| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 23.Apr 2006 7:19 Titel: Wichtiges- Pfändungsfreigrenzen- für Kreditnehmer/Schuldner |
|
|
Hallo an Alle, die Schulden haben oder welche machen möchten.
hier:
pfaendungstabelle
Damit sich jeder selber ein Bild über seine Situation machen kann.
Wer unter diesen Pfändungsfreigrenzen liegt, für den ist es Utopie einen Bankenkredit ohne Bürgen zu bekommen! _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
|
| Nach oben |
|

|
ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 647 Wohnort: Rheinland
|
Verfasst am: 23.Apr 2006 11:40 Titel: |
|
|
Hallo,
nur sind das nicht die aktuellen Pfändungsgrenzen.
Da hat der Betreiber wohl die Erhöhung um 01.07.2005 verschlafen.
Hier die aktuelle Tabelle: ** Angabe eigener Websiten - nur mit Forenwerbevertrag möglich. (Mod.
MfG
ThoFa |
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
|
|
| Nach oben |
|
|
maennlein Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 30
|
Verfasst am: 5.Dez 2006 10:55 Titel: |
|
|
| Wie ist das eigentlich, wenn man einen bestimmten Teil des Einkommens - z.B. Mieteinnahmen - an den Kreditgeber bei Vertragsabschluss abtritt? Fällt das dann trotzdem unter die Pfändungsfreigrenze? Oder kann sich der Kreditgeber im Falle eines Falles daran schadlos halten, unabhängig von der sonstigen Einkommenssituation des Kreditnehmers? |
|
| Nach oben |
|
|
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 5.Dez 2006 12:52 Titel: |
|
|
| maennlein hat folgendes geschrieben:: |
| Wie ist das eigentlich, wenn man einen bestimmten Teil des Einkommens - z.B. Mieteinnahmen - an den Kreditgeber bei Vertragsabschluss abtritt? |
In diesem Fall erhöht sich nicht automatisch ihre Pfändungsfreigrenze, der Kreditgeber müßte zur Sicherung seiner Ansprüche den Mieter als "Drittschulner" anschreiben und diesen über die Abtretung in Kenntnis setzen, bzw. seinen Rang vor evtl. anderen Gläubigern sichern.
| maennlein hat folgendes geschrieben:: |
Fällt das dann trotzdem unter die Pfändungsfreigrenze?
Oder kann sich der Kreditgeber im Falle eines Falles daran schadlos halten, unabhängig von der sonstigen Einkommenssituation des Kreditnehmers? |
-wenn ihr Gesamteinkommen darunterliegt
- wenn der Kreditgeber die Mieter als "Drittschuldner" verpflichtet hat. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
|
| Nach oben |
|
|
maennlein Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 30
|
Verfasst am: 5.Dez 2006 17:50 Titel: |
|
|
Wenn ich das richtig verstehe, ist eine Mietabtretung oder dergleichen somit nicht mehr als ein schönes Stück Papier?
Unklar ist mir als Laien auch, inwiefern ich als Mieter "Drittschuldner" sein kann. Weil ich die Miete zu zahlen "schuldig" bin?
Danke übrigens für die Antwort! |
|
| Nach oben |
|
|
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 8.Dez 2006 13:54 Titel: |
|
|
| maennlein hat folgendes geschrieben:: |
Unklar ist mir als Laien auch, inwiefern ich als Mieter "Drittschuldner" sein kann. Weil ich die Miete zu zahlen "schuldig" bin?
Danke übrigens für die Antwort! |
Der Mieter, auch ein Arbeitsgeber, oder eine Bank gilt dann als "Drittschuldner" wenn ein Gläubiger seine titulierte Forderung gegen jemanden anmeldet, von dem normalerweise der Schuldner Geld zu kriegen hätte(Praktisch beim Zahlenden pfändet und damit wird dieser "Drittschuldner" darf also den Gläubiger nicht mehr übergehen. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|