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Fluxx.com - Betandwin.de - Sportwetten.de

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5872

BeitragVerfasst am: 16.Sep 2006 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soeben GoMoPa inoffiziell bekannt wurde, hat die
Staatsanwaltschaft beschlossen, die beiden Co-CEOs Manfred Bodner und
Norbert Teufelberger bis zur für Dienstag in Paris angesetzten
Anhörung weiterhin in Nizza in polizeilichem Gewahrsam zu behalten.
Diese Information ist noch nicht offiziell bestätigt. Dem Vernehmen
nach wäre die Verschiebung der Anhörung auf Dienstag auf terminliche
Koordinierungsprobleme seitens des zuständigen Richters
zurückzuführen.

Die Corporate Communications bwin Interactive Entertainment AG teilt dazu mit:

Nicht nur unternehmensintern wird alles erdenklich Mögliche
unternommen, um den Co-CEOs möglichst rasch eine Ausreise aus
Frankreich zu ermöglichen.

Der bwin Aufsichtsrat unter dem Vorsitz von Dr. Hannes Androsch
steht uneingeschränkt hinter dem Vorstand sowie dem Unternehmen, hat
jedwede Unterstützung zugesichert und betreibt vehement die
Freilassung der beiden Co-Vorstandsvorsitzenden.

Erste Schritte, um diesen ungeheuren Akt rechtsstaatlicher
Willkür, der einzig und allein der Sicherung des französischen
Staatsmonopols dient und im Widerspruch zu geltendem europäischen
Recht und europäischer Rechtssprechung steht, gerichtlich zu
verfolgen, wurden bereits eingeleitet.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5872

BeitragVerfasst am: 18.Sep 2006 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

18.09.2006 - 14:40 Uhr - Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden der bwin Interactive Entertainment AG, Dr. Hannes Androsch:



"Wie bereits breit in den nationalen wie
internationalen Medien kommuniziert wurden die beiden für die
strategische Ausrichtung der bwin Gruppe zuständigen
Co-Vorstandsvorsitzenden am Freitag, den 15. September 2006, in
Frankreich in Zusammenhang mit angeblichen Vergehen gegen das
französische Glücksspielgesetz festgenommen. Herr Bodner und Herr
Teufelberger befinden sich nach wie vor in Polizeigewahrsam.

Die Vorgehensweise der französischen Behörden ist aus unserer
Sicht nicht nachvollziehbar. Es wurden zwei unbescholtene und hoch
angesehene Vorstandsvorsitzende einer an der Wiener Börse notierten
Gesellschaft wie Kriminelle behandelt. Dies steht in fundamentalem
Widerspruch zum Verhältnismäßigkeitsprinzip, zumal sowohl die
Gesellschaft als auch die Vorstände jederzeit einer Vorladung seitens
der französischen Behörden nachgekommen wären.

Das prinzipielle Vorgehen einzelner EU-Mitgliedsstaaten in
Zusammenhang mit unliebsamen privaten Mitbewerbern, die die
staatlichen Glücksspielmonopole unter Druck setzen, ist weder neu
noch unerwartet. Die Geschehnisse in Frankreich sind allerdings in
ihrer Aggressivität beispiellos. Trotz eindeutig anders lautender
Rechtsauffassung seitens des EuGH und in Widerspruch zu EU-Recht wird
nach wie vor aus wirtschaftlichen Gründen versucht, unter dem
Scheinargument Spielerschutz/Spielsuchtprävention überholte
staatliche Monopole so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. In
Reaktion darauf hat die EU-Kommission bereits gegen sieben
Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

bwin schöpft zurzeit - unter maßgeblicher Unterstützung seitens
des Aufsichtsrats - alle zur Verfügung stehenden Mittel aus, um eine
möglichst unverzügliche Freilassung der Co-Vorstandsvorsitzenden zu
erreichen. Mit der Verteidigung der beiden Co-CEOs wurde der
ehemaligen Präsident der Pariser Anwaltskammer Francis Teitgen als
Rechtsbeistand betraut.

