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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 1975 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.Okt 2005 14:54 Titel: Gut gebrüllt, Profi! |
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@Profi!,
ein sehr qualifizierter Beitrag zu diesem Thema. Sie sprechen mir in jedem Punkt aus der Seele.
Je unseriöser der Vertrieb, desto schuldiger sind die zuständigen Behörden, wenn sie dem Treiben endlich ein Ende setzen. Zumindest aus der Sicht der betroffenen Vertriebler. Aber die tauchen sicher über kurz oder lang wieder woanders unter neuem Namen auf.
Struckischreck |
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ichwillswissen Newbie
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 18.Okt 2005 11:43 Titel: |
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Ich frage mich nur, wann Turgut und Konsorten endlich das Handwerk gelegt wird und sich nicht weiter mit unserem Geld eine goldene Nase verdienen.
Ich habe mein Geld abgeschrieben und bin geheilt!!!!! Ich werde mein Geld wohl nur noch unter dem Kopfkissen sparen. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten - das sind ja Horrorsummen, die die verlangen und diese beinhalten nur die aussergerichtliche Klage. Wer wird sich schon von denen ausgerichtlich darauf einlassen, mir Schadensersatz zu zahlen, denn dort stehen ja noch weitere 6.000 Anleger? |
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Brägenklöterig Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 18.Okt 2005 20:07 Titel: Aus Cash-online |
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News vom 18.10.2005
MAF 1: Gericht pfeift BaFin zurück
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Entscheidung der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zwei Vertriebsgesellschaften die
Vermittlung von Anteilen am Multi Advisor Fonds 1 der Privatbank
Reithinger, Singen, zu untersagen, kassiert.
Nach Angaben von Frank Fleschenberg, Geschäftsführer der Eureka
Finanzmarketing GmbH, Nürnberg, die für die Vertriebskoordination der
Reithinger-Produkte verantwortlich zeichnet, hat das Frankfurter Gericht
den sofortigen Vollzug der BaFin-Verfügungen ausgesetzt und die
aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Privatbank Reithinger
angeordnet.
Begründung: Die Maßnahmen der BaFin seien auch bei summarischer
Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
"Das Verwaltungsgericht verneint eindeutig die Forderung der BaFin, dass
für den Vertrieb des Multi Advisor Fund 1 eine Genehmigung nach Paragraf
32 Absatz 1 KWG erforderlich ist", schreibt Fleschenberg in einer
Stellungnahme gegenüber cash-online. "Der Fonds kann somit in seiner
ursprünglichen Form weitervertrieben werden."
Vom Multi Advisor Fund 1 sind bisher rund 70 Millionen Euro platziert. Das
entspricht circa 60 Prozent des geplanten Gesamtvolumens. Der
Gerichtsentscheid war im Original zunächst nicht zu bekommen.
Besuchen Sie www.cash-online.de.
Diese News online abrufen: www.cash-online.de/cash-online/news/index.php?aktion=news&kat_id=2&id=3937
Ausdruck am Dienstag, 18. Oktober 2005
© 2005 CASH-Print GmbH |
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Brägenklöterig Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 21.Okt 2005 13:30 Titel: |
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Landgericht Berlin untersagt KTAG-Anwälten erneut falsche Behauptungen über MSF-Fonds
Fondsgeschäftsführer Walter Rasch erreicht eine weitere einstweilige Verfügung gegen Anleger-Anwälte
Landgericht Berlin hat der Rechtsanwaltskanzlei KTAG und deren Berliner Partnern Dietmar Kälberer und Andre Tittel zum zweiten Mal innerhalb einer Woche ehrenrührige Behauptungen gegenüber dem Geschäftsführer des Master Star Fonds und ehemaligen Berliner Schulsenators, Walter Rasch, bei Androhung von Geldstrafen oder Ordnungshaft untersagt.
