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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 3.Nov 2005 8:21 Titel: Biete bis zu 12,5% monatlich - ab 50 $ monatlich |
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- Wer kann nähere Angaben zum Anbieter und Angebot machen -
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romch Specialist
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 72
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Verfasst am: 4.Nov 2005 13:09 Titel: Unprofessionell |
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| Allein schon die Formulierung ist unprofessionell. Rechtskräftig werden Urteile und keine Beteiligungsverträge. Forget it! |
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khw Newbie
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 3 Wohnort: Sondheim-Stetten
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Verfasst am: 4.Nov 2005 13:11 Titel: |
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Habe gerade versucht, über die in der Anzeige angegebene eMail-Adresse weitere Infos anzufordern. Leider kam das Mail nicht an, sondern ich bekam die allseits bekannte MAILER-DAEMON-Meldung  |
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aconno Newbie
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 4.Nov 2005 18:29 Titel: Antwort erhalten |
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| khw hat folgendes geschrieben:: |
Habe gerade versucht, über die in der Anzeige angegebene eMail-Adresse weitere Infos anzufordern. Leider kam das Mail nicht an, sondern ich bekam die allseits bekannte MAILER-DAEMON-Meldung  |
hallo zusammen,
ich habe gerade eine Antwort erhalten und das ziemlich schnell.
Meiner Meinung nach klingt es nicht schlecht, was da angeboten wird.
Seite ist zwar englich, aber deutscher Support/Kontakt.
Überzeugt euch selbst: http://investment.markengrosshandel.de/?ref=aconno |
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sydorle Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 227 Wohnort: GB / E / D
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Verfasst am: 4.Nov 2005 20:02 Titel: Ganz gewöhnliches HYIP |
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Hallo an Alle,
also, auch ich habe sehr schnell Antwort erhalten. Und die lautet so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer stillen Beteiligung an unserem Unternehmen. Erst einmal möchten wir uns kurz Vorstellen:
Wir sind ein junges, vor gut einem Jahr gegründetes Unternehmen. Wir suchen auf diesem Weg Beteiligungskapital, mit dem wir unsere Geschäftstätigkeit erweitern können und den Beteiligungsgebern eine stabile und hohe Renditemöglichkeit bieten.
Unser Geschäft ist der Kauf von Markenprodukten aus der Elektronik- und Unterhaltungsbranche sowie Designer- und Markenkleidung aus Überproduktionen, Konkursen, Liquidationen, Restposten u. ä., von eigens auf dieses Geschäft konzentrierte professionellen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt und den Verkauf auf dem europäischen Markt.
Die Einlage wird mit bis zu 6,50 % pro Monat fest verzinst. Mit Erreichen der Gesamtbeteiligungssumme von 35.000,00 USD wird die Festverzinsung auf bis zu 12,5% monatlich erhöht.
Nach Einzahlung Ihrer Beteiligung auf unser Geschäftskonto bekommen Sie Ihren Beteiligungsvertrag zugesandt.
Außerdem bieten wir ein Empfehlungsprogramm, mit dessen Hilfe Sie nochmals bis zu 6,50% der Einlagesumme Ihrer Geworbenen verdienen können.
Wir betreiben dieses Geschäft nun seit etwas mehr als ein Jahr als kleiner Händler mit Schwerpunkt des Verkaufes über eBay und andere Online-Marktplätzen. Wir möchten nun unser Geschäft erweitern und ein größeres Sortiment an einem festen Standpunkt anbieten. Für die Warenausstattung benötigen wir noch Kapital, wofür wir gerne private Investoren gewinnen möchten.
Sie erhalten einen Beteiligungsvertrag mit einer festen Verzinsung. Diese ist gestaffelt nach Höhe der Einlage. Wir benötigen im 1. Stepp ein Kapital von $ 35.000,--, also rund € 30.000,--. Bis zum erreichen der Summe wird die Einlage mit 2,5 % bis max. 6,5 % verzinst. Wenn das benötigte Kapital erreicht ist und wir mit dem Aufbau des neuen Standortes beginnen können. werden wir die Rendite auf 4,5 % bis max. 12,5 % anheben.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie mit einer jetzigen Beteiligung von Anfang an dabei sind und am Erfolg des Unternehmens partizipieren können. Das maximale Beteiligungskapital wird, abhängig vom Geschäftsverlauf, $ 120.000,--, also rund € 100.000,--, auf keinen Fall übersteigen.
Bis zum erreichen der Beteiligungssumme für Stepp 1 von $ 35.000,--, also rund € 30.000,--, erhalten Sie für die Empfehlung weiterer Kapitalgeber im Freundes- und Bekanntenkreise eine kleine Bonusvergütung in Höhe max. 6,5 % der Einlage.