Das Unternehmen ist in vollem Umfang handlungs- und
vertretungsfähig. Das operative Geschäft der Gesellschaft ist von den
Vorgängen in keinster Weise betroffen, da die entsprechenden
Zuständigkeiten bei ebenso versierten wie engagierten Mitarbeitern
liegen. Aktuell stehen keine strategischen Entscheidungen an, die
einer Intervention durch die Co-CEOs bedürfen würden.

Der Aufsichtsrat hat sich heute zu einer außerordentlichen
Aufsichtsratsitzung getroffen; dabei wurde den Vorstandmitgliedern
Teufelberger und Bodner das volle Vertrauen ausgesprochen. Der
Aufsichtsrat ist bei allen Aktivitäten der Gesellschaft eingebunden."

Herr Bodner und Herr Teufelberger befinden sich derzeit auf dem
Weg nach Paris, wo am späten Nachmittag eine Anhörung vor dem
Untersuchungsrichter stattfinden wird.

Die Gesellschaft wird über aktuelle Entwicklungen zeitnah
berichten.
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PayAway
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Douala

BeitragVerfasst am: 18.Sep 2006 13:52    Titel: JA! Die spinnen wirklich! Antworten mit Zitat

Was soll hier das ?=Fragezeichen, die spinnen wirklich die "Piefkes" und die "Franzmänner", jetzt sind die endgültig durchgeknallt. Die haben erstklassige Artillerie und schiessen damit auf sich selbst. Und dann erdreisten die sich auch noch, die beiden cleveren "Ösis" zu verhaften. Unfassbar, danke. Gruss von PayAway (Ösi)
[/u]
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 18.Sep 2006 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

bwin-Vorstand Norbert Teufelberger gegen Kaution von 300.000 Euro frei.

Über die Entlassung von Manfred Bodner werde noch verhandelt, sagte bwin-Sprecherin Karin Klein der Nachrichtenagentur APA in Wien.
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 21.Sep 2006 6:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach Festnahmen droht bwin weiteres Ungemach: Rechtsanwalt: „Wetteinsatz zurückfordern!“


Pressemitteilung von: [url=http://openpr.de/news/100836.html]BSZ®[/ul]

Spieler in Deutschland können vom österreichischen Internet-Sportwettenanbieter bwin (früher betandwin) nach Ansicht der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte KTAG Bremen/Berlin ihre verlorenen Wetteinsätze zurückverlangen, ausgezahlte Gewinne jedoch behalten.

Grundlage ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von der Berliner KTAG-Niederlassung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG), das im Frühjahr Sportwetten privater Anbieter grundsätzlich für unzulässig erklärt hat: „Gemäß Paragraph 763 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Spieler gegenüber einer Lotterie oder Ausspielung den so genannten Spiel- und Wetteinwand erklären, wenn die Lotterie nicht genehmigt ist.“ Danach könnten Spieler in Deutschland vom Anbieter grundsätzlich den verlorenen Kapitaleinsatz zurückfordern, soweit ihre Wetteinsätze über ein Konto verbucht wurden und das Konto noch nicht vorbehaltlos geschlossen wurde (vgl. zum Termineinwand BGH, Urt. 18.04.1989, XI ZR 133/88).

„Das allein kann schon katastrophale Folgen für bwin haben,“ befürchtet Kälberer. Aber auch im Rahmen der Prospekthaftung droht bwin Ungemach. Nach der Bewertung der KTAG Rechtsanwälte können Anleger ihre zwischenzeitlichen Kursverluste von etwa 200 Millionen Euro über die Prospekthaftung geltend machen. Das Unternehmen hatte im März 2006 einen Emissionserlös von fast 270 Millionen Euro verbucht.