Die Anwälte hatten behauptet, dass der Fonds „mit den Anlegergeldern keine Investitionen getätigt hätte, sondern das komplette Kapital für so genannte „graue Kosten" verbraucht wurde". Die Anleger-Anwälte hatten dies in einer breit gestreute Pressemitteilung als „skandalös" bezeichnet. Diese Vorwürfe, so Rasch, sind unhaltbar. Das Landgericht hat die Verfügung auf Antrag der renommierten Anwaltskanzlei Hogan & Hartson Raue wiederum ohne mündliche Verhandlung erlassen.
„Es wird immer deutlicher erkennbar, dass die KTAG-Rechtsanwälte mit solchen unhaltbaren Behauptungen lediglich Anleger in fragwürdige Prozessrisiken treiben wollen, um selber Honorare daran zu verdienen", stellte Walter Rasch abschließend dazu fest.
Quelle: Presseinformation Deutsche Anlagen AG vom 19. Oktober 2005 |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 23.Okt 2005 5:22 Titel: na, das passt ja..... |
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hallo!
wer als berliner schulsenator erfahrungen im verschwindenlassen von millionenbeträgen sammeln konnte, hat doch die idealen voraussetzungen zur leitung eines fonds........
das passt doch alles prima zusammen..... italien hat die mafia, deutschland hat berlin.....
und wer zuletzt lacht, lacht am besten..... und das ist nicht immer ra kälberer, aber immer öfter! |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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bonton Newbie
Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 29.Okt 2005 2:22 Titel: |
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Ich bin entsetzt, mit welcher Ahnungslosigkeit hier von mancher Seite über atypische stille Beteiligungen geschrieben wird und welcher Unsinn hier verzapft wird.
Fakt ist: am 15.06. hat die BaFin dem MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I Ag & Co. KG und deren Komplementärin DPM Deutsche Portfolio Management AG das Finanzkommissionsgeschäft untersagt.
Sie hat ferner die unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Behauptung, das die Rückabwicklung mittlerweile widerrufen wurde, ist nicht haltbar.
Fakt ist: darüber lesen wir auf der Seite der BaFin nichts.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte die Einschätzung des BaFin durch Entscheidung vom 25.07.2005 wie einer meiner Vorredner bereits richtig bemerkte
Mit Beschluss vom 12.09. dieses Jahres eröffnete übrigens das Amtsgericht Hamburg über den MSF Master Star Fonds Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG das I N S O L V E N Z V E R F A H R E N .
Da bei unterlaubten Bankgeschäften die Verantwortlichen persönlich haften wurden verklagt: Michael Turgut (der übrigens bereits zu 1 Jahr Haft auf Bewährung verurteilt ist wegen Steuerhinterziehung), der frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, der Berliner Senator a.D. Walter Rasch, die Staatssekretäre a. D. Michael-Andreas Butz, Matthias Ginsberg und Wighard Härdtl, Helmut Holl.
Ich hoffe, dass nun jeder in diesem Thread, dem noch nicht klar war, was hier vor sich geht, es nun kapiert hat! Wer natürlich nach den Erfahrungen mit der Göttinger Gruppe, Frankonia, dem Deutschen Vermögensfonds, Futura Finanz nun wirklich weiter machen will mit einem IFF oder sonstwas Vertrieb, bei dem wieder ein Michael Turgut die Finger im Spiel hat, der wird irgendwann auch einmal die Konsequenzen tragen müssen.
Das Finanzgeschäft ist kein Spiel mit dem Geld von Kunden!!!!!
Wenn es stimmt, das die neue Gesellschaftsform vom Investment, welches die IFF vertreibt, eine BGB Gesellschaft ist, dann sei jedem, der hier investieren oder "Berater" spielen will einmal ein Blick ins HGB (Handelsgesetzbuch) empfohlen, wie es sich mit der Haftung für einen Kommanditisten in einer BGB-Gesellschaft verhält. Für alle Verbindlichkeiten in vollem Umfang mit dem gesamten Privatvermögen - Alles klar? D.h. über die Einlage hinaus--> das bedeutet das Wörtchen "Nachschußpflicht". Diese kann Haus und Hof kosten.
