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Bernd M. Leimer Newbie
Anmeldungsdatum: 14.01.2003 Beiträge: 46 Wohnort: ad libitum
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Verfasst am: 9.Dez 2003 16:40 Titel: Jaeger Research GmbH, Bad Wildungen |
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Ein weiterer Fall von "Willkür"?
Behördenwillkür mit Existenzbedrohung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in jüngster Zeit massiv gegen Anbieter in Deutschland vor, teilweise auch mit Verfügungen die es unmöglich machen den Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten.
Mit dem Vorwurf des unerlaubt betriebenen Finanzkommisionsgeschäftes sieht sich auch Mario Jaeger konfrontiert.
| Zitat: |
BaFin untersagt der Jaeger Research GmbH und Herrn Mario Jaeger das Finanzkommissionsgeschäft
--------------------------------------------------
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. September 2003 der Jaeger Research GmbH, Bad Wildungen, und Herrn Mario Jaeger das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Herr Mario Jaeger bot als Geschäftsführer der Jaeger Research Ltd., London, Genussrechte an der Jaeger Research Ltd. an. Das Genussrechtskapital nahm die Jaeger Research GmbH entgegen; es sollte in Finanzinstrumenten, insbesondere Termingeschäften, angelegt werden. Nach Angaben von Herrn Jaeger haben rund 200 Anleger Gelder in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro eingezahlt.
Damit betrieben Herr Jaeger und die Jaeger Research GmbH das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die BaFin hat zur Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte Herrn Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, zum Abwickler bestellt. Herr Henningsmeier ist damit allein berechtigt, sämtliche Maßnahmen zur Abwicklung der unerlaubten Bankgeschäfte vorzunehmen. Die o.a. Gesellschaften verfügen weder über eine ordnungsgemäße Buchhaltung noch über ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Die Aufarbeitung der Buchhaltung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zum Schutz der Anleger darf Herr Jaeger darüber hinaus weder im eigenen Namen noch
als Geschäftsführer der Jaeger Research GmbH noch
als Director der Jaeger Research Ltd., London, oder
als Director anderer Gesellschaften im Ausland, z.B. der JR CTS Trend Ltd.,Bahamas,
den Kunden eine Änderung der abgeschlossenen Verträge anbieten. Dieses Verbot soll verhindern, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Anlagegelder über das Angebot von Änderungsverträgen unterlaufen wird.
Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. |
Jaeger bietet über die in London ansässige Jaeger Resarch Ltd. zwei Handelssysteme (JR Combi Fund / JR CTS Trend) auch in Deutschland an. Diese mit guten Ergebnissen, Wertzuwachs von 80% bei JR Combi Fund - seit Auflage im Mai 2001. Der deutlich spekulativere JR CTS Trend konnte (seit Handelsbeginn Mai 2001) das eingesetzte Kapital verzehnfachen. Die Kunden waren zufrieden.
Aber warum geht das BaFin so gegen Jaeger vor?
"Wir haben oft das Konto unserer deutschen Tochter GmbH für Einzahlungen unserer deutschen Kunden genutzt" so Jaeger, sicher wahrscheinlich ein Fehler.
Die jüngste Verfügung des BaFin ist ersteunlich, hatte doch Jaeger (auf Anfrage) im Nov. 2002 von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank (Stuttgart) eine schriftliche Bestätigung erhalten, wonach die Ausgabe von Genussscheinen und die Investition der eingenommenen Gelder laut Kreditgesetz erlaubnisfrei sei.
| Zitat: |
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung Stuttgart
21.11.2002
.............
.................
Ebendso ist die geplante Ausgabe von Genusscheinen, deren Veräußerung an Anleger und die Investition der dafür erhaltenen Gelder in eine Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz in London nach dem KWG erlaubnisfrei zulässig.
............
....... |
Jaeger hatte sogar anfangs versucht, mit der Aufsichtsbehörde zu kooperieren - in der Hoffnung die Angelegenheit damit schnell beilegen zu können. Sogar die Auszahlung der in die Fonds angelegten Gelder an die Kunden - hatte Jaeger angeboten. Das an einem Freitag. Am MOntag stand dann ein vom Aufsichtsamt bestellter Abwickler vor der Tür. Es wurden alle Unterlagen beschlagnahmt, die Konten (einschl. des Privatkonto Jaegers) gesperrt.
Beauftragt wurde damit: Rechtsanwalt Georg Henningsmeier aus Hamburg.
