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leuchte Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2003 Beiträge: 134 Wohnort: umspannwerk
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Verfasst am: 11.Aug 2006 5:46 Titel: |
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| GM&P Mod. Team hat folgendes geschrieben:: |
| Sachsen entzieht Betandwin die Lizenz |
Ja spinnen die? Mit einem Handstreich werden tausende Klubs bestraft.
Der Breitensport leidet. Gerade gelesen. Spielen die ersten Mannschaften halbnackt?
| Zitat: |
Sachsens Innenstaatssekretär Jürgen Staupe:
„Es darf bundesweit nicht mehr mit „bwin“ geworben werden.
Das gilt für Bundesligisten wie für kleine Vereine.“
Rund 20 000 Amateur-Teams in Deutschland,
dazu die Profi-Klubs Werder Bremen und 1860 München,
haben „bwin“ auf der Brust.
• Warum wird „bwin.de“ verboten?
Offizielle Begründung: Die Gültigkeit der Lizenz wird bestritten.
Außerdem würde ein Wettbewerb unter mehreren Wett-Anbietern
die Spielsucht fördern.
• Darf ich noch online wetten?
„Bwin.de“ bietet sein Programm in den nächsten zwei Wochen weiter uneingeschränkt an
(Konto-Guthaben bleibt in jedem Fall erhalten).
• Was passiert mit den Profi-Klubs?
Werder droht Sonntag in Hannover bei Werbung für „bwin.de“ ein Zwangsgeld (50 000 Euro).
• Was wird aus den Amateur-Vereinen?
Das Werbe-Verbot gilt auch für Amateur- und Jugend-Klubs. Saarlands Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer kündigte Polizeieinsätze an, Trikots würden von Polizisten eingesammelt. |
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stern24 User gebannt
Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 219
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Verfasst am: 11.Aug 2006 6:31 Titel: Der wahre Grund gegen bwin vorzugehen? |
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Leserbrief aus www.stern.de
Leser-Kommentare (1) zu diesem Artikel
cdh79 (10.8.2006, 19:57 Uhr)
Der wahre Grund gegen bwin vorzugehen?
Ein Auszug aus dem Handelsblatt:
HANDELSBLATT, Donnerstag, 10. August 2006, 18:53 Uhr
Sportwetten
Von Sport, Kunst und Lügen
Von Thomas Knüwer
Wer die Untersagung der Geschäfte für den Sportwetteanbieter Bwin verstehen will, muss ein wenig abstrahieren. Dann sieht er handelnde Personen wie den sächsischen Staatssekretär Jürgen Staupe. Der ist nebenbei Aufsichtsrat von Sachsenlotto. Und Sachsenlotto ist Mitbetreiber von Oddset, dem staatlichen Rivalen von Bwin.
Keine ungewöhnliche Konstellation: In Bremen führt der gegen private Wettanbieter schießende Bürgermeister Thomas Röwekamp den Aufsichtsrat von Lotto Bremen. Ob in dieser Konstellation unabhängige Entscheidungen fallen, darf bezweifelt werden.
Angeblich geht es den Volksvertretern im Kampf gegen die privaten Wettfirmen um den Schutz vor Spielsucht. Eine Begründung, die den Intellekt der Bürger beleidigt: Wären die Politiker wirklich an der Suchtbekämpfung interessiert, würden sie Sportwetten verbieten. Oder die Oddset-Abgaben zur Suchtbekämpfung einsetzen.
Seien wir ehrlich: Den Regierenden geht es allein um die Sicherung eines hohen Allgemeingutes – Geld. Nein, nicht die Oddset-Abgaben. Das waren nur 50 Millionen Euro im Jahr 2004. Ihre Angst ist: Kippt das Sportwettenmonopol, folgen bald Lotto und Glücksspiel.
Und da ist deutlich mehr im Spiel: Rund eine halbe Milliarde Euro machen die Abgaben der Lottogesellschaften aus, dazu kommen die Gelder aus Spielbanken. Und mit denen leistet sich manche Landesregierung zum Beispiel Kunstsammlungen und Musikwochen. Und die Aufsichtsratsposten wären dann auch nicht mehr so angenehm.
Um all das zu sichern, ist jede noch so bizarre Rechtsverschwurbelung willkommen. Dass die Öffnung des Marktes und eine geschickte Handhabung der Wettsteuer womöglich deutlich höhere Einnahmen bringen könnten, so weit reicht die Vorstellungskraft nicht. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 11.Aug 2006 7:22 Titel: |
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| GM&P Mod. Team hat folgendes geschrieben:: |
| ... Verbot gilt in ganz Deutschland ... |
Das ist Wunschdenken der Sachsen !!!
Einerseits ist Lotterierecht Landesrecht und damit nicht auf andere Bundesländer auszudehnen (wenn wie hier eine Untersagungsverfügung ergeht). Andererseits erteilen alle anderen Bundesländer sowieso keine Wettlizenzen an Private, sodaß diese Aussage aus Sachsen allenfalls einen gewissen Realitätsbezug hat.
Nach den bisherigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (siehe www.vewu.com) wird diese Untersagungsverfügung in Sachsen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollzogen werden können.
Die Argumentation der Verwaltungsgerichte ist nahezu einhellig: Das BVerfG fordert von den staatlichen Monopolisten, aufgrund Ihres Monopols die Gefahren der Spiel- und Wettsucht konsequent zu bekämpfen. Die teilweise marktschreierische Werbung für Glücksspiel der staatlichen Lotteriebetriebe stehe dieser Vorgabe entgegen. Verbote gegenüber Privaten verletzen demnach EU-Recht, aber auch Art. 12, 14 GG, da nicht erkennbar sei, daß von Privaten konkrte höhere Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, als von staatlichen Lotterien.