Und jetzt gehe ich ins Bett. Hoffentlich komme ich zur Ruhe. Das, was ich hier z.T. gelesen habe ist eigentlich nicht mehr zu fassen |
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Profi! Specialist
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 29.Okt 2005 16:11 Titel: |
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@ bonton
also mal abgesehen davon, daß es in einer BGB-Gesellschaft keine Kommanditisten gibt, gebe ich Ihnen rundherum recht ...  |
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bonton Newbie
Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 29.Okt 2005 20:25 Titel: ...war schon ein bisschen spät |
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| ja klar, wenn, dann hat man statt einer KG eine BGB-Gesellschaft, die vom komplementär (oft eine GmbH oder AG) verwaltet wird. so müsste es nun stimmen (ich lerne auch gerne dazu ;o) |
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Brägenklöterig Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 30.Okt 2005 19:16 Titel: Von Bafin gefordert |
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Die Bafin forderte für den MAF I die GbR. Ansonsten wäre er nicht genehmigt worden.
Alles klar?
Ursprünglich war diese Konstellation für die Anleger nicht vorgesehen.
Wenn mit dem MAF ähnliches passiert wie mit dem Deutschen Verögensfond, eben aus dieser Konstellation heraus, weil der Bafin im Nachhinein noch etwas einfällt, kann man sich ja wohl den Rest denken.
Im übrigen hat die Bafin die Vermittlung durch die IFF weiterhin erlaubt und ihre Verfügung zurückgenommen.
Brägenklöterig |
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Profi! Specialist
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 30.Okt 2005 21:08 Titel: Re: Von Bafin gefordert |
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| Brägenklöterig hat folgendes geschrieben:: |
Im übrigen hat die Bafin die Vermittlung durch die IFF weiterhin erlaubt und ihre Verfügung zurückgenommen.
Brägenklöterig |
Wer behauptet denn das nun wieder ? Herr Turgut ? Das würde wieder einmal bestätigen, daß dieser lügt, sobald er den Mund aufmacht.
Von einer Rücknahme kann überhaupt keine Rede sein.
Lediglich die "sofortige Vollziehbarkeit" wurde im Wege eines einstweiligen Verfahrens nach summarischen Prüfung durch das VG Frankfurt erst einmal ausgesetzt.
Die Entscheidung über die Verfügung als solche ergeht jedoch erst im Hautsacheverfahren.
Warten wir´s ab.
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 1975 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 30.Okt 2005 21:10 Titel: Das BaFin als Qualitätsprüfer? |
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| Brägenklöterig hat folgendes geschrieben:: |
Im übrigen hat die Bafin die Vermittlung durch die IFF weiterhin erlaubt und ihre Verfügung zurückgenommen.
Brägenklöterig |
@Brägenklötering,
das heißt noch lange nicht, dass das vermittelte Produkt etwas taugt.
Und wo die Kloppertruppe von Herrn Turgut dahintersteckt, da kann man jedem Interessenten nur raten, die Finger davon zu lassen. Oder hat Herr Turgut auch nur einen einzigen der Anleger entschädigt, die mit Göttinger Gruppe oder Frankonia über den Tisch gezogen wurden?
Struckischreck |
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K-D.Hoddow Newbie
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: !7454 Zinnowitz
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Verfasst am: 31.Okt 2005 13:46 Titel: RE zu Futura Finanz |
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Hallo Interessent ich würde mich zweks Steueuersparniss auch mal die Produkte Der Deutschen-Kapital-Management AG anschauen.
Im Punkto Sicherheit und Rendite siet es sehr gut aus.
Gruß
zinno2005 |
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fine3 Newbie
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Sindelfingen
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Verfasst am: 31.Okt 2005 14:41 Titel: Futura |
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Hallo,
ich bin ein Anleger und habe bei der MAF angelegt.