Für die Onlineabwicklung haben wir eine Internetseite unter Investment.markengrosshandel.de eingerichtet. Diese ist in Englisch, da wir auch international nach Investoren suchen, aber eine deutsche Beschreibung ist auch vorhanden, außerdem steht Ihnen immer der deutsche Support bei Fragen und für Hilfestellung zur Seite. Wir würden uns freuen Sie als Investor begrüßen zu dürfen und auch Sie Ihr privates Konto zur Abwicklung Ihrer Einlage auf unserer Seite investment.markengrosshandel.de eröffnen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Neumann
Na, und wenn man dann auf die Seite geht, erscheint ein ganz normales HYIP-Script, das man für ca. $150 kaufen und anpassen kann.
Die Antwort-Mail ist übrigens nicht aus einem Guss, sondern aus mehreren Teilen zusammenge"paste"t.
Jeder im Forum weiss ja, dass ich risikofreudig bin. Aber verrückt - nein, das glaube ich nicht.
Gruß Karin
P.S.: hat dieser Richard Neumann vielleicht etwas mit dem user neumann zu tun? Und - heraus ihr Füchse - wer steckt denn hinter dieser Seite investment.markengrosshandel.de?
Ach ja, das "Geschäftskonto" lautet:
Send your bank wires here:
Beneficiary's Bank Name: Swiss Post PostFinance
Beneficiary's Bank SWIFT code: POFICHBE
Beneficiary's Bank IBAN: CH3809000000919132080
Beneficiary's Bank Address: Nordring 8, CH-3030 Bern
Beneficiary Account: 91-913208-0
Beneficiary Name: Richard Neumann |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Nov 2005 21:07 Titel: Re: Ganz gewöhnliches HYIP |
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| sydorle hat folgendes geschrieben:: |
wer steckt denn hinter dieser Seite investment.markengrosshandel.de?
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http://www.markengrosshandel.de/shop/default.php
| Zitat: |
Import und Handelsgesellschaft
Richard Neumann
Hohlweg 43
72178 Waldachtal
Deutschland
Fon: 07443 - 96 72 96
Fax: 07443 - 96 72 97
e-Mail: [E-Mail anzeigen] |
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sydorle Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 227 Wohnort: GB / E / D
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Verfasst am: 5.Nov 2005 11:40 Titel: Vertrags-Entwurf |
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Und so sieht nun der Vertragsentwurf aus (als PDF erhalten, mit einem Grabber in Text verwandelt):
VERTRAG
über eine
STILLE BETEILIGUNG
zwischen
Beteiligungsnehmer
vertreten durch den Inhaber
--
-nachstehend Beteiligungsnehmer (BN) genannt-
und
..................................................................................
...................................................................................
...................................................................................
-nachstehend Beteiligungsgeber (BG) genannt-
Präambel
Der BN betreibt ein Unternehmen in der Rechtsform einer Einzelgesellschaft mit folgendem Geschäftszweck:
Gegenstand des BN (Beteiligungsgesellschaft) ist der Kauf von Markenprodukten aus der Elektronik und Unterhaltungsbranche, sowie Designer und Markenkleidung aus Überproduktionen, Konkursen, Liquidationen, Restposten u. ä., von eigens auf dieses Geschäft konzentrierte professionellen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt und den Verkauf auf dem europäischen Markt.
Der BG beteiligt sich mit seiner Einlage an BN, um dadurch dessen wirtschaftliche Aktivitäten zu fördern.
§ 1 Einlage
(1) Der BG beteiligt sich mit einer Bareinlage in Höhe von ............................. USD (in Worten: .............................USD) an der Firma --. Die Zahlung ist erfolgt auf das Konto des BN bei der
Bank: .....................................
BLZ: .......................................
Kto-Nr. ...................................
(2) Die Kosten (Agio) für die Bearbeitung und die Verwaltung sowie des Vertriebs werden vom BN übernommen. Als geleistete Einlage gilt der gezahlte Betrag.
(3) Eine Nachschusspflicht seitens des BG besteht nicht.
(4) Dem BG ist bekannt, dass keine Absicherung der Einlage erfolgt und ein Totalverlust möglich ist.
(5) Es wird ausdrücklich festgestellt, dass der BG mit seiner Bareinlage kein Eigentum an dem Vermögen der Gesellschaft erwirbt. Er übernimmt dafür auch keine Haftung für Verbindlichkeiten oder Pflichten der Gesellschaft.
(6) Eine Übertragung auf Dritte, Abtretung oder Verpfändung der Beteiligung ist ausgeschlossen oder bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des BN.
§ 2 Geschäftsführung und Vertretung
Der BG ist an der Geschäftsführung des BN nicht beteiligt.
§ 3 Rendite, Gewinn- und Verlustbeteiligung
(1) Die Bareinlage des BG wird anfänglich mit ... p.m. (in Worten: .............................Prozent pro Monat) verzinst (Rendite).