In dem Ende Februar 2006 veröffentlichten Emissionsprospekt zur Kapitalerhöhung wurde auf Seite 28 nur pauschal auf ein eventuelles Risiko einer Rückforderung hingewiesen. Kälberer: „Tatsächlich besteht aber nicht nur ein Risiko, sondern entspricht es dem in Deutschland geltendem Recht, dass die Wettbeträge aus nicht genehmigten Wetten zurückgefordert werden können.“ Im Prospekt hätte nach Ansicht der KTAG Rechtsanwälte ein deutlicher Hinweis enthalten sein müssen, dass gerade in Deutschland Klagen von Spielern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, wenn das BverfG die geltende Rechtslage und damit die Unzulässigkeit derartiger Wettangebote bestätigt.

Nach Meinung von Rechtsanwalt Kälberer ist bislang kaum beachtet worden, dass die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Zulässigkeit privater Wettanbieter (1 BvR 1054/01) bereits am 8. November 2005 stattfand. Aufmerksame Prozessbeobachter könnten aus den Äußerungen der Richter in aller Regel durchaus auf spätere Urteile schließen. Bezeichnenderweise habe bwin nicht nach, sondern kurz vor dem Verkündungstermin am 28. März 2006 die Neuemission von 2.830.000 Aktien zu einem Stückpreis von 95.- Euro an der Börse platziert.

Auffällig sei auch, dass nach seinen Recherchen die Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger am 7. März 2006, also ebenfalls kurz vor dem Verkündungstermin des Bundesverfassungsgerichts noch ordentlich Kasse gemacht haben. Sie hätten zusammen rund 250.000 bwin-Aktien zu einem Stückpreis von 95,- Euro verkauft.

Nach Bekannt werden des Urteils und dessen Auswirkungen sackte die bwin-Aktie dramatisch ab und notierte am gestrigen Dienstag (19. 9. 2006) zeitweise sogar unter 20 Euro. Am vergangenen Freitag war der Handel der bwin-Aktie vorübergehend ausgesetzt worden.

Ins Bild passt nach Kälberers Ansicht, dass die beiden genannten Vorstände wenige Tage nach ihrem Aktienverkauf, nämlich am 14. März 2006, wahrscheinlich über Optionen, jeweils wieder 650.000 Stück bwin-Aktien zu einem Preis von gerade mal knapp 2,03 Euro erworben hätten. Nach seiner Rechnung betrug der Verwässerungseffekt für die Aktionäre seinerzeit etwa 120 Millionen Euro: „Hingegen haben die beiden Vorstände selbst beim aktuellen Kursniveau von 20 Euro noch einen Vorteil von weiteren 26 Millionen Euro erzielt.“ Der bwin-Vorstand Teufelberger hatte erst kürzlich in einem Fernsehbericht freimütig bekannt, im laufenden Jahr mit einem Einkommen inklusiv seiner Aktienverkäufe von rund 9,5 Millionen Euro zu rechnen.

Die französische Polizei hatte Bodner und Teufelberger am Freitagnachmittag in der Nähe von Monaco festgenommen. Nach ihrer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft in Nanterre bei Paris wurden die bwin-Vorstände gegen Kaution wieder freigelassen.

Die Behörden in Frankreich ermitteln wegen des Verdachts des illegalen Glückspiels.

Inzwischen haben in Deutschland die Länder Bayern, Hessen und Sachsen bwin die Geschäftstätigkeit untersagt. Weitere Bundesländer wollen folgen. Obendrein sind in Belgien Klagen mehrerer Fußballspieler und Vereine wegen angeblicher Verletzung der Marken- und Persönlichkeitsrechte gegen bwin anhängig.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „bwin“ anschließen.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5872

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dresdner Gericht hebt Verbot für Bwin auf

Der umstrittene Sportwettenanbieter Bwin darf weiterhin Sportwetten im Internet anbieten und vermarkten. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Gültigkeit der DDR-Lizenz für den Wettanbieter.

Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte am Dienstag, der Eilantrag von Bwin (früher Betandwin) gegen ein vom sächsischen Innenministerium im Sommer verfügtes Gewerbeverbot habe Erfolg gehabt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers werde die Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10. August aufgehoben. Die Aktie von Bwin reagierte auf die Entscheidung mit einem Kursanstieg von mehr als 8 Prozent.