Einige Antworten kann ich geben:
- Haftung ist immer 1% der Einlage
- die Steuervorteil ist immer so hoch wie die Steuern - also wenn jemand 40% Steuern zahlt, kann er auch 40% der Einlage und der monatlichen Raten absetzen bzw. zurück bekommen. Dieses geht, weil es sich um einen geschlossenen Fond mit Firmenbeteiligungen handelt. Bei Angestellten wird dies auf die Lohnsteuerkarte eingetragen. Selbständige können es absetzen.
- Der Vermögensfond war von der BaFin akzeptiert. Mitte 2004 kamen neue Gesetze raus und auf hinaus dieser Gesetze klagte die Bafin an. Aber es wurden ca. 69 verschiedene Fonds zur Rückabwicklung gezwungen - nicht nur dieser Fond. MAF hat Einspruch erhoben und nun wird geklärt, wer Recht hat. Es kann jedoch gut sein, daß der Anleger sein Geld verliert. Allerdings kann da der Fond nicht unbedingt was dafür. Es kann gut sein, daß der Fond im Recht ist und irgendwann auch Recht bekommt. Da aber bis zur Rechtsprechnung der Fond nicht weiterarbeiten kann und darf, kann er auch kein Geld machen und kann somit insolvent werden. Aber dann kann man sich bei der BaFin bedanken - denn die hat bereits Ende 2004 Theater gemacht und nachdem der MAF den Gegenbeweis stellte, lies die BaFin alles ruhen bis Mitte 2005! Warum? Wenn denn der Fond nicht korrekt ist, warum hat die BaFin nicht weiteregmacht? Zwischen Ende 2004 und Mitte 2005 haben etliche Anleger Geld angelegt und das hätte nicht sein müssen.
- beim der neuen Fond steht auch die Reithinger Bank dahinter. Diese bietet aber nicht nur Fonds an sondern auch Garantiertes Sparen und dies hat kein Risiko - allerdings ohne Steuerersparnis
Was ich hier richtig schlecht finde ist, daß irgendwelche Personen hier negativ schreiben ohne eine Ahnung zu haben.
Ich verstehe es ja, wenn Anleger negatives schreiben, da die einfach alle Angst haben.
Ich wurde korrekt beraten. Mir wurde ganz klar gesagt, daß auch alles weg sein kann. Auch die Haftung wurde mir deutlich gesagt. Ich kann mich über mangelte Information nicht beschweren.
Ob nun aber das Geld wirklich verloren ist oder nicht oder ob man einen Ausgleich bekommt - das ist alles noch nicht 100%tig und so lange sollte man die Füsse stillhalten und nicht rummeckern - und schon gar nicht, wenn man keine Ahung davon hat.
Viele Grüße |
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K-D.Hoddow Newbie
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: !7454 Zinnowitz
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Verfasst am: 31.Okt 2005 18:16 Titel: Re: Futura |
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Hallo fine
mal die Frage war der Fond akzeptiert oder zugelassen?
das ist die Frage der Fond wurde genemigt verkauft oder - vieleicht klapt es verkauft- muss doch im Prospekt gestanden haben. Die Risikohinweise in allen Ehren, sind aber hinnfällig wenn der verkauf nicht genemigt war .
Da kann einem der Vermitler leid tun zwegs schadensklage.
Über DKM will nichts mehr sagen es ist genug nachzulesen aber es gibt eine höhere Steuererstattung solange das Gesetz noch nicht durch ist zur Abschafung dieses Vorteils.
Gruß an meine Verwandschaft in Sindelfingen.
Zinno2005 |
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fine3 Newbie
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Sindelfingen
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Verfasst am: 31.Okt 2005 18:43 Titel: Zulassung vom Fond |
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Er war durch die Bafin zugelassen - das ist ja der Witz.