Ungeachtet der o.g. Entscheidung aus NRW ist dieses Thema noch lange nicht rechtlich erledigt.
Beste Grüße
tropico |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 11.Aug 2006 12:30 Titel: |
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Internetsperren für illegale Wettanbieter geplant
Nach dem Verbot des privaten Wettangebots von bwin, möchte das sächsische Innenministerium nun auch Internet-Sperren gegen Wettanbieter ohne Konzession verhängen.
Demnach solle es bereits Internet-Provider geben, die auf der "Schwarzen Liste" stehen. Jürgen Straupe, Staatssekretär im sächsischen Innenministerium, gab bekannt, damit Wetteinsätze aus Deutschland bei illegalen ausländischen Anbietern unterbinden zu wollen. In Italien sei der Zugriff illegaler Wettanbieter auf das Internet bereits verboten. "Ich bin überzeugt, dass sich das staatliche Monopol durchsetzen lässt", so Straupe.
Martin Bahr, Medienrechtsexperte, bezeichnet derartige Internetsperren als absurd. "Das Internet kann nicht abgesperrt werden. Bei Sperrungsverfügungen sind zwar die Seiten gesperrt, diese können jedoch unter anderen Domains gespiegelt werden. Dadurch werden die Inhalte schlimmstenfalls verdoppelt", so Bahr im Gespräch mit pressetext. Zudem könnten auch illegale ausländische Wettanbieter aufgrund fehlender Konzessionen rechtlich nicht herangezogen werden, da das deutsche Recht an der Grenze ende.
Derartige Sperrungsverfügungen gibt es in Deutschland zwar schon, jedoch nur für rechtsradikale Seiten. Diesbezüglich hat die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Access Provider in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, eine Sperre über zwei rechtsradikale Seiten zu verhängen. Das Gericht stimmte zu, da durch den Mediendienstestaatsvertrag und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag diese Entscheidung gerechtfertigt sei. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 11.Aug 2006 12:44 Titel: |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
Internetsperren für illegale Wettanbieter geplant
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Auch dies ist Wunschdenken der sächsischen Bürokraten (selbst die Bayern halten sich zurück ...) ! Geradezu lächerlich.
Selbst wenn dergleichen technisch umgesetzt werden könnte (was ich bezweifle), wäre unverzüglich eine Eilentscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts zu erwirken, die dann ebenfalls zugunsten des Betreibers ergehen müßte. Dafür sprechen alleine die Beschlüsse in Eilverfahren auf der von mir genannten website.
Als ob die Sachsen oder Deutschland zum Hüter der internationalen Gesetze nebst Kontrolle des Internets berufen wären ... Georg Walker B. läßt grüßen ... !
Ein solcher Rechtsstreit wäre wirklich interessant
Beste Grüße
tropico |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 11.Aug 2006 12:51 Titel: |
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| Zitat: |
| Georg Walker B. läßt grüßen ... ! |
Was die da vor haben, hört sich eher so an, als lässt zu viel Genuss
von Johnny Walker grüßen... |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 13.Aug 2006 18:04 Titel: |
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Exklusiv-Interview mit dem Hamburger Medienrechtler Ralph Oliver Graef
pressetext: Welche Quote würden Sie anbieten, dass bwin im Jahr 2007 in Deutschland Wetten anbieten darf?
Graef: Ich fürchte die Quote läge bei null Prozent. Im Rahmen der Übergangsfrist des BVerfG zum 31. Dezember 2007 wird sich am aktuellen Verhalten der staatlichen Sportwettenanbieter nichts ändern. Die Bundesländer haben im Jahr 2005 aus Glückspielsteuern und Gewinnabführungen rund 4,4 Mrd. Euro (!) eingenommen, darunter war zwar nur ein geringer Anteil aus Sportwetten und der Großteil aus Lottoeinnahmen. Aber kein Monopolist gibt freiwillig seine Monopolstellung auf. Dies wird sich erst ändern, wenn die EU regulierend eingreift, bis dahin bewahren sich die Bundesländer ihre üppigen Einnahmen und bilden daraus für den Fall einer Deregulierung schon jetzt Rücklagen für etwaige Schadensersatzklagen der privaten Anbieter.
presstext: bwin spricht nach dem Verbot von privaten Sportwetten von "beispielloser Wettbewerbsverhinderung". Ist den Behörden im Zuge der ganze Causa ein Denkfehler unterlaufen?
Graef: Es gibt verschiedene Denkfehler. Die Exekutive in Form der Behörden kämpft einen verzweifelten Kampf gegen die unausweichliche Liberalisierung des Sportwettenmarktes und für die Beibehaltung ihres Monopols. Dieses Monopol lässt sich aber aufgrund der europarechtlichen Vorgaben und aufgrund der bisher ergangenen Rechtsprechung insbesondere des EuGH, aber auch des BverfG und der nachgeordneten Instanzgerichte in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen nicht mehr halten.
Die Einheitlichkeit der Rechtsauslegung ist durch Alleingänge wie den des Freistaates Sachsen gefährdet. Schon jetzt haben diverse Strafgerichte die Anwendbarkeit von § 284 StGB auf die Vermittlung von Wetten innerhalb der EU wegen Verstoßes gegen die im EU-Recht normierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verneint (siehe LG Hamburg, LG Köln, LG München, etc.). Diverse Verwaltungsgerichte (siehe VG München, VG Köln) haben entschieden, dass Sportwettenanbieter mit EU-Lizenzen grundsätzlich auch auf dem deutschen Markt tätig werden dürfen.