Das Gericht sei zu der Auffassung gekommen, dass die noch zu DDR-Zeiten erteilte Erlaubnis für den österreichischen Sportwettenanbieter zur Eröffnung eines Wettbüros auch die Veranstaltung und Vermarktung im Internet erfasse, sagte der Sprecher. Die Tätigkeit sei jahrelang vom Land Sachsen nicht beanstandet worden, hieß es zur Begründung. Die Richter verwiesen zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, das im staatlichen Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Berufsfreiheit gesehen habe.

Zweifelhaft sei außerdem, ob das staatliche Sportwettenmonopol gegen Europa-Recht verstoße.

Mit Rücksicht auf die 52 Arbeitsplätze bei Bwin wolle das Gericht nicht vorschnell Tatsachen schaffen, hieß es im Beschluss. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe vorläufigen Charakter, weil sich die Klage von Bwin gegen den Sofortvollzug der Chemnitzer Behörde richte. Eine Entscheidung in der Hauptsache stehe noch aus.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5872

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2006 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wettanbieter "bwin" kündigt Sponsorverträge

Der private Sportwettenanbieter "bwin" will Konsequenzen aus wochenlangen juristischen Streitereien ziehen und Sponsorenverträge mit einigen Fußball-Bundesligisten kündigen.

„Dort, wo wir nicht mehr mit unserer Marke bwin werben können, werden wir Verträge kündigen“, zitiert die „WirtschaftsWoche“ in ihrer Montagsausgabe den Chef der deutschen „bwin“-Niederlassung, Jörg Wacker.

Betroffen von einer Kündigung seien zunächst Borussia Dortmund und der VfL Bochum. Bochum bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, die Kündigung bereits erhalten zu haben.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5872

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2006 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

EU will deutschen Lotto-Staatsvertrag kippen

Private Wettanbieter hatten den Beschluss der Ministerpräsidenten befürchtet: Nach dem Willen der Länder soll das staatliche Monopol für Glücksspiele und Wetten erhalten bleiben. Doch nun bekommen die Privaten mächtige Unterstützung.

Weil die Regelungen private Anbieter benachteiligen, widersprächen sie der Dienstleistungsfreiheit und verstießen deshalb gegen EU-Recht, sagte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln fürs Glücksspiel zu erlassen. „Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter“, betonte der irische Politiker. Das Argument, staatseigene Lottogesellschaften seien weniger profitorientiert als die private Konkurrenz, bestritt der EU-Kommissar laut Vorabmeldung.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten bei ihrer Konferenz am Donnerstag und Freitag in Bad Pyrmont vereinbart, einen neuen Lotterie-Staatsvertrag abzuschließen. Damit soll das staatliche Monopol für Glücksspiele und Wetten erhalten bleiben. Dieser Beschluss hat heftige Kritik privater Anbieter ausgelöst.

Außer gegen Deutschland habe die EU-Kommission bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun“, sagte McCreevy.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2006 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Moderator GM&P hat folgendes geschrieben::
EU will deutschen Lotto-Staatsvertrag kippen

Private Wettanbieter hatten den Beschluss der Ministerpräsidenten befürchtet: Nach dem Willen der Länder soll das staatliche Monopol für Glücksspiele und Wetten erhalten bleiben.


EU-Gesetze kommen in Deutschland nicht an?

Zitat:
In Deutschland soll nach dem Willen der Mehrheit der Länder das staatliche Glücksspielmonopol für weitere vier Jahre gelten. Der am Mittwoch von 15 der 16 Ministerpräsidenten gebilligte, umstrittene Staatsvertrag sieht auch ein Verbot von Glücksspielen im Internet vor. Den überwiegend privaten Anbietern soll aber eine Übergangsfrist eingeräumt werden ... weiterlesen hier >>
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 19.Dez 2006 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Der EFTA-Gerichtshof verhandelt am 31. Januar 2007 und ggf. am darauf folgenden Tag die Zulässigkeit eines staatlichen Monopols bei Wetten und Glücksspiele nach europäischem Recht.