Erst wird er zugelassen und dann sucht die BaFin Gründe, um die Zulassung zurück zu nehmen.
Der neue Fond ist ebenfalls zugelassen. |
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K-D.Hoddow Newbie
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: !7454 Zinnowitz
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Verfasst am: 31.Okt 2005 18:47 Titel: Re: Zulassung vom Fond |
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Das ist Deutschland ich glaube kaum das sowas in Österreich auch passirt.
schade und traurig
Zinno2005 |
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fine3 Newbie
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Sindelfingen
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Verfasst am: 31.Okt 2005 18:53 Titel: Zulassung |
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Schlimm ist vor allem, daß sich viele auf die Aussagen von BaFin verlassen. Na und wenn die schon Zulassungen rückgängig machen und zwar erst 1 Jahr später - auf was soll man sich dann noch verlassen.
Die BaFin hat von der Regierung aus völlig freie Hand. Keiner überprüft, ob die BaFin alles richtig macht. Wer sagt mir, daß eine Zulassung korrekt ist oder eine Zurücknahme einer Zulassung korrekt ist? Über der BaFin gibt es nur noch das Gericht und bis die in die Gänge kommen das dauert. Soviel ich weiß, hat die BaFin 69 Fonds gestoppt - die meisten davon waren zugelassen. Einer nach dem anderen Fond geht nun vor Gericht. Nur leider bringt das dem Anleger nichts, denn die Fonds gehen pleite in der Zeit bis das Gericht endlich reagiert - und somit ist auch das Geld der Anleger weg (
Ich gebe Dir recht - ich glaube auch, daß so was nur in Deutschland möglich ist - leider armes armes Deutschland. |
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Profi! Specialist
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 31.Okt 2005 22:12 Titel: |
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Es ist wirklich unvorstellbar, was hier von manchen für ein unqualifizierter Müll verbreitet wird - und das auch noch von Leuten, die für sich in Anspruch nehmen, Ahnung von der Materie zu haben und genau dies anderen absprechen.
1.
Der letzte von Turguts Truppe vertriebene Fonds (MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG) verfügte NIEMALS über eine Genehmigung der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), da das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnsVG) und die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) erst zum 01.07.2005 in Kraft getreten sind und es vor diesem Stichtag weder eine Pfüfungspflicht noch eine Genehmigung gab.
Was aber niemals erteilt wurde, kann also logischerweise auch nicht widerrufen werden.
2.
Der aktuell von der IFF AG (welche sich übrigens erst in Gründung befindet, da es sich eben NICHT, wie von Turgut behauptet, nur um eine Umfirmierung der alten Futura AG handelt) angebotene Fonds (MAF Multi Advisor Fund) des Bankhauses Reithinger wurde von der BaFin genehmigt und diese Genehmigung bis dato auch nicht in Frage gestellt.
Untersagt wurde lediglich der IFF AG (und der Ravenna AG) der Vertrieb dieses Produktes, da die BaFin die (zugegebenermaßen etwas wackeligen) Rechtsauffassung ist, daß es für die Vermittlung einer BGB-Beteiligung einer besonderen Zulassung bedürfe.
Diese Rechtsansicht der BaFin dürfte unter rein rechtlichen Gesichtspunkten wohl (leider!)auch nicht halten, da es an der gesetzlichen Grundlage fehlt. Praktisch betrachtet ist die Haltung der BaFin jedoch mehr als nachvollziehbar und begrüßenswert, da derartige Beteiligungen ein deutlich höheres Gefahrenpotential in sich bergen, als viele Anlageformen, für deren Vertrieb der Gesetzgeber eine Genehmigungspflicht geschaffen hat.
3.
Die vorstehenden Ausführungen zur Haftung (angeblich nur 1% der Einlage) sind grober Unfug. Die Haftung bei einer GbR (BGB-Gesellschaft) besteht stets gesamtschuldnerisch. Eine wie auch immer geregelte Haftungsbeschränkung ist grundsätzlich unwirksam (dies wurde vom BGH bereits Mitte der 90er endgültig entscheiden). Das bedeutet also nichts anderes, als daß jeder einzelne Kunde für die Verbindlichkeiten der gesamten Gesellschaft unbeschränkt mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet !!!
