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Wichtiges- Pfändungsfreigrenzen- für Kreditnehmer/Schuldner

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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2006 7:19    Titel: Wichtiges- Pfändungsfreigrenzen- für Kreditnehmer/Schuldner Antworten mit Zitat

Hallo an Alle, die Schulden haben oder welche machen möchten.

hier:

pfaendungstabelle

Damit sich jeder selber ein Bild über seine Situation machen kann.
Wer unter diesen Pfändungsfreigrenzen liegt, für den ist es Utopie einen Bankenkredit ohne Bürgen zu bekommen!
_________________
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easycredit von der TeamBank
ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 647
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2006 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur sind das nicht die aktuellen Pfändungsgrenzen.
Da hat der Betreiber wohl die Erhöhung um 01.07.2005 verschlafen.

Hier die aktuelle Tabelle: ** Angabe eigener Websiten - nur mit Forenwerbevertrag möglich. (Mod.

MfG

ThoFa
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2006 4:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei Arbeitseinkommen?
Die ab dem 1. Juli 2005 für Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsfreigrenzen finden Sie tabellarisch ablesbar hier.

Pfaendungsfreigrenzen_010705.pdf 402 kb
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maennlein
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 5.Dez 2006 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist das eigentlich, wenn man einen bestimmten Teil des Einkommens - z.B. Mieteinnahmen - an den Kreditgeber bei Vertragsabschluss abtritt? Fällt das dann trotzdem unter die Pfändungsfreigrenze? Oder kann sich der Kreditgeber im Falle eines Falles daran schadlos halten, unabhängig von der sonstigen Einkommenssituation des Kreditnehmers?
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 5.Dez 2006 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

maennlein hat folgendes geschrieben::
Wie ist das eigentlich, wenn man einen bestimmten Teil des Einkommens - z.B. Mieteinnahmen - an den Kreditgeber bei Vertragsabschluss abtritt?


In diesem Fall erhöht sich nicht automatisch ihre Pfändungsfreigrenze, der Kreditgeber müßte zur Sicherung seiner Ansprüche den Mieter als "Drittschulner" anschreiben und diesen über die Abtretung in Kenntnis setzen, bzw. seinen Rang vor evtl. anderen Gläubigern sichern.

maennlein hat folgendes geschrieben::
Fällt das dann trotzdem unter die Pfändungsfreigrenze?

Oder kann sich der Kreditgeber im Falle eines Falles daran schadlos halten, unabhängig von der sonstigen Einkommenssituation des Kreditnehmers?

-wenn ihr Gesamteinkommen darunterliegt
- wenn der Kreditgeber die Mieter als "Drittschuldner" verpflichtet hat.

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maennlein
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 5.Dez 2006 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstehe, ist eine Mietabtretung oder dergleichen somit nicht mehr als ein schönes Stück Papier?

Unklar ist mir als Laien auch, inwiefern ich als Mieter "Drittschuldner" sein kann. Weil ich die Miete zu zahlen "schuldig" bin?

Danke übrigens für die Antwort!
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2006 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

maennlein hat folgendes geschrieben::
Unklar ist mir als Laien auch, inwiefern ich als Mieter "Drittschuldner" sein kann. Weil ich die Miete zu zahlen "schuldig" bin?
Danke übrigens für die Antwort!


Der Mieter, auch ein Arbeitsgeber, oder eine Bank gilt dann als "Drittschuldner" wenn ein Gläubiger seine titulierte Forderung gegen jemanden anmeldet, von dem normalerweise der Schuldner Geld zu kriegen hätte(Praktisch beim Zahlenden pfändet und damit wird dieser "Drittschuldner" darf also den Gläubiger nicht mehr übergehen.
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