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roebi Newbie
Anmeldungsdatum: 02.03.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Bergstrasse
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Verfasst am: 2.März 2006 8:21 Titel: drohende Zwangsversteigerung |
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Gibt es für uns noch Hilfe? Zuerst einmal das Wichtigste: Schwierigkeiten wurden SELBST verursacht.
Wir besitzen ein 2-Familienhaus und ein Nebengebäude mit 1 Wohnung, alles wird von Familienangehörigen bewohnt. Grundstücksgröße ist 860qm.
Ein Gutachten der Gemeinde liegt uns vor vom Sommer 2005, mit einem Schätzwert von Euro 312.000.
Im Grundbuch sind 3 Personen eingetragen: 2 mit 1/4 Anteil, 1 mit 1/2 Anteil. Nachdem eine Person mit 1/4 Anteil auf Auszahlung Ihres Anteils gedrängt hat und das gleich über Anwalt, haben wir aufgegeben. Die Enttäuschung meines Mannes war einfach zu groß. Allerdings ist dazu zu sagen, dass er eine schwere Krankheit in sich hatte, die nach Operation und anschließender Reha jetzt geheilt ist und er wieder Kraft und Mut hat, die Angelegenheit zu meistern.
Allerdings droht jetzt Zwangsversteigerung.
Wir würden dringendst ca. 220.000 Euro benötigen, um die Zwangsversteigerung abzuwehren, Miteigentümer auszuzahlen usw.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, uns noch zu helfen?
Kreditnehmer wären: 1 Person (58 Jahre) männl. Nettoeink. ca. 2200Euro,
1 Person (39 Jahre) männl. Nettoeink. ca. 1200 Euro.
1 lfd. Kredit über 10.000Euro, mtl. Belastung hierfür ca. 250Euro.
Bitte nur ernstgemeinte Antworten. |
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Et .

Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 447 Wohnort: Bad Homburg
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Verfasst am: 2.März 2006 8:42 Titel: |
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sofern die Schufa "sauber" ist und kein Negativeintrag im Grundbuch steht, dürfte die Finanzierung darstellbar sein. Weitere Infos unter
Bankfachwirt Steffen Etzel
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berlincommerz Newbie
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 2.März 2006 20:01 Titel: |
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... handelt es sich tatsächlich um eine Zwangsversteigerung oder eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft? ...
an Et:
... wenn es ein Gutachten aus Sommer 2005 gibt, läuft das Zwangsversteigerungsverfahren seit mindestens Frühjahr 2005 ... das bedeutet, dass der zugehörige Kredit mindestens seit dieser Zeit notleidend bzw. in Abwicklung ist ... unwahrscheinlich dass die Schufa sauber sein ist ... was verstehen Sie unter Negativeintrag im Grundbuch? Sollten Sie auf Beschlagnahme abstellen, ist diese zwingend, sofern es sich tatsächlich um eine Zwangsversteigerung handelt und eben nicht um die Aufhebung der Gemeinschaft ...
an roebi:
... unter der Voraussetzung, dass es eine Zwangsversteigerung ist (wichtig!) und keine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, gilt:
... als (Alt-)Eigentümer sind Sie im Verfahren, pardon, der letzte Husten ... eine Finanzierung mit Beschlagnahmevermerk im Grundbuch und höchstwahrscheinlich negativer Schufa ist, um es vorsichtig auszudrücken, selten ...