(2) Nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit für den Beteiligungszweck wird die Bareinlage des BG mit … % p.m. (in Worten: .............................Prozent pro Monat) verzinst.
(3) Der BG ist an dem darüber hinaus erwirtschafteten Gewinn nicht beteiligt.
(4) Der BG wird am Verlust des BN nicht beteiligt.
(5) Die Zinsen werden monatlich, jeweils 30 Tage nach Einbuchen der Anlage eines jeden Monats zur Zahlung fällig und auf das interne Konto gebucht.
§ 4 Entnahmerechte
(1) Das Guthaben des internen Kontos kann jederzeit auf Antrag des BG durch Banküberweisung ausbezahlt werden.
§ 5 Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Informationspflichten und -rechte
(1) Der Jahresabschluss wird nach den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.
(2) Der BG ist berechtigt, vom BN frühstmöglich nach Abschluss des Geschäftsjahres – spätestens zum 31.08. des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres – die von einem Angehörigen der steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe erstellte Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungsbericht zur Einsichtnahme zu verlangen.
(3) Außerdem ist der BG berechtigt, wie ein Aktionär, Auskunft über den Geschäftsgang zu verlangen und sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich oder durch einen Beauftragten zu unterrichten.
§ 6 Beginn und Dauer der stillen Beteiligung
(1) Die stille Beteiligung beginnt mit der Einzahlung der Bareinlage auf dem vorgenannten Konto und Rücksendung des Beteiligungsvertrages mit Kopie des Personalausweises und ist auf mindestens 2 Jahre errichtet.
(2) Das Geschäftsjahr ist tas Kalenderjahr.
(3) Die Kündigung kann beiderseits durch eingeschriebenen Brief auf den Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen, frühestens jedoch zum ........................ Sie muss mindestens drei Monate vor diesem Zeitpunkt stattfinden.
§ 7 Auflösung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft wird durch Liquidation des BN aufgelöst.
(2) Die Beteiligung wird durch den Tod des BG aufgelöst. Die Einlage wird inklusive der bis zum Todeszeitpunkt des BG erworbenen Renditeansprüche an die Erbengemeinschaft des BG ausbezahlt.
§ 8 Auseinandersetzung
(1) Wird die stille Beteiligung unter Beachtung des § 6 (3) vorzeitig aufgelöst, so hat der BG Anspruch auf Auszahlung seiner Einlage und seiner bis zum Auflösungsstichtag zustehenden Rendite.
(2) An den offenen und stillen Reserven sowie an den schwebenden Geschäften ist der BG nicht beteiligt; im Falle der Liquidation des BN ist der BG an den stillen Reserven nicht beteiligt.
(3) Die Rückzahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist mit der Auflösung der Gesellschaft zur Zahlung fällig.
(4) Eine frühere Rückzahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist dem BN jederzeit gestattet.
(5) Eine Sicherheitsleistung kann nicht verlangt werden.
§ 9 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des BG.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Soweit einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sind oder werden, soll der Vertrag im übrigen Gültigkeit behalten. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind im Wege einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit diesem Vertrag beabsichtigte Zweck erreicht wird.
(4) Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft (Amtsgericht, D-72160 Horb a. N., Germany).
*** Ende ***
Festzustellen ist also, dass die Firma eine Einzelfirma ist, dennoch immer wieder von "Gesellschaft" gesprochen wird. Dann hat diese Deutsche Einzelfirma ihr Firmenkonto aber bei der Postfinanz in der Schweiz (was ja ansich nicht ehrenrührig ist).
Was halten unsere Obergurus davon?
Gruß Karin
P.S.: Danke für die Offenlegung der Adresse |
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romch Specialist
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 72
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Verfasst am: 8.Nov 2005 7:55 Titel: Zinsversprechen |
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| Die Abgabe von Zinsversprechen ist in der Schweiz, und wohl auch in Deutschland, schlicht und einfach verboten. Hat schon jemand das BAFIN informiert? |
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sydorle Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 227 Wohnort: GB / E / D
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Verfasst am: 8.Nov 2005 8:59 Titel: Brauche keine Bafin |
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Nein, ich habe Bafin nicht informiert und denke auch, wie an anderer Stelle begründet, dass ich alt genug bin für eigene Entscheidungen. Dafür brauche ich die Beamten in D nicht um zu entscheiden, was gut für mich ist und was nicht.
Herr Neumann behauptet, Bankkaufmann zu sein und auf meine direkte Frage hin meinte er, eine Bafin-Zulassung sei nicht notwendig.
Meiner Meinung nach versucht hier jemand verzweifelt, etwas Geld einzusammeln um sein Unternehmen auszuweiten. Ohne entsprechende Sicherheit (z.B. Omas Häuschen) kann auch ein ehrlicher Mensch ja kaum noch Geld von Banken erhalten.