Das Problem ist also, dass hier der "Bock zum Gärtner" gemacht wird, wie man so schön sagt. Jürgen Staupe, der Staatssekretär im sächsischen Innenministerium, der für die am 10. August 2006 ergangene Untersagungsverfügung gegenüber der "betandwin e.K." und der "bwin.com" verantwortlich zeichnet, sitzt gleichzeitig im Aufsichtsrat der Sachsenlotto, denen ODDSET gehört. Es verfügt also einer der Profiteure einer Monopolisierung des staatlichen Anbieters ODDSET - nämlich der Freistaat Sachsen - die Schließung des privaten Anbieters und grössten Konkurrenten bwin. Chapeau, das erinnert ein wenig an Präsident Putin in Russland.
pressetext: Welche Chancen haben private Wettanbieter wie bwin daher auch in Zukunft in Deutschland Wetten anzubieten und zu vermitteln?
Graef: Ich denke gute Chancen aufgrund der von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren insbesondere gegen Deutschland. Da die Europarechtswidrigkeit von staatlichen Monopolen bereits mehrfach festgestellt worden ist, wird es kommen wie auch in anderen Bereichen, die einst staatlich monopolisiert waren, wie etwa das Postwesen, die Telekommunikation oder der Schienenverkehr. Machen wir uns nichts vor, es geht den Bundesländern nur um die Einnahmen aus Glücksspielsteuern und Gewinnabführungen. Die Suchtprävention ist ein vorgeschobenes Argument. Sportwetten haben für die große Mehrheit der Spieler reinen Erholungs- und Unterhaltungscharakter.
Natürlich werden die Landeskassen ohne das Monopol leerer sein, aber spätestens seit der Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist klar, dass fiskalische Interessen vom Staat nur verfolgt werden dürfen, solange sie "erfreuliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund" der Restriktionen sind.
Außerdem gibt es schon heute eine Vielzahl von ausländischen Wettangeboten im Internet, die trotz des staatlichen Wettmonopols in Deutschland Wetten anbieten ohne verfolgt werden zu können. Diese Wettanbieter lachen sich doch ins Fäustchen, da ihre Umsätze weiter zunehmen werden. Es gibt nach meiner Auffassung keinen triftigen Grund auf dieser Grundlage private Wettanbieter in Deutschland auszuschließen.
pressetext: Hat es aus Ihrer Sicht Versäumnisse von bwin in den letzten Jahren gegeben, die diese Situation hätte verhindern können?
Graef: Im Gegenteil, ich bin sogar der Meinung, dass die privaten Wettanbieter wie bwin ziemlich viel richtig gemacht haben und ihr Erfolg nunmehr dazu führt, dass die Bundesländer unbequeme Konkurrenten ausschließen wollen. Der Hoyzer-Skandal fand bei ODDSET statt und nicht bei einem privaten Wettanbieter.
Die privaten Wettanbieter sind nach meiner Kenntnis keine "Zockerbuden". Sie arbeiten schon lange mit effektiven Überwachungsmethoden wie z.B. der Registrierung von Kundendaten (unter Angabe von Name, Geburtsdatum, genaue Wohnadresse), der Identifikation des Spielers bei der Ausszahlung von Wettgewinnen, der Nachverfolgung von Zahlungsströmen durch Bekanntgabe der Bankverbindung, des Ausschlusses von Insidern, d.h. von solchen Spielern die an sportlichen Veranstaltungen (beispielsweise als Sportler, Schiedsrichter, Eigentümer oder Funktionär) beteiligt sind und vor allem mit Einzahlungslimits für Spieler (1.000 Euro am Tag, 5.000 Euro im Monat) und Wettlimits pro Wette rund 3.000 Euro pro Wette). Dies führt dazu, dass es nach Spiel und Wettquote maximal erzielbare Wettgewinne gibt.
pressetext: Sind die Aktivitäten, die rund um ODDSET in den letzten Monaten gesetzt wurden, ausreichend, um das Monopol vor Gericht aufrechterhalten zu können?
Graef: Nein, nach meiner Kenntnis ist keiner der oben erwähnten Standards, die bei den führenden europäischen Online-Gaming-Anbietern Routine sind, beim staatlichen Anbieter ODDSET angedacht oder gar umgesetzt. Das Alter der Spieler wird nicht kontrolliert. Eine Kundenregistrierung oder Kundenkarte existiert nicht. ODDSET-Wetten können in Deutschland nahezu ohne Kontrolle über ein dichtes, unlizenziertes Vertriebsnetz angeboten werden. Sie können tatsächlich von Shop zu Shop gehen und Wetteinsätze platzieren. Dass die Werbeaktivitäten entsprechend den Vorgaben des BVerfG signifikant eingeschränkt wurden kann ich auch nicht erkennen. Bei der Fussball WM war ODDSET als Sponsor bei jedem Interview im Hintergrund präsent.
pressetext: Welche Rolle spielt die EU? Oft hat man das Gefühl, dass EU-Gesetze das Leben der Bürger bis ins kleinste Detail regeln. Bei diesem großen Thema jedoch nicht. Wie ist diese Situation zu erklären?
Graef: Wir leben eben nicht in einer "autoritären-Super-EU" sondern in einem Rechtsstaat der wiederum Teil einer rechtsstaatlich organisierten EU ist.