Die Berechtigung eines staatlichen Monopols stehe auf dem Prüfstand.

Auszug aus einer Pressemeldung: ARENDTS ANWÄLTE
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2007 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sein bereits seit längerer Zeit erwartetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) am Dienstag, den 6. März 2007, um 9:30 Uhr verkünden. Die betroffenen Anbieter und Vermittler sowie viele Gerichte und Behörden erwarten sich von dieser Entscheidung eine weitere Klärung der Rechtslage beim binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten.



Auszug aus einer Pressemeldung: ARENDTS ANWÄLTE
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 12.März 2007 5:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ein staatliches Wettmonopol verstößt gegen die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs. Der europäische Gerichtshof hat am Dienstag im italienischen Fall “Placanica” entschieden, dass EU-Mitgliedsstatten, die ein staatliches Wettmonopol aufrecht erhalten gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen.
http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp07/aff/cp070020de.pdf
Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtsachen C-338/04, C-359/04, C-360/04
Placanica
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 26.März 2007 6:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Internetverbot ist weder geeignet noch erforderlich, um hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten

- Kommission eröffnet Chance für konstruktiven Dialog über
Ausgestaltung eines geöffneten und regulierten
Sportwettenmarktes in Deutschland

"Die Stellungnahme der EU-Kommission ist unmissverständlich. Das
Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht. Wir haben
nun die Chance, dass alle Beteiligten in Deutschland konstruktiv an
einer Ausgestaltung des Glücksspielwesens arbeiten. Regulieren und
Kontrollieren ist weitaus effektiver als Verbieten" begrüßte Jörg
Wacker, Direktor bwin e.K., die heutige Kommentierung der
EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder. Die
EU-Kommission hatte in ihrem Schreiben an die Länder deutlich
gemacht, dass es in Deutschland insgesamt an einer kohärenten
Glücksspielpolitik mangelt
. Es gibt zudem
>>> den ganzen Beitrag lesen Sie >> hier
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2007 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

OVG Saarlouis:
Private Wettvermittlung ins EU-Ausland darf vorerst weiter erfolgen

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts

Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Private Wettvermittlung ins EU-Ausland darf vorerst weiter erfolgen

Mit Beschlüssen vom 4.4.2007 hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in insgesamt acht Eilrechtsschutzverfahren die sofortige Vollziehbarkeit von ortspolizeilichen Anordnungen ausgesetzt, mit denen den Antragstellern der betreffenden Verfahren -Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland- die Vermittlung von Sportwetten an in EU-Mitgliedstaaten ansässige und dort konzessionierte Wettveranstalter untersagt wird. Der Senat hält es nach dem Ergebnis der in Eilrechtsschutzverfahren der vorliegenden Art nur möglichen überschlägigen Beurteilung der Sach- und Rechtslage für zweifelhaft, dass das ordnungsbehördliche Einschreiten gegen die Antragsteller mit der durch Artikel 49 EG-Vertrag gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht, und hat bei demnach noch offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens die Interessen der Antragsteller an einer vorläufigen Fortsetzung ihrer aller Voraussicht nach von der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit geschützten Vermittlungstätigkeit als vorrangig gegenüber den gegenläufigen öffentlichen Interessen bewertet, insbesondere zur Begrenzung der Spielleidenschaft und zur Bekämpfung der Wettsucht die Wettvermittlung der Antragsteller schon vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Der Senat hat in diesem Zusammenhang u. a. ausgeführt, ein besonderes öffentliches Interesse daran, aus Gründen der Spielsuchtprävention mit sofortiger Wirkung gerade gegen die Vermittlungstätigkeit der Antragsteller vorzugehen, könne bei weiterhin fortbestehendem verbreiteten Sportwetten der staatlichen Lotterieunternehmen, das von gewerblichen Spielvermittlern auch über das Internet vertrieben wird, nicht anerkannt werden.
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 572