Und wie immer bei solchen Sachen, sollte man eine evtl. Einzahlung - Vertrag hin oder Vertrag her - schlicht und einfach als Spende betrachten und sich freuen, wenn doch mal etwas dabei herum kommt.
Gruß Karin |
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sydorle Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 227 Wohnort: GB / E / D
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Verfasst am: 8.Nov 2005 9:11 Titel: Nachsatz |
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einige Abschnitte aus dem Schreiben von Herrn N.:
. . . Als Bankkaufmann weiß ich über die Schwierigkeiten einer Bankfinanzierung Bescheid. Eine Mezzanine - Finanzierung über private placement ist heute eine der gängigsten Kapitalbeschaffungsmaßnahme für Unternehmen, zumal diese als Eignkapital zu werten ist, worauf eine weitere, eventuell Bankfinanzierte Kapitalbeschaffung aufgebaut werden kann. . .
. . . Eine Zulassung des Bafin ist nicht erforderlich, da die Gelder ausschließlich für das eigene Unternehmen in Form von Beteiligungs- geldern verwendet werden und nicht ein einsammeln und arbeiten von Beteiligungsgeldern für Drittunternehmen stattfindet. Nach deutschem Recht hat jeder Unternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, die Möglichkeit, Beteiligungen an seinem Unternehmen einzugehen . . .
Hier gibt es sicher einige Fachleute, die diesen Aussagen Paroli bieten können. Meine Bitte ist jedoch, lasst die verdammten Behörden aus dem Spiel. Sollen sie sich um deren eigene Effizienz kümmern und sich auf die wirklich großen Fische konzentrieren (Peanuts etc.)
Gruß Karin |
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Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 8.Nov 2005 10:09 Titel: Formulierung ein wenig unglücklich |
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@ Sydorle
Der Beteiligungsvertrag entspricht den Vorschriften des HGB und ist bis auf die Begriffsverwendung "Zinsen" nicht zu beanstanden. Sollte Herr Neumann den Begriff "Zinsen" durch "Gewinnbeteiligung" ersetzen, wäre der Vertrag perfekt und niemand könnte etwas daran aussetzen.
Auf den möglichen Totalverlust wird hingewiesen, alles Andere ist völlig ok.
Jeder sollte also selbst entscheiden, ob er sich auf diese Anlage einlässt.
Freundliche Grüße
Taeaen |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 8.Nov 2005 10:09 Titel: |
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| Zitat: |
| . . Als Bankkaufmann weiß ich über die Schwierigkeiten einer Bankfinanzierung Bescheid. Eine Mezzanine - Finanzierung über private placement ist heute eine der gängigsten Kapitalbeschaffungsmaßnahme für Unternehmen, zumal diese als Eignkapital zu werten ist, worauf eine weitere, eventuell Bankfinanzierte Kapitalbeschaffung aufgebaut werden kann. . . |
Also Eigenkapitaldarstellung?
Als Bankkaufmann kann ich Ihnen gerne zum Bankenbetrug verhelfen,
da ich mich ja auskenne...
Schwachsinn |
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Interessent Specialist
Anmeldungsdatum: 13.03.2004 Beiträge: 63
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Verfasst am: 9.Dez 2005 9:22 Titel: |
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Bin gerade auf dieses Forum gestossen. Obwohl die letzte Wortmeldung schon eine Weile zurück liegt, will ich meinen Senf noch dazu geben.
Es handelt sich ja um eine stille Unternehmensbeteiligung. In der Tat ist das fast die einzige noch verbliebene Möglichkeit, ohne BaFin zu agieren. Der Hinweis von Taeaen ist zu unterstreichen. Allerdings lauert auch im §1 (4) Gefahr, dass dem Anbieter die BaFin Unwillen zollen kann, weil die Beteiligung am Verlust ausgeschlossen wird. M.E. ergibt sich daraus der Ansatz, ein nicht genehmigtes Einagengeschäft zu behaupten. Seit 1. Juli wurde noch eine Hürde geschaffen, die Prospektpflicht. Der Anbieter darf erst nachdem das BaFin den Prospekt genehmigt hat, öffentlich werben. Dabei ist diese Prüfung eher Verbrauchervedummung, weil im Prospekt hervorgehoben werden muss, dass das BaFin die Richtigkeit nicht prüft, sondern nur das Vorhandensein der vorgeschriebenen inhaltlichen Punkte. Die Prospektierung kann der Anbieter nur dadurch vermeiden, dass er nicht mehr als 20 Anteile anbietet oder nicht mehr als 100.000 Euro p.a. aufnimmt. Falls Fachleute des Forums hier noch Ergänzngen machen können, sidn die gern gelesen. |
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