4.
Die vorstehenden Ausführungen zur steuerlichen Situation sind dermaßen uferlos, daß die hierfür notwendige Abhandlung hier den Rahmen sprengen würde. Ich belasse es somit bei dem Hinweis, daß allein der Umstand, daß das hier von einigen (Futura-Strukis) so (falsch!) dargestellt wird, bereits mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Aberkennung jeglichen Steuervorteils durch die Finanzverwaltung führen wird (zu Risiken und Nebenwirkungen dämlichen Geschwätzes i.S. Steuer lesen Sie § 2b EStG).
Fazit:
Wenn die hier getätigten Aussagen als repräsentativer Querschnitt der fachlichen Kompetenz von Futura- (pardon: IFF-) Vermittlern gewertet werden müssen, dann dürfte es kaum einen Vertrieb in Deutschland geben, der dieses Horrorszenario noch topt. Hier fehlt es nicht nur an qualifizierter Ausbildung - hier wird seitens der Vertriebsführung ganz offensichtlich bewußt die Wahrheit verschleiert und verfälscht.
Prost Mahlzeit! |
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fnkl Newbie
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 1.Nov 2005 11:16 Titel: |
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das Problem mit der GbR hat der Gesetzgeber bereits erkannt - er wurde aber durch die Neuwahl ausgebremst.
Das Land Hessen hat über den Bundesrat im 15. Bundestag einen Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser lautet: [b]Gesetz zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen[/b]
[quote]
...
Einzelne Steuerzahler versuchen, sich der Steuerzahlung auf
Kosten der steuerzahlenden Bürger und Unternehmen durch
legale, aber unerwünschte Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
zu entledigen. Dies ist auch vor dem Hintergrund
leerer öffentlicher Kassen inakzeptabel.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es deshalb, bekannte
Gesetzeslücken zu schließen, die in besonderer
Weise zu steuerlichen Missbräuchen und Umgehungen einladen.
Der Entwurf enthält Maßnahmen, denen eine beträchtliche
Haushaltsauswirkung zuzuschreiben ist.
[b]Hierzu gehört beispielsweise ein neues Steuersparmodell,
das sich mit rascher Geschwindigkeit verbreitet: Kapitalanleger
beteiligen sich an einer gewerblichen Gesellschaft (bestimmter
Prägung) mit dem Ergebnis, dass sich das eingezahlte
Kapital zur Betriebsausgabe wandelt und als Verlust
mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.[/b]
Allein in einem Land konnte bereits nach wenigen Monaten,
in denen dieses Modell aktiv vertrieben wurde, ein Verlustvolumen
i. H. v. 600 Mio. Euro nachgewiesen werden.
Daneben muss man von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen.
...
Das Modell wird in der Rechtsform einer GbR mit einer
GmbH als geschäftsführender Gesellschafterin betrieben.
Erwirbt die GbR Wertpapiere, kann sie die Anschaffungskosten
als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandeln.
Den jeweiligen Verlustanteil aus demWertpapierankauf verrechnen
die Gesellschafter mit ihren übrigen positiven Einkünften
und vermindern so ihre Steuerschuld.
[/quote]
Quelle: [url]http://dip.bundestag.de/btd/15/056/1505605.pdf[/url]
Nicht nur die unklare Rechtslage in Bezug auf die Vermittlung mit oder ohne KWG-Erlaubnis ist der Grund des Vorgehens der BaFin. Bei der angespannten Haushaltslage sind auch rein wirtschaftliche Gründe möglich.
Allerdings ist die Vorgehensweise über die Frage der Erlaubnis einfacher, solange das o.g. Gesetz nicht beschlossen wurde.[/b] |
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