Die EU Kommission hat mittlerweile auf der Ebene Mitgliedsstaat/EU sechs Vertragsverletzungsverfahren gegen europäische Länder - unter anderem Deutschland - wegen Verstoßes gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EG) eingeleitet. Ich bin mir sicher, dass das Verfahren gegen Deutschland mit einer Niederlage Deutschlands enden wird. Auf der Ebene Bürger/Mitgliedstaat müssen private Anbieter zunächst den deutschen Instanzenzug ausschöpfen - und das kann dauern. Als weitere Möglichkeit bietet sich der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an (EGMR). Hier können Privatpersonen aber auch Unternehmen bei einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention Individualbeschwerde einlegen. Auch dies ist aber erst möglich nach Durchlaufen des nationalen Instanzenzuges.
pressetext: Könnte das Beispiel Deutschland in Europa Schule machen bzw. umgekehrt, kann eine liberalere Einstellung zu (Sport-)Wetten in Deutschland Einzug finden?
Graef: Das EU-Recht räumt den Mitgliedstaaten einen erheblichen Ermessenspielraum für die Ausgestaltung des Glücksspiels und von Sportwetten ein. Insoweit kann und wird es unterschiedlich strenge Lösungen der einzelnen Länder geben - sie haben sich jedoch alle an den Vorgaben der europarechtlich garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu orientieren.
Die Liberalisierung der Sportwetten ist nicht aufzuhalten. Ich bin der Auffassung, dass aufgehört werden muss mit dem Vorschieben von sachfremden Argumenten seitens der verschiedenen Interessengruppen, insbesondere der Lobbyisten auf Länderebene und bei den Sportverbänden. Die vom BverfG postulierten Ziele - Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht und die Begrenzung der Wettleidenschaft, Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften und Abwehr von Gefahren aus der mit den Sportwetten verbundenen Begleitkriminalität - lassen sich auch ohne ein staatliches Wettmonopol erreichen.
Das Beispiel England – wo es staatliche Lizenzen für private Anbieter und eine zentrale Aufsichtsbehörde gibt - zeigt, dass man unter Einhaltung ordnungspolitischer Maßnahmen sowohl zusätzliche Einnahmen generieren als auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen kann. Die Registrierung von Kundendaten, die Identifikation der Spieler bei der Auszahlung von Wettgewinnen, die Nachverfolgung von Zahlungsströmen durch Bekanntgabe der Bankverbindung, der Ausschluss von Insidern und das Setzen von Einzahlungslimits für Spieler und Wettlimits pro Wette sind viel effektivere Maßnahmen als die Einsetzung staatlicher Suchtbeauftragter oder der reglementierte Zugang zur „Droge“ Sportwette über staatliche Anbieter.
pressetext: Danke für das Interview! |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 16.Aug 2006 16:22 Titel: |
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Das Landgericht Berlin hat durch
Beschluss vom 31. Juli 2006 -526 Qs 190/06 - einen
Entschädigungsanspruch eines Sportwettvermittlers bestätigt und die
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen stattgebenden Beschluss
des AG Tiergarten außer Kraft gesetzt. Das Landgericht Berlin teilt
dabei insbesondere mit, dass das Vermitteln von Sportwetten kein
strafbares Veranstalten laut § 284 StGB ist, wobei dies insbesondere
auch unter Berücksichtung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28.3.2006 und des EuGH
(Gambelli Urteil Az.: C-101/01) festzustellen ist.
Der Beschluss, der in gleich mehreren Strafsachen nach Einstellung
der Verfahren ergangen ist zeigt sehr deutlich an, dass sich die
Behörden auf erhebliche Schadenersatzforderungen der
Sportwettvermittler einstellen dürfen, die mit dem Beschluss des
Landgerichts Berlin auch rechtens sind. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2941
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Verfasst am: 18.Aug 2006 6:30 Titel: |
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| Zitat: |
Sachsen verstößt gegen EU-Recht
Zitat: Focus
Das Sportwetten-Verbot des Landes Sachsen gegen den Anbieter Bwin verstößt möglicherweise gegen EU-Recht.
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) werde derzeit ein ähnlicher Fall aus Italien verhandelt, berichtet das Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY am Dienstag vorab. In seinem Schlussantrag sei der Generalanwalt des EuGH, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, bereits am 16. Mai zu dem Schluss gekommen, dass für einen Anbieter von Sportwetten die Genehmigung eines Mitgliedsstaats ausreiche, um auch Wettgeschäft in weiteren Mitgliedsstaaten aufbauen zu können.
„Diese Schlussanträge sind zwar keine offizielle und endgültige Position des EuGH, die erst in etwas sechs Monaten zu erwarten ist“, sagte der Chef des EU-Büros des deutschen Sports, Tilo Friedmann, zu FOCUS-MONEY. In 80 Prozent der Fälle folge der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts.
Sachen hält an Verbot fest
Ungeachtet dessen hält das sächsische Innenministerium am Verbot des Sportwetten-Anbieters Bwin fest. Man lege die bisherige Rechtsprechung des EuGH so aus, dass jedes Land selbst über die Zulassung von Wettanbietern entscheiden dürfe, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Dresden. Auch im jetzigen Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie seien Glücksspiele, Lotterien und Wetten ausgenommen. Daher bedeute die Zulassung in einem EU-Land nicht automatisch auch die Zulassung im Rest der EU.