BeitragVerfasst am: 9.Mai 2007 9:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Staat will sich halt das Glücksspielmonopol nicht nehmen lassen. Hier geht es um riesige Summen. Das ist wie beim Rauschgifthändler. der will auch keine Konkurrenz und legt jeden um, der sein Geschäft stört.
Doch das Internet ist nicht so leicht kontrollierbar. Es gibt genügend Möglichkeiten dort zu wetten, zu spielen....
Und hat man mal gewonnen bekommt man sein Geld auf ganz legalem Weg... vorrausgesetzt man hat bei einem offiziellem Betreiber mitgemacht.
So z.B. ist es BRD_Bürgern nicht erlaubt am EU-Lotto teilzunehmen. Doch das Verbot zu umgehen ist die leichteste Übung.
Es wird sowieso bald fallen. Denn es ist ein Unding dass innerhalb der EU unterschiedliche Gesetze sind, die EU-Bürger in ihrer Freiheit beeinträchtigen.
Oder verbietet das Gesetz auch einem Hamburger in München Toto oder Lotto zu spielen?
Brendle
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5872

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2007 7:24    Titel: Antworten mit Zitat

bwin zeigt Top-Spiele der EM-Qualifikation als L!VE Streams

Zitat:
Nach Ende der Meisterschaft geht nun die Qualifikation für die EURO 2008 mit 2 Spieltagen am Samstag und Mittwoch in die heiße Phase. bwin, der führenden Anbieter von Online Gaming Entertainment, bietet seinen Kunden dazu nicht nur seine etablierten L!VE-Wetten an: An beiden Abenden werden je drei Spiele zusätzlich als Videostream live übertragen. Als Highlight gilt das Duell der französischen Vize-Weltmeister mit der Ukraine.

Erst Spanien, dann Frankreich

Die bwin Übertragungen beginnen am Samstag um 20:30 Uhr mit dem Match Lettland - Spanien. Nach zwei Niederlagen liegen die Iberer hinter Schweden und den überraschend starken Nordiren nur auf Platz 3 und müssen in Lettland unbedingt drei Punkte holen. Das Highlight des Abends ist die Partie Frankreich - Ukraine: Punktgleich liegen die Konkurrenten auf den Rängen 1 und 3 der Gruppe B - der Sieger des direkten Duells ist Tabellenführer!

Weltmeister unter Zugzwang

Am Mittwoch steht Weltmeister Italien im Fokus: Als Vierter der Gruppe B sind Totti & Co. alles andere als auf EM-Kurs - ein Sieg in Lettland ist daher Pflicht. Außerdem: Kroatien, derzeit Leader der Gruppe E, empfängt Russland! bwin bietet bei diesen Spielen neben den L!VE-Wetten zusätzlich kostenlose Unterhaltung per Videostream. Dabei sein ist einfach: Registrieren, einloggen und schon können die Streams aufgerufen und Wetten L!VE platziert werden.

Die bwin L!VE Streams im Überblick

Datum Gruppe Spielpaarung Anstoßzeit
02.06.2007 F Lettland Spanien 20:30 Uhr
02.06.2007 A Belgien Portugal 20:45 Uhr
02.06.2007 B Frankreich Ukraine 21:00 Uhr

06.06.2007 E Estland England 20:30 Uhr
06.06.2007 E Kroatien Russland 20:30 Uhr
06.06.2007 B Lettland Italien 20:45 Uhr

Quelle: ots
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5872

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Im Streit um das staatliche Glücksspielmonopol hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) den privaten Lottovermittlern den Rücken gestärkt. Die Weigerung der staatlichen Lottogesellschaften, mit den privaten Vermittlern zusammenzuarbeiten, stellt eine „verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar“, wie das OLG Düsseldorf mitteilt.

