
ausserdem ist eine vollstreckung unter umständen nicht ohne weiteres rechtmässig (vertrag prüfen!).
einen der berühmten 100 anwälte beauftragen und diese unverschämten banken in die knie zwingen! |
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Elly * Consulter *
Anmeldungsdatum: 18.03.2004 Beiträge: 1180
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Verfasst am: 14.Dez 2005 9:51 Titel: Re: Umschuldung Immobiliendarlehen, Finanzierung gesucht |
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Ist nun die Zinsfestschreiben per se Ihr Problem oder eine ins Hause stehende Zwangsvollstreckung?
Ersteres schlägt sich vermutlich lediglich in höheren Zinsen nieder, welche auch nicht nach Gutdünken der betreffenden Bank individuell festgeleg werden, sondern einer gewissen Variabilität unterliegen, welche ein Konzept grundsätzlich nicht über den Haufen werden können sollten.
Zweiterem geht nicht nur eine allfäffällige Kündigung voran. Eine einseitige Kündigung selbst kann auch durch die Bank nur unter gewissen Voraussetzungen vorgenommen werden, wie z.B. Nichtzahlung der vereinbarten Kreditraten. Bis eine solche Aufkündigung ergo zum Tragen kommt vergeht erstens viel Zeit und zweitens muss hier wirklich Profundes vorliegen.
Nach einer solchen Kündigung sind gerichtliche Massnahme zu einer entsprechenden Zwangsversteigerung die "conditio sine qua non". Eine Drohung mit einer solchen ist daher nur aufgrund weit forgeschrittener negativer jedoch dafür notwendiger Voraussetzungen von Wirkung.
Worauf ich mit meinem Elaborat hinaus möchte ist, dass in Ihrer Schilderung der eigenen Situation offenbar wesentliche Teile ausgelassen wurden. Der Status ist somit wesentliche prekärer oder eben anders als Sie es schildern und/oder wahrhaben wollen.
| peppi hat folgendes geschrieben:: |
Suche Darlehen über insgesamt 230000.- zwecks Umschuldung bzw Ablösung.
....................... Drohen mit Zwangsvollstreckung.
Bei der zweiten Bank kam es zu einer zwischenzeitlichen Kündigung und Eintragung der Zwangsvollstreckung. Beides wurde aufgrund der Fortführung der Zahlungen zurückgenommen. Der hieraus resultierende Schufaeintrag wurde nur insoweit korriegiert, dass nun in der Schufa eine "Einigung" zu dem Eintrag zugefügt wurde.
In erste Linie ist die erste Bank mein Problem. Die lässt sich auf nichts ein. Ich hatte denen bereits 1000.- pro Monat angeboten, aber ohne Erfolg. Eine komplette Ablösung ist mein Ziel.
Bis zu 2000.- pro Monat sind möglich.
Für Tips und Ratschläge und Angebote bin ich sehr dankbar. |
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revenu Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 28
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pm-solutions Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 16.Jan 2006 17:26 Titel: Kontakt |
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Hallo Peppi,
lassen Sie uns eine E-Mail unter [E-Mail anzeigen] zukommen
MfG
P&M Solutions |
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