Der hatte sich die erste Abrechnung seiner Kosten (130.000 Euro) direkt und ohne Vorankündigung - aus den beschlagnahmten genommen. Für eine Anfrage zu diesem Vorgang steht der Anwalt nicht zur Verfügung (kein Kommentar).
Jaeger kommt zu dem Schluss:
"Es sieht für mich manchmal so aus, als wolle die BaFin hier so schnell wie möglich Tatsachen schaffen, indem sie unsere Produkte regelrecht an die Wand fahren lässt, um am Ende sagen zu können - das haben wir ja gleich gewusst" |
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caligula Insider
Anmeldungsdatum: 06.12.2003 Beiträge: 884 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 12.Dez 2003 2:47 Titel: BaFin pro & contra |
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Hi.
Zitat aus einer Diskussion - sinngemäß: "Während der Graue Kapitalmarkt weiterhin jeden Mist unters Volk bringen darf (vergl. dazu den in diesem Forum gerade laufenden & spannenden Disput über den aktuellen Schwachsinn mit sog. Tradingprogrammen, Anm.d.Verf.), wird ein kleiner, erfolgreicher Hedgefonds auf Druck der Banken zugesperrt".
Wenn also Mario Jaeger wirklich kein Geld veruntreut oder verschustert hat, wofür es bis dato keine Beweise gibt, dann hat die BaFin einen sehr erfolgreichen Trader "gekillt". Die Kernfrage lautet, ob das, was Jaeger gemacht hat, tatsächlich "Finanzkommissionsgeschäft" war oder nicht, denn darauf ist die formale Argumentation der BaFin aufgebaut.
Sehr aufschlussreich
www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/tmw-forum.pl?ST=6553&CP=0 |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 12.Dez 2003 4:03 Titel: in der Tat sehr aufschlussreich... |
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und das in jederlei Hinsicht...
Die Beiträge im bezeichneten Forum laufen im Ergebnis darauf hinaus - völlig wertfrei betrachtet...
- und die Hoffnung stirbt zuletzt
- glaube ich nicht
- Wer hat jemals ein Testat gesehen?
- die BaFin ist schuld
- die BaFin hat recht
naja... |
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Xenia Pathfinder
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 491
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Verfasst am: 2.Nov 2007 17:07 Titel: |
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- Gläubigeraufruf -
Hiermit werden alle Gläubiger aufgerufen, sich an das Amtsgericht Hamburg - Vollstreckungsgericht, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, zu wenden und zu beantragen, in dem Insolvenzverfahren Jaeger Research GmbH, AZ: 67 C IN 100/04, eine Gläubigerversammlung durchzuführen.
Voraussetzung ist gemäß § 75 InsO (Insolvenzordnung), dass mindestens fünf nicht nachrangige Gläubiger, deren Forderungen gemeinsam mindestens 1/5 der Summe erreichen, die sich aus dem Gesamtwert der Forderungen, die angemeldet wurden, errechnen, den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stellen. Dies würde bedeuten, dass mindestens Gläubigerforderungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro diesen Antrag unterstützen. Nach der bisherigen Liste der Gläubiger haben insgesamt 244 Anleger Forderungen angemeldet.
Der Antrag sollte folgende Tagesordnung verlangen:
1. Gegenwärtiger Umfang der Insolvenzmasse und deren Verwendung, insbesondere welche weiteren Gelder der Gemeinschuldnerin sind noch beschlagnahmt worden?
2. Welche Forderungen bestehen gegenüber der Masse?
3. Wahl eines Gläubigerausschusses
Die Gläubigerversammlung ist erforderlich, weil die gesamten Forderungen der Gemeinschuldnerin der Masse vorbehaltlos zugeführt sein müssten. Eine Auszahlung bisher nur in Höhe von 30 % an die Gläubiger erfolgt ist. Ferner ist nicht erkennbar, welche notwendigen Verfahrenskosten angefallen sind. Deshalb sollte ein Gläubigerausschuss gebildet werden, der die Interessen der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter vertritt.
Diesem Antragsschreiben ist beizufügen die Bestätigung der Forderungsanmeldung, die jeder Gläbuger durch das Amtsgericht erhalten hat. Dieser ist der Nachweis, dass man Gläubiger in diesem Verfahren ist und in welcher Höhe die Forderung angemeldet wurde, beizufügen. |
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