Bwin will sich wehren
Sachsens Innenministerium hatte in der vergangenen Woche den Unternehmen Betandwin e.K. mit Sitz im sächsischen Neugersdorf und Bwin.com Interactive Entertainment AG in Wien ihre Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Bwin will gegen das Verbot klagen. Sachen beruft sich auf das staatliche Wettmonopol. Bwin argumentiert dagegen, dass das Sportwettenmonopol des Staates auch mit dem Verbot des Anbieters nicht wieder hergestellt werde, da weiterhin Wetten über das Internet angeboten würden.
Das Vorgehen Sachsens war von Sport-Verbänden und Vereinen, die mit der Firma vertraglich verbunden sind, kritisiert worden. Das Unternehmen investiert unter anderem mehrere Millionen Euro als Trikotsponsor bei Fußball-Bundesligist Werder Bremen und Zweitligist TSV 1860 München. Das Verbot trifft auch weitere private Wettanbieter. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 18.Aug 2006 12:59 Titel: |
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"Bwin kann auf Deutschland nicht verzichten"
Der Internet-Sportwettenanbieter Bwin muss im ersten Halbjahr 2006 ein deutliches Minus hinnehmen. Obwohl das Unternehmen seine Brutto-Gaming-Erträge um 216 Prozent auf 191,6 Mio. Euro steigern konnte, betrug das Konzernergebnis nach Steuern und Ergebnisanteilen Dritter um 27,1 Mio. Euro weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Wie Bwin mitteilt, wurde es durch akquisitionsbedingte, nicht Cash wirksame Abschreibungen der aktivierenden Kundenbasis sowie Software im Zuge der Ongame Transaktion mit 18,2 Mio. Euro belastet. Die Zahl der so genannten Real Money Kunden kletterte in den ersten sechs Monaten um 289 Prozent auf insgesamt 1,5 Mio.
"Die Fußball-WM hat das Sportwettengeschäft in diesem Jahr gepusht", erklärt Michael Schmid, Analyst bei Goldmedia, im Gespräch mit pressetext. Bwin mache 30 Prozent seines Umsatzes in Deutschland, das zu einem der Kernmärkte des Unternehmens zählt und derzeit die Position privater Wettanbieter heftig diskutiert . Zwar würde das jüngst erlassene Wettverbot das Internetgeschäft nicht so hart treffen wie stationäre Sportwettenanbieter, kommt es jedoch zur Durchsetzung eines Werbeverbots, könnte dies auch auf Bwin fatale Auswirkungen haben. "Kommt es tatsächlich zum Werbeverbot, so bedeutet dies, dass das Wachstum von Bwin stark eingeschränkt sein wird", meint Schmid.
Im ersten Halbjahr erzielte die Online-Plattform einen Bruttorohertrag aus dem Sportwettgeschäft in Höhe von 80,8 Mio. Euro. Im Vorjahr waren es hingegen nur 41,9 Mio. gewesen. Der Bruttorohbetrag im Bereich Casino, Poker und Games belief sich auf jeweils 41,2 Mio. Euro, 63 Mio.Euro sowie 6,5 Mio. Euro. Die Aufwendungen für Personal, Marketing und Sonstiges erhöhten sich auf 176,1 Mio. Euro. Das EBIDTA nahm um 3,8 Mio. Euro ab. Ausschlag gebend waren unterdurchschnittliche Ertragsentwicklungen im Bereich Sportwetten aufgrund einer Mehrzahl an Favoritensiegen bei der Fußball-WM und geringerem als erwartetem Wachstum des Pokergeschäfts in den USA.
Für das Geschäftsjahr 2006 hat Bwin seine Wachstumserwartungen bezüglich der Brutto-Gaming-Erträge auf rund 435 Mio. Euro bei einem EBIDTA von mindestens 40 Mio. Euro revidiert. Das Geschäft mit den privaten Online-Sportwetten in Deutschland werde sich nicht einfach abstellen lassen, so Schmid gegenüber pressetext. "Es ist schwer im Internet alles genau zu kontrollieren. Wer spielen will, wird auch weiterhin spielen." Zudem seien erst noch weitere Urteile abzuwarten. Auf Deutschland verzichten könne Bwin jedenfalls nicht. Das würde laut Schmid bedeuten, dass das Unternehmen einen Kernmarkt aufgibt. |
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Betelgeuze Newbie
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 18.Aug 2006 13:56 Titel: |
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| Zitat: |
| "Ich bin überzeugt, dass sich das staatliche Monopol durchsetzen lässt", so Straupe. |
Ich dagegen bin überzeugt, daß diese, von uns Bürgern mal gewählten Verbrecher, in Kürze genauso weggefegt werden, wie einst Honnecker, Ceausescu und Konsorten.
Dieses Land hat mittlerweile mehr Verbote als die Sovietunion der 80er Jahre. Freiheit sieht anders aus. |
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Dirk Hirsch Newbie
Anmeldungsdatum: 09.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am: 19.Aug 2006 11:46 Titel: |
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| Betelgeuze hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
| "Ich bin überzeugt, dass sich das staatliche Monopol durchsetzen lässt", so Straupe. |
Ich dagegen bin überzeugt, daß diese, von uns Bürgern mal gewählten Verbrecher, in Kürze genauso weggefegt werden, wie einst Honnecker, Ceausescu und Konsorten.
Dieses Land hat mittlerweile mehr Verbote als die Sovietunion der 80er Jahre. Freiheit sieht anders aus. |
Ja ja, so ist es eben. Jeder weiss es und alle belassen es dabei. Wie sagte doch eins ein Prominenter: Der Erfolg eines Politiker haengt von der Bloedheit seiner bewunderer (Waehler) ab und davon, haben wir leider noch viel zu viele.
