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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2182
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Verfasst am: 25.Feb 2007 10:18 Titel: Private Equity - Steuervorteile? |
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Die Rahmenbedingungen für privates Beteiligungskapital (Private Equity) in Deutschland sollen international nicht wettbewerbsfähig sein. Reformen sind unerlässlich, vor allem um die Finanzierungsmöglichkeiten des deutschen Mittelstandes zu verbessern.
Die European Business School und die Kanzlei White & Case, Muenchen, haben jetzt eine Studie herausgegeben die aussagt, dass künftig die steuerlichen Verlustvorträge des übernommenen Unternehmens erhalten bleiben. Das ist bisher nicht der Fall. Außerdem sollten die Private-Equity-Fonds selbst grundsätzlich steuerfrei bleiben, damit das Finanzamt nicht zweimal zugreift – einmal bei den Unternehmen und dann noch einmal auf Fondsebene. Bisher gilt dieses Privileg nur für passive, „Vermögensverwaltende“ Fonds, nicht dagegen für „gewerbliche“ Fonds, die aktiv in die Strategie der Beteiligungsunternehmen eingreifen.
2006 stiegen die von Private Equity in Deutschland getätigten Investitionen um 20% auf 3,6 Mrd. Euro. Diese Summe verteilte sich auf 970 Unternehmen, was eine Durchschnittsinvestition von 37 Mill. Euro pro Unternehmen ergibt. Private-Equity-Fonds hätten eine „erhebliche Bedeutung für die Finanzierung des Mittelstands“, wird auch Finanzminister Peer Steinbrück nicht müde zu sagen. Die mit Private Equity finanzierten Unternehmen tragen sieben Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei.
Das Gutachten räumt mit dem Vorurteil auf, mit dem geplanten Private-Equity-Gesetz sei eine Förderung privaten Beteiligungskapitals verbunden. Vielmehr gehe es um die Beseitigung von Diskriminierung.
Das nun geplante Private-Equity-Gesetz soll wettbewerbsfähige, steuerliche Rahmenbedingungen schaffen, sonst wird eine lebensnotwendige Finanzierungsquelle für Unternehmen abgeschnitten. Keine konkrete Handlungsempfehlung gibt das Gutachten indes beim Thema „Leveraging“, der Finanzierung über Fremdkapital. Es ist keine unübliche Praxis bei Private-Equity-Unternehmen, ihre Engagements mit einem hohen Anteil Fremdkapital zu finanzieren. Die Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin sehen darin ein Problem für die Stabilität des Finanzmarktes. Doch gibt es Zweifel, ob diesem Problem mit dem deutschen Gesellschaftsrecht beizukommen ist. „Wir haben dieses Thema doch, weil die Banken auch bereit sind, riskante Kredite zu vergeben“, so ein Beobachter. Das Problem sei international verankert.
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