Damit bestätigte der Senat einen Beschluss des Bundeskartellamts. Die Lotterien sicherten sich lediglich gegen drohenden Wettbewerb ab, argumentiert das Gericht. Sie hatten sich geweigert, bundesweit jene Spieleinsätze anzunehmen, die Unternehmen wie der Lotto- und Wettenvermittler Fluxx durch den Verkauf über Tankstellen und Handelsketten erwirtschaften.

Zudem dürfen die Lottogesellschaften nach dem Beschluss des OLG ihr Sportwetten- und Lottoangebot nicht nur auf das jeweilige Bundesgebiet beschränken. Dies sei eine kartellrechtswidrige Absprache, hieß es in der Mitteilung. Ihre Zustimmung zu einer „fremden“ Lottogesellschaft könnten sie beispielsweise nur dann verweigern, wenn sie damit die Spiel- und Wettsucht bekämpfen wollten.

Private deutsche Lottovermittler begrüßten den Beschluss des Gerichts. „Nun haben die Richter die Lottogesellschaften deutlich in die Schranken gewiesen. Sollten sich einzelne Lottogesellschaften nicht an die Beschlüsse halten, drohen ihnen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes“, sagte Fluxx-Chef Rainer Jacken.

Der Internetlotto-Vermittler Tipp24 sieht in dem Beschluss einen weiteren Beweis, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag, in dem auch die Beschränkung des Lottobetriebs auf das jeweilige Bundesland festgeschrieben sei, gegen das europäische Kartellrecht verstößt.

Die Lottogesellschaften kündigten indes Widerstand gegen das Urteil an und wollen den Beschluss vor dem Bundesgerichtshof überprüfen lassen. „Das Bundeskartellamt kann die Lottogesellschaften weder in einen Konkurrenzkampf untereinander zwingen, noch müssen diese mit gewerblichen Spielevermittlern kooperieren“, teilte der Deutsche Lotto- und Totoblock mit. Der Schutz vor Spielsucht werde mit der ausschließlich wettbewerbsrechtlichen Argumentation unterlaufen, sagte der Sprecher der staatlichen Lottogesellschaften, Friedhelm Repnik. Die Entscheidung des OLG Düsseldorfs ändere nichts an dem bestehenden Glücksspielmonopol.
Quelle: HB
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 25.Jun 2007 8:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sportwettenanbieter droht mit Schadenersatzforderungen
Der Anbieter von Sportwetten im Internet schlägt im Streit über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland einen Kompromiss vor

Der österreichische Anbieter von Sportwetten im Internet, bwin, schlägt im Streit über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland einen Kompromiss vor. bwin spricht sich dafür aus, das Lotto-Geschäft unter staatlicher Regie zu belassen und Sportwetten, Spielbanken und Poker reguliert freizugeben. "Dafür treten wir auch bei der EU in Brüssel ein", sagte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger der "Stuttgarter Zeitung" (Freitagausgabe).

Eine 15-prozentige Besteuerung der Brutto-Roherträge, also der Wetteinnahmen abzüglich der ausgeschütteten Gewinne, halte bwin für sinnvoll und marktkonform. In England werde dies erfolgreich so gehandhabt. "Lotto besitzt in Deutschland durch das dichte Vertriebsnetz eine starke Stellung. Der größte Teil der Sportförderung und der Steuern kommt aus Lotto-Geldern, nicht aus der Sportwette. Die Lotto-Gelder machen über 90 Prozent der Einnahmen des Staates aus Glücksspielen aus", erläuterte Teufelberger. Die Angst der Ministerpräsidenten vor großen Einnahmeverlusten nach dem Wegfall des Glücksspielmonopols sei deshalb unbegründet.

bwin drohte den Bundesländern mit Schadenersatzforderungen wegen entgangener Geschäfte in Deutschland. "Wir prüfen entsprechend Schadenersatzforderungen in Höhe von hunderten von Millionen Euro. Das wäre unter dem Strich vom Steuerzahler aufzubringen. Gegen die Stadt Bremen klagen wir bereits", sagte Teufelberger dem Blatt. bwin hat seine Sport-Sponsoringaktivitäten in Deutschland zum größten Teil eingestellt, weil mehrere Gerichte die Werbung für Glücksspiel verboten haben.