Schaut man etwas laenger zurueck, naehmlich bis zum Tag der Gruendung der DDR. Nach heutigen Wissen und nach Aktenlage erweckt es den Anschein, dass man am H - kreuz.... solange herrumgebogen hat, bis daraus Hammer und Zirkel geworden ist.
Schaut doch mal unter: http://www.petart-foundation.org , da koennt ihr sehen, was hier in Deutschland so alles moeglich ist. Daher liegt die bevorstehende Tat aus dem Satz: "Ich dagegen bin überzeugt, daß diese, von uns Bürgern mal gewählten Verbrecher, in Kürze genauso weggefegt werden, wie einst Honnecker, Ceausescu und Konsorten" nicht mehr so weit in der Ferne liegt.
Das ist meine urpersönliche Meinung, da ich beide Systeme gut kenne und ebenfalls daran mitgewirkt habe, das der DDR zu kippen, was auch gelungen ist. Beim anderen, dem jetzigen bin ich ebenfalls beteiligt, hier einiges zu aender was die Ungerechtigkeit und die Abzockerei der Mandatsträger betrifft.
Ich möchte darauf keine antwort, da auf der Internetseite http://www.petart-foundation.org , alles zu erkennen ist. Wer gut Informiert ist, kann ahnen, was da auf unsere Mandatsträger draufzukommt.
Bemerkung: 80% der Infos werden noch vor dem Zugriff der öffentluichkeit ferngehalten und das aus gutem Grung - vorgerichtlich guetliche Einigung mit dem Bundesschuldner nach Art. 34 GG samt Weiterungen zu Art 71 Abs 2 GVG als Endurteil, Revision wurde nicht zugelassen.
Dieser Text ist nicht fuer "moechtegerner", Leute mit angelesenem Halbwissen bringt das nicht weiter.
Ein schoenes Wochenende und dran Glauben, es gibt nicht gutes, ausser man tut es.
MfG. D......H..... |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 23.Aug 2006 8:36 Titel: |
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Das Thema "Sportwetten" geht in eine neue Runde:
Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hält das Vermitteln von Sportwetten für straflos, da § 284 StGB eine solche Handlung nicht unter Strafe stellt (dort ist "nur" das Veranstalten oder das Bereithalten von Einrichtungen hierzu tatbestandsmäßig).
LG Berlin vom 31. Juli 2006, dort Ziff. II. 1.
http://www.vewu.com/downloads/Urteile/LG_Berlin31Juli2006.pdf
Demgegenüber hat das VG Berlin mit Beschluß vom 17. August 2006 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.
Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus, das Vermitteln von Sportwetten sei eine strafbare Handlung, die durch die zuständige Behörde unterbunden werden müsse.
VG 35 A 97.05
http://www.vewu.com/downloads/Urteile/vg_berlin_060817_35a97-05_anonym.pdf
Was gilt denn nun ... ?
Beste Grüße
tropico |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2941
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Verfasst am: 24.Aug 2006 8:05 Titel: |
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| Zitat: |
Landgericht Göttingen lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Sportwettvermittler ab und spricht ihm Entschädigungsanspruch zu.
Pressemitteilung von: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH
Bei einem Inhaber von mehrerern Sportwettvermittlungsagenturen in Niedersachsen wurden im Jahre 2004 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen gleich mehrfach Razzien in seinen Annahmestellen durchgeführt.
Die vormals ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse wurden durch das Landgericht Göttingen damals trotz eingelegter Beschwerden bestätigt. Die Fortsetzung seines Betriebes war für den Sportwettvermittler somit über Monate nicht mehr möglich.
Die nunmehr seitens der Staatsanwaltschaft Göttingen erhobene Anklage wurde durch das Landgericht Göttingen mit Beschluss vom 24.Juli 2006 – Az: 2 Kls 2/06 – nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren insoweit nicht eröffnet. Zudem wurde durch das Gericht festgestellt, dass der Betroffene aus der Staatskasse zu entschädigen ist, soweit ihm durch die erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen ein Schaden entstanden sei.
Die Regelungen des Niedersächsischen Lotteriegesetzes verstoßen – so das Gericht - gegen Art.12 GG, wie mittelbar durch das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 28.3.2006 festgestellt. Dies mache zwar die Erteilung einer Erlaubnis nicht entbehrlich, die Anklage sei aber gleichwohl unter mehreren Gesichtspunkten nicht zuzulassen.
So enthalte die Anklage nicht die notwendige Informationsfunktion, also Angaben über Arten der Wetten und Ablauf der Sportwettvermittlung, was aber zur Beantwortung der Frage, ob Sportwetten im konkreten Fall überhaupt Glückspiele seien, notwendig sei.
Ferner handelte – so das Gericht jetzt zutreffend – der Angeschuldigte jedenfalls in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum. Das Gericht nimmt – was Respekt verdient – ausdrücklich Abstand von seiner früheren Auffassung, wonach der Angeschuldigte zumindest eine bedingte Unrechtseinsicht gehabt habe. Nunmehr legt das Gericht dar, dass angesichts einer ganzen Vielzahl von freisprechenden Urteilen und Beschlüssen anderer Gerichte der Angeschuldigte hierauf, aber auch auf die ihm erteilten Rechtsauskünfte, vertrauen durfte, zumal sich die Entscheidungen der Gerichte als zutreffend erwiesen haben. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2941
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Verfasst am: 24.Aug 2006 8:07 Titel: |
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| Zitat: |
Verwaltungsgericht Köln kippt Werbeverbot für Sportwetten im Internet
Pressemitteilung von: Tipico Deutschland
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit dem Beschluss (Az: VG Köln 6L 736/06) vom 17.08.2006 Internetwerbung von Veranstaltern mit Konzessionen aus dem EU-Ausland erlaubt.