... Sie müssten aufklären, ob beide erwähnten potenziellen Kreditnehmer bereits Teileigentümer waren und somit Verfahrensbeteiligte in der ZV sind ... wenn es z.B. der Jüngere NICHT ist, ist es wichtig von der die ZV betreibenden Gläubigerin (möglicherweise über den Umweg eines guten Bekannten) zu erfahren, wie hoch deren Zuschlagslimit in der ZV sein wird ... normalerweise liegt der Wert im ersten Termin bei 70% (Gläubigerschutz) des Verkehrswertes, im zweiten bei 50% (Schuldnerschutz) .... es gibt jedoch auch Ausnahmen, wenn z.B. die Gläubigerin im ersten Termin dringend das Objekt abstoßen will, kann sie schon bei 50% zuschlagen lassen - andererseits, kann sie bei einem guten Objekt auch durch alle Termine hindurch 100% verlangen ... egal, nach der Erkundigung Ihres Bekannten wissen Sie das genau und DANACH könnte der nicht am Verfahren Beteiligte (Bonität vorausgesetzt, intern kann ja der ältere Herr Bürge sein!) der ZV-Gläubigerin ein Kaufangebot ausserhalb des ZV-Verfahrens machen, das idealerweise etwas besser in Ihren finanziellen Rahmen passen könnte und den ZV-Termin hinfällig macht ... im Ergebnis haben Sie, bei erfolgreichem Verhandlungsverlauf, die Eigentumsverhältnisse komplett neu geordnet und vielleicht ihr eigenes Haus etwas günstiger finanziert als zuvor ...
... wer das Risiko des Hausverlustes nicht scheut, rechnet damit, dass das Haus auch nach 2 Terminen noch vakant ist, dann ist auch die Bank etwas "mürbe" geworden ... |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 3.März 2006 9:11 Titel: |
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hallo,
@berlincommerz
Die Darstellung bezüglich der Grenzen (50 / 70%) ist nicht korrekt!
Grundsätzlich ist das geringste zuschlagsfähige Gebot im 1.Termin bei 50%.
Die 70% Grenze ist lediglich eine Kann- keine Mußvorschrift. Sie führt aufgrund Zuschlagsversagung zum "platzen" des Termins. Besonders bei Versteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft ist aber oftmals die 50% Grenze genau zu beachten.
Bitte beachten Sie auch, falls im ersten Termin ein Gebot abgegeben wurde, daß dann im folgenden 2.Termin keine Grenzen mehr gelten!!
Das mit 70% im Ersten und 50% im Zweiten ist ein weitverbreiteter Irrglaube.
Ansonsten sind die Ausführungen von Ihnen durchaus ok
grüße
gundel |
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berlincommerz Newbie
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 4.März 2006 18:31 Titel: |
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hallo gundel,
... ich hatte nicht den Eindruck, dass es dem Fragesteller auf eine Erläuterung des ZVG ankam ... wie auch immer, die von Ihnen angesprochenen Wirksamkeitsgrenzen (Schuldnerschutz 50% im ersten Termin) hatte ich ja auch so angesprochen, nur halt etwas volkstümlicher verpackt ...
... natürlich lässt sich ein so erquickendes Thema wie Zwangsversteigerungen nicht in einen Forenbeitrag pressen ... ich gehe sicherlich recht in der Annahme, dass wir beide, im Alltag, Sachen in diesem Zusammenhang erlebt haben, die man entweder überhaupt nicht, oder sehr reißerisch aufmachen könnte ... aber wer will das schon ...
... was zählt ist der Wille zur aktiven Hilfe im Forum ... von Zeit zu Zeit eine gute Tat kann ja nicht schaden ...
herzliche Grüsse! |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 6.März 2006 14:58 Titel: |
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hallo,
@berlincommerz
so ischt es!!
grüße
gundel |
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kaufprima Specialist
Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 19.März 2006 21:12 Titel: |
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Hallo, was ich nicht verstehe, wieso werden ca. 220 T€ benötigt, wenn dem nur ein Verkehrswertgutachten von 312 T€ gegenübersteht, vorausgesetztt, die Person, die ausgezahlt werden soll, hat den hälftigen Anteil, dann lassen es doch einfach versteigern, dann kommen Sie ddoch viel billiger dran. Sind den von der 3. Person auch noch Schulden etc. im Grundbuch eingetragen?
Herzliche Grüße
kaufprima
Ps. Außerdem bei einer teilweisen Versteigerung werden doch niemals die Werte erzielt wie bei 100% einer Immobilie. |
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