(APA/AP)
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BeitragVerfasst am: 17.Aug 2007 6:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die private Vermittlung von Sportwetten war trotz des staatlichen Wettmonopols bis März 2006 nicht strafbar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hätten die Anbieter schließlich nicht wissen können, wie das Verfassungsgericht urteilen würde. Das Monopol stellten die Richter nicht in Frage. Nun hoffen die Anbieter auf Europa.

Private Anbieter hätten vor einem Urteil des Verfassungsgerichts nicht wissen können, dass ihre Tätigkeit nicht erlaubt gewesen sei. Die Wettbürobetreiber hätten sich in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ befunden, weil die Rechtslage unklar gewesen sei, entschied der Vierten Strafsenat des BGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
(Az.: 4 StR 62/07)

Die Richter bestätigten damit den Freispruch für ein Wettbüro aus dem Saarland, das zwischen Oktober 2003 und März 2004 auch Beteiligungen an Sportwetten mit festen Gewinnquoten (“Oddset-Wetten“) einer Firma von der Isle of Man vermittelt hatte. Der BGH vermied damit, den Fall dem Verfassungsgericht vorzulegen, um prüfen zu lassen, ob auch das saarländische Gesetz für Sportwetten verfassungswidrig ist.

Am 28. März 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Wettmonopol in Bayern für verfassungswidrig erklärt. Bayern habe für das Spiel zu offensiv geworben und den Schutz vor Spielsucht vernachlässigt – das Argument für ein Verbot von privaten Anbietern. Das Monopol selbst stellte das Gericht nicht in Frage und gab dem Land bis 2008 Zeit für eine Neuregelung. Seither hat die staatliche Lotterie die Oddset-Werbung drastisch zurückgefahren. Das Land will das Wettmonopol erhalten. Auch im Saarland habe der Staat unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit privater Wettanbieter eingegriffen, urteilte der BGH.

Die privaten Anbieter hoffen auf Europa, um die nationalen Glücksspielmonopole abzuschaffen. In Österreich errang der Internet-Sportwettenanbieter bwin einen Etappensieg. Das Oberlandesgericht Wien stellte fest, dass Österreichs Glücksspielrecht mit Europäischem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. „Die Politik ist nun am Zuge, eine EU-konforme Rechtslage zu schaffen, die die Realitäten des Internet-Zeitalters berücksichtigt“, sagte bwin-Rechtsanwalt Thomas Talos.

Der Europäische Gerichtshof hat im März festgehalten, dass das Glücksspiel grundsätzlich unter die Dienstleistungsfreiheit fällt. Nationale Beschränkungen seien zwar zulässig, dürften aber weder unverhältnismäßig noch diskriminierend sein. In Deutschland wollen die Länder mit einem Staatsvertrag ihr lukratives Monopol sichern und Internetanbieter ausschließen. In der vergangenen Woche hatte die Kommission Deutschland wissen lassen, dass sie den vorgelegten Entwurf kritisch sieht.
Quelle: HB
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
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BeitragVerfasst am: 13.Nov 2007 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Verwaltungsgericht Köln hat das staatliche Monopol für Sportwetten für europarechtswidrig erklärt und aus diesem Grund einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln gewährt (Beschluss vom 7. November 2007, Az. 1 L 1538/07). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann daher weiterhin Verträge über Sportwetten an einen in der EU (hier Gibraltar) staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Das Gericht folgt damit den Verwaltungsgerichten Mainz und Arnsberg, die kürzlich ebenfalls Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt hatten.

Das Verwaltungsgericht Köln verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die strafrechtliche Sanktionierung der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten ist demnach unverhältnismäßig und damit rechtwidrig, wenn staatlich zugelassene national Einrichtungen zur Teilnahme an Sportwetten ermutigten. Dies sei in Deutschland der Fall.


Auszug: Pressemitteilung von: ARENDTS ANWÄLTE
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