Es gab damit Beschwerden gegen eine Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf statt, die im Mai 2006 die Werbung für private Sportwettanbieter im Internet pauschal untersagt hatte.
Die für das Medienrecht zuständige 6. Kammer folge mit diesen Entscheidungen der
Rechtsprechung der für das Gewerberecht zuständigen 1. Kammer, so das Gericht
weiter. Die 1. Kammer hatte Mitte Juli 2006 in etwa 50 Fällen den Eilanträgen privater
Sportwettvermittler stattgegeben und deren von den Ordnungsämtern geplanten Schließung vorläufig verhindert.
Es spreche einiges dafür, dass das staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Ausgestaltung gegen die europarechtlich gesicherte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße, begründeten die Richter ihr Vorgehen. Das europäische Gemeinschaftsrecht könne nicht (auch nicht zeitweise) ausgesetzt werden. Diese Erkenntnis hatte zuvor auch schon die renommierte Anwaltskanzlei für Europarecht Redeker Sellner Dahs & Widmaier in ihrem Gutachten vom 25.04.2006 mehrmals bestätigt, (einzusehen unter tipico.com).
Das Verwaltungsgericht Köln widersprach damit teilweise dem Oberverwaltungs-gericht Münster, das Ende Juni 2006 die sofortige Schließung privater Sport-wettvermittlungsbüros für zulässig erklärt hatte. Das Oberverwaltungsgericht hatte zwar ebenfalls einen Verstoß des staatlichen Wettmonopols in Nordrhein-Westfalen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht angenommen. Es hatte dem Gesetzgeber aber eine Übergangszeit eingeräumt, um neue, mit dem Europarecht übereinstimmende, Vorschriften zu schaffen. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 25.Aug 2006 15:24 Titel: |
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Bwin gibt Unterlassungserklärung gegenüber ODDSET ab
- Falsche Adressangabe im Impressum auf Unternehmenswebseite
- kein Firmensitz unter der publizierten Adresse
- Keine Zustellung gerichtlicher Verfügungen unter publizierter
Adresse möglich
- es droht eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
Der private Sportwettenanbieter Bwin hat sich durch Abgabe einer
Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die unrichtige Adressangabe
auf den Webseiten des Unternehmens zu korrigieren. Wörtlich hat Bwin
sich dazu verpflichtet, "es unverzüglich zu unterlassen, mit falschen
Angaben im Impressum der Internetseite zu werben". Bwin
droht bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 Euro.
Aufgrund der falschen Adressangaben konnten in der Vergangenheit u.
a. gerichtliche Verfügungen gegen das Unternehmen nicht zugestellt
werden.
ODDSET begrüßt die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von
Bwin.
"Dass Bwin nicht einmal die eigene Anschrift richtig angibt, wirft
ein sehr bezeichnendes Licht auf dieses Unternehmen. Jeder sport- und
wettbegeisterte Kunde muss selbst entscheiden, ob er seine Einsätze
einem solchen Unternehmen anvertraut. Unser Sportwettenangebot von
ODDSET unterliegt wie alle Produkte von Lotto einer strengen
staatlichen Aufsicht. Da muss niemand Sorge haben, dass die Post
nicht ankommt oder der Unternehmenssitz einfach verlegt wird, ohne
dass dies gemeldet oder publiziert wird", sagte Erwin Horak,
Präsident der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung und für den
Deutschen Lotto-Toto-Block verantwortlich für den Sportwettenanbieter
ODDSET.
Erst vor kurzem hatte Bwin Gebrauch von so genannten
WAP-Push-Diensten gemacht, um Werbung für sein Sportwettenangebot auf
Mobiltelefone zu schalten und mit Sonderrabatten zum Wetten zu
animieren. So wurden unter anderem Gratiswetten auf Spiele der
Fußball-Weltmeisterschaft angeboten. Solche Direktmarketing-Maßnahmen
sind ohne Einverständnis des Verbrauchers jedoch wettbewerbsrechtlich
grundsätzlich verboten und wurden durch eine Einstweilige Verfügung
des Landgerichts München I vom 25.07.06 (Az: 11HK O 13019/06)
verboten.
Diese Rechtsprechung ist in einer Linie mit der bisherigen
Argumentation der Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
hat in seinem Urteil vom 21. Juni 2006 klar festgestellt, dass die so
genannten "DDR-Lizenzen" keine bundesweite Werbung gestatten. Auch
das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt in seinen Beschlüssen vom
31.03.2006 und vom 04.07.2006 wiederholt entschieden, dass bis zu
einer Neuregelung die bisherige Rechtslage mit der Maßgabe anwendbar
bleibt, dass das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten und die
Vermittlung von Sportwetten durch private Wettunternehmen, unabhängig
davon, ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB
vorliegt, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich
unterbunden werden dürfen, sofern unverzüglich damit begonnen wird,
das bestehende staatlichen Sportwettmonopol konsequent am Ziel der
Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht
auszurichten.
Bei diesen Entscheidungen wurde zudem das Interesse am sofortigen
Vollzug der Schließungsverfügungen bestätigt. Auch das OVG Münster,
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowie der Verwaltungsgerichthof
Hessen und eine Vielzahl von Verwaltungsgerichten haben
zwischenzeitlich festgestellt, dass der staatliche
Sportwettenanbieter ODDSET die vom Bundesverfassungsgericht
geforderte Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der
Wettleidenschaft/ der Bekämpfung der Wettsucht und der tatsächlichen
Ausübung des Monopols in der Zwischenzeit erreicht hat. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2941
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Verfasst am: 27.Aug 2006 8:51 Titel: |
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| Zitat: |
Europäischer Gerichtshof klärt Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten - Zwei weitere Vorlageverfahren aus Italien
Pressemitteilung von: ARENDTS ANWÄLTE
Der Europäische Gerichtshof wird voraussichtlich im Oktober oder November 2006 seine Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) verkünden. Folgt er darin den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 16. Mai 2006, bedeutet dies nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) für Deutschland das faktische Ende des staatlichen Monopols für Sportwetten und Glücksspiele. Der Generalanwalt hatte eine Kontrolle im Heimatstaat des Buchmachers für ausreichend gehalten. Das grenzüberschreitende Sportwettenangebot dürfe nicht strafrechtlich sanktioniert werden.
Unabhängig davon liegen dem Europäischen Gerichtshof inzwischen zwei weitere Vorlageverfahren aus Italien vor, die sich mit der Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten beschäftigen (Rechtssachen C-466/05 und C-191/06). Diese betreffen Strafverfahren gegen Vermittler, die Verträge über Sportwetten an einen Buchmacher in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt hatten. Das Tribunale Lecce hatte Zweifel, ob die einschlägige italienische Strafvorschrift wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts anwendbar ist, und rief daher erneut den Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof wird in diesen beiden Verfahren zu klären haben, ob die Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit durch strafrechtliche Sanktionen ausgehebelt werden kann und wie diese Grundfreiheiten bezüglich Sportwetten auszulegen sind.
Angesichts der zahlreichen Vorlagefragen italienischer Gerichte stellt sich die Frage, wann endlich auch einmal ein deutsches Gericht ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Bekanntlich sind in Deutschland weit mehr als 2.000 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten innerhalb der Europäischen Union anhängig. |
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leines Newbie
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 41
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Verfasst am: 28.Aug 2006 8:38 Titel: Kartellamt verfügt Lockerung des staatlichen Lotteriemonopol |
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Das hat der Deutsche Lotto Toto Block nun davon. Versucht mit allen Mitteln das Monopol von Sportwetten zu schützen und entzieht mit zweifelhaften Begründungen "Lizenzen" und "Gewerbegenehmigungen".
Missachtet bzw. ignoriert den Einigungsvertrag und die europäische Dienstleistungsfreiheit und macht den Kläger auch noch gleich zum Richter. So wie bei "Sachsen entzieht bwin die Gewerbegebehmigung".
Jetzt wurde daraus eine Retourkutsche. Statt sich mit einem liberaliserten Sportwettmarkt anzufreunden und das Monopol für Lotto zu schützen, wollte man einfach ALLES haben.
Gott sei Dank, hat das Kartellamt endlich reagiert "Kartellamt verfügt Lockerung des staatlichen Lotteriemonopols" aus der heutigen FAZ und Süddeutschen Zeitung. faz.net
Jetzt wackelt das Lottomonopol.
Für den normalen Menschen ist es ja auch nicht nachvollziehbar, warum ich als Deutscher nicht beim österreichischen Lotto mitspielen darf und der Österreicher nicht beim deutschen Lotto.
Beide Regierungen bezeichnen das andere Lotto quasi als Illegal.
Versuchen Sie mal über das Internet in Österreich, Schweiz, Deutschland, etc. zu spielen. Das geht immer nur für Einheimische. Durch Schutzmechanismen (Bezahlung per Lastschrift, Adressprüfungen etc.) wird das verhindert.
Bei den euopäischen Lotterien gibt es eine Absprache, dass man sich gegenseitig keine Konkurrenz macht. Warum? Wegen Spielsucht? bestimmt nicht. Hier geht es nur um die Kohle. Ein anderen Grund gibt es nicht. In ganz Europa gibt es nur eine einzige Lotterie, bei der alle Europäer mitspielen dürfen. Das ist die Lotterie von Liechtenstein.
Quelle: http://www.mr-lotto.net/europalotto/index.htm
Es wird Zeit, dass dieses Monopol endlich aufgebrochen wird....Ich will endlich auch mal Euromillions spielen  |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 5.Sep 2006 12:51 Titel: |
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Das Bundeskartellamt hat keineswegs das Lottomonopol zugunsten ausländischer Anbieter angegriffen oder gar gelockert.
Im wesentlichen geht darum, daß die regionale Aufteilung "Lotto-Bezirke" in der Bundesrepublik zugunsten der staatlichen Lotto-Betreiber wettbewerbswidrig sei. Im übrigen verstoße die Boykottierung privater Vermittler gegen geltendes Recht.
Hierzu das Bundeskartellamt ausführlich: Beschluß vom 23. August 2006, http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B10-148-05.pdf
Beste Grüße
tropico |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5866
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Verfasst am: 15.Sep 2006 15:30 Titel: |
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bwin-Chefs in Frankreich festgenommen
Die Chefs des Sportwettenanbieters bwin sind bei einer spektakulären Aktion in der Nähe von Monaco festgenommen worden.
Mehrere Journalisten waren Augenzeugen, als die Österreicher Manfred Bodner und Norbert Teufelberger im südfranzösischen La Turbie gefasst wurden.
Angaben aus Justizkreisen zufolge erfolgte der Zugriff auf Anordnung eines französischen Richters, der wegen Verstößen gegen das französische Glücksspiel-Recht ermittelt.
In Deutschland ringt bwin mit den Behörden um seine Lizenz. |
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